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Das im 9. Jh. gegründete Kanonikerstift St. Salvator (seit 1239 Bartholomaeusstift) besaß im 11. Jh. eine kleine Sammlung liturgischer und biblischer Texte. Ein Inventar des 14. Jh.s nennt 38 "libri pro studio" und 45 "libri pro choro". Irn 15. Jh. bestand neben der Chorbücherei und der "communis libraria" eine Pfarrhofbibliothek zum Gebrauch der Plebane und Kaplane. Geringen Umfang hatten die Bibliotheken des Leonhardstifts (gegr. 1317) und des Liebfrauenstifts (gegr. 1325). Aus dem Leonhardstift stammt das Frankfurterer Exemplar der Gutenberg-Bibel. Weitere kirchliche Büchersammlungen entstanden seit dem 13. Jh. in den Niederlassungen der Mendikantenorden. Am bedeutendsten war die Bibliothek des Dominikanerklosters (erhalten knapp 200 Hss. und 1100 Inkunabeln). Kleinere Bestände besaßen die Konvente der Karmeliter und Franziskaner. Privater Buchbesitz sammelte sich seit dem 14. Jh. in den Händen von Patriziern, Notaren, Ärzten, Schulmeistern. 1484 legte ein Vermächtnis des Patriziers Ludwig von Marburg zum Paradies den Grund zur Ratsbücherei. Die Bibliothek des 1529 aufgehobenen Franziskanerklosters wurde als städtische "Barfußerbibliothek" weitergeführt.
Das im 13. Jahrhundert gegründete Kloster der Franziskaner oder Barfüßer besaß seit früher Zeit eine Büchersammlung. Um im Sinne des Ordens als Seelsorger und Pfleger der Armen wirken und im Kloster entsprechend der Regel leben zu können, benötigten die Konventualen einen Grundbestand von Schriften, namentlich für Predigt und Beichte, Gottesdienst und Andacht, später auch für theologische Studien. Über Umfang und Zusammensetzung der Bibliothek in älterer Zeit fehlen Nachrichten. Zu den Handschriften, die der Konvent im Laufe des 13.-15. Jahrhunderts erworben hatte, traten nach dem Aufkommen des Buchdrucks Drucke in größerer Zahl hinzu. Als das Kloster 1529 im Zuge der Reformation aufgehoben wurde, gingen die zu dieser Zeit vorhandenen Bücher in das Eigentum der Stadt Frankfurt über. Wie in anderen protestantischen Städten bildete der Rat mit dem Buchbesitz des Klosters, soweit er für diesen Zweck brauchbar erschien, einen Grundstock zur Errichtung einer öffentlichen Bibliothek. Für diese von den lutherischen Praedikanten verwaltete Sammlung, die aus Mitteln des städtischen 'Almosenkastens' unterhalten wurde und vor allem dem Kirchen- und Schulwesen dienen sollte, ist im 16. Jahrhundert der Name 'Bibliotheca Publica in monasterio Minorum Francofurti' bezeugt. 1668 vereinigte der Rat die bis dahin stark angewachsene städtische 'Barfüßerbibliothek' mit der Ratsbücherei zur Stadtbibliothek.
