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Das Buch ist in vier größere Teile aufgeteilt: Zunächst werden die wichtigsten Entwicklungen in der Frankfurter Universitätsmedizin bis zum Kriegsbeginn verfolgt (Allgemeines, Entrechtungen/Entlassungen, Berufungen, Kliniken und Institute). Anschließend wird die Universitätsmedizin im Krieg beschrieben (Allgemeines, Berufungen, Kliniken und Institute). Schließlich werden separat die schlimmsten Schandtaten und Verbrechen Frankfurter Universitätsmediziner (unter besonderer Berücksichtigung von Berner, Mengele und Hirt) und abschließend die (bescheidenen) oppositionellen Aktivitäten dargelegt
Ursprünglich sollte das vorliegende Buch nur eine Studie über die von der Kanzlei des Führers bzw. ihrem Umfeld nach Kriegsbeginn initiierten Entwürfe zu einem NS-„Euthanasie“-Gesetz werden. Dabei sollte vor allem der wichtige, allerdings mit zahlreichen Fehlern behaftete Beitrag von Roth/Aly(1984) revidiert werden. Da diese Fehler auch den Beginn der Debatte über die „Euthanasie“ im NS-Staat und den Beginn der Planung und Durchführung der „NS-Euthanasie“ (1939/1940) betrafen, musste weiter ausgeholt werden. Die Gesetzentwürfe aus der Zeit nach Kriegsbeginn machen unzweifelhaft deutlich, dass die am Krankenmord Beteiligten wussten, dass der auf den 1.9.1939 datierte „Euthanasie“-Erlass Hitlers in legaler Hinsicht nicht „ausreichte“.
Die Zahl der Verfahren und der Sterilisationen nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
(2015)
In dem Buch wird die Zahl der Verfahren nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses von 1934 bis 1945 (nach Hochrechnung) im "Altreich" auf ca. 436.000 geschätzt. Durchgeführt wurden laut Schätzung im "Altreich" ca. 294.000 Sterilisationen. Dazu kommen noch ca. 10.000 bis 20.000 Sterilisationen in den "angeschlossenen" oder annektierten Gebieten bis 1945.