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Der Schmeichler und der Geschichtsphilosoph : Lessings Fabel vom "Raben und Fuchs" und La Fontaine
(2005)
In der Stadt Wolfenbüttel wurde 1592 am damaligen Hof der Welfenherzöge von Braunschweig und Lüneburg das erste stehende Theater in Deutschland mit einem festen Ensemble gegründet. Das heutige "Lessingtheater" wurde im klassizistischen Stil erbaut und 1909 eröffnet. Es wird als Bespieltheater betrieben. Zur Zeit bietet der "Kulturbund der Lessingstadt Wolfenbüttel e. V." (gegr. 1946) im Auftrage der Stadt ein Programm von 50 bis 70 Vorstellungen jährlich auf dieser Vollbühne (10 m x 8 m) an mit jetzt ca. 600, später dann ca. 500 Zuschauerplätzen. Dieses Programm setzt sich zusammen aus Tourneetheateraufführungen, aus Gastspielen des Nordharzer Städtebundtheaters Halberstadt/ Quedlinburg und der Landesbühne Rheinland-Pfalz. Zu seinem 100-jährigen Bestehen im Jahr 2009 steht eine umfangreiche und umfassende bauliche Erneuerung an, um das Gebäude den Erfordernissen der Zeit in bühnentechnischer wie architektonischer Hinsicht anzupassen. Die Vorstellungen darüber, wie das Theater zukünftig räumlich gestaltet und ausgestattet und welche bühnentechnische Ausstattung dazu eingerichtet werden sollte, werden seit einiger Zeit in Rat und Verwaltung, bei möglichen Geldgebern sowie in der kulturpolitisch interessierten Öffentlichkeit Wolfenbüttels erörtert.
Ziel des Teilprojekts ist die thematische Erschließung der Korpora, um sowohl themenspezifische virtuelle Subkorpora zusammenstellen zu können als auch aufgrund der Analyse sachgebietsbezogener Häufigkeitsverteilungen z.B. Lesarten disambiguieren zu können. Ausgangspunkt ist die Erstellung einer Taxonomie von Sachgebietsthemen. Dies erfolgt in einem semiautomatischen Verfahren, welches die Anwendung von Textmining (Dokumentclustering) und die manuelle Zuordnung von Clustern in eine externen Ontologie beinhaltet. Es wird argumentiert, dass die so gewonnene Taxonomie sowohl intuitiver als auch objektiver ist als bestehende, rein manuelle Ansätze. Sie eignet sich zudem gleichermaßen für manuelle als auch für maschinelle Klassifikation. Für letzteres wird der Naive Bayes'sche Textklassifikator motiviert und für ein klassifiziertes Korpus von knapp zwei Milliarden Wörtern evaluiert.
Vor über 10 Jahren wurde die erste Fassung einer Roten Liste und Checkliste gefährdeter Laufkäferarten Baden-Württembergs publiziert (TRAUTNER 1992), eine zweite Fassung, getrennt in Rote Liste und Artenverzeichnis, folgte 1996 (TRAUTNER 1996a, TRAUTNER & BRÄUNICKE 1996). Seit dieser Zeit hat sich der Kenntnisstand zu Verbreitung, Habitatansprüchen und Gefährdungssituation der Laufkäferarten in Baden-Württemberg wesentlich verbessert. Eine Neufassung der Roten Liste als wichtiges Instrument für die Praxis in Naturschutz und Landschaftsplanung war daher dringend erforderlich.
Die vorliegende Rote Liste sowie das Artenverzeichnis der Köcherfliegen (Trichoptera) Baden-Württembergs basieren im Wesentlichen auf den Ergebnissen einer seit 1993 im Auftrag der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg durchgeführten landesweiten Erfassung der Köcherfliegenfauna sowie einer umfangreichen Literaturrecherche. Die Einstufung in die Gefährdungskategorien der Roten Liste ist damit das Resultat einer Bewertung der Bestandssituation der in Baden-Württemberg vorkommenden Köcherfliegenarten.
