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Im World-Heritage-Programm der Unesco sollen die als schützenswert hervorgehobenen Monumente, Naturschönheiten oder auch kulturellen Praktiken exemplarisch für das Welterbe der Menschheit insgesamt stehen. Wie aber wird deren Beispielhaftigkeit begründet? Und wie funktioniert die kulturelle Kanonbildung im Einzelfall? "Frontiers of the Roman Empire" heißt eine der 1073 Stätten (Stand: Mai 2018) auf der World Heritage List der Unesco. Zu diesen "Frontiers" gehören der Limes in Südwestdeutschland, der Hadrianswall in Nordengland und der Antoninuswall in Schottland. Es handelt sich also um eine dezentrale, transnationale, grenzübergreifende Stätte, die ihrerseits aus Grenzen besteht, noch dazu aus den hinterlassenen Grenzen eines Imperiums.
Der interdisziplinäre Forschungsverbund "Grenze/n in nationalen und transnationalen Erinnerungskulturen zwischen Tschechien und Bayern" der Universitäten Regensburg und Passau, der Karls-Universität Prag, der J. E. Purkyně-Universität in Ústí nad Labem und des Adalbert Stifter Vereins in München widmet sich der/den Grenze/n, die in den nationalen und transnationalen Erinnerungskulturen konstruiert bzw. dekonstruiert werden. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die grundsätzliche Frage nach der Wirkmächtigkeit der Grenze/n in den europäischen Erinnerungskulturen, die auf mehreren Ebenen als aktuell und dringlich erscheint.