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Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der gegenwärtigen Situation der indigenen Bevölkerung in den Vereinigten Staaten von Amerika. Dort erleben viele Indianerstämme in jüngster Zeit einen nie dagewesenen wirtschaftlichen Aufschwung, der ihre bis dato äußerst ärmlichen Lebensverhältnisse grundlegend verbessert. Vor etwas mehr als zwei Jahrzehnten trat ein Gesetz in Kraft, das es den Stämmen gestattete, relativ unbehindert von einzelstaatlichen Restriktionen und Steuerbelastungen innerhalb ihrer Reservationsgebiete Glücksspiele für nichtindianische Besucher zu veranstalten. Seither haben sowohl Anzahl wie auch Gewinne der stammeseigenen Spielbetriebe in einem Maße zugenommen, das alle anfänglichen Erwartungen längst übertroffen hat. Tribal Gaming (oft auch Indian Gaming) ist zwar ein noch relativ rezentes Phänomen, doch es kann bereits jetzt festgestellt werden, dass es seit dem Beginn der europäischen Dominanz in Nordamerika keine Wirtschaftsstrategie gegeben hat, aus der so viele Indianerstämme gleichzeitig einen derart großen finanziellen Nutzen ziehen konnten. Für viele – wenn auch bei weitem nicht für alle – Indianerstämme ist das Kasino oder die Bingohalle inzwischen zur Haupteinnahmequelle geworden.
Die Untersuchung konzentriert sich auf die Auswirkungen dieses fundamentalen Wandels auf die indianischen Gemeinschaften insbesondere unter dem Gesichtspunkt der kulturellen und gesellschaftlichen Erneuerung und im weiteren Kontext auch auf ihre veränderte Rolle als Akteure im politischen System der USA. Im Mittelpunkt stehen also weniger die wirtschaftlichen Aspekte, als vielmehr die Frage, welchen Beitrag die stammeseigenen Glücksspielunternehmen als Instrument zur kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Revitalisierung der indigenen Gesellschaften leisten können...
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte" lautet eine geflügelte Redewendung im Deutschen. Ob dies auch für die ethnografische Illustration der vor-wissenschaftlichen Zeit gilt, wird im Folgenden zu klären sein. Die vorliegende Arbeit "Verflochtene Ansichten" hat es sich zur Aufgabe gemacht, Inhalt, Form und Bedeutung ethnografischer Bilddokumente über Amerika vor 1780 darzulegen sowie ihren Beitrag für die Wissenschaft "Ethnologie" und ihre Illustrationspraxis festzustellen. Wenn im Folgenden die Rolle und Funktion von Bilddokumenten untersucht wird, geschieht dies in Wechselbeziehung mit Schrift- und Objektquellen. Es geht um das Verhältnis von Bild, Text und Gegenstand als drei unterschiedlichen Quellen historisch-ethnografischer Erkenntnis, wobei für die vorliegende Studie zwei Fragen von zentraler Bedeutung sind: Was ist einem Bild zu entnehmen, das nicht bereits von Zeugnissen verbaler Art bekannt ist? Was vermag ein Bild zu vermitteln, das nicht schon in Form von Realien bzw. Ethnografica überliefert ist? Zwei Fragen, die schlicht und banal klingen, doch deren Beantwortung für das hier zu untersuchende Bildmaterial nicht unproblematisch ist.
