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Die Private Krankenversicherung ist explizit seit Einführung der Versicherungspflicht im Jahr 2008 neben der Gesetzlichen Krankenversicherung zweite Säule eines umfassenden Krankenversicherungsschutzes in Deutschland. Sie ist – auch schon traditionell – umfassend reguliert; Versichertenwettbewerb innerhalb der PKV aber auch zur GKV findet in entsprechend enger rechtlicher Strukturierung statt. In den letzten Jahren wird die PKV zudem auch immer stärker bei der Regulierung der Leistungserbringer berücksichtigt bzw. einbezogen. Der Beitrag gibt einen komprimierten Überblick über die Regulierung der PKV als Teil des Gesundheitssystems.
Teil VII unserer Artikelserie zur Ethik der Drohnen. Bis zur nächsten Bundestagswahl hat unsere Bundesregierung die Debatte zur Anschaffung bewaffneter Drohnen aus wahlstrategischen Gründen ad acta gelegt – nicht zuletzt weil sich ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis gegen Kampfdrohnen formiert hat. Unbeantwortet ließ die Regierung die Fragen, wofür sie meint, bewaffnete Drohnen zu brauchen, welche strategisch langfristigen Ziele sie damit verfolgt, ob sie völkerrechtlich aber auch volkswirtschaftlich vertretbar sind und welches sicherheitstechnische Gefahrenpotential Drohnen bergen. Zu den völkerrechtlichen Problemen wurde an diesen und anderen Orten schon viel geschrieben, so dass ich im Folgenden primär auf einige sicherheitstechnische Probleme eingehen möchte sowie auf die Probleme des zivilen Einsatzes von un/bewaffneten Drohnen...
Teil II unserer Artikelserie zur Ethik der Drohnen. Die Vorstellung, dass Roboter in einem Krieg Menschen töten ist schon lange keine Science Fiction mehr. Die robotische Revolution ist in vollem Gange – vor allem in der Luft. Die aktuelle Generation von Drohnen ist dass bisher am weitesten entwickelte robotische Waffensystem. Sie kann bereits weitgehend selbständig starten und landen, sich in der Luft halten, Ziele erkennen und verfolgen, benötigt aber bislang noch menschlichen Input beim Waffeneinsatz. Allein dies birgt umfangreiche Gefahren. So wird oft kritisiert, dass das ferngesteuerte Töten per Drohne einem Computerspiel gleichkomme und von Regierungen und Militärs systematisch bagatellisiert werde. Aber auch die aktuelle Drohnengeneration stellt nur eine Momentaufnahme auf dem Weg zu autonomen Waffensystemen dar...
Dass in Ägypten und Tunesien der sogenannte Arabische Frühling weitgehend friedlich die jeweiligen Diktatoren zu Fall brachte, hängt unter anderem damit zusammen, dass in beiden Ländern die Armee gegen die Proteste nicht gewaltsam vorging. Doch während in Ägypten das Militär direkt nach der Revolution politische Ämter übernahm und im Juli 2013 erneut intervenierte, um Präsident Mursi abzusetzen, hält sich in Tunesien die Armee aus dem politischen Prozess heraus. Doch welche Rolle genau spielen die Generäle in den beiden Ländern und wie hängt diese mit den zum Teil turbulenten Demokratisierungsprozessen zusammen? Hier ein Vergleich der unterschiedlichen, historisch gewachsenen Positionen der Streitkräfte im Staat, der deren politisches Eingreifen beziehungsweise Zurückhaltung aus dem politischen Prozess verständlich macht. Dabei zeigt sich, dass sowohl die Rolle der Streitkräfte bei der Gründung der Republiken in den 1950er Jahren als auch Strukturreformen in den 1960er Jahren die Grundlagen dafür legten, dass die ägyptische Armee mit Politik und Wirtschaft heute aufs engste verbunden ist, das tunesische Militär dagegen eine Randfigur im politischen Machtgefüge darstellt...
