Refine
Year of publication
Document Type
- Working Paper (59) (remove)
Language
- German (59) (remove)
Has Fulltext
- yes (59)
Is part of the Bibliography
- no (59)
Keywords
- Regulierung (5)
- Bankenunion (4)
- Bankenaufsicht (3)
- Währungsunion (3)
- Aufsichtsratsvergütung (2)
- Bankenabwicklung (2)
- Corporate Governance (2)
- Deutscher Corporate Governance Kodex (2)
- Digitalisierung (2)
- Europäische Zentralbank (2)
Institute
- House of Finance (HoF) (59) (remove)
Zur Reform der Einlagensicherung: Elemente einer anreizkompatiblen Europäischen Rückversicherung
(2020)
Bankeinlagen bis 100.000 Euro sind de jure überall im Euroraum gleichermaßen vor Verlusten geschützt. De facto hängt der Wert dieser gesetzlichen Haftungszusage unter anderem von der Ausstattung des nationalen Sicherungsfonds und der relativen Größe des Bankensektors in einer Volkswirtschaft ab. Um die Homogenität des Einlagenschutzes zu gewährleisten und die Bankenunion zu vollenden, bedarf es einer einheitlichen europäischen Einlagensicherung. Die bestehende implizite Risikoteilung im Euroraum ist ordnungspolitisch nicht wünschenswert. Ferner kann eine explizite und glaubwürdige Zweitsicherung Fehlanreize zur Übernahme exzessiver Risiken verhindern, bevor es zum Schadensfall kommt. Daher plädiert dieser Beitrag für ein zweistufiges, streng subsidiär organisiertes Rückversicherungsmodell: Nationale Erstversicherungen würden einen festgeschriebenen Teil, die europäische Rückversicherung nachrangig den Rest der Deckungssumme besichern. Die Rückversicherung gewährt diese Liquiditätshilfen in Form von Kassenkrediten. Weil die Haftung auf nationaler Ebene verbleibt, werden Risiken geteilt aber nicht vergemeinschaftet. Marktgerechte Prämien müssen nicht nur das individuelle Risikogewicht einer Bank sondern auch länderspezifische Risikofaktoren berücksichtigen. Zuletzt braucht der Rückversicherer umfangreiche Aufsichtsrechte, um die Zahlungsfähigkeit der Erstversicherer mit Hinblick auf die nationalen Haftungspflichten jederzeit sicherzustellen.
Der Einsatz von Künstliche Intelligenz (KI) – Technologien eröffnet viele Chancen, birgt aber auch viele Risiken – insbesondere in der Finanzbranche. Dieses Whitepaper gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Anwendung und Regulierung von KI-Technologien in der Finanzbranche, und diskutiert Chancen und Risiken von KI. KI findet in der Finanzbranche zahlreiche Anwendungsgebiete. Dazu gehören Chatbots, intelligente Assistenten für Kunden, automatischer Hochfrequenzhandel, automatisierte Betrugserkennung, Überwachung der Compliance, Gesichtserkennungssoftware zur Kundenidentifikation u. v. m. Auch Finanzaufsichtsbehörden setzen zunehmend KI-Anwendungen ein, um große und komplexe Datenmengen (Big Data) automatisiert und skalierbar auf Muster zu untersuchen und ihren Aufsichtspflichten nachzukommen.
Die Regulierung von KI in der Finanzbranche ist ein Balanceakt. Auf der einen Seite gibt es eine Notwendigkeit Flexibilität zu gewährleisten, um Innovationen nicht einzudämmen und im internationalen Wettbewerb nicht abgehängt zu werden. Strenge Auflagen können in diesem Zusammenhang als Barriere für die erfolgreiche Weiter-)Entwicklung von KI-Applikationen in der Finanzbranche wirken. Auf der anderen Seite müssen Persönlichkeitsrechte geschützt und Entscheidungsprozesse nachvollziehbar bleiben. Die fehlende Erklärbarkeit und Interpretierbarkeit von KI-Modellen entsteht in erster Linie durch Intransparenz bei einem Großteil heutiger KI-Anwendungen, bei welchen zwar die Natur der Ein- und Ausgaben beobachtbar und verständlich ist, nicht jedoch die genauen Verarbeitungsschritte dazwischen (Blackbox Prinzip).
Dieses Spannungsfeld zeigt sich auch im aktuellen regulatorischen Ansatz verschiedener Behörden. So werden einerseits die positiven Seiten von KI betont, wie Effizienz- und Effektivitätsgewinne sowie Rentabilitäts- und Qualitätssteigerungen (Bundesregierung, 2019) oder neue Methoden der Gefahrenanalyse in der Finanzmarktregulierung (BaFin, 2018a). Andererseits, wird darauf verwiesen, dass durch KI getroffene Entscheidungen immer von Menschen verantwortet werden müssen (EU Art. 22 DSGVO) und demokratische Rahmenbedingungen des Rechtsstaats zu wahren seien (FinTechRat, 2017).
