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Während der Brief in Zeiten von persönlichen Krisen und Konflikten mancherlei Unannehmlichkeiten aus dem Kommunikationsweg räumt, stellt der Kontext Krieg für das Briefeschreiben in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung dar. Der Privatbrief (Epistula familiaris) ist in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in Westeuropa – das heisst auch zur Zeit des 2. Weltkriegs – das wichtigste Medium informeller Distanzkommunikation, welche im Allgemeinen durch Inoffizialität und Spontaneität, durch Individualität und Vertraulichkeit gekennzeichnet ist. In der Regel ist der Privatbrief im juristischen Sinne nicht verfügbar. Ein Kennzeichen ist somit auch seine Nichtreproduzierbarkeit. Neben der thematischen Offenheit macht sich meist eine stärkere stilistische Freiheit bemerkbar. Zeichen von Flüchtigkeit oder Sorgfalt sind ausser den Formalia des Datums, der Anrede, des Textkörpers und der Unterschrift, über das geschriebene Wort hinaus nonverbale Informationen wie die Lesbarkeit der Schrift, die Wahl des Papiers, Schreibwerkzeug sowie die Länge eines Briefes (vgl. Ermert 1979, Nickisch 1991, Beyer/ Täubrich 1996, Zott 2003). Der Privatbrief wird zwar im graphischen Medium der Schrift realisiert, steht aber stilistisch der konzeptionellen "Mündlichkeit" näher. (Koch/ Oesterreicher 1994, 587) Der private Briefwechsel wird spontan aufgenommen und kann in der Regel ohne Zwang abgebrochen werden (vgl. Zott 2003). ...
Das Handbuch der historischen Buchbestände in Österreich bietet eine Gesamtübersicht über die historischen Buchbestände in den Bibliotheken und Sammlungen Österreichs. Es ist regional gegliedert. Die ersten beiden Bände umfassen das Bundesland Wien. Sie enthalten einen historischen Überblick über die Wiener Bibliotheken und ein eigenes Register. Die weiteren Bände umfassen die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg, wobei jedes Bundesland für sich dargestellt ist. Sie enthalten einen historisch-topographischen Überblick über die Bibliotheken in diesen Bundesländern und ein Gesamtregister, in das das separate Register für Wien inkorporiert ist. Beide Teile enthalten die Vorworte und die Einleitung, sodaß sie für sich benützbar sind. In Anlage und Registergestaltung entspricht das Handbuch der historischen Buchbestände in Österreich dem Handbuch der historischen Buchbestände in Deutschland.