Versorger und Regulierer? Der Islamische Staat und die Krise der Staatlichkeit in der MENA-Region
(2015)
Teil XI unserer Serie zum „Islamischen Staat“. Die große Aufmerksamkeit für den Islamischen Staat (IS) hängt nicht nur mit dessen militärischen Erfolgen zusammen, sondern auch mit seinem Anspruch, einen neuen Staat aufzubauen. Das Phänomen der hohen Anzahl ausländischer Kämpfer gerade aus den Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens scheint die Anschlussfähigkeit dieser Idee zu unterstreichen. Inwieweit der Anspruch auf Staatsaufbau tatsächlich eingelöst werden kann, hinterfrage ich in diesem Beitrag. Danach beleuchte ich die Ausgangslage ausländischer Kämpfer aus der MENA-Region und vertrete die These, dass die Attraktivität des IS für viele junge Männer vor allem auf der Krise der Staatlichkeit in ihren Heimatländern basiert.
Sanktionen als ein Instrument der Außenpolitik oder der kollektiven Sicherheit galten lange Zeit als wenig vielversprechend. Der Politikwissenschaftler David A. Baldwin kommt noch 1985 nach einer Zusammenfassung einschlägiger Literatur zu dem Schluss: „[i]t would be difficult to find any proposition in the international relations literature more widely accepted“ (Baldwin 1985: 57). Jedoch erscheinen ab Mitte der 1980er die ersten umfangreicheren quantitativen Evaluationsstudien zu Sanktionen, welche ein differenzierteres Bild über die möglichen Funktionen und Zielsetzungen von Sanktionen zeichnen oder gar aufzeigen, dass Sanktionen zumindest manchmal erfolgreich sein können (zu den bekanntesten zählt hier sicherlich die 1985 erschienene Studie von Gary Clyde Hufbauer, Jeffrey J. Schott und Kimberly Ann Elliott). In der Folge entwickeln sich die 1990er Jahre geradezu zu einer Sanktionsdekade (David Cortright & George A. Lopez) in der Sanktionen regelmäßig in unterschiedlichsten Kontexten und gegen unterschiedlichste Adressaten verhängt werden und das Instrument erheblich fortentwickelt wurde. Insbesondere die Vereinten Nationen aber auch regionale Organisationen wie die EU haben seitdem Sanktionen als Instrument eines Krisen- und Konfliktmanagements für sich wieder neu entdeckt und vermehrt verhängt...
Dies ist der siebte Artikel unseres Blogfokus „Salafismus in Deutschland“.
Globale Dschihadisten, die Deutschland als legitimes Angriffsziel beschreiben, begründen dies unter anderem damit, dass die Bundesrepublik ein im globalen „Krieg gegen den Islam″ eingebundener „Feindesstaat″ sei. Andersdenkende Salafisten wie Mohamad Gintasi alias Abu Jibril und als gemäßigte Islamisten bezeichnete Akteure wie Samir Mourad (DIdI e.V.), aber auch Repräsentanten einiger etablierter Islamverbände, halten ihnen entgegen, deutsche Muslime hätten mit Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft oder durch Erhalt ihrer Aufenthaltserlaubnis einen islamrechtlich bindenden Sicherheits(garantie)vertrag (amān) geschlossen. Dieser verpflichte sie, solange sie Sicherheit zugesprochen bekämen und, so ergänzen einige, den Islam praktizieren könnten, geltendes Recht zu achten....
In diesem Beitrag gehe ich dem wechselseitigen Zusammenhang zwischen Vernunft und Freiheit nach, indem ich zu zeigen versuche, dass unterschiedliche Konzeptionen von Vernunft auch unterschiedliche Konzeptionen von Freiheit nach sich ziehen. Ich diskutiere zwei Argumente für den Inkompatibilismus (Strawsons Basic Argument und van Inwagens Konsequenzargument), von denen sich herausstellt, dass sie auf strukturgleichen Hintergrundannahmen beruhen, die ihrerseits Spezialfälle jenes Grundsatzes vernünftigen Denkens sind, den Kant als das "oberste Prinzip der reinen Vernunft" bezeichnet. Diese ("absolutistische") Konzeption von Vernunft ist keineswegs alternativlos. Die "intuitive" Plausibilität des Inkompatibilismus wird folglich in Frage gestellt.
