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Von Bürgerbauern und Proletariern : Narrative der Transformation in der Dorfgeschichte des Vormärz
(2018)
[...] der folgende Beitrag [will] klären, wie die Dorfgeschichten des Vormärz die Gegenwart des ländlichen Raumes interpretierten und welche Zukunftsmodelle sie dabei entwickelten. Im Vergleich von Berthold Auerbachs früher Dorfgeschichte "Befehlerles" von 1842 und Carl Arnold Schloenbachs "Das Deutsche Bauernbuch" von 1848 werden die verschiedenen Positionen herausgearbeitet. In einem ersten Schritt muss dafür in Ausschnitten auf die Erzählverfahren der Dorfgeschichten eingegangen werden. Erst der Anspruch, wahres, in einem historischen Prozess befindliches Landleben darzustellen, ermöglicht den Texten ihre politische Positionierung.
Eine "demokratisierte Ideengeschichte" findet sich im deutschen Sprachraum eher selten. Selbst in den letzten beiden Jahrzehnten, als man viel über Diskurse debattierte, wurde eher über deren theoretische Bedingungen und Möglichkeiten reflektiert, als dass materialreiche Diskursanalysen im strengen Sinne durchgeführt wurden. In der hiesigen politischen Ideengeschichte stehen fast ausnahmslos große Denker oder große Theorien im Vordergrund. In Abgrenzung dazu betritt Philipp Erbentraut mit seiner Dissertation "Theorie und Soziologie im deutschen Vormärz 1815-1848" ein wenig besiedeltes Terrain. Sein Ansatz macht es sich explizit zum Prinzip, die Theorien über Parteien im breit gefächerten politischen Diskurs umfassend - also demokratisiert - zu erschließen. Mit diesem methodischen Ansatz folgt Erbentraut dem Historiker Hans Rosenberg (1904-1988), der sich in Bezug auf den Vormärz schon früh um eine kollektive Ideengeschichte bemühte (Rosenberg 1972). Erbentrauts Studie stützt sich in diesem Sinne auf verschiedenste Medien wie Zeitschriften, Nachschlagewerke oder Monografien, auch zweitrangiger oder gänzlich anonymer Autoren. Selbst Dichtung und Lyrik werden herangezogen. Angesichts dieses heterogenen Materials wäre die abgeschwächte Rede von Theoremen über Parteien oder Parteibildern eventuell treffender gewählt. Dieser Einwand wird allerdings von Erbentraut in der Verteidigung seines sehr offenen Theoriebegriffs reflektiert.
Als 1848/49 die Deutsche Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche tagte, konnte sie auf Wissensbestände zurückgreifen, die parlamentarische Versammlungen im Vormärz in verschiedenen Teilstaaten des Deutschen Bundes hatten sammeln können. Wenn auch viele Abgeordnete keine oder nur wenig parlamentarische Erfahrung besaßen, so fanden sich unter ihnen doch erfahrene und bekannte Köpfe wie Friedrich Bassermann, Heinrich von Gagern, Friedrich Dahlmann, Gustav von Mevissen und Karl Mathy. In Abgrenzung zu ihren Vorgängerinstitutionen verstand sich die Nationalversammlung dezidiert als eine öffentliche Versammlung. Aus diesem Grund lohnt es sich, einen genaueren Blick auf die Ständeversammlungen des Vormärz zu werfen.
Das Ausmaß der parlamentarischen Öffentlichkeit im Vormärz variierte in den deutschen Staaten stark. Die rechtlichen Grundlagen der Parlamente, der obrigkeitliche Umgang mit ihnen, die unterschiedlich strenge Umsetzung der Karlsbader Beschlüsse sowie die Stärke respektive Schwäche der liberalen Bewegung definierten den Rahmen. Die süddeutschen Staaten, allen voran das Großherzogtum Baden, galten dabei als am liberalsten, Preußen als reaktionärster Staat. Baden und Preußen sind somit das klassische Gegensatzpaar, mit dem der Umgang mit parlamentarischer Öffentlichkeit verglichen und Schlaglichter auf die Entwicklung des deutschen Parlamentarismus geworfen werden kann.
Vorwort
(2018)
Das Reichsgesetz, betreffend die Grundrechte hat aus der Kritik an der französischen Menschenrechtserklärung gelernt, dass es Menschenrechte weder ohne System der Rechte und Pflichten des Bürgers noch ohne Verankerung in der einschlägigen Organisation der Staatsorgane geben kann, die gleichzeitig die Freiheit und die Einheit des Volkes sichern. Außerdem sieht die den Reichsgesetzen zugrunde liegende Auffassung keine Grundrechte ohne Verankerung im zu schützenden geistigen Leben des Volkes vor. Unter dem Einfluss der Rechts- und Staatsphilosophie J. G. Fichtes und Hegels wurden im Vormärz rechtsphilosophische Theorien entwickelt, die individuelle Menschenrechte nicht abstrakt, sondern nur in einem "System des Rechts" aufeinander bezogener Komponenten gelten lassen, das den Menschen grundsätzlich als gesellschaftliches Wesen betrachtet und dem eine organische und geistige Auffassung der Gesellschaft zugrunde liegt.
Die Versammlungsfreiheit war ein gesuchtes Gut, das erst einmal zu begründen und im Blick auf mögliche Beschränkungen zu untersuchen war. Die Performativität einer Versammlung – das Beieinandersein freier Individuen zu einem Zweck, der sich nicht oder nicht immer einer reglementierenden Norm verdankte – erscheint heute als Teil jener Ethik der Kohabitation, die aus der Kantischen Notwendigkeit der Koordination der Freiheitsräume als Aneinanderstoßen von Willkürgrenzen kommt und im Blick auf Gefährdungsszenarien aktualisiert ist. Doch Aktualisierungen bedürfen der Grundlage, wollen sie nicht geschichtsvergessen sein (niedergelegt in der Geschichte finden wir die Praktiken, die für die damaligen Akteure Sinn verbürgten).
Um die Voraussetzungen für Heckers Wirken in Baden und das liberale Klima jener Zeit besser zu veranschaulichen, ist eine Betrachtung des Staats-Lexikons angebracht. Die Unterschiede zwischen den beiden ersten Auflagen, die im Deutschen Bund nicht veröffentlicht werden durften und der dritten Auflage sind geradezu umwälzend, sie veranschaulichen, warum das politische Klima des Vormärz nach der 1848er Revolution zum Erliegen kam. Das von Rotteck für die erste Auflage verfasste Vorwort (1834) sieht dessen Aufgabe darin, eine breite Menge der Bürger, Gelehrten und Gebildeten zu belehren und den gemeinen Menschenverstand zu schärfen.