Refine
Year of publication
- 2009 (128) (remove)
Document Type
- Review (128) (remove)
Has Fulltext
- yes (128) (remove)
Keywords
- Rezension (11)
- Deutsch (7)
- Europa (7)
- Linguistik (7)
- Literatur (6)
- Frankreich (3)
- Übersetzung (3)
- Außenpolitik (2)
- Gender (2)
- Geschichte (2)
Institute
- Geschichtswissenschaften (31)
- Rechtswissenschaft (21)
- Gesellschaftswissenschaften (10)
- Extern (5)
- Fachübergreifend (5)
- Philosophie (5)
- Kulturwissenschaften (4)
- Exzellenzcluster Die Herausbildung normativer Ordnungen (2)
- Medizin (2)
- Erziehungswissenschaften (1)
Nicht der Zufall regierte das Erscheinen von Ján Jambors Monografie mit dem Titel Die Rolle des Zufalls bei der Variation der klassischen epischen Kriminalliteratur in den Bärlach-Romanen Friedrich Dürrenmatts. Ihr Verfasser gehört zu den wenigen slowakischen Germanisten, die sich intensiv mit der deutschsprachigen Literatur der Schweiz befassen, und sein Buch stellt das Ergebnis einer jahrelangen Beschäftigung mit dem interessanten, forschungsrelevanten Thema dar. An deren Anfang stand die Diplomarbeit des Prešover Germanistikstudenten unter dem Titel Der Zufall in den Kriminalromanen Friedrich Dürrenmatts aus den fünfziger Jahren (1995, Philosophische Fakultät der Pavol-Jozef-Šafárik-Universität in Košice). Mehrere Studien des nun am Institut für Germanistik der Universität Prešov tätigen Autors und seine Vorträge anlässlich verschiedener wissenschaftlicher Veranstaltungen folgten in den nächsten Jahren. Die für diese Buchausgabe leicht umgearbeitete Dissertation Jambors wurde schließlich an der Philosophischen Fakultät der Comenius-Universität in Bratislava angenommen und im Januar 2006 erfolgreich verteidigt.
Wohl kaum ein anderes Falsifikat des Frühmittelalters, mit Ausnahme vielleicht der Falschen Dekretalen des sogenannten Pseudo-Isidor (Paschasius Radbertus), hat die Forschung derart intensiv in Atem gehalten wie das Constitutum Constantini . Seit Lorenzo Valla in seiner bahnbrechenden Studie aus dem Jahr 1440 ( De falso credita et ementita Constantini donatione ) das Dokument mit inhaltlichen Argumenten als apokryph erweisen konnte, hat die Frage nach Entstehungszeit und -ort Dutzende von Forschergenerationen beschäftigt. Da – angeblich – Konstantin der Große nach der Heilung vom Aussatz und anschließender Verlagerung seines Amtssitzes von Rom an den Bosporus die gesamte Westhälfte des Römischen Reiches dem Papst überlassen habe, damals Silvester I. (314–335), lag selbstredend die alte Frage nach dem Cui bono nahe: Aufgrund der Tatsache, dass der Apostolische Stuhl eindeutiger Nutznießer der Konstantinischen Schenkung ist, konnte folglich die Fiktion nur an einem Ort entstanden sein, nämlich in Rom. Diese Sicht der Dinge schien eindeutige Bestätigung zu erfahren durch die philologische, hier vor allem quellenkritische Analyse des Textes: Nicht wenige Passagen ähneln solchen Formulierungen, wie sie in der Korrespondenz der Päpste Paul I. (757–767) und Hadrian I. (772–795) anzutreffen sind, einer Briefsammlung, die gemeinhin unter dem Rubrum Codex Carolinus bekannt ist (Unikat: Cod. Wien lat. 449, saec. IX ca. med., nordalpine Schriftheimat, wohl direkte Kopie des Originals aus dem Jahr 791). So dominierte in der Forschung über Jahrhunderte die Position, das Constitutum Constantini sei ein Produkt der kurialen Kanzlei des späteren 8. Jahrhunderts. Nur vereinzelte Stimmen wurden laut, die fränkischen Ursprung und thematischen Zusammenhang mit dem pseudoisidorischen Fälschungskomplex postulierten, demnach eine Genese im mittleren 9. Jahrhundert favorisierten (in diesem Sinn dezidiert die wichtige Studie von Hermann Grauert, Historisches Jahrbuch 3–5, 1882–1884, dazu unten mehr). Letztere Position ließ sich vor allem deshalb nachdrücklich vertreten, weil erstens die frühesten Handschriften des Constitutum Constantini (geschrieben in den 850er/860er