Carl von Clausewitz’ Denken über den Krieg steht paradigmatisch für ein instrumentelles Verständnis von Gewalt in der Politik. Gewalt ist für Clausewitz ein Mittel, das im Krieg verwendet wird, um politische Zwecke zu erreichen. Seit dem Ende des Ost-West-Konflikts ist jedoch die Ansicht weit verbreitet, dass Clausewitz’ Überlegungen keine Gültigkeit mehr besitzen. Gegenwärtige Formen des Krieges seien zwar gewaltsam, aber nicht mehr politisch, weil sie nicht allein von Staaten oder aus einer eng verstandenen Staatsräson heraus geführt werden. Der Einwand missversteht jedoch Clausewitz’ Begriff der Politik. Dieser soll im vorliegenden Aufsatz systematisch rekonstruiert werden. Dem zu entwickelnden Interpretationsvorschlag zufolge bezeichnet „Politik“ in Clausewitz’ theoretischem System zunächst einmal nur ganz allgemein eine Interaktion von zwei oder mehr Akteuren, die jeweils ihren Willen realisieren wollen, deren Willen sich jedoch nicht vollständig vereinen lassen. Krieg ist für Clausewitz dann solche Politik, die mit gewaltsamen Mitteln betrieben wird. Vor diesem Hintergrund wird argumentiert, dass Clausewitz’ Theorie des Krieges einen fruchtbaren Analyserahmen bietet, mit dem sich die Transformationen der politischen Gewalt von den Kabinettskriegen des 18. Jahrhunderts bis zu den „neuen Kriegen“ unserer Zeit nachvollziehen lassen.
Wohl kaum ein anders arabisches Land ist so umstritten wie Saudi-Arabien, zumindest wenn es um die Frage von Rüstungsexporten geht. Erst im Juni hat das Verwaltungsgericht Frankfurt in einer von Heckler & Koch eingereichten Klage geurteilt, dass die Bundesregierung sich in der Frage der Genehmigung der Lieferung von Bauteilen für die Lizenzproduktion des G-36 Sturmgewehrs nach Saudi-Arabien entscheiden müsse. Das Wirtschaftsministerium unter der Führung von Sigmar Gabriel (SPD) hatte diese Entscheidung bislang vertagt, auch mit Hinweis auf die gegenwärtige Militärintervention, die das Königreich zusammen mit anderen arabischen Staaten im Jemen führt....
Die Dissertation gliedert sich in zwei Teile – einen methodisch-wissenschaftstheoretischen bzw. biografisch-dogmenhistorischen und einen wirtschaftsethischen Bereich. Beide Abschnitte sind wechselseitig miteinander verzahnt. Im ersten Teil geht es vorwiegend um biografische und theoriegeschichtliche Fragestellungen. Der erste Aufsatz – On the Affiliation of Phenomenology and Ordoliberalism – beschäftigt sich mit dem wechselseitigen Einfluss von Husserl, Rudolf und Walter Eucken. Der erste Aufsatz – On the Affiliation of Phenomenology and Ordoliberalism – beschäftigt sich mit dem wechselseitigen Einfluss von Husserl, Rudolf und Walter Eucken. Dabei wird eine Drei-Ebenen-Unterscheidung vorgenommen: Einflüsse lassen sich demnach nicht nur auf der biografischen, sondern gleichfalls auf der wissenschaftstheoretischen und sozialphilosophischen Ebene ausmachen. Dennoch ist Vorsicht geboten, denn der Einfluss der Phänomenologie auf das Werk Walter Euckens sollte nicht überbetont werden, in dem Sinne, dass man Eucken als angewandten Phänomenologen und die Husserlsche Phänomenologie als Metatheorie des Ordoliberalismus darstellt. Vielmehr ist von einem eklektischen Denkmuster in den Schriften Euckens auszugehen, das maßgeblich vom Werk seines Vaters beeinflusst wurde (d.i., Walter Eucken als Rudolf Euckenianer) – und dies sowohl im Bereich der Wissenschaftstheorie und Methodik als auch im Kontext des sozialphilosophischen Topos der Gesellschaftskrisis. Der zweite Aufsatz – An Ordoliberal Interpretation of Adam Smith – geht den