Für die Zukunft sehen wir die Notwendigkeit internationale Regularien prinzipienbasiert, vereinheitlicht und technologieneutral weiterzuentwickeln, ohne dabei die Entwicklung neuer KIbasierter Geschäftsmodelle zu bremsen. Im globalen Wettstreit sollte Europa bei der Regulierung des KI-Einsatzes eine Vorreiterrolle einnehmen und damit seine demokratischen Werte der digitalen Freiheit, Selbstbestimmung und das Recht auf Information weltweit exportieren. Förderprogramme sollten einen stärkeren Fokus auf die Entwicklung nachhaltiger und verantwortungsvoller KI in Banken legen. Dazu zählt insbesondere die (Weiter-)Entwicklung breit einsetzbarer Methoden, die es erlauben, menschen-interpretierbare Erklärungen für erzeugte Ausgaben bereitzustellen und Problemen wie dem Blackbox Prinzip entgegenzuwirken.
Aus Sicht der Unternehmen in der Finanzbranche könnte eine Kooperation mit BigTech-Unternehmen sinnvoll sein, um gemeinsam das Potential der Technologie bestmöglich ausschöpfen zu können. Nützlich wäre auch ein gemeinsames semantisches Metadatenmodell zur Beschreibung der in der Finanzbranche anfallenden Daten. In Zukunft könnten künstliche Intelligenzen Daten aus sozialen Netzwerken berücksichtigen oder Smart Contracts aushandeln. Eine der größten Herausforderungen der Zukunft wird das Anwerben geeigneten Personals darstellen.
Angesichts des kürzlich von der Bundesregierung verabschiedeten Konjunkturpakets, stellen sich die Autoren des Policy Letters die Frage, ob und inwieweit die angekündigte Mehrwertsteuersenkung sowie der Kinderbonus zur substantiellen Ankurbelung des Binnenkonsums führt. Aus den für das Haushaltskrisenbarometer erhobenen Daten zu Einkommensänderungen sowie Einkommens- und Kündigungserwartungen, können die Ökonomen keine zu erwartende Schwächung der Binnennachfrage ableiten. Der überwiegende Teil der deutschen Wohnbevölkerung scheint kurzfristig nicht davon auszugehen, finanzielle Einbußen aufgrund der Pandemie zu erleiden. Die Erwartungen hinsichtlich der künftigen Einkommensentwicklung haben sich gar über die letzten vier Umfragewellen graduell verbessert. Ferner kann dargelegt werden, dass weder die Konsum- noch die Sparneigung durch die Corona-Krise zum gegenwärtigen Zeitpunkt langfristig stark beeinflusst wird. So geben derzeit lediglich 10 Prozent der Befragten an, größere Anschaffungen angesichts der Pandemie vollständig gestrichen zu haben. Anfang April 2020 lag dieser Wert noch bei 16 Prozent. Die Befragten berichteten in 71 Prozent der Fälle ihre Konsumpläne und in 78 Prozent der Fälle ihre Sparverhalten nicht geändert zu haben. Im Lichte dieser Ergebnisse lassen sich Maßnahmen, die auf eine unspezifische Stimulierung der Binnennachfrage abzielen, nicht substantiell begründen und rechtfertigen.
In diesem explorativen Beitrag machen wir uns Gedanken über die Zukunft von Deutscher Bank und Commerzbank und entwickeln einen neuen Zugang zu dem Thema: Statt einer Fusion von DB und CB schlagen wir eine Teilfusion nur der Datenzentren vor – es entsteht auf diese Weise die Grundlage für eine Open Banking Plattform als „utility“, also als Betrieb im Eigentum der Nutzer, an der perspektivisch weitere Finanzinstitute teilnehmen können. Die über die Daten kooperierenden Institute bleiben mit Blick auf Produkte und Dienstleistungen unverändert Konkurrenten – „national champions“ entstehen auf diese Weise nicht. Aber es wird damit in Europa die Basis für einen erfolgversprechenden Wettbewerb mit den großen Datenplattformen aus USA und China (Facebook, Amazon, Alipay) gelegt, die früher oder später in den Finanzmarkt eindringen werden. Das von uns vorgeschlagene Modell einer offenen Datenplattform für Banken verhindert das Entstehen von „national champions“ und schützt damit auch das Kernanliegen der Bankenunion: Die Schaffung eines Finanzsystems, dessen Banken jede für sich ausscheiden können ohne eine systemische Krise auszulösen, und ohne den Steuerzahler zu einer Rettungsaktion zu zwingen
Die Stellungnahme bezieht sich auf die aktuellen Formulierungsvorschläge für Änderungen am DCGK für börsennotierte deutsche Aktiengesellschaften aus den Plenarsitzungen der Regierungskommission vom 9. Januar und 31. Januar 2013. Der Text enthält zudem Anmerkungen zur Aufsichtsratvergütung, zur Besetzung des Prüfungsausschusses mit Financial Experts, zu Fragen der Mitbestimmung und zu Möglichkeiten der Bündelung der Corporate Governance Berichterstattung.
