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Tagungsbericht: Internationale und interdisziplinäre Tagung an der Universität des Saarlandes vom 9. bis 11. Februar 2012
Wenn Komparatisten - aber auch Vertreter anderer Disziplinen - an konkreten Gegenständen arbeiten, rückt eine Diskussion über die Methoden des Vergleichs, also eine selbstkritische Reflexion des eigenen Vorgehens, allzu oft in den Hintergrund. Eine solche meta-theoretische Auseinandersetzung mit Theorien und Begriffen kultureller Beziehungen stand im Mittelpunkt einer dreitägigen Konferenz, die im Februar 2012 an der Universität des Saarlandes stattfand. Konzipiert und durchgeführt wurde das durch die VW-Stiftung finanzierte Projekt vom Frankreichzentrum der Universität unter der Federführung von Manfred Schmeling, Christiane Solte-Gresser (Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft) und Hans-Jürgen Lüsebrink (Interkulturelle Kommunikation).
Comparatists have always had misgivings about the concept of comparison. The status accorded to comparison within Comparative Literature is far from dear. Although the discipline's very name derives from the concept, we are not quite sure what comparison refers to. Does it define what we do? Does it delineate a field of study, a range of objects?
Internationalisierung und Transnationalisierung der Rechtswissenschaft – aus deutscher Perspektive
(2013)
"In diesem working paper fasse ich einige Überlegungen zur Internationalisierung und Transnationalisierung der deutschen Rechtswissenschaft zusammen. Dabei skizziere ich die Bedeutung der nationalstaatlichen Tradition und Funktion der Rechtswissenschaft (1., 2.), konzentriere mich anschließend auf die Herausbildung Transnationalen Rechts und die damit verbundene Frage nach einer Transnationalen Rechtswissenschaft (3.). Ich versuche anzudeuten, weswegen eine solche Transnationale Rechtswissenschaft in besonderer Weise auf Transdisziplinarität angewiesen ist (4.) und schließe einige Bemerkungen zu der Frage an, wie die deutsche Rechtswissenschaft sich in einer solchen Transnationalen Rechtswissenschaft verorten könnte (5.).
Die Folgerungen, die sich für das Wissenschaftssystem, also für Forschung und Lehre, aus den mit einer Transnationalen Rechtswissenschaft verbundenen Anforderungen ergeben, sind vielfältig. Es gibt aktuellen Anlass und gute Gründe, über diese intensiver nachzudenken (6.). Am Schluss dieses einführenden, viele wichtige Fragen nur streifenden und kaum mit Nachweisen versehenen Beitrags, der gerade für das Gespräch mit anderen Disziplinen formuliert ist, steht eine knappe, thesenartig formulierte Zusammenfassung (7.)." Thomas Duve