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Der Kormoran (Phalacrocorax carbo) war in Sachsen-Anhalt nicht immer ein regelmäßiger Brutvogel. So gab es von 1900 bis 1986 nur sporadische Ansiedlungen im Lande. Im Jahre 1987 entstand an der Saalemündung im Naturschutzgebiet Steckby-Lödderitzer Forst eine beständige Kolonie mit neun Brutpaaren (Dornbusch 2002). Erst fünf Jahre später, im Jahre 1992, wurde eine weitere Kolonie gegründet. Ein stärkerer Bestandszuwachs, verbunden mit weiteren Koloniegründungen, begann dann im Jahre 1994 und erreichte mit 1.096 Brutpaaren im Jahre 2009 seinen bisherigen Höhepunkt in Sachsen-Anhalt. Ein Jahr zuvor erlangte der Brutbestand mit 810 Brutpaaren einen ähnlichen Wert wie im Jahr 2006 (Dornbusch 2002, Fischer & Dornbusch 2009). Verschiedene Koloniestandorte sind inzwischen wieder aufgegeben worden. Offenbar tolerieren die Vögel Störungen in den Kolonien sowie die Prädation insbesondere durch Mink (Mustela vison), Waschbär (Procyon lotor) und Seeadler (Haliaeetus albicilla) nicht. Mit der deutschland- und europaweiten Zunahme des Brutbestandes (Keller et al. 2003) nahm auch der Durchzugs- und Überwinterungsbestand in Sachsen-Anhalt zu. Dieser wurde jedoch nicht regelmäßig erfasst. Eine Mittwinter-Synchronzählung an Schlafplätzen im Januar 2003 ergab einen Winterbestand von 1.570 Kormoranen. Die Zählung erfolgte jedoch während einer extremen Kälteperiode und spiegelt aufgrund der vorher einsetzenden Winterflucht vermutlich nicht den realen Winterbestand der Art wider (Dornbusch & Fischer 2004). Datenerhebungen im Rahmen der internationalen Wasservogelzählung (z. B. Schulze 2008) lassen für die Jahre 2003 bis 2008 auf einen Winterbestand von ca. 3.000 Kormoranen schließen. In den Zugzeiten von Oktober bis November können kurzzeitig auch bis zu 5.000 Kormorane auftreten.
Die Artenvielfalt der Erde wird in zunehmendem Maße durch menschliches Wirken bedroht. Insbesondere sind davon Vögel durch die Zerstörung von Brut-, Zug- und Überwinterungsgebieten sowie die direkte Verfolgung durch Jagd und Handel betroffen. Zum Schutz der in Europa vorkommenden Vogelarten trat 1979 die Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, die so genannte EU-Vogelschutzrichtlinie in Kraft. Nach dieser Richtlinie sind alle Vogelarten zu schützen und für die in ihrem Anhang I aufgeführten Arten nach Artikel 4 besondere Schutzgebiete auszuweisen.
Der Einfluss von Windkraftanlagen auf die Vogelwelt wird immer wieder heftig diskutiert. Zumindest die Scheuchwirkung auf rastende Grosvogelarten ist unbestritten, wobei allerdings noch erheblicher Forschungsbedarf hinsichtlich der Größe der tatsachlich von den Vogeln gemiedenen Bereiche um die Anlagen herum besteht.
Das übersichtliches Nachschlagewerk ist für diejenigen, die beruflich oder auch im Ehrenamt schnell ein komprimiertes Wissen über die Vogelwelt verfügbar haben müssen, ein Glücksfall. Der AULA-Verlag gab bereits 1985 und 1993 zwei Bände des Kompendiums der Vögel Mitteleuropas, je einen für die Sperlingsvögel und die Nichtsperlingsvögel, mit kurzgefassten übersichtlichen Informationen zu allen heimischen Vogelarten heraus. Dieses wurde im Jahr 2005 unter erweiterter Autorenschaft deutlich überarbeitet und ergänzt und in drei Teilbänden herausgegeben, einem Band über Sperlingsvögel, einem über Nichtsperlingsvögel und einem Band mit Anhängen, dem Literaturverzeichnis und einem Glossar. Insgesamt wurden 600 in Mitteleuropa als Brut- oder Gastvogel auftretende Arten in der damals neuen systematischen Ordnung und Benennung bearbeitet. Nun hat der Verlag eine gegenüber der 2005er Auflage unveränderte einbändige Sonderausgabe herausgegeben, in der die Bände 1 und 2 zusammengefasst wurden.