Jahren) gleichzeitig die ältesten Überlieferungsträger der pseudoisidorischen Dekretalen sind (u. a. Vatikan Ottobonianus latinus 93; Vatikan latinus 630; dann der noch nirgendwo gebührend beachtete Cod. Rennes 134, der keineswegs ins 11., sondern ins mittlere 9. Jahrhundert zu datieren ist (New Haven 442 enthält das CC erstaunlicherweise nicht) sowie die frühesten Zeugen der Version A2 wie etwa Aosta 102, Ivrea LXXXIII, Rom Vallicellianus D 38 und Sankt Gallen 670); und weil zweitens keinerlei zweifelsfreie Rezeption des Constitutum Constantin i vorliegt bis zu der Zeit, als es eben Eingang fand in die Sammlung falscher Papstbriefe, die ab den 830er Jahren im Kloster Corbie fabriziert wurden. Corbie, die abbaye royale an der Somme, ist demnach der überlieferungsgeschichtlich früheste Ausgangspunkt des Constitutum Constantini . Dazu gesellt sich die Abtei Saint-Denis, in deren Formelsammlung (Cod. Paris latinus 2777, der hier interessierende Teil geschrieben saec. IX 2 ) das Falsifikat ebenfalls enthalten ist. Der Version des Parisinus – dies haben eingehende Untersuchungen im Rahmen eines Oberseminars im Wintersemester 2008/09 klar bestätigt – kommt eine eindeutige textqualitative Präferenz zu gegenüber der pseudoisidorischen Traditionsform, die redigiert und sprachlich geglättet wurde. Das Constitutum Constantini , so wird man mit dem derzeit gültigen Forschungsstand (Horst Fuhrmann) festhalten können, ist kein Produkt der Fälscherwerkstatt in Corbie. Gleichwohl sollten überlieferungsgeschichtliche Spezifika (Corbie und Saint-Denis als herausragende geistige Zentren des Frankenreichs, demgegenüber aber keine frühe Präsenz des Constitutum Constantini in Rom) gebührende Beachtung finden.
An diesem Punkt setzt Johannes Fried an. ...
Gregor von Tours erzählt im siebten und im neunten Buch seiner Historiarum Libri Decem die bekannte Geschichte der gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Sichar und Chramnesind. In seiner Dissertation verfolgt Carsten Bernoth zwei Ziele. Zum einen will er die Wirkungsgeschichte dieses Textes seit dem 19. Jahrhundert in Deutschland und in Frankreich darstellen. Einbezogen wird zu Recht auch das Werk des Belgiers Jean Joseph Thonissen (1817–1891). Insoweit bietet das Buch Wissenschaftsgeschichte, ohne hinsichtlich des Sichar-Textes den Anspruch auf ein Neuverständnis zu erheben. Dies bringt auch der Untertitel zum Ausdruck. Zum anderen will Bernoth "durch eine Neubewertung des Textes neue Erkenntnisse über die Fehde in frühmittelalterlicher Zeit aber auch über das Verständnis der Fehde im Allgemeinen" erlangen (23 f.). Das steht nicht im Untertitel und stellt sich nach der Art der Durchführung auf nur 27 Seiten eher als Exkurs dar. ...
Rezensionen zu: Jörg Lesczenski: 100 Prozent Messer. Die Rückkehr des Familienunternehmens 1898 bis heute ; München 2007, Piper Verlag, ISBN 978-3-492-05085-2, 271 Seiten, gebunden, 24,90 Euro. Clemens Reichel : Vom Verbund zum Konzern. Die Metallgesellschaft AG 1945 – 1975 ; Schriften zur hessischen Wirtschafts- und Unternehmensgeschichte 8, Darmstadt 2008, Hessisches Wirtschaftsarchiv, ISBN 978-3-9804506-9-0, 332 Seiten, gebunden, 32 Euro.
Rezension zu Wolfram Siemann, Christof Müller-Wirth (Hg.): Deutsche Tribüne (1831-1832). Herausgegeben von J.G.A. Wirth. Neu herausgegeben von W.S. und C. M.-W. Bearbeitet von Elisabeth Hüls und Hedwig Herold-Schmidt. Bd. 1/1 und 1/2: Edition, Bd. 2: Darstellung, Kommentar, Glossar, Register, Dokumente. München: Saur, 2004-2007.
Steigeisen fürs Theoriegebirge : zwei Neuerscheinungen zum 80. Geburtstag von Jürgen Habermas
(2009)
Rezensionen zu: Michael Funken (Hrsg.) : Über Habermas. Gespräche mit Zeitgenossen. Darmstadt 2008, Primus Verlag, ISBN 978-3-89678-645-6, 192 Seiten, 24,90 Euro. Stefan Müller-Doohm : Jürgen Habermas. Frankfurt 2008, Suhrkamp Verlag, BasisBiographien 38, ISBN 978-3-518-18238-3, 157 Seiten, 7,90 Euro.