Parallelen im Denken Adam Smiths und Euckens nach. Auffallend ist, dass Eucken Smith meist im Zusammenhang mit seiner Kritik am laissez faire- respektive Paläoliberalismus zitiert. Dabei ist seine Bezugnahme auf Smith von verzerrten Stereotypen geprägt – und dies obwohl es einige bemerkenswerte Parallelen nicht nur zwischen Eucken und Smith, sondern auch zwischen Smith und Kant gibt. Der Übergang vom sogenannten Paläo- bzw. klassischen Liberalismus hin zum Ordoliberalismus ist somit gradueller, nicht jedoch revolutionärer Art. Im Mittelpunkt des zweiten Hauptteils stehen wirtschaftsethische Themenstellungen, die eine große Affinität zum Forschungsprogramm des Exzellenzclusters 'Die Herausbildung normativer Ordnungen' aufweisen. Dabei geht es wesentlich um die Herausarbeitung des ethischen Gehalts und der stark normativen Komponenten des Ordoliberalismus. Die ersten Essays im zweiten Teilbereich der Dissertation beziehen sich primär auf Eucken und die Freiburger Schule. Die letzten beiden Aufsätze jedoch sind bestrebt, über Eucken hinauszugehen und den Ordoliberalismus i.e.S. um den Soziologischen Neoliberalismus bzw. den Wirtschafts- und Sozialhumanismus Rüstows und Röpkes zu erweitern. Die Aufsätze 'Über die normativen Implikationen des Ordoliberalismus für die moderne Wirtschaftsethik' und 'On the Economic Ethics of Walter Eucken' geben dem Leser einen Überblick über die Wirtschaftsethik der Freiburger Schule im Allgemeinen und Walter Euckens im Besonderen. Dabei wird insbesondere das ordoliberale Staats- sowie das (in der kantischen Tradition stehende) Freiheitsverständnis herausgearbeitet und der Versuch unternommen, Eucken für die moderne Wirtschaftsethik anschlussfähig zu machen. Als Ergebnis wird Euckens Ordoliberalismus, dem es um ein ausgewogenes Verhältnis von Eigeninteresse und Gemeinwohl und die Realisierung des Ideals einer funktionsfähigen und menschenwürdigen Gesellschaftsordnung geht, im Spannungsfeld von Homannscher Moralökonomik und Ulrichs Integrativer Wirtschaftsethik porträtiert. Ergänzt wird dieser Einblick in die ordoliberale Wirtschaftsethik durch das Kapitel 'Von Hayek and Ordoliberalism on Justice', das die Gerechtigkeitskonzeptionen Euckens, Rüstows und Röpkes mit derjenigen von von Hayek kontrastiert. Derart werden u.a. die Unterschiede zwischen Ordoliberalismus und Evolutorischem Liberalismus deutlich. Das Kapitel 'Individual versus Regulatory Ethics: An Economic-Ethical and Theoretical-Historical Analysis of German Neoliberalism' untersucht im Anschluss an Foucaults ‚Ambiguitätsthese‘ das Verhältnis von Individual- und Ordnungsethik und kommt zu dem Ergebnis, dass es die Besonderheit des Ordoliberalismus ist, eine weitreichende, integrative Einheit beider Ebenen vorzunehmen. Aufbauend auf der Unterscheidung von Individual- und Ordnungsethik werden im vorletzten Kapitel – 'Ordoliberalism and the Evolution of Norms' – schließlich die divergierenden Normengenese-Prozesse im Ordoliberalismus einer Analyse unterzogen. Das verblüffende Resultat lautet, dass im Ordoliberalismus zwei unterschiedliche Arten der Entstehung von Normen nebeneinander existieren – eine kulturell-evolutionäre und eine elitär-expertokratische. Mithilfe dieser Unterscheidung ist eine weitere Differenzierung zwischen von Hayek und dem Ordoliberalismus möglich. Das letzte Kapitel – Beyond Ordoliberalism? – fasst zentrale Kritikpunkte am Ordoliberalismus noch einmal zusammen und geht der Frage nach, inwiefern es realistisch erscheint, auf eine Renaissance eines aktualisierten Ordoliberalismus zu hoffen?
