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Durch das baden-württembergische Biotopschutzgesetz (§ 24 a des Naturschutzgesetzes;NatSchG) sind Gebüsche und naturnahe Wälder trockenwarmer Standorte einschließlich ihrer Staudensäume geschützt. Diese Biotoptypen gibt es in vielen Landesteilen Baden-Württembergs. Sie sind jedoch auf Sonderstandorte beschränkt und nehmen meist nur kleine Flächen ein. Häufig sind Gebüsche, naturnahe Wälder und Staudensäume trockenwarmer Standorte miteinander vergesellschaftet. Von Natur aus ist das in der Umgebung von Felsen der Fall, wo mit zunehmender Trockenheit des Bodens die Bäume von Sträuchern und diese dann durch Stauden abgelöst werden. Diesen Biotopkomplex hat Robert Gradmann mit dem in die botanische Literatur eingegangenen Begriff "Steppenheide" belegt. Seine Beschreibung der Steppenheide der Schwäbischen Alb gibt ein treffliches Bild der sehr reizvollen Vegetation mit ihrem Blüten- und Artenreichtum, den vielen seltenen Arten, der mediterranen Lichtfülle und dem aromatischen Duft, der besonders die Staudensäume kennzeichnet. Gemeinsam ist den Biotoptypen der trockenwarme Standort. Mit "trocken" ist tatsächlich ein trockener Standort gemeint, während "warm" relativ zu sehen ist. Selbst in Hochlagen der Schwäbischen Alb und des Schwarzwaldes gibt es relativ warme Standorte auf sonnseitigen Hängen und Felsrippen, obwohl das allgemeine Klima dort rau ist. Gemeinsam ist ihnen auch ein geringer Kultureinfluss. Wälder und Strauchanpflanzungen auf trockenwarmen Standorten, deren Artenzusammensetzung infolge menschlicher Eingriffe nicht mehr naturnah ist, sind nicht durch das Biotopschutzgesetz geschützt. Den ausführlichen Gesetzestext zu den Gebüschen und naturnahen Wäldern trockenwarmer Standorte einschließlich ihrer Staudensäume können Sie dem Anhang dieser Broschüre entnehmen.
Pflanzensoziologisch gehören die meisten Wacholderheiden zum Enzian-Schillergras-Halbtrockenrasen (Gentiano-Koelerietum). Nur diese sind Gegenstand der vorliegenden Broschüre. Die mit Wacholder bestockten Weideflächen auf saurem Boden wie beispielsweise Flügelginsterweiden sind zwar auch "Wacholderheiden" werden jedoch in der Broschüre "Magerrasen" behandelt. Eine genaue Definition des Biotops "Wacholderheide" findet sich in der Anlage zum baden-württembergischen Biotopschutzgesetz (siehe Anhang). Hier werden die Entstehung, der Schutz sowie die Pflanzen- und Tiergemeinschaften behandelt.
Eine Besonderheit des Bodensees sind seine ausgedehnten Ufer- und Flachwasserbereiche. Mit ihrer außergewöhnlichen Tier- und Pflanzenwelt, ihrem im Vergleich zum freien Wasser erhöhten Stoffumsatz sowie ihrer außerordentlichen Bedeutung als Laich-, Brut- und Nahrungsgebiete gelten diese als ökologisch wirksamste, zugleich aber auch empfindlichste Zonen des Sees. Insbesondere die Selbstreinigungskraft und das Puffervermögen gegenüber Beeinträchtigungen wird entscheidend von dieser Zone bestimmt. Ohne die markanten, gehölzbestandenen Uferwälle, die weiten, im Herbst und Winter goldgelbleuchtenden Ried- und Röhrichtgürtel, die im Frühsommer blumenbunten Strandrasen sowie die im Sonnenlicht vom kalkigen Untergrund weiß schimmernden Flachwasserzonen besäße der Bodensee nur einen Bruchteil seines lieblichen Charmes.
Mit dem Biotopschutzgesetz, einer Novellierung des Naturschutzgesetzes (NatSchG) von Baden-Württemberg, ist diesem „Gewässersterben” seit dem 1. Januar 1992 Einhalt geboten. Zudem wurden auch die Verlandungsbereiche größerer Stillgewässer unter Schutz gestellt. Doch nach wie vor unterliegen diese Biotope zahlreichen Gefährdungen. Sie aufzuzeigen, ist eine wichtige Aufgabe dieses Heftes. Als ebenso wichtiges Ziel aber soll über die Eigenart und Vielfalt dieses sensiblen Lebensraums informiert werden – getreu dem Motto, dass man nur das richtig schätzen und schützen kann, was man kennt.