Dieser Beitrag stellt das transnationale Rohstoffrecht und seine Entwicklung aus einer Konfliktperspektive dar und setzt es in Beziehung zu geopolitischen Transformationen und Wandlungen des Entwicklungsbegriffs. Sachlicher Gegenstand dieses Unterfangens sind erschöpfliche Vorkommen von Rohstoffen in Entwicklungsländern, ihre Ausbeutung und der Handel mit den gewonnenen Rohstoffen. Der Fokus liegt auf Mineralien, Öl und Gas. Der Text ist ein Versuch, Verantwortlichkeiten verschiedener Akteure für anhaltende Armut trotz Rohstoffreichtums greifbarer zu machen.
Das Paper geht der Frage nach, welche Rolle Verteilungsgerechtigkeit in Völkerrecht und Völkerrechtswissenschaft spielt. Es stellt zunächst zwei Völkerrechtsprojekte der Nachkriegszeit dar, in deren Zentrum Verteilungsfragen standen: erstens den „embedded liberalism“ Kompromiss von Bretton Woods und zweitens die von den Entwicklungsländern in den 1970er Jahren geforderte Neue Weltwirtschaftsordnung. Nach kurzer Darstellung des Scheiterns von „embedded liberalism“ und Neuer Weltwirtschaftsordnung und der Gründe für ihren Misserfolg, wendet sich das paper der Völkerrechtswissenschaft zu. Zwei zeitgenössische Projekte der Völkerrechtswissenschaft – Konstitutionalisierung des Völkerrechts und Konzeptualisierung des Völkerrechts als öffentliches Recht – werden danach befragt, welche Antworten sie auf die Krise von „welfare state and welfare world“ geben. Während sich der völkerrechtliche Konstitutionalismus nur unzureichend mit dem Verhältnis von Wirtschaft und Politik befasst, verliert die Konzeptualisierung des Völkerrechts als öffentliches Recht mit ihrem Fokus auf das Völkerrecht als Instrument der Beschränkung öffentlicher Gewalt zur Sicherung individueller Freiheit viele Verteilungsfragen gänzlich aus dem Blick. Um das Potential von Recht zur Herstellung von Verteilungsgerechtigkeit auszuloten, scheint daher eine Ausweitung der Perspektive auf transnationales Recht von Nöten. Ausgehend von Gunther Teubners gesellschaftlichem Konstitutionalismus skizziert das Paper Versuche der (transnationalen) Rechtswissenschaft, Fragen ungerechter bzw. gerechter Verteilung zu thematisieren. Das Paper schließt mit der Aufforderung, dass sich eine an Verteilungsgerechtigkeit orientierte transnationale Rechtswissenschaft folgenden Aufgaben widmen sollte: erstens der Bestimmung von Verteilungskonflikten mit Hilfe politischer Ökonomie und rechtspluralistischen Ansätzen und zweitens der Identifikation von Institutionen für einen demokratischen Experimentalismus.
Der vorliegende Artikel analysiert systematisch die Erreichung der MiFID-Ziele anhand der wissenschaftlichen Literatur. Ziel der MiFID ist es, die Rahmenbedingungen für einen effizienten und kostengünstigen Wertpapierhandel zu schaffen. Erreicht werden soll dies durch die Verschärfung des Wettbewerbs, die Integration der Märkte, die Offenlegung von Handelsintentionen und -geschäften sowie die Stärkung der rechtlichen Position der Investoren. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Förderung des Wettbewerbes als erfolgreich bewertet wird, aber die regulatorischen Möglichkeiten der Marktintegration nicht ausgeschöpft werden. Ferner wird die Forderung nach einheitlichen Transparenzbestimmungen für alle Ordermechanismen nur teilweise umgesetzt. Der Anleger erfährt letztlich gegenüber Finanzintermediären durch die MiFID keinen höheren Schutz.
Die Anpassung der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und die Einführung einer begleitenden Verordnung (MiFIR) im Jahr 2014 werden erhebliche Auswirkungen auf die Finanzmärkte in Europa haben und zu einer grundlegenden Neuordnung der Finanzmarktstrukturen führen. Ausgehend von einer Diskussion der Zielerreichung der ursprünglichen Richtlinie (MiFID I) aus dem Jahr 2004 werden im vorliegenden Artikel die Zielsetzungen und Maßnahmen der Neuregelung beleuchtet. Wesentliche Elemente im Hinblick auf Marktstrukturen und den Wertpapierhandel sind die Einführung einer neuen Handelsplatzkategorie, des organisierten Handelssystems („Organised Trading Facility“; OTF), sowie die Ausweitung der bislang für Aktien geltenden Transparenzvorschriften auf weitere Finanzinstrumente. Zudem werden eine Handelsverpflichtung für Aktien und Derivate sowie eine Clearingpflicht für Derivate, die auf geregelten Märkten gehandelt werden, neu eingeführt. Schließlich werden der algorithmische Handel und der Hochfrequenzhandel auf europäischer Ebene reguliert, wobei die Regelungen weitgehend dem 2013 eingeführten deutschen Hochfrequenzhandelsgesetz angelehnt sind. Im Ausblick wird zunächst der weitere Prozess der Regulierung skizziert (insbesondere die sog. Level II-Maßnahmen). Abschließend werden mögliche Auswirkungen von MiFID II und MiFIR auf die Marktstruktur und den Wertpapierhandel aufgezeigt.