Die wissenschaftliche Vogelberingung ist seit über 100 Jahren eine der wichtigsten Methoden der Ornithologie (Bairlein 1994, 1999). Nur sie ermöglicht die individuelle Markierung einer großen Anzahl von Vögeln und damit Aussagen zum Zugverhalten, zur Lebenserwartung, zur Orts- und Partnertreue und zu vielen anderen populationsökologischen Fragestellungen. Vögel sind nicht zuletzt aufgrund der relativ guten Beobachtbarkeit, Markierbarkeit und des allgemeinen Interesses an der Vogelkunde zu Modellorganismen der ökologischen Forschung geworden. Es sei daher an dieser Stelle über die Entwicklung der wissenschaftlichen Vogelberingung, über deren sich ändernde Zielsetzungen und Verantwortlichkeiten sowie über die Vogelberingung als staatliche Aufgabe in Sachsen-Anhalt berichtet.
In Zeiten, in denen sogenannte „Crowbuster“ durch Deutschland ziehen und einen Mordsspaß beim massenhaften Schießen von Krähen haben, tut ein sachliches und um Sympathie für Raben- oder Krähenvögel werbendes Buch sehr gut. Der Autor, versucht dem Leser insbesondere die spannenden Aspekte im Leben und Verhalten der Krähenvögel nahezubringen. Schwerpunkt des Buches ist die Beschreibung des faszinierenden Verhaltens der Krähenvögel. Die Kapitel zu den verschiedenen Funktionskreisen des Verhaltens lassen nur eine Schlussfolgerung zu: Krähen sind die Primaten unter den Vögeln.
Das Beobachten und Zählen von Vögeln hat in Sachsen-Anhalt, insbesondere in Anhalt, eine lange Tradition. Bis zur Zusammenstellung einer regionalen Avifauna auf der Grundlage gesammelter Daten für ein bestimmtes Gebiet verging dann aber noch eine geraume Zeit (Borchert 1927). Jedoch ist bereits seit 1925 in den Steckbyer Forsten auf größeren mit Nistkästen ausgestatteten Flächen jährlich die Vogelbesiedlung von Höhlenbrütern bei gleichzeitiger Kontrolle des Bestandes forstschädigender Insekten ermittelt worden (Hähnle 1933, 1936). Dieser Langzeit-Vogelschutzversuch Steckby, der durch aus Monitoringcharakter aufweist, wird bis in die Gegenwart fortgeführt.
Die EU verabschiedete am 21. Mai 1992 die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, die sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Die Mitgliedsstaaten sind seitdem verpflichtet, ein europaweites Netz von besonderen Schutzgebieten zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung aufzubauen. In dieses Natura 2000 genannte Netz sind auch die auf der Grundlage der seit 1979 geltenden EU-Vogelschutzrichtlinie gemeldeten Europäischen Vogelschutzgebiete (EU SPA) integriert. Die reichhaltige Naturausstattung Sachsen-Anhalts ermöglichte die Auswahl von 265 FFH-Gebieten und 32 Vogelschutzgebieten (EU SPA). Die Gebiete wurden als „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der kontinentalen und der atlantischen biogeographischen Region“ im Amtsblatt der EU vom 15.01.2008 veröffentlicht. Nach den Vorgaben der FFH- und Vogelschutzrichtlinie sind die Natura 2000-Gebiete nun als besondere Schutzgebiete national zu sichern. Darüber hinaus sind in den besonderen Schutzgebieten geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, zu vermeiden (vgl. Art. 6, Abs. 2 FFH Richtlinie). Alle erforderlichen Maßnahmen sind an den Ansprüchen der in den jeweiligen Gebieten vorkommenden Lebensraumtypen und Arten auszurichten.
Mit dem vorliegenden Sonderheft wird beispielhaft der Verfahrensweg der Ausweisung des Naturschutzgebietes Aland-Elbe-Niederung zur Umsetzung von Natura 2000 im Land Sachsen-Anhalt dokumentiert. Neben der Darstellung der naturräumlichen Situation des Gebietes und seiner naturschutzfachlichen Bedeutung werden insbes. Inhalt und Ablauf des Verwaltungsverfahrens sowie die Lösung der vielfältigen Nutzungskonflikte dargestellt. Dem Heft liegt eine beidseitig bedruckte Schutzgebietskarte des Landes Sachsen-Anhalt im Maßstab 1:250.000 bei. Auf einer Seite sind Schutzgebiete nach internationalem Recht dargestellt. Die zweite Seite der Karte liefert eine aktuelle Zusammenstellung (Stand 31.12.2009) der nach Landesnaturschutzrecht geschützten Gebiete und Objekte. Ein Beiheft mit Namen, Bezeichnung und Größe aller Gebiete komplettiert die Ausgabe.