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Maren Lorenz untersucht die individuelle Wahrnehmung von Schwangerschaft durch ledige Frauen des 18. Jahrhunderts anhand von Prozessakten und ärztlichen Gutachten. Während der medizinische Nachweis der Schwangerschaft eine auf normativen Axiomen basierende Scheingewissheit ist, orientieren sich die Frauen selbst an individuellen Erfahrungsmustern, Wunsch- bzw. Abwehrdenken und der Kommunikation mit anderen. Die historische Auseinandersetzung mit den verschiedenen Deutungsmustern körperlicher Vorgänge, die auch auf medizinischer Seite weit von heutigen Vorstellungen abweichen, und die Ungewissheit über einen Zustand, der sich erst mit (k)einer Entbindung klärt, führt zur Auflösung scheinbar transhistorischer Gewissheiten. Damit eng verknüpft sind sich wandelnde Definitionen über den Beginn des menschlichen Lebens.
Die teilweise bis in die Antike zurückreichende Pathologisierung weiblichen sexuellen Begehrens, die sich im 19. Jahrhundert zum einen in Psychiatrisierung und schließlich massenhafter Hysterektomie niederschlug, zum anderen die Entstehung der Psychoanalyse maßgeblich beeinflusste, erlangte erst durch die Medizinkasuistik der Aufklärung den Status einer naturwissenschaftlichen Tatsache. Der Nachweis und die Systematisierung der "Hysterie" als globales Krankheitsbild für vielfältige sozial irritierende Verhaltensweisen von Frauen gelang primär über die Empirie der Fallstudien akademischer Ärzte der Aufklärung, die sich mit "Mutterwuth" bzw. "furor uterinus" beschäftigten. Ihre modern gewandeten Beobachtungen und Deutungen lösten das traditionelle Traktatwissen ab und dienten seit der Mitte des 18. Jahrhunderts in immer stärkerem Maße auch der Justiz als Grundlage in Zivil- wie Kriminalprozessen gegen Frauen.