Harghe, Johannes
(1981)
Harghe, Johannes 1. Jo. Harghe de Holtzacia (300 vb) stammte aus Kiel (124 vb "Kilensis aliquis de tali ciuitate natiuo meo"; vgl. 337 rb "Holste ut ego holsaticus"). Die Harghes zählten zu den vermögenden und politisch einflußreichen bürgerlichen Familien der Stadt. Sie stellten vom 14.-16. Jh. mehrfach Ratsherren, so um die Mitte des 15. Jh.s den Bürgermeister Siverd Harge und den Kämmerer Tymmo Harge. J.H. kam 1444 - wohl anläßlich des Konzils - nach Basel; am 1. Mai 1444 hat er hier ein Amt ("officium" 300 vb) übernommen. Inhalt und harmonisch regulierte Buchschrift des von ihm geschriebenen lexikalisch-grammatischen Studienbandes lassen vermuten, daß H. noch in jüngeren Jahren stand und als Schreiber oder Sekretär tätig war. Seine letzte Äußerung bezieht sich auf die Auflösung des Konzils 1449 (54 vb). 2. H. bearbeitete um 1445 in Basel ein zweiteiliges (lat.-dt. und dt.-lat.) Vokabular. Überliefert als Haupttext des autographen philologischen Sammelbandes Basel, UB, cod. F IV 9 (aus dem Besitz des Basler Bischofs Johannes von Venningen, 1458-1478; seit 1439 Kanoniker am Basler Münster). Die Hs. vereinigt 14 Einzeltexte, teils Stücke aus dem Lektürekanon des Lateinunterrichts ('Disticha Catonis' ['Cato'], 'Facetus', 'Pamphilus', 'Physiologus'), teils stilistische, wortkundliche und grammatische Hilfsmittel ('De elegantia linguae Latinae', naturkundliche lat.-dt. Glossarien, Composita verborum; 1449 angefügt: 'Ars minor' des Donat und 'Doctrinale'). Schon in der Schlußschrift des lat. 'Vocabularius eloquentiae rhetoricorum et poetarum' (datiert 12./13.6.1445) verweist H. mit der Wendung "in nostro vocabulario" (430 rb) auf sein lat.-dt. Vokabular BI. I-300 (datiert 14.10.1445). 3. Nach dem Muster des namentlich in Norddeutschland verbreiteten 'Brevilogus' ist das Werk in drei grammatische Hauptteile ("principalia") gegliedert; doch schaltet H. die Indeklinabilien buchstabenweise in den Text des Verbarius ein (226 vb "secundum meum principale ... cum tercio meo principale"). Der Textanfang mit Prolog fehlt (Bl. I frei). Laut Schreibervers 300 vb schrieb H. "levitate stili clero ... iuvenili" (HÄNGER, S. 34 Anm. 32). 4. Verloren sind Anfangs- und Schlußglossen des außerordentlich stoffreichen dt.-lat. Teils Bl. 307*-388 (etwa 20.000 Lemmata; erhalten: Abele - Wust). Er steht typologisch, bedingt auch quellenmäßig in der Tradition der ostfälischen dt.-lat. Vokabulare der Zeit um 1400, die schon auf den 'Quadriidiomaticus' des Dietrich Engelhus gewirkt hatte. - Die Sprachform der Interpretamente und Lemmata, im Grundcharakter mnd., ist in doppelter Hinsicht uneinheitlich: neben die nordsächs. Formen des Holsteiners H. treten ostfäl. Formen seiner nd.-lat. Vorlage ("henne/hinne"; "offer/opper"); gleichzeitig bewirken ergänzende hd. Vorlagen oder der Aufenthalt tief im Süden des hd. Sprachgebietes einen Einschuiß hd. Wortgutes ("pfeffer/peper"). Literatur. G. POWITZ, NdJb 86 (1963) 99 Anrn. 50; K. GRUBMÜLLER, Vocabularius Ex quo, 1967, S. 220 Anm. 1; H. HÄNGER, Mhd. Glossare u. Vokabulare in schweiz. Bibl. bis 1500, 1972, S. 34f.; F.G. BECKER, Pamphilus, 1972, S. 19-21.