In der Dissertation mit dem Titel „Verrechtlichung von Geschichte. Parlamentarische Debatten um die gesetzlichen Bestimmungen gegen Holocaustleugnung in Österreich und Deutschland“ wurden die strafrechtlichen Bestimmungen gegen Holocaust-Leugnung in Deutschland und Österreich untersucht. Im Vordergrund stand die Frage, wie ein historisches Ereignis mit Hilfe politischer und juristischer Terminologie so gefasst und normiert werden konnte, dass die Leugnung desselben seitdem mit Hilfe des Rechts bestraft werden kann. Dazu wurden vor allem jene parlamentarischen Vorgänge und Debatten untersucht, die der Verabschiedung der Gesetze vorausgegangen sind. Die Auswertung dieser Quellen hilft auch zu verstehen, weshalb und in welcher Form die Logik dieser Gesetze in den letzten zwanzig Jahren von anderen Staaten übernommen und auf andere historische Ereignisse ausgeweitet worden ist. Neben diesem umfangreichen empirischen Teil, der auf die jeweiligen historischen Spezifika eingeht, beinhaltet die Dissertation einen stärker analytisch ausgerichteten resümierenden Schlussteil, in dem versucht wurde, mit thesenhaften Beobachtungen das Phänomen und die ideengeschichtliche Genese der Holocaust-Leugnungsgesetze nachzuzeichnen. Diese Beobachtungen umfassen unter anderem die Bereiche Geschichtspolitik, Rechtspolitik, Sprachpolitik oder auch Wissenschaftspolitik und gehen aus unterschiedlichen Blickwinkeln der Frage nach, auf welche Weise die Gesetze begründet, legitimiert und kritisiert worden sind und immer noch werden.
Die Geschichte von Sklavenhandel und Sklaverei im britischen Einflussgebiet ist in den letzten Jahrzehnten intensiv behandelt worden. Dabei ging es in der öffentlichen Wahrnehmung um das – nicht zuletzt ‚erinnerungspolitische‘ – Problem der Verstrickung britischer Kaufleute und Politiker in den Sklavenhandel, um die Bedeutung der Sklaverei für die britische Wirtschaft und den britischen Aufstieg zur Weltmacht, schließlich um die Motive der Pionierrolle, welche die britische Öffentlichkeit und die britische Regierung für die Kritik an und die Abschaffung von Sklavenhandel und Sklaverei einnahmen. Die vorliegende Dissertation nimmt sich vor, das Bild zu ergänzen, in dem sie nach einer nur auf den ersten Blick marginalen Gruppe fragt: Afrikanerinnen und Afrikanern, die sich weder auf ‚Staatsbesuch‘ noch als Arbeitskräfte in Großbritannien aufhielten, sondern die danach strebten, in England eine britische bzw. europäische Bildung zu erhalten. Die Gruppe erscheint Ries aus zwei Gründen besonders signifikant: Zum einen, weil sie eine entscheidende Funktion für ‚Kulturkontakte‘ zwischen Großbritannien und Afrika hatte, da sie möglicherweise dazu beitragen konnte, britische Bilder und Perzeptionen von Afrika und Afrikanern in anderer Weise zu prägen, als Sklaven oder lokale Potentaten; zum anderen, weil sie die Möglichkeit bietet, die Veränderungen der Haltung(en) der britischen Öffentlichkeit im Allgemeinen und besonders an Afrika interessierter Gruppen im Besonderen abseits der (bereits hinreichend erforschten) Debatten zum Sklavenhandel genauer zu untersuchen.
Die vorliegende Arbeit vereint das Material von 54 Gräbern des bronzezeitlichen Tamassos, die in einem Zeitraum von 1889 bis 1995 ausgegraben wurden. Es ist daher verständlich, daß die verwertbaren Befunde heute qualitativ und quantitativ disparat vorliegen. Die Methodik der Ausgrabungen und die Art der schriftlichen Aufzeichnungen über diese Feldarbeit, die Auswahlkriterien für das Aufbewahren von Funden und deren überlieferte Beschreibung, die Grundlagen der Fundteilung sowie die Verwahrung und Registrierung des Fundgutes – all diese für die archäologische Arbeit grundlegenden Faktoren