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Hintergrund und Fragestellung: Die Verwendung von Opioiden zur therapeutischen und peri-interventionellen Analgesie bei Patienten mit pancreato-biliären Krankheitsbildern ist durch ihre Nebenwirkung auf die Aktivität der glatten Muskulatur begrenzt. Wir untersuchten die Auswirkungen der intravenösen Gabe der synthetischen Opioide Tilidin und Pentazocin auf die Motilität des Sphinkter Oddi. Methoden: Zwanzig Patienten mit Verdacht auf Sphinkter Oddi-Dysfunktion wurden in eine prospektive Doppelblindstudie aufgenommen. Die Sphinkter Oddi-Motilität wurde mittels endoskopischer Manometrie sowohl nach i.v.-Injektion von 0,9% NaCl-Lösung als auch nach randomisierter Verabreichung von entweder 30 mg Pentazocin (n=10) oder 50 mg Tilidin (n=10) beurteilt. Ergebnisse: Pentazocin erhöhte den Basaldruck des Sphinkter Oddi signifikant von 32 ± 21 mmHg bei Kochsalzgabe auf 41 ± 19 mmHg (p = 0.002), während Tilidin den Basaldruck nicht veränderte: 34 ± 15 mmHg bei Kochsalzgabe gegenüber 36 ± 16 mmHg unter Tilidin (p = 0,16). Außerdem erhöhte Pentazocin die phasische Kontraktionsamplitude des Sphinkter Oddi auf 121 ± 18 mmHg gegenüber 108 ± 16 mmHg bei Kochsalzgabe (p = 0.004). Tilidin hatte hier keine Auswirkungen: 125 ± 24 mmHg bei Kochsalzgabe gegenüber 125 ± 21 mmHg unter Tilidine (p = 0.93). Die Frequenz und Dauer der phasischen Sphinkterkontraktionen wurden weder von Pentazocin noch von Tilidin beeinflußt. Schlußfolgerung: Im Gegensatz zu Pentazocin hat Tilidin keine Wirkung auf die Sphinkter Oddi-Motilität. Daher kann Tilidin sowohl zur endoskopischen Manometrie als auch zur Analgesie bei pankreatikobiliären Erkrankungen benutzt werden.
In der vorliegenden Arbeit wird der Versuch unternommen, die nach einer Herniotomie erforderliche körperliche Schonung Evidenzbasiert zu bewerten. Da die Herniotomie in Deutschland (mit derzeit etwa 200.000-250.000 Operationen pro Jahr) und anderen Ländern zu den häufigsten chirurgischen Eingriffen zählt, sind die sozioökonomischen Folgen entsprechender Empfehlungen beträchtlich; gleichzeitig hat die Ablösung der direkten Hernienreparation durch Netzplastiken zu einer deutlichen Senkung des Rezidivrisikos geführt, so dass eine Neubewertung der Frage der körperlichen Schonung erforderlich scheint. In Ermangelung aktueller Studien mit der körperlichen Schonung als Hauptfragestellung ist eine Evidenzbasierte Bewertung im engeren Sinne unmöglich; dennoch ist das vorliegende Material ausreichend, um eine Empfehlung zu entwickeln. Nach dem aktuellen Stand der Literatur ist eine chirurgisch korrekt und sachgemäß ausgeführte Netzplastik – unabhängig von der Frage des offenen oder minimal invasiven Zugangs – unmittelbar postoperativ belastungsstabil, so dass der Schmerz den einzigen rationalen limitierenden Faktor der körperlichen Belastung nach Herniotomie darstellt. Wünscht ein Patient eine frühe Rehabilitation, spricht nichts dagegen, ihm diese durch großzügige Verabreichung von Analgetika zu erleichtern; eine Krankschreibung über den Abschluss der Wundheilung hinaus ist weder notwendig noch sinnvoll. Ein Zusammenhang des Rezidivrisikos mit dem Zeitpunkt der Aufnahme körperlicher Aktivitäten oder der Berufstätigkeit ist weder für Netzplastiken noch die früher üblichen direkten Rekonstruktionsverfahren nachgewiesen worden und ist nach der vorliegenden Literatur äußerst unwahrscheinlich; dennoch wird ein Studiendesign vorgeschlagen, mit dem diese Frage abschließend geklärt werden kann. Die praktischen Schonungsfristen und auch die von den Hausärzten gegebenen Empfehlungen sind derzeit noch sehr uneinheitlich und tendenziell viel zu lang, was derzeit in Deutschland geschätzte Mehrkosten von mehreren 100 Millionen € verursacht. Um dem abzuhelfen, ist eine Erarbeitung entsprechender Richtlinien durch die chirurgischwissenschaftlichen Fachgesellschaften und deren breite und intensive Kommunikation bei Hausärzten und Patienten erforderlich.