Huwilogus
(2002)
Grammatisch-lexikalisches Lehrgedicht von 1246 Versen, mit lat. und dt. Glossierung. Der Titel (auch in der Form "Hugwilogus" bezeugt) ist mit Hilfe des Suffixes -logus aus dem Autornamen Hugutio in seinen spätmal. Varianten "Huwicio", "Hugwicio" gebildet. Als Verfasser nennt eine Prologglosse der Trierer Hs. einen Nicolaus Sehusen (Sehusen: ältere Namensform von Seesen, Kr. Gandersheim), während der Katalog der Erfurter Kartause das Werk einem Magister Nicolaus Engelhuß zuschreibt. Falls Sehusen Herkunftsbezeichnung ist, könnte Nicolaus Sehusen mit Nicolaus Engelhuß identisch sein. Mit dem 'Hubrilugus'-Wörterbuch des Hermann Kappel hat der 'Huwilogus' nichts zu tun. Überlieferung. Trier, StB , Hs. 1100/33, 8", 206r -240 r, Göttingen 1445, mit Kommentar; Wien, 3816, 175r -200v, "Gramatica Huhiligi", 15. Jh., aus dem Benediktinerkloster Mondsee, unvollst. Abschnitt aus Teil I "De nominibus", beginnend mit v. 194. Bezeugt sind ferner: ehem. Erfurt, Kartause Salvatorberg, M 25 (Mal. Bibl. Kat. 2, S. 478, 16); ehem. Erfurt, Artistenfakultät, XX 5, "Hugwilogus de significatione terminorum", Legat des Baccalaureus Johannes Sune aus Gotha (Mal. Bibl. Kat. 2, S. 171, 6f.). Das Werk beginnt mit einer kurzen Prosavorrede, die Zweck und Anlage erläutert (inc. "Ut benivolorum probitas grammaticali fructuositate salubrius roboretur" ...). Demnach ist es das Ziel des Verfassers, in Versform ("ut ergo opus memorie tenacius imprimatur") die Bedeutungen schwieriger Wörter festzulegen. Der Text (inc. "Lucrum fit questus, fit ceremonia questus ...") ist in zwei "Libri partiales" ("De nominibus"; "De verbis") gegliedert. Schwierigkeiten für den Lateinlernenden werden in erster Hinsicht von den Synonymen (z. B. "sanguis/cruor"), klangähnlichen Wörtern (Differentiae; z. B. "lepus/lapor") und mehrdeutigen Wörtern (Aequivoca; z.B. "dolus: 'prudentia'/'fraus' ") erwartet. Als lexikalische Autorität zitiert der Verfasser mehrfach "Hugwicio", d. h. den 'Liber derivatioilum' des Hugutio Pisanus. Daneben bezieht er sich wiederholt auf den 'Graecismus' des Eberhardus Bethuniensis; diesem steht der 'Huwilogus' dem Werktyp nach nahe, und ihm sind verschiedene Verse fast unverändert entnommen (z. B. entsprechen v. 2-6 des 'Huwilogus' den 'Graecismus'-vv. IX 4, 6, 10, 30, 44f.). Wie nicht zuletzt die Mitüberlieferung in den bezeugenden Hss. erkennen läßt, wurde das Werk im Studium der Triviumsfächer verwendet. Seine Wirkung blieb begrenzt. Die stellenweise eingestreuten dt. Worterklärungen im Text und im Kommentar der Trierer Hs. belegen, daß die Unterrichtspraxis nicht gänzlich ohne muttersprachliche Interpretamente auskam. Selbst im Merkvers ("Est castor beber, sed fiber dicitur otter", Kommentar f. 220 v) schließen sich Latein und Deutsch zusammen. Das Wiener Bruchstück bietet gleichfalls dt. Worterklärungen. L i t e r a t u r . LEHMANN, Erf. V, 1962, S. 61; G. POWITZ, Hubrilugus u. Huwilogus, ZfdA 93 (1964) 226-238, bes. S. 233-238; P. BECKER, Die Benediktinerabtei St. Eucharius-St. Matthias vor Trier (Germania Sacra. NF 34), 1996, S. 166 Nr. 220; U. KOHNE, Engelhus-Studien (Scrinium Friburgense 12), 1999, S. 167-170.
