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In Matthias Däumers Beitrag zum altjüdischen "Wächterbuch" (dem ersten Teil des äthiopischen Henoch-Pentateuchs) werden die Bedingungen untersucht, unter welchen ein Jenseitsreisender zum Zeugen werden kann. In der dargestellten Konstellation wird Henoch Zeuge einer schwer vermittelbaren Erfahrung, der des Sheol, bei der er von einem Engel als Zeugenschaftshelfer geleitet wird. Es erweist sich, dass die Konstellation 'Jenseitsreise mit begleitendem Zeugenschaftshelfer' später zum Modell für weitaus literarischere Jenseitsbegegnungen wird, wie zum Beispiel jener in Dantes "Commedia". Aus diesem Wandel vom religiösen zum literarischen Text ergibt sich aber auch rückwirkend und damit systematisch, dass die spezifische Zeugenschaftskonstellation der Jenseitsreisen generell als Reflexion (profan-)medialer Bedingungen gesehen werden kann. Der Zeugenschaftshelfer ist nicht nur eine authentifizierende, dem bereisten Ort immanente Figur, sondern Mittlerfigur des mit dem Ort verbundenen Wissens, das in der Jenseitsreise entweder nicht direkt sichtbar oder nicht direkt verstehbar ist. Damit aber wird der Engel zum Kristallisationspunkt der allgemeinen medialen Bedingungen von Zeugenschaft - und Literatur.
Axel Gelfert setzt sich mit dem Mythos einer Vernachlässigung des Phänomens von Zeugenschaft in der Philosophiegeschichte auseinander. Er stellt am Beispiel von David Hume heraus, dass in den Ansätzen der analytischen Philosophie und der sozialen Erkenntnistheorie manchen klassischen Autoren, die er als "Vorläufer" bewertet, zu Unrecht einseitige Grundpositionen zugeschrieben werden, wie etwa Humes angeblicher "Reduktionismus", der das Zeugnis auf einen empirisch belegbaren Wissensinhalt reduziere. In der von Gelfert unternommenen Neuauslegung von Humes Überlegungen zu Zeugenschaft wird deutlich, dass auch hier der Empfänger als konstituierender Faktor des Zeugnisses im Fokus steht. So wird durch eine erneute Lektüre von Humes Thesen deutlich, wie signifikant diese für jüngste Ansätze wie etwa den der Tugenderkenntnistheorie sein können. Das Zeugnis wird anhand von wiederkehrenden sozialen "Situationen, Interaktionen und Reaktionen", aber auch aufgrund aller Charaktereigenschaften des Zeugen evaluiert, und für diese Evaluierung werden sowohl die präexistenten gemeinsamen Überzeugungen und Vertrauensbildungen einer epistemischen Gemeinschaft als auch die Erfahrungen des Empfängers über die menschliche Natur entscheidend.
The author presents the concept of testimony in two different literary and theoretical backgrounds, namely the German and the Spanish-American. Testimonio and Zeugnis an not be mutually translated because the first is thought as a literary gender inside the literary tradition of mimesis/imitatio. Whereas the notion of Zeugnis was created in Germany on the grounds of Shoah literature, and was strongly impregnated by the psychoanalytical idea of trauma, and by the awareness of the simultaneous necessity and impossibility of the testimonial writing.
In seinem frühen 16mm-Schwarzweiß-Film 'NICHT löschbares Feuer' von 1969 stellt Harun Farocki, der am 30. Juli 2014 plötzlich verstorbene Filmemacher und Künstler, in die Kamera blickend sich und seinem Publikum die Aufgabe, das Leid, das die vom US-Militär abgeworfenen Napalmbomben über Vietnam bringen, nicht nur zu zeigen, sondern spürbar werden zu lassen. Um genau diesen Unterschied soll es im Folgenden gehen: Unter welchen Voraussetzungen können Bilder nicht nur Informationsträger sein und ein distanziertes Wissen über Situationen oder Ereignisse darstellen, sondern ihre Betrachter in einer Weise mit dem, was sie zu sehen geben, verbinden, sie affizieren und involvieren, ähnlich so, wie es die direkte Erfahrung dessen, was gezeigt wird, täte?
