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Das britische Austrittsreferendum ist eng mit der größeren Thematik der EU-Krise verknüpft. Gäbe es keine Krise der europäischen Integration, hätte der Brexit weniger Appeal. Umgekehrt könnte das Votum der britischen Bevölkerung die EU-Krise dramatisch verschärfen. Aus der Sicht dritter Staaten kann die Reputation des globalen Akteurs EU nur leiden, wenn eines der größten und wichtigsten Mitglieder die Leinen kappt, weil, so die „Brexiteers“, das europäische Projekt ohnehin keine Zukunft habe. Welche Konsequenzen der Brexit für den Rest der EU haben wird, hängt auch davon ab, wie Großbritannien den Exit-Schock und die Folgen verarbeitet. Möglicherweise wird den Briten (und anderen) der Wert der EU erst mit dem Ausscheiden deutlich. Dennoch erwischt der Brexit die EU in einer denkbar ungünstigen Phase und könnte die Krise vertiefen. Zumindest macht das Beispiel Schule. Bereits vor der britischen Entscheidung forderten Parteien und Bewegungen in mehreren EU-Ländern ebenfalls das Recht auf ein Referendum über Verbleib oder Austritt. Und Umfragen deuteten an, dass zumindest in einigen EU-Ländern eine Mehrheit für den Austritt votieren könnte. Nach dem Brexit rufen Marine Le Pen, Norbert Hofer und andere noch lauter nach Abstimmungen in ihren Ländern. Die europäischen Eliten werden sich in dem Spagat üben müssen, einerseits bei europäischen Fragen auf ihre Bevölkerungen zu hören, andererseits die Forderungen nach organisierter Beteiligung in Form von Referenden abzuwehren....
Die vorliegende Arbeit untersucht die Zulässigkeit von sog. anti-suit injunctions im Anwendungsbereich der EuGVVO. Dabei wird anhand der Antworten des Europäischen Gerichtshofs auf Vorlageersuchen zu den Rechtssachen Turner v. Grovit und West Tankers v. Allianz/Generali herausgearbeitet, dass der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens der Mitgliedstaaten in die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rechtssysteme und Rechtspflegeorgane zu einer Inkompatibilität von anti-suit injunctions mit der EuGVVO führt. In einem weiteren Schritt folgt ein kursorischer Überblick über die aktuellen Entwicklungen im deutschen Prozessrecht rund um die sog. anti-anti-suit injunction. Abschließend wird die Frage nach der Aktualität des Rechtsmittels näher beleuchtet und unter besonderer Berücksichtigung des Brexits bestätigt.
Das Ergebnis des Volksentscheids im Vereinigten Königreich ist ein Weckruf. Alle Entscheidungsträger der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten sind aufgerufen, grundlegende Reformen der Verfassung einer Europäischen Union, möglicherweise nur noch einer europäischen „Kontinentalunion“ unverzüglich in Angriff zu nehmen. Unverzüglich bedeutet, einen Reformprozess nicht erst dann zu beginnen, wenn die Verhandlungen über ein Austrittsabkommen beendet worden sind. Eine Rückentwicklung der Europäischen Union zu einer bloßen Wirtschaftsgemeinschaft dürfte dabei keine Lösung sein. Es ist jetzt angezeigt, offen und – notfalls kontrovers – zu diskutieren, wie ein künftiger Bundesstaat auf europäischer Ebene aussehen könnte.