Die Durchgängigkeit an Fließgewässern hat eine herausragende Bedeutung für die Erhaltung und Wiederherstellung von natürlichen Verhältnissen mit artenreichen und gewässertypischen Lebensgemeinschaften. Die Vielzahl der in diesem Zusammenhang zu beantwortenden Fragen kann nicht in einem einzigen Leitfaden abgehandelt werden, daher wird die Thematik in einer fünfteiligen Leitfadenreihe behandelt. Dabei werden alle Aspekte von der Aufstiegshilfe bis zum Abstieg, die Durchgängigkeit in Längsrichtung der Gewässer, zu den Auen und Zuflüssen sowie zwischen Sohle und fließender Welle aufgegriffen. Der vorliegende Teil 1 der Leitfadenreihe erläutert die Grundlagen der Durchgängigkeit für Tiere in Fließgewässern und dient als Einstieg in das Thema. Nach Einführung in die Problematik wird die Relevanz der Durchgängigkeit für Tiere in Fließgewässern hervorgehoben und die gesetzlichen und fachlichen Regeln dargestellt. Es wird erläutert, warum die Durchgängigkeit wegen dieser Vorgaben grundsätzlich zu gewährleisten ist. Die Durchgängigkeit ist ein wichtiges Kriterium in der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der im Landesrecht, z. B. in der Gewässerbeurteilungsverordnung, umgesetzten Vorgaben. In Anlage 1 werden die betreffenden Rechtsvorschriften in Auszügen wieder gegeben. Neben den Fischen als Indikatororganismen für die Bewertung des ökologischen Zustandes von Wasserkörpern nach WRRL werden auch die Anforderungen der Benthosorganismen sowie der Landtiere und Tiere der Wasserwechselzone erläutert. In Anlage 2 sind die Anforderungen an die Durchgängigkeit für die Fisch-Indikatorarten zusammengestellt. Die vielfältigen Querbauwerke und ihre primäre Wirkung als dauerndes Wanderhindernis bei der Längsdurchg ängigkeit werden dargestellt und die Problematik der Ufer- und Sohlenbefestigung sowie der Tiefenerosion bei der lateralen Durchgängigkeit diskutiert. Des Weiteren werden nutzungsbedingte Folgeeffekte (Sekundäreffekte) wie z. B. durch Wasserentnahmen und in Staubereichen erläutert. Anhand von Vorher-Nachher-Vergleichen und bereits ausgeführter Beispiele wird die ganze Palette der Möglichkeiten vom Rückbau bestehender Querbauwerke, der Passierbarmachung der Bauwerke bis hin zur Umgehung der Querbauwerke aufgezeigt. Dabei werden auch Sonderfälle wie temporäre Fließgewässer, schutzwürdige Gewässerabschnitte und auch kulturhistorische Aspekte behandelt. Abschließend wird dargestellt, welche Defizite bei Wanderhilfen auftreten können und wie eine Kontrolle und Bewertung der Durchgängigkeit möglich ist.
Die melodramatische Szene in der Oper des 19. Jahrhunderts : eine musikdramatische Ausdrucksform
(2005)
In vorliegender Veröffentlichung wird auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen beim Einsatz von Pferden im Naturschutz und in der Landschaftspflege die Eignung von Pferden in der Biotoppflege beschrieben. Nach einer kurzen Beschreibung der Einsatzbereiche von Pferden im Natur- und Landschaftsschutz (Verwertung von Extensivheu, Offenhaltung der traditionellen Kulturlandschaft, Einsatz in großflächigen Beweidungsprojekten, Biotoppflege mit dem Ziel des Arten- und Biotopschutzes) werden verschiedene Aspekte der Weidehaltung vorgestellt, die für den Einsatz von Pferden in der Biotoppflege wichtig sind. Dabei wird das arteigene Weideverhalten der Pferde (Selektivität, Geilstellen, Verbiss, Trittwirkung) beschrieben, auf Aspekte der Tierhaltung und Tiergesundheit eingegangen sowie die unterschiedliche Eignung der verschiedenen Pferderassen zur Biotoppflege dargestellt. Ausführlich werden spezielle Formen des Weidemanagements vorgestellt, bei denen eine kurzzeitige Umtriebsweide mit ein bis zwei Wochen Weidegang im Vordergrund steht. Daneben wird eine modifizierte Form der Portionsweide sowie eine ebenfalls