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Purim and parodies
(2008)
We investigate whether information sharing among banks has affected credit market performance in the transition countries of Eastern Europe and the former Soviet Union, using a large sample of firm-level data. Our estimates show that information sharing is associated with improved availability and lower cost of credit to firms. This correlation is stronger for opaque firms than transparent ones and stronger in countries with weak legal environments than in those with strong legal environments. In cross-sectional estimates, we control for variation in country-level aggregate variables that may affect credit, by examining the differential impact of information sharing across firm types. In panel estimates, we also control for the presence of unobserved heterogeneity at the firm level, as well as for changes in macroeconomic variables and the legal environment.
Die politische Steuerung des Krankenhaussektors hat sich in den vergangenen anderthalb Jahrzehnten nachhaltig verändert. Das Gesundheitsstrukturgesetz von 1992 markiert einen gesundheitspolitischen Paradigmenwechsel, mit dem verstärkt wettbewerbliche Steuerungsinstrumente in das Gesundheitswesen eingeführt wurden. Auch im stationären Sektor ersetzen bzw. ergänzen wettbewerbliche Instrumente korporatistische Arrangements. Die Gegenüberstellung der politischen Steuerung des Krankenhaussektors vor 1992 mit der Situation nach der Gesundheitsreform 2007 verdeutlicht, dass auf den Feldern Leistungserbringung, Vergütung und Qualitätssicherung sukzessive ein neues Steuerungsmodell entstanden ist. Dieses zeichnet sich durch eine gewachsene Komplexität, eine Zunahme von Steuerungsaktivitäten und eine Neujustierung des Verhältnisses staatlicher bzw. korporatistischer Steuerung einerseits und wettbewerblicher Steuerung andererseits aus. Dort, wo es um allokative Entscheidungen geht, werden korporatistische Elemente durch wettbewerbliche ersetzt. Auf anderen Regulierungsfelder bleibt der Korporatismus dagegen erhalten. Der Staat als „architect of political order“ (Anderson) hat diese Transformation herbeigeführt, sieht sich allerdings zunehmend mit dem Widerspruch zwischen einer bedarfsorientierten Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung auf Landesebene und einer Leistungsverteilung über den Wettbewerb konfrontiert.
Das MoMiG hat einerseits die bilanzgestützte aktien- und GmbH-rechtliche Vermögensbindung gelockert, andererseits aber in Gestalt des Verbots von Zahlungen an Aktionäre, die zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen müssen, einen gesetzlichen Liquiditätsschutz eingeführt. Der Beitrag lotet Voraussetzungen und Grenzen dieses Zahlungsverbots aus. Zusammenfassung Der Liquiditätsschutz durch das Zahlungsverbot nach § 92 Abs. 2 S. 3 AktG ergänzt die auf die Erhaltung des bilanziellen Vermögens gerichtete Vermögensbindung durch § 57 AktG. Anders als die Vermögensbindung gilt das Zahlungsverbot unabhängig davon, ob der Zahlungsempfänger eine gleichwertige Gegenleistung erbringt. Wegen der andersartigen Schutzrichtung des Zahlungsverbots bleibt seine Geltung unberührt durch Lockerungen der Vermögensbindung im Vertragskonzern und im faktischen Konzern. Anders als der weite Wortlaut der Vorschrift nahe legt, gilt das Zahlungsverbot des § 92 Abs. 2 S. 3 AktG nicht für jede Zahlung an einen Gläubiger, der zugleich Aktien der zahlenden AG besitzt. Seine Anwendung setzt vielmehr voraus, dass die Zahlung oder das ihr zugrunde liegende Geschäft gerade auf der Aktionärseigenschaft des Empfängers beruht oder sich dies jedenfalls nicht ausschließen lässt, oder dass die Zahlung auf einen Anspruch erfolgt, der nach § 39 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 5 InsO in der Insolvenz der Gesellschaft nur nachrangig zu befriedigen wäre.
Wertpapierleihgeschäfte gehören heute zum Standardrepertoire bei der Durchführung von Kapitalmarkttransaktionen. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, welche Möglichkeiten solche Geschäfte im Hinblick auf eigene Aktien bieten und welche Grenzen §§ 71 ff. AktG ihrem Einsatz bei eigenen Aktien ziehen.
Traditionally, aggregate liquidity shocks are modelled as exogenous events. Extending our previous work (Cao & Illing, 2007), this paper analyses the adequate policy response to endogenous systemic liquidity risk. We analyse the feedback between lender of last resort policy and incentives of private banks, determining the aggregate amount of liquidity available. We show that imposing minimum liquidity standards for banks ex ante are a crucial requirement for sensible lender of last resort policy. In addition, we analyse the impact of equity requirements and narrow banking, in the sense that banks are required to hold sufficient liquid funds so as to pay out in all contingencies. We show that such a policy is strictly inferior to imposing minimum liquidity standards ex ante combined with lender of last resort policy.