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Gerade bei Rechten auf Freiheit stellt sich die Frage, ob und wie sie sich begründen lassen. Ein naheliegender Zugang sind liberale Theorien der Gerechtigkeit. Sie rechtfertigen individuelle Anrechte auf ein Maß an Freiheit. Begründungsbedürftig ist die Annahme subjektiver Rechte auf Freiheit schon deshalb, da sie eine fundamentale Weichenstellung für jede politische Theorie darstellt, die sie beinhaltet. Für diesen Bereich der Freiheit ist die Begründungslast umgekehrt; eine Einschränkung der Freiheit muß begründet werden, nicht das Verlangen danach, frei zu sein. Der "Zweck" einer liberalen Theorie der Gerechtigkeit ist die wertneutrale Entscheidung auch antagonistischer Konflikte. Es sind Situationen, in denen zwei Parteien handeln wollen, die Handlungen sich aber gegenseitig ausschließen und die Parteien sich über die Bewertung der Handlungsziele uneinig sind. In der hier erörterten Theorie Hillel Steiners werden die fraglichen Entscheidungen aufgrund subjektiver Rechte gefällt. Gerechtigkeit begründet subjektive Rechte auf ein Maß an Freiheit, durch die selbst antagonistische Konflikte neutral entschieden werden können. Im folgenden wird im Kontext dieser Art liberaler Gerechtigkeitstheorie argumentiert. ...
Rezension zu Harald Kämmerer: "Nur um Himmels willen keine Satyre ..." Deutsche Satire und Satiretheorie des 18. Jahrhunderts im Kontext von Anglophilie, Swift-Rezeption und ästhetischer Theorie. Heidelberg (Universitätsverlag C. Winter) 1999 (= Probleme der Dichtung; Bd. 27).353 Seiten.
Von der Metapher über die Metonymie bis zur Ironie - gleichgültig, um welche Form der uneigentlichen Rede es sich handelt, allen diesen Tropen bzw. Figuren ist gemeinsam, daß sie den Hörer oder Leser immer wieder vor die (meist unausgesprochene) Frage stellen, was mit dem Uneigentlichen denn eigentlich gemeint ist. Einer ganz ähnlichen Frage widmet sich Harald Kämmerer in seiner Dissertation: Die Grundproblematik, auf die Kämmerer aus unterschiedlichen Blickwinkeln immer wieder zurückkommt, läßt sich zugespitzt so formulieren: Ist das satirische Schreiben (und zwar jenseits der rhetorischen Mittel der uneigentlichen Rede, die im satirischen Schreiben zweifellos in ausgesprochenem Maße zur Anwendung kommen), selbst als eine Art literarischer Großform uneigentlicher Rede anzusehen? Oder trifft das Gegenteil zu, und enthält das satirische Schreiben weit mehr Anteile an eigentlicher denn an uneigentlicher Rede?