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Wohnungs‐ und Büroimmobilienmärkte unter Stress: Deregulierung, Privatisierung und Ökonomisierung
(2009)
Inhalt: Prof. Dr. Helmut Siekmann : Stellungnahme für die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie und des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Keine Hilfe für Banken ohne einen neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte Stellungnahme 14/2328 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen : Keine Hilfe für Banken ohne einen neuen Ordnungsrahmen für Finanzmärkte Drucksache 14/7680 Fragenkatalog zur Anhörung von Sachverständigen am 04. Februar 2009 zum Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen Tableau Anhörung von Sachverständigen 57. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie 85. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am Mittwoch, dem 4. Februar 2009
Inhalt: Prof. Dr. Helmut Siekmann : Stellungnahme für die öffentliche Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 29. Oktober 2009 Gesetzentwurf der Landesregierung NRW : LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 14. Wahlperiode - Drucksache 14/9380 - 10.06.2009 Gesetz über die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2009 und zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Fonds für eine Inanspruchnahme des Landes Nordrhein-Westfalen aus der im Zusammenhang mit der Risikoabschirmung zugunsten der WestLB AG erklärten Garantie (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009) - Auszug Ergänzung der Landesregierung NRW zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 14/9380 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009) - Drucksache 14/9510 – 01.07.2009 - Auszug Zweite Ergänzung der Landesregierung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksachen 14/9380 und 14/9510 (1. Ergänzung) - Drucksache 14/9910 – 02.10.2009 - Auszug
The privatization of Old Age and Survivors Insurance and Disability Insurance was a top priority on president Bush’s domestic political agenda. Although Bush’s reform initiative has failed and president Obama has declared not to privatize social security, the system of public old age security in the United States is still in crisis, mainly because of demographic factors and the ensuing financial problems but also because of the recent and deep economic recession in the United States. This article reviews the initiative of the Bush-Administration to partially privatize social security and analyzes the main objectives behind Bush policy as well as the main arguments against and obstacles to it. By placing Bush politics of privatizing social security in a broader context of comparative welfare state reform, this article discusses the consequences of privatizing social security systems on equality and poverty, as well as on the legitimacy of the political system in general.
A. Einleitung B. Börsenbewertung und Ertragswertverfahren bei der Verschmelzung börsennotierter Gesellschaften I. Grundsatz: Normadäquate (anlaßadäquate) Unternehmensbewertung II. Ausgleich und zu kompensierende Nachteile für die Aktionäre der übertragenden Gesellschaft 1. Fungibilitätsverlust 2. Grundlagenänderung; Kursabschlag wegen negativer Synergien 3. Quotenminderung 4. Unter- und Überbewertung; Vermögensverwässerung III. Kein genereller Vorrang der Börsenbewertung bei Ermittlung des Umtauschverhältnisses 1. Auslegung 2. Generelle Einwände gegen die Ertragswertmethode 3. Eignung von Börsenkursen für die Unternehmensbewertung IV. Zusammenfassung C. Wahl der Bewertungsmethode bei der Verschmelzung voneinander unabhängiger Gesellschaften I. Allgemeines II. Die Bedeutung der Rechtsprechung des BVerfG 1. Die Entscheidungen in den Fällen DAT/Altana und Moto Meter AG 2. Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte 3. Die Auffassungen in der Literatur 4. Stellungnahme III. Pflichten des Vorstands bei der Wahl der Bewertungsmethode 1. Pflicht zur Vereinbarung eines „angemessenen“ Umtauschverhältnisses 2. Gewährleistungen der „Angemessenheit“ 3. Die Pflicht zur Wahl einer geeigneten Bewertungsmethode 4. Die Anwendung der ausgewählten Bewertungsmethode 5. Behandlung von Divergenzen zwischen Ertragswert- und Börsenwertrelation 6. Anhang: Börsenkurse als Grundlage der Schätzung gemäß § 287 Abs. 2 ZPO im Spruchverfahren IV. Zusammenfassung D. Bewertungsmethoden und gerichtliche Kontrolle bei konzerninternen Verschmelzungen I. Allgemeines II. Die Bedeutung der Rechtsprechung des BVerfG 1. Der Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur 2. Keine Bindung der Fachgerichte gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG 3. Möglichkeit differenzierender, verfassungskonformer Auslegung der §§ 4 ff UmwG? 4. Sachgründe für die Übertragung der Börsenkursrechtsprechung des BVerfG auf upstream mergers 5. Einwände und Stellungnahme 6. Meistbegünstigungsgrundsatz zugunsten der Aktionäre der übertragenden Gesellschaft? 7. Die Bedeutung des Börsenwerts als Untergrenze III. Zusammenfassung
Orientierende Untersuchungen zur Wirkung der Staubimprägnierung von Borken auf epiphytische Flechten
(2009)
Staubimprägnierung wird als wesentlicher Faktor für die Beeinflussung des Borkensubstrates von epiphytischen Flechten erachtet, da er das Nährstoffangebot und den pH-Wertes der Baumoberfläche beeinflusst. Es gibt jedoch bislang keine Untersuchungen und Daten über Art und Weise dieser Wirkung. Daher wurden im Stadtgebiet von Bonn die Leitfähigkeit (als Referenz für die Staubmenge) und der pH-Wert von Borken in verschiedenen verkehrsbeeinflussten Gebieten gemessen. Es zeigte sich, dass die Staubmenge verkehrsabhängig ist und der pH-Wert bei steigendem Staubeinfluss sinkt. Da der Staub bei Regenfällen jedoch immer wieder abgespült wird, wird der Staubeinfluss auf das Substrat insgesamt für gering erachtet. Hingegen wird der osmotische Effekt von löslichen Stäuben für wichtig gehalten.
Durch das MoMiG ist der durch das sog. Novemberurteil begründeten restriktiven Rechtsprechung des BGH zur grundsätzlichen Unzulässigkeit von Darlehen aus gebundenem Vermögen an Gesellschafter die Grundlage entzogen worden. In seiner MPS-Entscheidung vom 1. Dezember 2008 hat der BGH daraus die Konsequenzen für §§ 311 ff. AktG gezogen. Entscheidend ist nunmehr, ob der Rückerstattungsanspruch vollwertig ist oder ob ein konkretes Ausfallrisiko besteht. Der Beitrag analysiert die Implikationen der Entscheidung für die Vermögensbindung und das Recht des faktischen Konzerns. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Frage, wie die Kriterien der Vollwertigkeit bzw. des konkreten Ausfallrisikos zu konkretisieren sind.
»Wenn es einen Wirklichkeitssinn gibt, dann muß es« – so folgerte Robert Musil zu Beginn des 20. Jahrhunderts – »auch einen Möglichkeitssinn geben.« Darunter versteht er die Fähigkeit, »alles, was ebenso gut [auch] sein könnte, zu denken und das, was ist, nicht wichtiger zu nehmen, als das, was nicht ist.« Mit dem Begriff des Möglichkeitssinns, der auf die Relativität und Alternativität des individuellen Denkens sowie auf die Utopie eines anderen, hypothetischen Lebens verweist, hat Robert Musil in seinem Jahrhundertroman Der Mann ohne Eigenschaften dem Kontingenzbewusstsein des modernen Menschen Ausdruck gegeben, welches am Ende des 20. Jahrhunderts zum Grundmodus der Existenz und der Verfasstheit des Individuums überhaupt werden sollte. Dem Begriff der Kontingenz liegt bei aller Unschärfe ein grundlegendes, auf Aristoteles zurückgehendes Verständnis zugrunde, welches Niklas Luhmann folgendermaßen definiert: Kontingent ist etwas, was weder notwendig ist, noch unmöglich ist; was also so, wie es ist (war, sein wird), sein kann, aber auch anders möglich ist. Der Begriff bezeichnet mithin Gegebenes (zu Erfahrendes, Erwartetes, Gedachtes, Phantasiertes) im Hinblick auf mögliches Anderssein; er bezeichnet Gegenstände im Horizont möglicher Abwandlungen.