haben in den letzten einhundert Jahren wesentliche Veränderungen erfahren. Insofern war es notwendig, auf der Grundlage der verwertbaren Informationen möglichst einheitliche Prinzipien für die Darstellung der einzelnen Grabungsbefunde zu schaffen. Dieses Vorhaben ist nicht immer vollständig durchzuführen, da uns für die Ausgrabungen der Jahre 1889 und 1894 viele Informationen nicht mehr verfügbar sind. Ohnehin hat der Erstausgräber M. Ohnefalsch–Richter in diesen Jahren wesentliche Veränderungen bei seiner Fundaufnahme und Dokumentation vollzogen. Der heute erreichbare Erkenntnisstand ist ganz besonders davon abhängig, wohin die Objekte nach der Fundteilung gelangten, ob sie dort überhaupt als archäologischer Besitz aufbewahrt oder verschenkt bzw. verkauft wurden. Es ist außerdem nicht unwesentlich, wie die Sammlungen von Kypriaka in Deutschland durch die Wirren des zweiten Weltkrieges gebracht wurden. Schließlich ist von großer Bedeutung, welche schriftlichen Zeugnisse des Erstausgräbers, die sämtlich schon als Kriegsverlust galten, heute noch erreichbar oder rekonstruierbar sind. Diese Promotionsschrift wird in den nächsten Jahren in Zusammenarbeit mit H.–G. Buchholz zu einer eigenständigen Veröffentlichung der Prähistorie von Tamassos ausgebaut. Die vorliegende Teil faßt die bisher unpublizierten Funde des für die mittlere Bronzezeit zentralen Bereichs Tamassos–Lambertis incl. des westlichen Dorfrandes von Politiko zusammen, während die ebenfalls bemerkenswerten Nekropolen in den Gemarken Troulia und Kamara sowie die riesige spätkyprische Nekropole jenseits des Pediaios–Flusses der späteren Publikation überlassen bleiben. Dabei wird nur das Material bearbeitet, das mit einer gewissen Sicherheit einem bestimmten Grab zugewiesen werden kann.
... Die drei Unternehmen, aus deren Geschichte hier erzählt wird, Bayer, Hoechst und Schering, waren bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges Chemiekonzerne, die u.a. auch Arzneimittel herstellten und verkauften. Als erste Firma hat sich Schering nach dem Zweiten Weltkrieg weitgehend auf Pharmazeutika konzentriert und sich wie Hoechst am Ende des Jahrhunderts ganz von seinen Chemieaktivitäten getrennt. Allein Bayer bietet weiterhin eine breite Palette von chemischen Produkten an. ...
Als Sohn Therese Alzheimers geb. Busch (1840-1882) und des Notars Eduard Alzheimer (1830-1891) wurde Alois Alzheimer am 14. Juni 1864 in Marktbreit (Landkreis Kitzingen) geboren. Er hatte zwei Schwestern und drei Brüder sowie einen Halbbruder und eine Halbschwester. Als Zehnjähriger kam Alois Alzheimer nach Aschaffenburg und absolvierte bis Juli 1883 das Königliche humanistische Gymnasium, wie bereits sein Vater und dessen fünf Brüder. Nach dem Militärdienst in Aschaffenburg studierte Alois Alzheimer ab dem Wintersemester 1883 Medizin in Berlin, Tübingen und Würzburg. Nach dem Staatsexamen im Juni 1888 in Würzburg wurde er mit der Dissertation „Über die Ohrenschmalzdrüsen“ zum Dr. med. promoviert. Nach einer Assistentenzeit bei seinem Doktorvater Albert von Koelliker (1817-1905) begleitete er eine geisteskranke Dame auf ihren Reisen. Ende 1888 wurde Alois Alzheimer Assistenzarzt und 1895 Oberarzt in Frankfurt a. M. bei Emi Sioli (1852-1922), wo er ab Ende 1901 die erste bekannte Alzheimer-Kranke, Auguste Deter (1850-1906), behandelte.
Alois Alzheimer heiratete 1894 die Witwe Cecilie Geisenheimer geb. Wallerstein (1860-1901). Sie hatten drei Kinder: Gertrud Stertz geb. Alzheimer (1895-1980), Hans Alzheimer (1896-1981) und Maria Finsterwalder geb. Alzheimer (1900-1977). Alois Alzheimer hatte auch zwei Patenkinder: Alois Alzheimer (1892-1892) und Generaldirektor Dr. jur. Alois Alzheimer (1901-1987).
