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Was ist »Neoliberalismus« und wie ist es um ihn bestellt? Welche Rolle spielt der Begriff nach all den Abgesängen und Wiederbelebungen heute in Politik und den Sozialwissenschaften? Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, das unübersichtliche Feld der Forschungsrichtungen, die sich mit dem Neoliberalismus befassen, in Augenschein zu nehmen und die wichtigsten Debatten sowie ihre Fortentwicklungen vorzustellen, um die Orientierung zu erleichtern. Ausgehend von einem kurzen Überblick über aktuelle Stellungnahmen zum Neoliberalismus im politischen Diskurs werden die beiden wichtigsten theoretischen Perspektiven wird – Hegemonietheorie und Governmentality Studies –vorgestellt, aus denen der Neoliberalismus untersucht wird, um dann verschiedene der wichtigsten Schauplätze des Neoliberalismus abzuschreiten. Das kritische Interesse der größtenteils aus einer der beiden Perspektiven heraus arbeitenden Forscher richtet sich unter anderem auf die Rolle des Nationalstaats, den Umbau urbaner Räume, seine Auswirkungen auf die Geschlechterverhältnisse oder die Art und Weise, wie das Leben im Neoliberalismus die Selbstverhältnisse der Subjekte transformiert. Der Artikel schließt mit Überlegungen zum theoretischen Preis, der für den ungeheuer weit gefasste Neoliberalismusbegriff zu zahlen ist und der nicht zuletzt in einer vermeintlichen Alternativlosigkeit besteht, die ironischerweise aus den zahllosen kritisch intendierten Beschwörungen des Neoliberalismus hervorgeht.
Power and law in enlightened absolutism : Carl Gottlieb Svarez' theoretical and practical approach
(2012)
The term Enlightened Absolutism reflects a certain tension between its two components. This tension is in a way a continuation of the dichotomy between power on one hand and law on the other. The present paper shall provide an analysis of these two concepts from the perspective of Carl Gottlieb Svarez, who, in his position as a high-ranking Prussian civil servant and legal reformist, has had unparalleled influence on the legislative history of the
Prussian states towards the end of the 18th century. Working side-by-side with Johann Heinrich Casimir von Carmer, who held the post of Prussian minister of justice from 1779 to 1798, Svarez was able to make use of his talent for reforming and legislating. From 1780 to 1794 he was primarily responsible for the elaboration of the codification of the Prussian private law – the “Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten” in 1794. In the present paper, Svarez’ approach to the relation between law and power shall be analysed on two different levels. Firstly, on a theoretical level, the reformist’s thoughts and reflections as laid down in his numerous works, papers and memorandums, shall be discussed. Secondly, on a practical level, the question of the extent to which he implemented his ideas in Prussian legal reality shall be explored.
Seit dem Jahr 2005 ist der Schutz vor schweren Menschenrechtsverletzungen, Kriegsverbrechen und Völkermord durch die UN zum überwölbenden Ziel von staatlicher, regionaler und globaler Sicherheit erhoben. Diese Schutzverantwortung (Responsibility to Protect, R2P) illustriert somit die Abkehr von "alter" globaler Sicherheitskultur, die sich über Jahrzehnte auf die scheinbar unumstößlichen Eckpfeiler souveräner Gleichheit und strikter Nicht-Einmischung gestützt hatte. Nimmt diese globale Norm aber regionale Sicherheitskomplexe ausreichend in den Blick? In diesem Working Paper beleuchtet die Perzeption der Schutzverantwortung in den regionalen Organisationen Südostasiens und Afrikas durch die Linse ihrer Sicherheitskulturen. Anstatt die Schutzverantwortung bloß als normative Innovation zu erfassen, wird sie als Ausdruck "kulturellen Wandels" konzeptualisiert, um neben der "abstrakten Norm" auch die "konkrete Praxis" in die Betrachtung einfließen zu lassen.
Apokalypsen beruhen auf tradierten Bildern, fiktiven Imaginationen und kulturellen Deutungsmustern. Damit sind weder reproduzierbar noch wissenschaftlich mit validen Methoden beschreibbar. Auch das traditionell starke Risikokonzept der Sozialwissenschaften zur Beschreibung der Zukunft ihres Forschungsgegenstandes greift hier nicht. Der folgende Beitrag unternimmt deshalb den Versuch, im Rahmen dieser sozialwissenschaftlichen Ansätze nach den spezifisch sicherheitskulturellen Aspekten von Apokalypsen zu fragen. Dazu wird eine Typisierung vorgeschlagen, die sich historisch auf das 20. Jahrhundert beschränkt und sich in drei Phasen unterteilt. Kreisten zu Beginn des 20. Jahrhunderts die apokalyptischen Bedrohungsszenarien noch um die Subjekte (die apokalyptische Bedrohung der Menschheit ging von der modernen Gesellschaftsordnung, d.h. von der Menschheit selbst aus), so geriet gegen Mitte des 20. Jahrhunderts zunehmend die objektive Welt der Dinge und Technologien unter Verdacht, eine Apokalypse auszulösen. Inzwischen scheint sich mit Übergang zum 21. Jahrhundert eine dritte Phase von apokalyptischen Szenarien auszudifferenzieren: Existentielle Bedrohungen gehen nicht mehr von identifizierbaren Bedrohungen wie gesellschaftlichen Entfremdungen oder Atomwaffen aus. Vielmehr gelten das Nicht-Identifizierbare, die Ununterscheidbarkeit als existentielle Bedrohung. Auf die Apokalypse der Subjekte und der Apokalypse der Objekte, so der Vorschlag dieses Papiers, folgt die ‚apokalyptoide’, d.h. Apokalypse-ähnliche Situation.
Im Mai 2008 verwüstete der Sturm Nargis über Myanmar/Burma hinweg, 140.000 Menschen wurden getötet. Das autokratisch regierte Land wies jedoch Katastrophenhilfe als innere Einmischung zurück und verweigerte die Einfuhr von Medikamenten und Lebensmitteln. Der französische Außenminister Kouschner drängte angesichts dieser Situation die UN zum Handeln, auf Grundlage der Responsibility to Protect (kurz R2P).
Dieser Akt der Versicherheitlichung steht allerdings im Kontrast zur Medienberichterstattung, wie Gabi Schlag in diesem Papier untersucht. Besonders das Bildmaterial aus dem Katastrophengebiet erzählt eine andere Geschichte. Die Photos der Berichterstattung von BBC.com zum Thema bilden ein visuelles Narrativ, welches keine Hilfsbedürftigkeit suggeriert, sondern kontrolliertes, besonnenes Vorgehen der lokalen Kräfte. Dieser Kontrast verweist auf die sprichwörtliche Macht der Bilder, welche die jeweiligen Bedingungen von Handlungsmöglichkeiten vorstrukturieren.