Refine
Document Type
- Article (4)
Language
- German (4) (remove)
Has Fulltext
- yes (4) (remove)
Is part of the Bibliography
- no (4) (remove)
Keywords
- Pandemic (4) (remove)
Institute
- Medizin (2)
- Rechtswissenschaft (2)
Hintergrund: Durch COVID-19 kam es weltweit, insbesondere in den ersten Wochen der Pandemie, zu einer Verschiebung und Absage elektiver Operationen in allen chirurgischen Fachdisziplinen. Eine Beschreibung der spezifischen Situation in gefäßchirurgischen Kliniken in Deutschland während dieser Periode ist bislang nicht erfolgt.
Ziel der Arbeit: Zweck der Befragung war die Erfassung der gefäßchirurgischen Leistungserbringung in der Zeit von März 2020 bis Dezember 2020, sowie von logistischen und infrastrukturellen Veränderungen, die sich durch die pandemische Lage ergeben hatten. Hierbei lag der Fokus der Umfrage auf der möglichst realitätsnahen Abbildung der Versorgungssituation anhand der Einschätzung der leitenden Gefäßchirurg*innen.
Material und Methoden: In Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin (DGG) wurde das leitende ärztliche Personal von gefäßchirurgischen Einrichtungen in Deutschland aufgefordert, an der Umfrage teilzunehmen. Die Beantwortung der Fragen erfolgte anonym.
Ergebnisse: Durch COVID-19 und korrespondierende Maßnahmen kam und kommt es zu relevanten Absagen und Verschiebungen von Operationen, Verlust an Kapazitäten und einer gesteigerten Personalbelastung. Es traten im Beobachtungszeitraum verspätete Versorgungen gefäßchirurgischer Krankheitsbilder und ein gehäuftes Auftreten schwererer klinischer Stadien verglichen mit dem entsprechenden Vorjahreszeitraum auf. Betroffen sind alle Versorgungsstufen, größtenteils dauern diese Veränderungen an.
Diskussion: Um der strukturellen Schwächung und den Einschränkungen in der Patientenversorgung zu begegnen, sind klinische Abläufe, Patientenaufklärung und Priorisierung zu optimieren. Neue Konzepte wie z. B. Telemedizin und engmaschigere klinische Kontrolle sind ggf. sinnvoll. Eine erforderliche Infrastruktur für Notfallmanagement (COVID) darf im Alltag nicht die Versorgungsqualität der gefäßchirurgischen Patient*innen negativ beeinflussen.
Angesichts der in Deutschland und anderswo präzedenzlosen Eingrenzung des rechtlich Erlaubten stehen die begrenzenden Rechtsverordnungen, Allgemeinverfügungen und vollziehenden Maßnahmen des Staates im Zentrum grundrechtlicher Aufmerksamkeit. Freiheitsschonendere Alternativen werden in erster Linie durch das Prisma der Erforderlichkeit in den Blick genommen. Sich in einer Pandemielage gegen Beschränkungen zu entscheiden, erscheint grundrechtlich unverdächtig. Doch wäre es das tatsächlich? Im Folgenden werden zwei unterschiedliche Szenarien einer solchen Entscheidung vorgestellt und es wird ein näherer Blick auf die Folgen für den individuellen Grundrechtsgebrauch geworfen. Es zeigen sich Grundrechtsfragen, die im Ergebnis auch für die Beurteilung des beschränkenden Staates aufgeworfen sind.
Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie und die Kommission „Epilepsie und Synkopen“ der Deutschen Gesellschaft für Neurologie haben die aktuelle Datenlage zur Impfung zur Vorbeugung der Corona-Virus-Krankheit 2019 (COVID-19) sowie zur Impfpriorisierung bei Menschen mit Epilepsie gesichtet, diese zusammengefasst und geben die unten genannten Empfehlungen ab.
Der Ausnahmezustand
(2020)
Wenn wir die Berechtigung der Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie unterstellen, dann deshalb, weil wir darauf hoffen, dass sie greifen und etwas bewirken, und zwar in nicht allzu ferner Zukunft. Tun sie es, ist alles gut. Aber was, wenn nicht – und wenn der Zustand, der durch sie eintritt, länger und länger dauert, vielleicht ein Ende auch gar nicht absehbar ist? Dazu drei knappe, aber grundsätzliche Bemerkungen aus der Sicht der Staatstheorie, des Verfassungsrechts und der Rechtsphilosophie.