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Es geht um eine spezielle Auseinandersetzung mit dem Sachunterricht der hessischen Grundschule. Ziel eines Projektes („IGEL“ - Individuelle Förderung und adaptive Lern-Gelegenheiten in der Grundschule) des Frankfurter IDeA-Zentrums war es, das pädagogische Handeln von Lehrkräften zu verändern. Wir folgen diesem Versuch anhand dreier Lehrerinnen, die von Projektseite in der Methode der „Kognitiven Strukturierung“ fortgebildet wurden und die diese Methode im Rahmen einer standardisierten Unterrichtseinheit zum „Schwimmen und Sinken“ erproben sollen. Zu diesem Zweck führen wir Fallanalysen von Sachunterrichtsstunden vor und nach der Fortbildung derselben Lehrkräfte durch, sowie detaillierte didaktische Analysen des jeweils eingesetzten Materials. Wir kommen zu differenzierten kritischen Schlüssen. Das pädagogische und insbesondere das didaktische Handeln der Lehrerinnen wird in Folge der Fortbildungen stark perturbiert; zu der beabsichtigten und in Form von Handreichungen vorgegebenen „Kognitiven Strukturierung“ auf Schülerseite kommt es indes nicht. Stattdessen studieren wir intensiv die Überforderung der Lehrerinnen, die aus einer Kombination von a. den fachwissenschaftlichen Hintergründen, b. der freiwilligen Verpflichtung zur Manualumsetzung und c. den artikulierten Bedürfnissen der Schüler resultiert. Wir können anhand des Versuchs, die Lehrpersonen in „Kognitiver Strukturierung“ fortzubilden, einen Blick auf deren eigene kognitive und pädagogische Strukturen werfen; eine kontrollierte Eingriffnahme in diese Strukturen jedoch findet im Rahmen der „Implementationen“ nicht statt. Die Interventionsform der randomisierten Nachmittagsfortbildung wird zwar verworfen, lediglich angerissen aber die Frage, wie das erlangte Wissen zu nutzen wäre.
Um nachvollziehen zu können, in welchem forschungspraktischen Kontext diese Studie steht, ist Folgendes zu erläutern: Nachdem Anfang der 2000er Jahre die ersten Schulen ihre Schulprogramme vorgelegt hatten, führte eine Forschungsgruppe unter der Leitung von Prof. Dr. Gruschka ein DFG-Projekt durch, dessen erste Ergebnisse im Jahr 2003 in den „Frankfurter Beiträgen zur Erziehungswissenschaft“ veröffentlicht wurden. Das von wissenschaftlicher Seite unbestätigte Postulat, Reformen könnten durch Schulprogrammarbeit initiiert werden, wurde in dieser Studie einer sachhaltigen Überprüfung unterzogen. Die Ausgangsfrage lautete: In welcher Weise bewirkt eine Kriseninduktion in Form administeriell verordneter Schulprogrammarbeit einen Prozess der inneren Schulreform? Um auf diese Frage eine wissenschaftlich begründete Antwort zu erhalten, wurden nicht nur Schulprogramme einzelner Schulen untersucht, sondern ebenso die von administerieller Seite angewandten Mittel, mit denen man die Krise zu induzieren gedachte. Zu zeigen war, in welcher in-haltlichen und formalen Weise sowohl die Kultusbürokratie wie auch die einzelnen Schulaufsichtsbehörden das Vorhaben begriffen und den Schulen vermittelten. Es ging in dieser Studie demnach nicht nur um das Schulprogramm selbst, sondern auch um den Induktionsprozess bzw. die einzelnen Vermittlungsinstanzen der Krisenin-duktion. Die letzte Instanz dieser Kette (bestehend aus Kultusbürokratie, Schulaufsichtsbehörde und Schulleiter) waren die Lehrer, die ja im Hinblick auf die Anfertigung des Schulprogramms die zentralen Akteure waren (bzw. zu sein hatten). Der zentrale Gegenstand dieser Studie – die Interviews mit den an der Schulprogrammarbeit beteiligten Lehrern – wurde im Rahmen dieses Forschungsprojekts erhoben. Die wissenschaftliche Rekonstruktion der Interviews ist also als eine Teilstudie des um-fassenderen DFG-Forschungsprojekts einzuordnen. Sie baut stellenweise inhaltlich auf ihr auf und wird sich final – im Interesse weiterführender Erkenntnisse – wieder auf sie rückbeziehen. Dieser enge inhaltliche und konzeptionelle Zusammenhang zwischen beiden Studien kommt auch darin zum Ausdruck, dass der 2003 vorgelegte Zwischenbericht von Gruschka et al. hier schlicht als „Schulprogrammstudie“ bezeichnet wird.
Menschen mit Behinderung haben dieselben Menschenrechte wie alle anderen Menschen: eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Zur Bekräftigung und Präzisierung dieser Tatsache haben die Vereinten Nationen (UN) 2006 die Behindertenrechtskonvention verabschiedet, die von 158 Staaten unterzeichnet wurde – 2009 auch von der Bundesrepublik Deutschland. Darin werden auch spezifische, vor allem behinderte Menschen betreffende Regelungen getroffen. Artikel 24 bezieht sich auf den Bereich Bildung: Um Diskriminierung zu vermeiden und Chancengleichheit zu verwirklichen, verpflichten sich die Vertragsstaaten, ein integratives bzw. inklusives Schulsystem einzurichten. Dabei liegt der Fokus nicht an der Behinderung an sich, sondern auf den Barrieren, die die soziale Teilhabe einschränken. Ziel ist eine Gesellschaft, in der niemand integriert werden muss, weil jeder von vornherein dazugehört. Eine Utopie? Auf alle Fälle ein großes Ziel, an dem stetig und auf vielen Ebenen gearbeitet werden muss. In Deutschland wird über das Thema lebhaft diskutiert. Das deutsche Schulsystem mit seiner frühen Aufteilung der Kinder auf verschiedene Schulformen tut sich teils schwer mit der Umsetzung der Konvention. Diese verbietet Förderschulen zwar keineswegs, sie schreibt jedoch einen gleichberechtigten Zugang aller zum Bildungswesen vor. Ein Rückbau der Förderschulen würde den inklusiven Prozess beschleunigen und mehr Mittel freisetzen, argumentieren Experten. Auch die Stadt Frankfurt hat sich auf den Weg gemacht: Im Rahmen des Programms „Modellregion Inklusion“ sollen Förderschulen in Förderzentren umgebaut und Ressourcen an die Regelschulen verlagert werden. Auf Einladung des UniReports diskutieren der Frankfurter Erziehungswissenschaftler Prof. Dieter Katzenbach und Martina Franke, Leiterin der Johann-Hinrich-Wichern-Schule (Frankfurt) mit Förderschwerpunkt Lernen.