Stefan Barton behandelt die Bedeutung des Zeugenbeweises im Strafverfahren. Im Zentrum steht die für den juridischen Kontext so wichtige Regelhaftigkeit zur Autorisierung des Zeugnisses, sowohl im Sinne eines Szenariums als auch bezüglich seiner Choreographie. Es gibt nicht nur einen festen Korpus an möglichen Beweisen ("Urkunden-, Augenscheins-, Sachverständigen- oder eben Zeugenbeweis"); vielmehr unterliegt jede Beweisart einem Regelwerk, so auch das Zeugnis. Dort, wo an anderen Stellen ein Faktor wie ein 'Zeugenhelfer' hinzutreten muss, um aus dem Zeugnis Gewissheit entstehen zu lassen, kann es eine Glaubwürdigkeitsprüfung sein, beispielsweise in einer psychologischen Glaubhaftigkeitsbeurteilung: Auch vor Gericht wird das Zeugnis evaluiert. Und auch hier gilt, dass ein schwer fassbarer Überzeugungsfaktor am Ende Ausschlag gibt für die Evaluierung bzw. Relevanz des Zeugnisses: Für das Urteil entscheidend ist die Überzeugung des Richters bezüglich des verhandelten Sachverhalts.
Heike Schlie untersucht Formen vormoderner religiöser Zeugenschaft, die sich in komplexen medialen Konstellationen ereignet. Die hagiographische Zeugenschaft, die in einer Reliquiensammlung gespeichert ist und in der rituellen Zeigung der Reliquien aktiviert wird, wird auf weitere Medien übertragen, in sie ausgelagert und in ihnen erweitert, sodass ein 'Netz aus zeugenden Gesten' und 'Zeugenschaftspraktiken' entsteht. Ergänzt bzw. eingeleitet werden diese Beobachtungen durch eine Untersuchung der historischen Zeugenschaftsbegriffe und ihrem Konnex zu religiöser Zeugenschaft. Ein besonderes Augenmerk gilt hier der Analyse einer vormodernen Konstellation, in der Reliquien als 'Akteure' betrachtet werden müssen, was im jüngsten "forensic turn" eine Art Nachfolge kennt. Zum anderen werden im Kontext der Bildmedien die Spezifitäten christlicher Zeugenschaftsformen fassbar, die im Fall der apostolischen 'Zeugenkette' und des 'Bekenntnisses' des Märtyrers oder des Eremiten eine Reihe von epistemischen und medialen Besonderheiten aufweisen und auch in Bildern wie Dürers "Marter der Zehntausend" diskursiviert bzw. reflektiert werden - ein Phänomen, das Schlie anhand der Kategorie des "métatémoignage" von Derrida analysiert. So wird das Bild selbst zum "Erkenntnismittel", das heißt ein "Medium zum 'Über-Zeugen' des Unglaubens".
Henning Theißen entwirft das Modell einer religiösen Zeugenschaft, die eine Alternative darstellen soll zu den vorherrschenden Kategorien: der Mission als persuasivem Zeugnis und dem Martyrium als einem Zeugnis der existentiellen Involviertheit. Er diskutiert dies zunächst vor der Folie juridischer und epistemischer Zeugenschaft. So thematisiert er die Vereidigung des Zeugen vor Gericht als eine Metastruktur, als Zeugnis für die Glaubwürdigkeit des Zeugen, das die Aussage überzeugend machen soll. Theißen verwendet hier den aus dem Neuen Testament (Hebr. 12:2) stammenden Begriff der "Wolke von Zeugen", in die der beeidigende Zeuge eintritt und in der wiederum Gott zum Zeugen angerufen wird. Wir finden hier eine ähnliche Struktur wie beim Zeugenschaftshelfer und bei den Überzeugungsfiguren. Glaubwürdigkeit muss selbst in irgendeiner Weise bezeugt sein. Das bedeutet, dass Szenarien und Konstellationen von Zeugenschaft notwendigerweise immer eine komplexe Struktur haben; beim religiösen Bekenntniszeugen, der in eine "Wolke von Zeugen" eintritt, ist dies durch Zeugenketten gewährleistet. Schließlich entwickelt Theißen das Modell einer 'angenommenen' (adoptierten) Gewissheit, der er eine unmittelbar gezeugte Gewissheit gegenüberstellt: Gewissheit entsteht durch einen Vertrauensvorschuss; das Zeugnis muss sich in einem dynamischen Prozess in der Folge (zum Beispiel im Abgleich mit anderen Zeugnissen) bewähren.
