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Dieses Working Paper zeigt Wege auf, wie völkerrechtlich verbindliche Regeln im Bereich der Cyber-Sicherheit entwickelt werden können. Wichtige Wegmarken können dabei nichtbindende Normen darstellen; auch aus Völkergewohnheitsrecht – besonders dem Kooperationsgebot – lassen sich präventive Schutzpflichten für Staaten (‚due diligence’) ableiten. Diesen präventiven Schutzpflichten müssen Staaten mit gemeinsamem Handeln zur Hebung von Cyber-Sicherheit gerecht werden. Um langfristig Rechts-sicherheit zu schaffen und Cyber-Sicherheit ganzheitlich zu fördern, führt aber kein Weg am Abschluss eines verbindlichen Übereinkommens über Cyber-Sicherheit vorbei.
Viel wurde bereits über die Natur des Netzes diskutiert. 2010, nachdem Angela Merkel auf dem IT-Gipfel in Dresden im Rahmen der Urheberrechtsdebatte sagte, das Internet dürfe kein rechtsfreier Raum sein. 2013, nachdem Angela Merkel ihren berühmten Satz beiläufig zum Besuch des US-Präsidenten Barack Obama über das #Neuland fallen lies. Die selbstbewusst zur Schau gestellte Ahnungslosigkeit schockierte nicht nur Netzaktivisten und -Experten.