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ʿAzīmabādīs Erläuterung des Taǧdīd-Hadithes als Beispiel eines religiösen Autorisierungsdiskurses
(2017)
Die ökonomische Ungleichheit nimmt weltweit zu. Schon bei seiner ersten Audienz forderte Papst Franziskus im Jahr 2013 „Ich möchte eine arme Kirche und eine Kirche für die Armen.“ Kann dies eine sinnvolle Perspektive auch für die evangelische Kirche sein? Christine Wenona Hoffmann und Lukas Ohly beleuchten diese Frage aus der Perspektive ihrer jeweiligen Fachdisziplinen.
Mein Thema lautet: „Religion im Konflikt: Gefahr oder Chance für den Frieden?“ Damit ist eine Frage gestellt – eine Frage, die als solche trivialerweise nach einer, und zwar möglichst klaren und unumwundenen Antwort verlangt. Hier wie auch sonst empfiehlt sich allerdings zunächst der Nachweis, dass man sie verstanden hat, bevor man andere von der eigenen Antwort ins Bild setzt und zu überzeugen versucht. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich die Frage, wie im vorliegenden Fall, zumindest in Teilen als erläuterungsbedürftig erweist.
Die Scharia umfasst nach muslimischer Auffassung alle Fragen des Lebens und gibt Anweisungen für das Verhalten in Familie, Gesellschaft sowie gegenüber Gott. Insbesondere seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts und zwar infolge der Anwerbung sogenannter ,Gastarbeiter‘ und der Aufnahme von Flüchtlingen aus mehrheitlich islamischen Ländern hat sich das Thema Scharia in Deutschland, wie in vielen anderen nicht-islamisch geprägten Gesellschaften, zu einem ausgesprochen heiklen Streitgegenstand entwickelt. Ein nicht unbedeutender Teil der im Westen lebenden Muslime will sein Leben nach den Schariavorschriften ausrichten. Diese Vorschriften stehen jedoch nicht immer in Einklang mit dem Ordnungssystem oder den Werten der jeweiligen Mehrheitsgesellschaft. Muslimische Gelehrte entwickelten im Zuge dessen ein spezielles Konzept des so genannten Fiqh al-aqallīyāt („Minderheitenrecht“), welches Fragen der Minderheiten im schariarechtlichen Rahmen entsprechend ihrer Lebensumstände behandeln soll. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage, wie der Umgang der Muslime mit Nichtmuslimen im Allgemeinen und mit deren religiösen sowie gesellschaftlichen Feierlichkeiten im Besonderen schariarechtlich bewertet wird. Diese Fragestellung wird anhand von drei Rechtsgutachten (fatwa Pl. fatāwā) Yūsuf al-Qaraḍāwīs, eines der wohl populärsten und anerkanntesten Gelehrten der Gegenwart im sunnitischen Islam, beantwortet.