Alois Alzheimer (1864-1915) war ab 1903 Mitarbeiter Emil Kraepelins (1856-1926) in Heidelberg und München. Neben seiner ärztlichen Tätigkeit habilitierte sich alois Alzheimer 1904 mit der Arbeit „Histologische Studien zur Differentialdiagnostik der progressiven Paralyse“ habilitierte. Hierfür erhielt er im Januar 1912 in Leipzig den Paul-Julius-Möbius-Preis. Alois Alzheimer wurde 1904 Privatdozenten und 1909 außerordentlichen Professor in Bayern ernannt. In der im Herbst 1910 publizierten 8. Auflage seines Psychiatrie-Lehrbuchs, das im Herbst 1910 erschien, verwendete Emil Kraepelin erstmals das Eponym „Alzheimersche Krankheit“. Alois Alzheimer verdanken wir wesentlich mehr als diesbezügliche Forschungen und seine beiden Publikationen von 1906 und 1911 zu der später nach ihm benannten Krankheit, wodurch sein Name weltweit bekannt wurde und bis heute ist. Die von ihm bearbeiteten neurologischen und psychiatrischen Gebiete weisen kaum Überschneidungen auf. Er betrat mehrfach wissenschaftliches Neuland oder entwickelte Erkenntnisse weiter. Zu nennen sind hier u. a. seine Publikationen über Schizophrenie, Chorea Huntington, Epilepsie, Encephalitis, Erschöpfungspsychosen, manisch-depressives Irresein, Lumbalpunktion, Fetischismus, Indikationen für eine künstliche Schwangerschaftsunterbrechung bei Geisteskranken, Delirium, „geborene Verbrecher“, Alkoholkrankheit und Kriegsneurosen.
Zusammen mit seinem Chefarzt Emil Kraepelin behandelte Oberarzt Alois Alzheimer auch überegional bekannte Patienten wie den Nobelpreisträger Emil von Behring (1854-1917) und sog. „Wolfsmann“ Sergius Pankejeff (1887-1979) sowie das Vorbild für die „Clarisse in Robert Musils (1880-1942) Roman „Mann ohne Eigenschaften“, Alice Donath geb. Charlemont (1885-1939). Alois Alzheimer genoss schon zu Lebzeiten ein internationales Renommee. Gastärzte und Assistenten waren unter anderem Solomon Carter Fuller (1872-1953), Francesco Bonfiglio (1833-1966), Gaetano Perusini (1879-1915), Alfons Jakob (1884-1931) und Hans-Gerhard Creutzfeldt (1885-1961). Alois Alzheimer war ab 1910 zusammen mit Max Lewandowsky (1876-1918) Schriftleiter der neuen "Zeitschrift für die gesamte Neurologie und Psychiatrie".Im Juli 1912 wurde Alois Alzheimer ordentlicher Professor für Psychiatrie und Neurologie in Breslau und Chefarzt der Universitätsklinik. Er war zu Beginn des Ersten Weltkrieges auch im dortigen Festungslazarett eingesetzt.
Alois Alzheimer starb am 19. Dezember 1915 an Herzmuskelentzündung und Nierenversagen. Er wurde auf dem Hauptfriedhof in Frankfurt a. M. neben seiner Ehefrau beigesetzt.
In einem eigenen Kapitel werden die Geschichte der Alzheimer-Krankheit beleuchtet und aktuelle Erkenntnisse aufgezeigt. Die vorliegende Arbeit wird ergänzt durch relevante Hinweise auf die rechtliche Vorsorge durch eine Patientenverfügung und Vollmacht, ggf. die Errichtung einer Rechtlichen Betreuung, wenn ein/e Alzheimer-Kranke/r seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und in geistig gesunden Tagen keine schriftlichen Festlegungen getroffen hat. Erläutert werden ebenso Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung sowie Hilfen bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit: häusliche Pflege in Privatwohnungen oder Anlagen für Betreutes Wohnen, Tagespflege, Kurzzeitpflege und vollstationäre Dauerpflege in Seniorenheimen. Aufgezeigt werden auch Leistungen der Krankenkassen und Zuschüsse nach dem Pflegeversicherungsgesetz sowie bei Bedürftigkeit ergänzende Sozialhilfe zu erhalten.