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Übersicht
(2004)
In Sachsen-Anhalt kommen nach gegenwärtigem Kenntnisstand 59 Tier- und Pflanzenarten vor, die im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt sind, 24 davon zugleich im Anhang II der FFH-Richtlinie. Weitere 18 Arten müssen als bereits ausgestorben angesehen werden, der Luchs wurde wiedereingeführt, der Schwarzapollo gilt derzeit als verschollen. Für die Anhang IV-Arten sind über 12.300 Nachweise, überwiegend seit 1960, bekannt geworden.
Wirbellose
(1995)
Der landschaftlich reizvolle Überschwemmungsbereich zwischen Schollene und Havelberg lässt aufgrund der naturräumlichen Ausstattung eine artenreiche Wirbellosenfauna vermuten. Leider sind bis heute für bestimmte Arten kaum Angaben zu Vorkommen bekannt. Historische Quellen existieren so gut wie nicht; wenn doch, so wurden zumeist nur Zufallsbeobachtungen dokumentiert. Nachdem 1989 von B. Heinze in Havelberg eine entomologische Fachgruppe gegründet wurde, war ein kleiner Aufschwung im Kenntnisstand zu verzeichnen. Nicht unwesentlich trägt auch die von ihm initiierte Schriftenreihe "Untere Havel - Naturkundliche Berichte" zur Erweiterung des Wissensstandes bei. Ansonsten finden sich nur vereinzelt faunistische Arbeiten aus dem Gebiet, so sei u.a. Spitzenberg erwähnt, der die aquatilen Coleopteren des NSG "Schollener See" untersuchte. Dabei konnten neben einer Vielzahl anderer Arten als bemerkenswerte Vertreter die beiden Kolbenwasserkäferarten Hydrous aterrimus und H. piceus gefunden werden.
Die Herausgeber des Buches Herr Ernst-Wilhelm Rabius (1991 bis 1992 Abteilungsleiter für Naturschutz im Umweltministerium des Landes) und Herr Dr. Rainer Holz (ehemals Institut für Landschaftsforschung und Naturschutz, jetzt am Landesamt für Umwelt und Natur) fassten Beiträge von insgesamt 51 Autoren, die überwiegend in den verschiedenen Naturschutzbehörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern tätig sind, zusammen. Beschrieben wird die Arbeit der Naturschutzverwaltung des Landes in 10 Kapiteln.
Naturnahe Salzstellen im Binnenland gehören zu den Lebensräumen, die der Allgemeinheit kaum bekannt sind. Während andere Biotope, wie z.B. Flussauen, in letzter Zeit eine hohe Publizität erfahren haben, sind Salzstellen immer noch etwas "für Spezialisten". Dabei zählen sie zu den am stärksten gefährdeten Lebensräumen in Europa und genießen einen entsprechend hohen Schutzstatus (prioritärer Lebensraumtyp nach der FFH-Richtlinie).
The paper presents new records of the spider Atypus muralis Bertkau, 1890 in the valleys of the rivers Saale and Unstrut in the south of Saxony-Anhalt in Middle Germany. All specimens were males, caught by pitfall traps in xerothermic steppic grasslands on steep slopes. The geographic distribution of Atypus muralis in the eastern parts of Germany and habitat traits are discussed with special reference to regional climate, vegetation type and soil conditions. The phenology of aboveground activity of Atypus muralis males is shown.
Gemas Artikel 11 der FFH-Richtlinie ist ein Monitoring des Erhaltungszustandes der Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung durchzufuhren. Weiterhin ist nach Artikel 12 eine fortlaufende Überwachung des unbeabsichtigten Fangs oder Tötens der Anhang IV-Tierarten vorgeschrieben, worauf gegebenenfalls weiterführende Erhaltungsmaßnahmen und Forschung aufbauen sollen. Im § 40 BNatSchG wird dieses Monitoring in die Verantwortung der Bundesländer übergeben.
Methodik
(2002)
Die vegetationskundliche und strukturelle Zuordnung der Lebensraumtypen erfolgt nach der vorrangig von Braun-Blanquet entwickelten Vegetationsklassifizierung, einer hierarchischen Gliederung der Vegetationstypen (Syntaxonomie), die die Ebenen der Assoziation, des Verbandes, der Ordnung und der Klasse umfasst. Hierbei ist die Assoziation die grundlegende Einheit, in der die Pflanzengesellschaften zusammengefasst werden, die sich durch gleiche charakteristische Arten(gruppen)kombinationen auszeichnen. Der Verband vereinigt ähnliche Assoziationen. Das sind bereits umfassendere, jedoch standörtlich noch recht einheitliche Vegetationseinheiten. In Ordnungen werden ähnliche Verbände zusammengefasst. Die Klasse vereinigt ähnliche Ordnungen.
In den vorangehenden Kapiteln wurde die besondere Charakteristik sowie die bundes- und europaweite Bedeutung des Schutzgebietssystems um die Mansfelder Seen und vordringlich des ehemaligen Salzigen Sees herausgestellt. Es wurde ebenfalls deutlich, dass die Wiederentstehung des Salzigen Sees einen schwerwiegenden Eingriff in den bestehenden Gebietswasserhaushalt darstellt, dessen langfristige Konsequenzen noch nicht in allen Aspekten absehbar sind. Welche Auswirkungen kann dieses Vorhaben nun auf die hoch schutzwürdige Fauna und Flora haben und welche Vorkehrungen müssen getroffen werden, damit die Chancen für den Arten- und Biotopschutz, die der Wiederentstehung des Sees zweifellos innewohnen, zum Tragen kommen?
Einleitung
(2004)
Der Naturschutz, im föderativen Deutschland in Landeszuständigkeit organisiert, erhalt zunehmend Impulse auf europäischer Ebene und wird dadurch vor neue Anforderungen an den Schutz von Lebensraumen und Arten gestellt. Einen wichtigen internationalen Rahmen stellt das Übereinkommen über die biologische Vielfalt von Rio de Janeiro 1992 dar. Innerhalb der Europäischen Union wurden durch die FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) und die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) EU-weite Vorgaben zum Schutz besonders gefährdeter Arten und Lebensraume aufgestellt. Wahrend bisher überwiegend im Rahmen der Bundesländer bzw. Deutschlands agiert wurde, sind nun zunehmend auch "gemeinschaftliche Interessen" zu berücksichtigen. Zugleich hat die EU in Form der LIFE-Verordnung ein Finanzierungsinstrument für die Durchführung von Projekten zur Erhaltung und Entwicklung der natürlichen Ressourcen geschaffen.