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Am Ende des in den Mitteilungen Nr. 2, Herbst 1999, enthaltenen Beitrags über die Aushebung eines Lagers verbotener Bücher bei dem Wiener Buchhändler Gerold wurde ein Polizeibericht zitiert, in dem davon die Rede ist, dass zwei Angestellte Gerolds instruiert seien, verbotene Ware aus dem Revisionsamt zu schmuggeln. Wie man sich diesen Vorgang im einzelnen vorzustellen hat, ist einem Artikel in der Österreichisch-ungarischen Buchhändler-Correspondenz Nr. 46 vom 14. November 1900, S. 618-619, mit dem Titel „Die Censur vor siebzig Jahren. Aus den Briefen Eduard Liegel’s an seinen ehemaligen Lehrherrn Josef Sigmund in Klagenfurt“ zu entnehmen. In den in diesem Artikel auszugsweise abgedruckten Briefen beschreibt Liegel, der später selbst eine Buchhandlung in Klagenfurt führte, die 1831, während eines Ausbildungsjahres in der Wiener Buchhandlung von Mösles Witwe, gemachten Erfahrungen im Umgang mit dem Revisionsamt. Für Sigmund waren diese Informationen von besonderer Bedeutung, weil Mösles Witwe seine Wiener Kommissionärin war, also eine große Zahl von für ihn bestimmten Bücherpaketen aus dem Ausland über die Wiener Buchhandlung bzw. das Wiener Revisionsamt liefen. Die für Buchhändler in den Provinzen bestimmten Bücher wurden allerdings nicht in Wien revidiert, d. h. auf verbotene oder noch zu verbietende Ware durchsucht, sondern erst in der Provinzhauptstadt. Die Bücher wurden „vom Censuramtslokale aus uneröffnet unter Beipackung der inländischen Artikel nach der Provinz spedirt.“ Dieses umständliche Verfahren ermöglichte den Zugriff der daran beteiligten Buchhandlungsangestellten.
Sozial- und politikromantische Einbildungen haben eine lange, vielleicht sogar unendliche Lebensdauer, vor allem - aber nicht nur - in den Massenmedien. Zu solchen Vorstellungen gehört, dass die Oper vor allem im 19. Jahrhundert eine revolutionäre und systemkritische Wirksamkeit entfaltete oder die Komponisten dies zumindest beabsichtigten. [...] Die Opernzensur, so wird umgekehrt geschlossen, sei dazu dagewesen, all dies zu unterdrücken. Und die freiheitsliebenden und aufgeklärten Komponisten hätten einen steten Kampf gegen die Zensoren zu führen gehabt. Das hier skizzierte Bild der Operngeschichte darf man, auch wenn es immer noch in wissenschaftlichen Kontexten erscheint, als groben Unfug bezeichnen. [...] Viel wichtiger als das politische Argument war sowohl im 18. wie im 19. Jahrhundert das moralische Argument von Zensoren gegen einzelne Opern.
Das Internet ist allgegenwärtig - so allgegenwärtig, dass es inzwischen in gewissen Kreisen en vogue ist, sich ab und an komplett vom Internet abzukapseln. Passend zur vorösterlichen Zeit könnte man von Internetfasten sprechen. Aber was passiert, wenn das Internet einfach komplett abgestellt wird, für alle? Was für uns primär eine akademische Fragestellung ist, ist in Kamerun, Indien, Pakistan und vielen anderen Ländern Realität. Diese Beispiele verdeutlichen nicht nur wie Internetabschaltung ein Instrument sozialer und politischer Kontrolle sind, sie zeigen auch ihre dramatischen Auswirkungen. Das Thema sollte uns auch hier interessieren...
Verbote erregen Neugier und verstärken die Nachfrage, das mußte auch die vormärzliche österreichische Zensur zur Kenntnis nehmen. Immer wieder ist vom "Einschwärzen", d.h. vom Schmuggel durch Privatpersonen die Rede, aber auch die Buchhändler versuchten, den Wünschen ihrer Kunden nach im Ausland erschienenen, in Österreich aber verbotenen Werken gerecht zu werden. Verschiedene im Allgemeinen Verwaltungsarchiv erhaltene Akten der für die Zensur zuständigen Polizeihofstelle dokumentieren die – nicht immer erfolgreichen – Bemühungen, die ausgesprochenen Verbote auch durchzusetzen. Selbstverständlich wurden alle aus dem Ausland für Wiener Buchhändler eingelangten Bücherballen genauestens auf verbotene Titel hin durchsucht. Damit nicht genug, visitierte man gelegentlich auch die Geschäftslokale.