Die Dissertation gliedert sich in zwei Teile – einen methodisch-wissenschaftstheoretischen bzw. biografisch-dogmenhistorischen und einen wirtschaftsethischen Bereich. Beide Abschnitte sind wechselseitig miteinander verzahnt. Im ersten Teil geht es vorwiegend um biografische und theoriegeschichtliche Fragestellungen. Der erste Aufsatz – On the Affiliation of Phenomenology and Ordoliberalism – beschäftigt sich mit dem wechselseitigen Einfluss von Husserl, Rudolf und Walter Eucken. Der erste Aufsatz – On the Affiliation of Phenomenology and Ordoliberalism – beschäftigt sich mit dem wechselseitigen Einfluss von Husserl, Rudolf und Walter Eucken. Dabei wird eine Drei-Ebenen-Unterscheidung vorgenommen: Einflüsse lassen sich demnach nicht nur auf der biografischen, sondern gleichfalls auf der wissenschaftstheoretischen und sozialphilosophischen Ebene ausmachen. Dennoch ist Vorsicht geboten, denn der Einfluss der Phänomenologie auf das Werk Walter Euckens sollte nicht überbetont werden, in dem Sinne, dass man Eucken als angewandten Phänomenologen und die Husserlsche Phänomenologie als Metatheorie des Ordoliberalismus darstellt. Vielmehr ist von einem eklektischen Denkmuster in den Schriften Euckens auszugehen, das maßgeblich vom Werk seines Vaters beeinflusst wurde (d.i., Walter Eucken als Rudolf Euckenianer) – und dies sowohl im Bereich der Wissenschaftstheorie und Methodik als auch im Kontext des sozialphilosophischen Topos der Gesellschaftskrisis. Der zweite Aufsatz – An Ordoliberal Interpretation of Adam Smith – geht den Parallelen im Denken Adam Smiths und Euckens nach. Auffallend ist, dass Eucken Smith meist im Zusammenhang mit seiner Kritik am laissez faire- respektive Paläoliberalismus zitiert. Dabei ist seine Bezugnahme auf Smith von verzerrten Stereotypen geprägt – und dies obwohl es einige bemerkenswerte Parallelen nicht nur zwischen Eucken und Smith, sondern auch zwischen Smith und Kant gibt. Der Übergang vom sogenannten Paläo- bzw. klassischen Liberalismus hin zum Ordoliberalismus ist somit gradueller, nicht jedoch revolutionärer Art. Im Mittelpunkt des zweiten Hauptteils stehen wirtschaftsethische Themenstellungen, die eine große Affinität zum Forschungsprogramm des Exzellenzclusters 'Die Herausbildung normativer Ordnungen' aufweisen. Dabei geht es wesentlich um die Herausarbeitung des ethischen Gehalts und der stark normativen Komponenten des Ordoliberalismus. Die ersten Essays im zweiten Teilbereich der Dissertation beziehen sich primär auf Eucken und die Freiburger Schule. Die letzten beiden Aufsätze jedoch sind bestrebt, über Eucken hinauszugehen und den Ordoliberalismus i.e.S. um den Soziologischen Neoliberalismus bzw. den Wirtschafts- und Sozialhumanismus Rüstows und Röpkes zu erweitern. Die Aufsätze 'Über die normativen Implikationen des Ordoliberalismus für die moderne Wirtschaftsethik' und 'On the Economic Ethics of Walter Eucken' geben dem Leser einen Überblick über die Wirtschaftsethik der Freiburger Schule im Allgemeinen und Walter Euckens im Besonderen. Dabei wird insbesondere das ordoliberale Staats- sowie das (in der kantischen Tradition stehende) Freiheitsverständnis herausgearbeitet und der Versuch unternommen, Eucken für die moderne Wirtschaftsethik anschlussfähig zu machen. Als Ergebnis wird Euckens Ordoliberalismus, dem es um ein ausgewogenes Verhältnis von Eigeninteresse und Gemeinwohl und die Realisierung des Ideals einer funktionsfähigen und menschenwürdigen Gesellschaftsordnung