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Traue keinem Studenten
(2013)
Für die moderne Universität ist der Studierende an sich vieles: Zentrale Daseinsbegründung, Kostenfaktor, Potenzial, billige Arbeitskraft und seit einigen Jahren in offizieller Sprache auch Kunde. Nun kommt scheinbar eine weitere Facette des Studierenden dazu: das Sicherheitsrisiko.
Versicherheitlichung findet heute in vielen Lebensbereichen statt. Dem Terrorismus wird der Krieg erklärt, ebenso den Drogen oder der Armut. Diese martialische Sprache geht einher mit institutionellen Auswirkungen – wer etwas als ein bedrohliches Problem definiert, reagiert anders als jemand, der es nur als von der normalen Politik zu lösendes Problem betrachtet. Nun haben Studierende es auch in diesen illustren Kreis geschafft – nur nicht aus Sicht des Staates, sondern aus Sicht der Universität und ihrer Abläufe...
Wissenschaftliches Bloggen ist, gerade in Deutschland, nicht immer einfach. Mal fehlt es an “Grundoffenheit” gegenüber offenen Formaten, dann wiederum ist “populärwissenschaftliches Bloggen” nicht gut angesehen. Maximilian Steinbeis hingegen hat als Rechtswissenschaftler und Journalist ein Blog auf die Beine gestellt, das die wissenschaftliche Bloglandschaft Deutschlands bereichert und andere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf das Format Blog aufmerksam macht. Sein Verfassungsblog, den Steinbeis in Kooperation mit dem Forschungsverbund zur Rechtskultur “Recht im Kontext” betreibt, wird nun sogar zum kommunikativen Versuchslabor des Forschungsprojekts „Verfassungsblog:Perspektiven der Wissenschaftskommunikation in der Rechtswissenschaft“. Grund genug, uns mit ihm über all diese Fragen zu unterhalten.
Ob nun jeweils sicherheits-, innen- oder finanzpolitische Motive zu Grunde liegen, stets stehen Straffreiheit und Straferlass im Spannungsfeld von zwingender Verantwortung des Einzelnen als Grundlage unseres Rechtssystems und der Forderung nach ausgleichender Gerechtigkeit und sozialem Frieden. Das Rechtsinstitut der Amnestie steht nicht nur begrifflich, sondern auch sachlich in antiker Tradition, vergleichbare Maßnahmen sind aus allen Epochen des Altertums nachzuweisen. Fünfzehn renommierte AutorInnen aus Deutschland, Großbritannien und Österreich, alle ExpertInnen in verschiedenen Fachgebieten und Epochen des Altertums, nämlich der Altorientalistik, des pharaonischen Ägypten, der Griechischen und Römischen Rechtsgeschichte, des archaischen und klassischen Griechenland, des Hellenismus, der altitalischen Geschichte, der Römischen Republik, der frühen und hohen römischen Kaiserzeit und der Spätantike, präsentieren ihre Beiträge in diesem Band. Sie behandeln das Thema jeweils aus der eigenen Perspektive — entweder in Form von Spezialuntersuchungen zu exemplarischen Fällen oder aber in breit angelegten Übersichtsreferaten. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass alle Kategorien von Schriftquellen, also die literarische Überlieferung, juristisches Schrifttum, Inschriften und Papyri, in die Analyse eingeflossen sind. Hierdurch wurden erstmals in der Forschungsgeschichte die Voraussetzungen geschaffen, eine Gesamtschau über Fragen der Amnestie und des Straferlasses vom Alten Orient bis in die Spätantike zu bieten und rote Fäden durch die Jahrhunderte zu ziehen. Auf diese Weise wurde auch eine neue Grundlage für eine Typologisierung von Amnestien gelegt.
The study of civilization is one of the core subjects of international legal history. This is no recent development. Jörg Fisch published his seminal work "Die Europäische Expansion und das Völkerrecht" in 1984, the same year in which Gerrit W. Gong presented his renowned "Standard of Civilization". Today, the more recent works by Martti Koskenniemi and Antony Anghie probably represent the most influential research in this field. What all these path breaking works have in common is that they discuss concepts of civilization in international law especially with regard to its function as providing justification narratives for the European/non-European unequal relations, in particular in the 19th century. ...
