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Die Umsetzung der 1979 verabschiedeten EU-Vogelschutzrichtlinie (Europäische Kommission 1979) beschäftigt die Politik sowie den amtlichen und den ehrenamtlichen Naturschutz in Sachsen-Anhalt seit 1992, die Umsetzung der 1992 in Kraft getretenen Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie (Europäische Kommission 1992) seit 1994/1995. Die erste Phase der Gebietsmeldung im Zeitraum von 1992 bis 2000 wurde in Heft 1/2000 dieser Zeitschrift bereits dargestellt. Die Liste der im Jahr 2000 der EU-Kommission als Teil der Meldung der Bundesrepublik Deutschland übermittelten NATURA 2000-Gebiete Sachsen-Anhalts enthielt 193 FFH-Gebiete und 23 EU SPA mit einer Gesamtfläche von rund 200.023 ha. Das entsprach einem Flächenanteil von 9,8 % des Landes Sachsen-Anhalt.
Aus der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie (Europäische Kommission 1992) und aus der Vogelschutz-Richtlinie (Europäische Kommission 1979) leiten sich unabhängig von der bereits erfolgten Auswahl und Meldung der NATURA 2000-Gebiete konkrete Aufgabenstellungen (z.B. Berichtspflicht, Monitoring, Gebietsmanagement) ab. Die Erfüllung dieser Aufgaben ist obligatorisch, die Methoden sind nicht verbindlich vorgeschrieben.
Mit der politischen Wende 1989 in Ostdeutschland erhielt auch der Naturschutz in den neu gegründeten Bundesländern viele Impulse. Zahlreiche neue Schutzgebiete wurden ausgewiesen. Eine erste Analyse der Situation wurde im Heft 1/1992 dieser Zeitschrift veröffentlicht (Buschner 1992). Aussagen zum Entwicklungsstand 1993 finden sich im Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt (1994). Dieser Beitrag gibt eine Übersicht zur Entwicklung zwischen dem 01.01.1990 und dem 01.01.1996.
Das Schutzgebietssystem
(1995)
In der unteren Havelniederung Sachsen-Anhalts existieren neben einer Vielzahl von nach Landesnaturschutzrecht ausgewiesenen Schutzobjekten auch Gebiete mit internationalem Schutzstatus. So wurde im Jahre 1978 das damalige verbliebene rund 5800 ha große Deichvorland beiderseits der Havel zwischen Hohennauen und Havelberg auf dem Gebiet der heutigen Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt (Anteil: 2400 ha) auf Grundlage der UNESCO-Konvention zum "Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Watt- und Wasservögel, von internationaler Bedeutung" als Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung (RAMSAR-Gebiet) "Untere Havel" ausgewiesen. Das seit 1990 einstweilig gesicherte NSG "Untere Havel/Sachsen-Anhalt" (2038 ha) ist Teil dieses RAMSAR-Gebietes.
Im Landesamt für Umweltschutz wird gemäß §42 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt das zentrale Naturschutzregister des Landes geführt. Alljährlich zum Jahresende findet mit den zuständigen Naturschutzbehörden ein Abgleich der jeweiligen Schutzgebiete und -objekte aller Schutzgebietskategorien statt; ein Resultat ist die vorliegende Schutzgebietsstatistik des Landes. Angaben zur Anzahl und zu den Flächen der Gebiete und Objekte sind zusammengefasst.
Es ist Tradition, in dieser Zeitschrift die im Laufe eines Jahres neu ausgewiesenen (Natur-)Schutzgebiete vorzustellen. Diese Reihe wird mit der Vorstellung des LSG „Südliche Goitzsche“ im Landkreis Anhalt-Bitterfeld fortgesetzt. Damit werden Naturschutzbehörden und Ehrenamtlichen die naturschutzfachlich wertvollen Teile unseres Landes vorgestellt und der breiten Öffentlichkeit nahe gebracht.
„Man kann nur schützen, was man kennt.“ Getreu diesem Grundsatz des Naturschutzes gibt das Buch „Naturschutzgebiete in Sachsen“ einen umfassenden Überblick, nicht nur über die 212 Naturschutzgebiete (NSG) und den Nationalpark des Bundeslandes, sondern einführend auch über wichtige Grundlagen der Landeskunde Sachsens mit Erläuterungen zur Geologie, zu den Böden, zum Klima und zu den Gewässern. Ein Kapitel widmet sich dem Schutz der Pflanzen- und Tierarten, gefolgt von einem Abschnitt mit Beschreibungen der Wälder, der Moore und des Grünlandes als wichtige Lebensräume in Sachsen. Zum Abschluss des Allgemeinen Teils wird die Geschichte der Naturschutzgebiete kurz vorgestellt und ein Überblick über die Systematik der Naturschutzgebiete gegeben.