zur Biotoppflege geeignete Form der Langzeitweide beschrieben. Auf die Bedeutung einer regelmäßigen Weidepflege in Form von Nachmahd, Mulchen und Entbuschung wird bei den aufgeführten Weideformen hingewiesen. Die Ergebnisse einer landesweiten Umfrage beim behördlichen Naturschutz Kreisbehörden, Regierungspräsidien), den Landwirtschaftsämtern und den Naturschutzverbänden werden kurz vorgestellt. Es zeigt sich, dass bisher nur sehr wenige konkrete Pflegeprojekte mit Pferden durchgeführt werden und trotz einiger Vorbehalte gegenüber Pferdebeweidung bei diesen Institutionen ein Interesse an ausführlicher Information besteht. Parallel zur Umfrage bei den Behörden wurde eine Umfrage bei einer Auswahl von Pferdehaltern durchgeführt, aus der abzuleiten ist, dass das Interesse dieser Gruppe an einer Teilnahme an Biotoppflege-Projekten in Baden-Württemberg groß ist. Auf der Grundlage der allgemein gültigen Richtlinien zum Weidemanagement sowie einer umfassenden Literatur- und Projekt-Recherche werden im zweiten Teil des Leitfadens für alle landwirtschaftlich nutzbaren Offenland-Grünland-Biotoptypen im Einzelnen Empfehlungen gegeben, ob und wie sich diese Biotope mit einer Pferdebeweidung erhalten und gegebenenfalls entwickeln lassen. Es wird auf die erforderlichen Besatzdichten, Weidezeiten und Maßnahmen der Weidepflege ebenso eingegangen wie auf Aspekte des speziellen Artenschutzes. Besonders berücksichtigt werden dabei die im Anhang I der Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Richtlinie aufgeführten Lebensräume und die nach § 32 (bisher § 24a) Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) besonders geschützten Biotope.
Zu Beginn des 21. Jahrhunderts zählen Armutsbekämpfung und Umweltschutz zu den größten Herausforderungen der Weltgemeinschaft. Ein herausragendes Ziel muss sein, die gewaltigen Disparitäten bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen und der Verteilung von Wohlstand zu verringern. Extreme Armut, wie sie vor allem in Afrika südlich der Sahara und in Südasien vorherrscht, ist der deutlichste Ausdruck einer unhaltbaren Schieflage im sozialen Weltgefüge. Die Eingriffe des Menschen in die Umwelt gefährden bereits heute in weiten Teilen der Erde die natürlichen Lebensgrundlagen vor allem der Armen. Ohne Gegensteuerung werden Umweltveränderungen in Zukunft in noch größerem Umfang existenzbedrohende Auswirkungen haben. Während die Verursacher globaler und grenzüberschreitender Umweltprobleme, wie beispielsweise des Klimawandels, vor allem in den Industrieländern zu suchen sind, leben die Betroffenen ganz überwiegend in Entwicklungsländern. Arme Bevölkerungsschichten sind besonders verwundbar gegenüber Umweltveränderungen, weil diese Menschen existenziellen Risiken (Krankheit, Hunger, Ernteverluste usw.) stärker ausgesetzt sind und kaum über Bewältigungs- und Anpassungsfähigkeiten verfügen.
Wie profitierte die KWG von der nationalsozialistischen Politik, die Eigentumsrechte an politische bzw. rassistische Kategorien knüpfte? Dieser Frage wird im folgenden anhand von Fallbeispielen bei der Übernahme von Immobilien und dem Umgang mit Stiftungsgeldern nachgegangen. Dabei wird deutlich, daß sich – namentlich in der Agrarforschung – Fälle von Teilhabe an Geschäften häuften, die als „unredlich“ zu klassifizieren sind. Auch auf dem Gebiet der Verwendung von Mitteln, die der KWG von Juden in Form von Stiftungen überlassen worden waren, folgte die KWG den Grundsätzen der nationalsozialistischen Eigentumspolitik, sofern dies zu ihrem eigenen Vorteil war. Stiftungen wurden umbenannt und umgewidmet. Es zeichnet sich allerdings ab, daß schon vor 1933 in der KWG ein laxer Umgang mit dem Willen der Stifter üblich gewesen zu sein scheint, der bis an die Grenze der Mißachtung gesetzlicher Vorgaben ging.