Refine
Document Type
- Article (3) (remove)
Language
- German (3) (remove)
Has Fulltext
- yes (3)
Is part of the Bibliography
- no (3) (remove)
Keywords
- Strafrecht (3) (remove)
Institute
Adorno führt in seinem Werk der Negativen Dialektik, anhand einer Kant-Kritik, aus, dass Freiheit nur negativ bestimmt werden kann. Dazu bedient dieser sich der Methode der bestimmten Negation. Dieser Ansatz wird auf Nauckes Konzept des negativen Strafrechts übertragen und gezeigt, dass auch Naucke dieses nur negativ bestimmt. Dabei stellt das negative Strafrecht eine Position dar, welche dem affirmativen Strafrecht kritisch gegenübersteht und dieses kontinuierlich hinterfragen und begrenzen soll.
In großer Regelmäßigkeit beschäftigt das Bundesverfassungsgericht die Kollision zwischen der Meinungsfreiheit und dem Ehrschutz. Nicht zuletzt dieser Umstand hat dazu geführt, dass das Gericht mittlerweile eine ganze Fülle an dogmatischen Strukturen und Abwägungstopoi für diesen Bereich entwickelt hat. Angesichts der fragmentarischen Struktur des Grundgesetzes, wirft dies die Frage auf, welche Überlegungen und Annahmen das Gericht bei diesem Vorgang angeleitet haben. Dieser Frage will der Aufsatz durch eine verfassungs- und grundrechtstheoretische Analyse der Entscheidungsstruktur nachgehen.
Politische Korrektheit ist kein Rechtsbegriff, der in irgendeiner gesetzlichen Regelung definiert wird. Primär geht es – und dieses Verständnis wird den folgenden Überlegungen zugrunde gelegt – darum, Ausdrücke und Handlungen zu vermeiden, die Gruppen von Menschen kränken oder beleidigen können, vor allem bezogen auf Geschlecht oder Herkunft. Ebenso soll eine Diskriminierung hintangehalten werden. Der Begriff ist zweifellos vielschichtiger, als er hier kurz zunächst als Ausgangspunkt für die folgenden Überlegungen beschrieben wurde. Folgt man dieser oberflächlichen Begriffsbestimmung, dann stehen Formen des Zusammenlebens von Menschen im Vordergrund. Mitmenschen nicht zu beleidigen oder zu kränken, ist für das Zusammenleben zweifellos von Wert. Auch das Strafrecht betrifft das Zusammenleben von Menschen, indem Rechtsgüter durch Einwirkung auf menschliches Verhalten geschützt werden. Gerade hinsichtlich des Beleidigens gibt es mehrere in Betracht kommende Strafnormen. Kränkungen können auf vielerlei Weise entstehen, einzelne Formen sind strafrechtlich verboten. Da das Strafrecht wohl die schärfste Waffe des Staates ist, um ein Zusammenleben von Menschen durch Verhaltensregeln zu ermöglichen oder zu erleichtern, wird diese Waffe nur rudimentär eingesetzt, um ihre (theoretische) Wirkung nicht zu vermindern. Strafrecht soll daher nicht zu oft eingesetzt werden, sondern nur, wenn es keine andere Möglichkeit gibt ("ultima ratio"). Die Anforderungen an das Verhalten sollen dabei klar und eindeutig sein, strafrechtliche Normen müssen dementsprechend sehr bestimmt sein.