Teil IV unserer Artikelserie zur Ethik der Drohnen. Deutschland diskutiert über bewaffnete Drohnen. Endlich. Allerdings hat es den Anschein, als sei die Debatte nur noch ein Scheingefecht. Denn die Entscheidung, ob Deutschland auf den Drohnenzug aufspringen soll, ist im Wesentlichen gefallen, und die Beschaffung scheint nur noch eine Frage der Zeit. Vor allem ist es interessant zu sehen, welchen Einschlag die „Debatte“ inzwischen genommen hat. Mit seiner Aussage, Waffen seien „ethisch neutral“ (die er im Anschluss relativierte, aber bezüglich aktueller Drohnen aufrecht erhielt), hat Verteidigungsminister de Maizière die Debatte in eine Richtung gelenkt, bei der zentrale sicherheitspolitische Fragen, aber auch Fragen der ethischen Einordnung zukünftiger Drohnensysteme weitgehend unter den Tisch fallen. Verengt man die Debatte auf die Frage der ethischen Einordnung aktueller Kampfdrohnen, dann bietet sich als „objektiver“ Maßstab zunächst das Humanitäre Völkerrecht an. Waffen, wie z.B. Bio- oder Chemiewaffen oder Landminen, sind deshalb geächtet, weil sie gegen die fundamentalen völkerrechtlichen Normen der Diskriminierung (der Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilisten) oder der Proportionalität verstoßen. Drohnen sind zwar nicht so „chirurgisch“ präzise, wie es die Befürworter gerne hätten (nach Schätzungen des Bureau of Investigative Journalism ist ca. jeder vierte von Drohnen in Pakistan getötete Mensch ein Zivilist), aber ungenauer als andere Waffensysteme sind Drohnen sicher nicht. Und setzt man Drohnen nur im Rahmen völkerrechtlich zulässiger internationaler oder nicht-internationaler bewaffneter Konflikte ein, dann ist ihr Einsatz zulässig und völkerrechtlich nicht zu beanstanden...
Variations and disparities between von Hayek and Ordoliberalism can be detected on diverse levels: 1. philosophy of science; 2. setting dissimilar priorities; 3. social philosophy; 4. genesis of norms; and, 5. notion of freedom. Therefore, it is possible to make an important distinction within neoliberalism itself, which contains at least two factions: von Hayek’s evolutionary liberalism, and German Ordoliberalism. The following essay not only takes the neoliberal separation of different varieties as granted; it proceeds further. It focuses on the topic of justice and elaborates the (slightly) differing conceptions of justice within neoliberalism. Thus, the specific contribution of the paper is that it adds a sixth dimension of differences (which is highly interconnected with the differing conceptions of genesis of norms). In this paper, I emphasize the (often neglected) subtle differences between von Hayek, Eucken, Röpke, and Rüstow, with special emphasis on their theories of justice. In this regard, I focus not only on Eucken and von Hayek; in addition, I include the concepts of justice developed by Rüstow and Röpke, as well, and, in consequence, broaden the perspective incorporating Eucken as a member of the Freiburg School of Law and Economics, and Rüstow and Röpke as representatives of Ordoliberalism in the wider sense. The paper tackles these topics in three steps. After briefly examining and discussing the existing literature and providing a literature overview on the decade-long debate on von Hayek and Ordoliberalism, I then describe von Hayek’s conception of commutative justice; particularly, justice of rules and procedures (rather than end-state justice). Then, I examine Eucken’s, Rüstow’s, and Röpke’s theories of justice, which consist of a mixture of commutative and distributive justice. Then, I draw a comparison between the ideas of justice developed by Eucken, Röpke, Rüstow, and von Hayek. The essay ends with a summary of my main findings.
Von Killerzellen und Kurzzeitweckern : ein Laborbesuch bei der "AG Koch" im Georg-Speyer-Haus
(2013)
Eins vorweg: Killerzellen sind in dieser Geschichte die Guten. In Laborräumen der Sicherheitsstufe eins werden Kittel und Handschuhe getragen, um das Material vor den Wissenschaftlern zu schützen. Kurzzeitwecker und Handcremetuben sind allgegenwärtig. Und wie das Experiment ausgegangen ist, wird noch nicht verraten. Doch jetzt der Reihe nach.