Der Zensur, und nicht zuletzt der österreichischen, war von ihren Kritikern oft Willkür vorgeworfen worden. Selbstverständlich blieb den Zensoren stets ein Rest von Spielraum bei ihren Entscheidungen erhalten, aber zumindest im hier behandelten Zeitraum, d. h. in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, waren die Zensurvorgänge straff organisiert. Sie wurden von der Wiener Polizeihofstelle aus zentral gelenkt, und seit 1810 bestanden auch genaue Richtlinien für den Umgang der Zensoren mit den verschiedenen Arten von Druckwerken. Die Zensurverordnung vom 14. Sept. 1810 (genauer Titel: Vorschrift für die Leitung des Censurwesens und für das Benehmen der Censoren, in Folge a.h. Entschließung vom 14. September 1810 erlaßen blieb bis zur Abschaffung des Systems der Präventivzensur im Jahr 1848 gültig. Für uns ist sie von Bedeutung, weil wir ihre Auswirkungen an einem Corpus von zeitlich unmittelbar auf sie folgenden Zensurentscheiden überprüfen, also gewissermaßen die Theorie mit der Praxis der Zensur korrelieren können. Zuvor müssen wir aber die Vorschriften der Verordnung von 1810 etwas näher betrachten.
Mit dem Ende des Dreißigjährigen Krieges blühte das deutschsprachige Berufsschauspiel auf - und mit ihm auch das Marionettentheater. Beide agierten in denselben Räumen und fußten auf demselben Repertoire, das hauptsächlich aus dem Englischen und Niederländischen, seltener aus dem Französischen, Spanischen und Italienischen übertragen wurde. Da es in Deutschland im Gegensatz zu den Niederlanden keine professionellen Dramatiker gab, bearbeiteten die Prinzipale die Texte meist selbst oder übertrugen die Aufgabe einem angehenden oder abgeschlossenen Akademiker gegen Lohn. Der Einfluss des evangelischen Schultheaters und des katholischen Jesuitentheaters ist dagegen zu vernachlässigen, da deren Texte nicht für eine professionelle Aufführung konzipiert waren bzw. einen übermäßigen szenischen Aufwand verlangten. Auf der Suche nach neuen Texten wurden dagegen die Opernsammlungen von Cicognini und anderen Librettisten, deren Werke überwiegend im höfischen Kontext entstanden waren, aufmerksam studiert. Der grundlegende Unterschied zwischen dem Puppen- und dem Schauspielertheater bestand in der Betriebsorganisation. Man konnte eine Marionettenbühne bereits mit einem Bruchteil des Personals einer Schauspieltruppe betreiben. Dies senkte die Betriebskosten und erweiterte die Auftrittsmöglichkeiten. So spielten die Marionettenspieler nicht nur an Höfen und auf Rathäusern, auf Jahrmärkten und Messen in Bretterbuden und Gasthäusern. Sie waren auch in den Vorstädten und selbst in kleinen Dörfern zu finden. Für die Genehmigung waren ausschließlich die Kommunen zuständig. [...]
Die postmoderne Auflösung der Grenze zwischen Kunst und Leben und die daraus resultierende Frage, wieviel Wirklichkeit ein Roman verträgt, wird verstärkt von den Gerichten beurteilt und nicht von Literaturwissenschaftlern und Kritikern. Das in der Praxis schon übliche Gegenlesen von Manuskripten durch die Verlagsjustitiare auf die potentielle Verletzung Rechte Dritter birgt in sich die Gefahr einer ›Vorzensur‹. Die zunehmende Verrechtlichung und die damit einhergehende Regulierung ist eine bedenkliche Entwicklung, die schleichend zu einer Unterwanderung der Kunstfreiheit führen könnte. Besonders dringlich erscheint eine zunehmende Beteiligung von Literaturwissenschaftlern an dem Diskurs. Ein Ringen im Einzelfall scheint aus Mangel an generellen Lösungen und Definitionen, in literaturwissenschaftlicher sowie juristischer Hinsicht, auch in Zukunft unumgänglich zu sein.
Ludwig Anzengruber wurde zu Lebzeiten zum 'Klassiker der Bauernkomödie' stilisiert, was seinen in der Stadt angesiedelten Dramen aufgrund der "eingerastete[n] Erwartungshaltung des Publikums" mitunter zum Verhängnis wurde. Dass sich die am Land dargestellten gesellschaftlichen Probleme nahtlos auf die Stadt übertragen lassen, hat Anzengruber im Nachwort zu seinem Roman "Der Sternsteinhof" angedeutet, das auch als poetologischer Schlüsseltext für seine Dramenproduktion gelesen werden kann. Demnach diene ihm "der eingeschränkte Wirkungskreis des ländlichen Lebens" zu einer einfacheren und verständlicheren Darstellung, "wie Charaktere unter dem Einflusse der Geschicke werden oder verderben." An den Vorstadtbühnen muss in theatraler Hinsicht wohl zudem die Schaulust der Großstädter an den ländlichen Bauernfiguren mitbedacht werden. Und - so das Fazit des vorliegenden Beitrags - auch im Hinblick auf die Überwachung des Wiener Unterhaltungstheaters dürfte besonders der Gattung der Bauernkomödie ein erweiterter dramaturgischer Handlungsspielraum zugestanden worden sein. Während sich die Zensur im Falle der "Kreuzelschreiber" vor allem dem 'vorgeschobenen', tagesaktuellen Kirchenkonflikt widmete, der in Anzengrubers Komödie nach der Exposition allerdings keine größere Rolle mehr spielt, tolerierte sie die satirische Kirchenkritik wohl auch, weil sie den politisch und moralisch nicht gerade integren Bauernfiguren in den Mund gelegt wurde.