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Gutachterlichkeit
(2010)
Michael Niehaus bezeichnet mit dem Begriff der Gutachterlichkeit die Sprechweise, in der sich die Subjektposition des Gutachters niederschlägt. Er skizziert und diskutiert den kriminalpsychologischen Diskurs über die Zurechnungsfähigkeit des Täters, insbesondere auch den Ansatz von Johann Christian August Heinroth. Die Logik der Textsorte Gutachten im Vormärz betrachtend, stellt Niehaus Ähnlichkeiten zur literarischen Fallgeschichte fest. Dies wird am Beispiel der Darstellung einer Giftmischerin in der "Geheimräthin Ursinus" aus dem "Neuen Pitaval" und am Fall Woyzeck vorgeführt. Es zeigt sich, dass die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit des Täters das Literatur- mit dem Rechtssystems verbindet, insofern Gutachten dazu tendieren, den Delinquenten nicht nur hinsichtlich seiner Zurechnungsfähigkeit im Augenblicke der Tat zu beurteilen, sondern auch hinsichtlich seiner Verantwortlichkeit für seine Lebensführung, die zu der Tat geführt hat. Die Gutachten werden dann geradezu literarisch, während die Literatur gutachterlich wird.
Im Kompilationsschrifttum der Frühen Neuzeit bildet die Tragica- und Criminalliteratur eine eigene Masse. In zahllosen Historien wird ein Schreckenspanorama ausgebreitet. Vergehen mit bösen Folgen laufen auf große Verbrechen hinaus, Lug und Betrug, Liebesverirrung und Ehebruch auf Todschlag und Mord mit spätestens hier sinnverwirrten, besessenen und getriebenen Tätern. [...] Es kommt aber eine ebenso extreme, harsche Normierung hinzu. Zur Geschichte der Tat gehört unweigerlich die Hinrichtung des Täters. Die Mordnachrichten sind damit eigentlich Exekutionsberichte. Die Texte dienen auch dem Erweis 'guter Policey', die hier Zeichen setzt für die Konsolidierung der politischen und sozialen Systeme im Prozess der Frühen Neuzeit.