geht, im Spannungsfeld von Homannscher Moralökonomik und Ulrichs Integrativer Wirtschaftsethik porträtiert. Ergänzt wird dieser Einblick in die ordoliberale Wirtschaftsethik durch das Kapitel 'Von Hayek and Ordoliberalism on Justice', das die Gerechtigkeitskonzeptionen Euckens, Rüstows und Röpkes mit derjenigen von von Hayek kontrastiert. Derart werden u.a. die Unterschiede zwischen Ordoliberalismus und Evolutorischem Liberalismus deutlich. Das Kapitel 'Individual versus Regulatory Ethics: An Economic-Ethical and Theoretical-Historical Analysis of German Neoliberalism' untersucht im Anschluss an Foucaults ‚Ambiguitätsthese‘ das Verhältnis von Individual- und Ordnungsethik und kommt zu dem Ergebnis, dass es die Besonderheit des Ordoliberalismus ist, eine weitreichende, integrative Einheit beider Ebenen vorzunehmen. Aufbauend auf der Unterscheidung von Individual- und Ordnungsethik werden im vorletzten Kapitel – 'Ordoliberalism and the Evolution of Norms' – schließlich die divergierenden Normengenese-Prozesse im Ordoliberalismus einer Analyse unterzogen. Das verblüffende Resultat lautet, dass im Ordoliberalismus zwei unterschiedliche Arten der Entstehung von Normen nebeneinander existieren – eine kulturell-evolutionäre und eine elitär-expertokratische. Mithilfe dieser Unterscheidung ist eine weitere Differenzierung zwischen von Hayek und dem Ordoliberalismus möglich. Das letzte Kapitel – Beyond Ordoliberalism? – fasst zentrale Kritikpunkte am Ordoliberalismus noch einmal zusammen und geht der Frage nach, inwiefern es realistisch erscheint, auf eine Renaissance eines aktualisierten Ordoliberalismus zu hoffen?
Im Mittelpunkt des Gutachtens stehen die anthropologischen Grundlagen, das wirtschaftsethische Fundament und das Menschenbild der Sozialen Marktwirtschaft. Die Leitlinien des Wittenberg-Prozesses der Chemie-Sozialpartner dienen dabei als argumentative Grundstruktur. Ziel der Arbeit ist es, aufzuzeigen, dass die CSSA und der Wittenberg-Prozess auf den normativen und wirtschaftsethischen Prämissen der (originären) Sozialen Marktwirtschaft ruhen und die Sozialpartnerschaft der chemischen Industrie ein wichtiger Baustein ist auf dem Weg hin zu einer Neubegründung und Renaissance der Sozialen Marktwirtschaft vor dem Hintergrund der Globalisierung. Folgende Hypothesen sollen dabei eingehender untersucht werden: 1. Fundamental für die Wirtschaftsethik der Sozialen Marktwirtschaft ist die Unterscheidung von Individual, Unternehmens-und Ordnungsethik. 2. Das Freiheitsverständnis der Sozialen Marktwirtschaft enthält sowohl negative (im Sinne der Abwesenheit von Willkür und Zwang) als auch positive Momente (im Sinne von rationaler Selbstbestimmung und kantischer Autonomie). Darüber hinaus inkorporiert es die aus der Konstitutionenökonomik bekannten Prinzipien der Diskriminierungs und Privilegienfreiheit. 3. Das Gerechtigkeitsverständnis der Sozialen Marktwirtschaft ist synkretistisch und eklektisch; es verbindet kommutative mit distributiven Gerechtigkeitselementen. 4. Der Homo oeconomicus ist kein(!) Bestandteil der Wirtschaftsethik der Sozialen Marktwirtschaft. Diese weist vielmehr Parallelen zur Heuristik der Kulturellen Ökonomik – dem sogenannten Homo culturalis – auf. 5. Eine bedeutende Funktion innerhalb der Sozialen Marktwirtschaft kommt der Sozialpartnerschaft zu. Diese leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der sozioökonomischen Teilhabe und Inklusion auf der unternehmensethischen Ebene.