Johannes de Mera
(1983)
Johannes de Mera Mal. Beiname: Johannes Grammatica (Mainz, St., cod. I 53d, v. J. 1372, 2vb). 1. Geboren wohl in dem Dorf Meer (zw. Antwerpen und Breda; vgl. A. WELKENHUYSEN, Archives et Bibliotheques de Belgique 50 [1979] 544), lebte J. 1350 in Antwerpen, 1354 in Mecheln. Um die Mitte des 14. Jh.s verfaßte er zwei lat. Wörterbücher, den 'Puericius' und den 'Brachylogus'. J. schrieb für die Schule (utilitatem parvulorum et scolarium prospiciens). Der cod. Vat. lat. 10062 überliefert unter seinem Namen auch eine kleine Sammlung von Briefmustern (Dictamina) und legt ihm den Magistertitel bei. 2. Über die Entstehung der Wörterbücher äußert sich J. in zwei metrischen Epilogen. Danach beendete er den 'Puericius' am 12.März 1350 in Antwerpen (älteste Hs., Erfurt, Wiss. Bibl., cod. Amplon. Q27, datiert jedoch 7.5.1349). In den folgenden Jahren revidierte er den Text "stricta lectura"; die zweite durchgesehene Auflage ("quasi rectus") wurde am 1. Sept. 1354 in Mecheln abgeschlossen und erhielt den Titel 'Brachylogus'. Überlieferung. POWITZ, S. 206-208 U. 216. Zu ergänzen: Salzburg, UB, cod. M II 100, 15. Jh., scripta ... a Petro cuiusdam Stanislai; f. 1-58 Register, f. 60-437 'Brachylogus' qui et Sertum intitulatur. 3. 'Puericius' und 'Brachylogus' sind derivatorische Wörterbücher in der Nachfolge der 'Magnae Derivationes' des Huguccio Pisano. Als ergänzende Quellen benutzt J. vor allem das Bibelwörterbuch des Guilelmus Brito und die grammatisch-lexikalischen Lehrgedichte des Alexander de Villa Dei ('Doctrinale'), Eberhardus Bethuniensis ('Graecismus') und Johannes de Garlandia. Sein Hauptziel ist die didaktische Umsetzung: der Stoffreichtum der großen Wörterbücher, deren "tediosa prolixitas" den Lernenden verwirrt, soll auf das Maß eines für Schul- und Studienzwecke brauchbaren Handwörterbuchs ("opusculum breve compendiosumque") zurückgeführt werden. Gleichwohl übertreffen beide Werke die Lexika des Huguccio und des Guilelmus Brito an Umfang. Um das Nachschlagen zu erleichtern, gab J. selbst alphabetische Wortindices bei, wie sie auch die Huguccio-Überlieferung kennt. 4. Verwendung der Wörterbücher für Schule und Studium ist nur selten unmittelbar bezeugt. Hauptträger der Überlieferung sind Welt- und Ordensgeistlichkeit (hier vor allem Benediktiner, Zisterzienser, Kartäuser). Die stärkste Wirkung wird in den Jahrzehnten um 1400 erreicht. Von Brabant aus wandern die Wörterbücher nach Osten (Maas, Mosel, Niederrhein), gelangen von hier aus nach Westfalen, Thüringen, Preußen und Böhmen, gleichzeitig rheinaufwärts (Frankfurt, Basel). Insgesamt bleibt die Bezeugung mit 15 bisher nachgewiesenen erhaltenen Hss. vergleichsweise schwach (Huguccio 210, 'Vocabularius Ex guo' etwa 250 Hss.). In Norddeutschland ist die Wirkung durch die um 1400 konzipierten alphabetischen lat.-dt. Wörterbücher gleichen Formats ('Brevilogus'; 'Vocabularius Ex quo'; Vokabulare des Dietrich Engellius) eingeschränkt worden. Ein später Nachklang ist es, wenn gegen Ende des 15. Jh.s - namentlich von niederländischen Schulphilologen - 'Puericius' und 'Brachylogus' gemeinsam mit anderen Wörterbüchern zu Autoritäten erhoben werden und wenig später als Ziele humanistischer Polemik, insbesondere des Erasmus-Kreises, ein letztes Mal Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Literatur. J.P. GUMBERT, Die Utrechter Kartäuser u. ihre Bücher im frühen 15, Jh., 1974, S. 127; G. POWITZ, J. de M., ein Brabanter Lexikograph d. 14. Jh.s, Mlat. Jb. 13 (1978) 204-216.