Die Redewendung, sich 'ein Bild' der Geschichte – oder auch von einem bestimmten Ereignis – zu machen, hat in den vergangenen Jahrzehnten ihren metaphorischen Charakter verloren. Nicht nur in den populären Medien werden die Vorstellungen von der Vergangenheit zunehmend von visuellen Bildern beherrscht; auch die Methoden der Historiographie haben sich deutlich verändert. Neben den herkömmlichen, überwiegend schriftlichen Dokumenten finden immer mehr andersgeartete Hinterlassenschaften und Überlieferungen als historische Quellen Verwendung: alle denkbaren Artefakte, Bauten und Alltagsgegenstände, literarische Texte, mündliche Überlieferungen, Berichte von sogenannten Zeitzeugen, verschiedenste Arten von Bildern u.v.m. Je näher das in Frage stehende historische Geschehen der Gegenwart ist, umso mehr setzt sich sein Bild aus Photographien, Filmen und Zeugenbefragungen zusammen. Damit hat sich der quellenkritische Terminus des 'Zeugnisses' in der Geschichtswissenschaft enorm ausgeweitet. Auf das philologisch-editorische Konzept des (Text-)Zeugen zurückgehend, waren Zeugnisse ursprünglich 'gesicherte' Dokumente, d. h. Schriftstücke, deren Authentizität (im Sinne von Echtheit), Herkunft, Datierung, Autorschaft, Zweck, Adressat und Überlieferungswege quellenkritisch überprüft werden konnten. Mit der jüngsten Ausweitung und Vervielfältigung historischer Quellen wird nicht nur der Unterschied zwischen textuellen bzw. materiellen Zeugnissen einerseits und Personen- Zeugen andererseits eingeebnet, auch nimmt die ohnehin bestehende Vieldeutigkeit des Zeugnisbegriffes weiter zu, so dass sich die Konturen des Zeugnisbegriffes vollends zu verwischen drohen.
Auf den Bildern Chris McCaws hinterlässt das Licht nicht nur Spuren, sondern Wunden. Das Foto erleidet die Einwirkung des Lichts – Bedingung der Möglichkeit fotografischer Medialität – sichtbar als Zerstörung der eigenen Substanz; eine Verwundung, die dann als solche ausgestellt wird. Der amerikanische Fotograf nutzt großformatige Analog-Kameras, um mit diesen den Verlauf der Sonne über einen langen Zeitraum zu dokumentieren. Durch die dafür notwendige, sehr lange Belichtungszeit brennt das Sonnenlicht Spuren in das Negativ und zeichnet damit den Verlauf des Gestirns am Firmament als physische Spur der Zerstörung nach. Die Faszination dieser seltsam unheimlichen und intensiven Bilder liegt darin, dass sie als "Ikonen des Realen" sehr deutlich machen, dass das Problem der Indexikalität, trotz aller Bemühungen dieses Gespenst abendländischer Präsenzmetaphysik aus der Fotografietheorie zu vertreiben, nicht aufhört, konstitutives Moment fotografischer Medien zu sein und die Theorie zu beunruhigen. Nach wie vor "legt" Fotografie ihrem Namen entsprechend "Zeugnis ab" für das Licht, das einmal auf fotosensitive Oberflächen gefallen ist und aus diesem Grund ist das Interesse an Begriff und Phänomen des Zeugen nicht nur durch den Zeugenschaftsdiskurs des Holocaust motiviert, sondern auch und gerade als medientheoretisches Problemfeld bedeutsam. Aber was für ein Begriff von Zeugenschaft ist hier im Spiel, bzw. wie wirken medientheoretische Erwägungen auf den Begriff des Zeugen ein und umgekehrt?
Andrea Frisch untersucht eine Mischform von primär historiographischen (Er-)Zeugnissen, die im Kontext religiöser Zeugenschaft stehen. In den Augenzeugenberichten zu den französischen Religionskriegen des 16. Jahrhunderts steht "der ethische und der epistemische Imperativ in steter Spannung". Da der Augenzeuge aufgrund seines Engagements notwendigerweise parteiisch ist, ist ein objektiver Bericht nicht möglich, dennoch ist diese Zeugenschaft in beiderlei Hinsicht eine Notwendigkeit. Frisch untersucht die Techniken des Adressierens von historiographischen Texten wie zum Beispiel von Jean de Léry, die dementsprechend versuchen, die religiöse Zugehörigkeit des bezeugenden Autors herunterzuspielen, und zur Folge haben, dass die Berufung auf das "ethos" allgemein zugunsten eines epistemischen Modells des Augenzeugen infrage gestellt wird. Das lange epische Gedicht "Les Tragiques" des Protestanten Agrippa d'Aubigné reflektiert jedoch das Dilemma, nach welchem der Augenzeuge sich zugleich unparteiisch zeigen und die Ereignisse mit eigenen Augen gesehen haben muss, also gleichzeitig "Zuschauer" ("spectateur") und "Akteur" ("personnage") zu sein hat. Das Gedicht wendet sich als ethische Anklageschrift an die Täter der anderen Religionsgemeinschaft und gemeinschaftsstiftend an die eigene, beruht aber zugleich auf der epistemischen Distanz des Berichts. Das Zeugnis will durch den Pathos überzeugen und bewegen, was hier durch eine Form von dichterischer Zeugenschaft geschieht, und appelliert zugleich an die transzendentale Perspektive des Göttlichen, um die Untaten zu verurteilen. Es oszilliert somit zwischen unterschiedlichen Positionen, die mit verschiedenen Absichten zusammenhängen - ein Oszillieren, das sich schließlich auch auf den Adressaten als sekundären Zeugen überträgt.