Tagungsbericht des Workshops "Völkerrecht und Weltwirtschaft im 19. Jahrhundert. Die Internationalisierung der Ökonomie aus völkerrechts- und wirtschafts(theorie-)geschichtlicher Perspektive", der vom 3. bis 4. September 2009 in Frankfurt am Main stattfand. Veranstalter: Exzellenzcluster "Die Herausbildung normativer Ordnungen"; in Kooperation mit der Goethe Universität Frankfurt am Main; dem Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Wie lässt sich das anthropologische Fundament des Ordoliberalismus und der Sozialen Marktwirtschaft beschreiben? Welche Prämissen liegen ihm zugrunde? Ist ein derartiges Menschenbild überhaupt noch zeitgemäß? Welchen Gefahren ist es ausgesetzt und welche institutionellen Vorkehrungen lassen sich treffen? Diese und andere Fragen stehen im Mittelpunkt des nachfolgenden Essays. Dieser ist dabei wie folgt gegliedert: Das zweite Kapitel analysiert die anthropologischen Grundlagen des Ordoliberalismus. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem kantischen ‚Programm der Freiheit als Autonomie‘. Das darauf folgende dritte Kapitel thematisiert mögliche Gefahrenpotenziale für eben jenes ordoliberale Menschenbild. Hierbei werden insbesondere die Vermachtung der Wirtschaft und die Instrumentalisierung und Funktionalisierung der Wissenschaft eingehender untersucht. Im vorletzten Kapitel schließlich werden die häufig vorgeschlagenen institutionellen Vorkehrungen kritisch evaluiert. Wichtige Beiträge hierzu stammen aus der Feder von Röpke (Clercs und Nobilitas naturalis) und Hayek (Zwei-Kammern-Verfassungsmodell).
Tunesien hat bislang als einziges Land des Arabischen Frühlings einen demokratischen Weg eingeschlagen.
Gleichzeitig hat der „Islamische Staat“ (IS) nirgendwo so großen Zulauf wie hier, kommt die größte Gruppe ausländischer Jihadisten des IS aus Tunesien. Fast vier Jahren nach dem Sturz des autokratischen Herrschers Zine el-Abidine Ben Ali schaffte das kleine nordafrikanische Land mit freien Wahlen den letzten Schritt zur Demokratie. Der „Arabische Frühling“ begann mit der Selbstverbrennung des Gemüsehändlers Mohamed Bouazizi am 17. Dezember 2010 nach einem Streit mit einer Polizistin in Sidi Bouzid. Dies war der Auftakt für landesweite Unruhen und Aufstände. Es waren vorwiegend schlechte Lebensbedingungen sowie die Arbeits- und Perspektivlosigkeit der Jugend, die die Menschen auf die Straße trieben, aber auch die Monopolisierung von Reichtümern durch die Präsidentenfamilie. Im Januar 2011 wurde der Präsident Zine el-Abidine Ben Ali zum Rücktritt gezwungen, woraufhin er fluchtartig das Land verließ.