Kappel, Hermann, von Mühlhausen 1. H.K. (Cappil), Verfasser des 1at.-dt. "Hubrilugus"-Vokabulars, ist 1424 und 1425 im thüringischen Mühlhausen als Geistlicher nachweisbar (Repertorium Germanicum IV 1, S. 1367, 252; IV 2, S. 1943). Als Notar, gleichzeitig Gerichtsschreiber am Mainzer geistlichen Gericht urkundet er um die Jahreswende 1425/26 in Frankfurt a. M. und Oberems/Ts. (L. GERBER, Die Notariatsurk. in Frankfurt a.M.im 14.u. 15.Jh.,1916,S.3 Nr. 69; S. 117). 2. Überlieferung. Mainz, StB, cod. I 601 (Untermaingebiet 2. Viertel 15. Jh.s; aus der Mainzer Kartause); Tübingen, UB, cod. Mc 341, geschr. 1463 von Johannes de Bylstein tunc temporis scolaris in Gruningen (Markgröningen bei Ludwigsburg). Eine weitere Hs. benutzte um die Mitte des 15. Jh.s der Basler Dominikaner Stephan Irmy (Exzerpte in der Basler Hs. B V11 31; vgl. G. MEYER/M. BURCKHARDT, Die mal. Hss. d. UB Basel, Abt. B. 1, 1960, S. 805, 814). 3. Verfassername und Werktitel gehen aus den - im übrigen völlig abweichenden - Prologen der Mainzer und Tübinger Hs. hervor. Das Vokabular heißt "Hubrilugus", weil seine lat. Textteile vorwiegend aus den Wörterbüchern des Hugucio und des Guilelmus Brito sowie aus dem "Vocabularius Lucianus" kompiliert wurden. Die Titelkontamination aus den Anfangssilben der Quellennamen ist angeregt durch den Sigelgebrauch des philologischen Fachschrifttums; ähnlich arbeitet die mlat. Memorialversifizierung ('Cisioianus'). Die literarische Künstelei der Titelbildung wird im Prolog-Akronym der Tübinger Hs. noch überboten. Nach Inhalt und Umfang hat der 'Hubrilugus' den Charakter eines Handwörterbuchs üblichen Zuschnitts. Es wurde, wie die Oberlieferung bezeugt, im Unterricht der Lateinschulen und für Klosterstudien benutzt. Vom md. Westen aus drang das Werk nach Südwestdeutschland vor; seine Wirkung insgesamt blieb gering. Literatur. L. DIEFENBACH, Glossarium Latino-Germanicum mediae et infimae aetatis, 1857, S. XV Hs. Nr. 17; A. DIEHL, in: Gesch. d. humanist. Schulwesens in Württemberg 1,1912, C. 173 Anm. 90; H. SCHREIBDER, Die Bibl. d. Mainzer Kartause, 1927, S. 111; LEHMANN, Erf. V, 1962, S. 44, 61; G. POWITZ, Hubrilugus u. Huwilogus, ZfdA 93 (1964) 226-238.
Konrad von Zabern C. 'Gedicht vom Seelenheil' (52 vv., dt.). Überlieferung. Frankfurt a.M., StB u. UB, Ms. Barth. 99, 333 r-v, um 1450; vgl. GÜMPEL, 1956, S. 153f. Die Hs. gehört zu einer Gruppe theologischer Sammelbände aus dem Umkreis der Univ. Heidelberg (G. POWITZ/ H. BUCK, Die Hss. d. Bartholomaeusstifts u. d. Karmeliterklosters in Frankfurt a.M., 1974, S. XIIIf.; XXII; 213; zu Ms. Barth. 99: S. 220-227). Ausgaben. F. PFAFF, Germ. 25 (1880) 105f.; E. MARTIN, Straßburger Stud. 3 (1888) 238-240. Dem Gedicht K.s voraus gehen von gleicher Hand die 1446 verfaßten Artikel des Heinrich Toke und Heinrich Zolter gegen das Hostienwunder von Wilsnack. Im Einklang mit der wallfahrts- und wunderkritischen Tendenz dieser Artikel wendet sich K. gegen fehlgeleitete Mirakelgläubigkeit, wie sie "frauwen unde man" (v. 5) der Pilgerscharen beherrscht, die an der Gnadenstätte Genesung von körperlichen Leiden erhoffen und dabei die Sorge um das Seelenheil aus den Augen verlieren. Genannt werden die hessischen und rheinpfälzischen Wallfahrtsorte Rodenberg, Armsheim (Heiligblutwallfahrt) und Hirzenhain (Marienwallfahrt). Eine lat. 'Roboratio teutonici dictaminis', die von der Dekretale 'Quum infirmitas' (X 5.38.13) ausgeht, und mehrere kritische Notabilien zum Mirakelwesen sichern die Tendenz des flugschriftartigen Gedichts gelehrtdogmatisch ab. Selbstnennung des Verfassers und abschließende Kopistenermahnung verraten eine den kunstlosen Versen kaum angemessene literarische Bewußtheit.