Unser erster Podcast im Jahr 2013: Wir sprechen mit Juli Zeh, die nicht nur eine profilierte Roman-und Sachbuchautorin ist, sondern die sich als Juristin auch intensiv zu sicherheitspolitische Fragen engagiert. Wir sprechen mit ihr unter anderem über Themen aus ihrem Buch Angriff auf die Freiheit (2009, mit Ilija Trojanow), die Privatsphäre im Internet, biologistische Metaphern in Gefahrenerzählungen, über die Erzählbarkeit von Nicht-Ereignissen, den Wandel der Sicherheitskultur seit dem Kalten Krieg und die Verbesserungsmöglichkeiten demokratischer Sicherheitspolitik.
Die fragmentierte Verrechtlichung des internationalen Raums, die Proliferation von Regelungsarrangements jenseits des Staates und die Diffusion globaler Normen sowie die daraus resultierenden Geltungs-, Kompetenz- und Autoritätskonflikte sind seit geraumer Zeit ein in der sozialwissenschaftlichen Literatur viel diskutiertes Phänomen. Überlappungen von nationalen Regierungssystemen und von im Völkerrecht verankerten klassischen internationalen Regimen existieren seit der Schaffung des Westfälischen Staatensystems.In jüngerer Zeit verstärkte sich der Pluralismus normativer Ordnungen jedoch global durch neuartige Typen von Regelungsarrangements jenseits des Staates. Auch unter den zwischenstaatlich geschaffenen internationalen Institutionen finden sich solche, die autonome Handlungs- und Entscheidungskompetenzen zugesprochen bekommen haben und diese als Akteure mit eigener Subjektivität ausüben. Hinzu kommt eine immer stärkere Aufnahme von „behind the border issues“ in den Aufgabenkatalog dieser Regime und Organisationen (Zürn 2004). Diese Entwicklungen führen zu einem neuen Grad an Kontestation und Umstrittenheit globaler normativer Ordnungen. Weder die Herstellung einer einheitlichen globalen normativen Ordnung noch eine Re-Nationalisierung des Rechts erscheinen heute als realistische Zukunftsprognosen. Umso wichtiger ist es daher, sich mit den Auswirkungen dieses Pluralismus’ normativer Ordnungen zu beschäftigen.
Alle Jahre wieder findet in München die MünchnerSicherheitskonferenz statt. Und wie auch schon letztesJahr werden wir wieder darüber berichten. LisaKatharina Bogerts von der Gruppe “MSK Verändern”ist für uns vor Ort, das Team vom SiPo-Blog selbst istes leider nicht. Aber das soll uns nicht vom Kommentieren abhalten. DieBerichterstattung wird wieder auf diesem Blog erfolgen, sowohl mit späterenKommentaren als auch mit Liveblogs...
Die Anschläge in diesem Sommer in ganz Europa sowie der andauernde Kampf gegen den Islamischen Staat haben das Thema der Terrorbekämpfung auch in der Öffentlichkeit wieder ganz nach oben auf die Tagesordnung gesetzt. Ob nun auf Länderebene oder durch neue Maßnahmen auf Bundesebene und International – eine ganze Reihe weiterer Maßnahmen wurden beschlossen um die Terrorbekämpfung in Deutschland zu verbessern. Ebenso wurden auch in anderen Ländern neue Maßnahmen beschlossen, in Frankreich sogar der Ausnahmezustand bis Anfang 2017 verlängert. Gleichzeitig brachten die neuen Maßnahmen auch eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit, Effizienz und Effektivität dieser Maßnahmen mit sich – und ebenso, wie weit eine demokratische Gesellschaft in ihrem Sicherheitsbedürfnis überhaupt gehen soll. An diese Diskussion soll diese Blogserie anschließen...
Ob nun jeweils sicherheits-, innen- oder finanzpolitische Motive zu Grunde liegen, stets stehen Straffreiheit und Straferlass im Spannungsfeld von zwingender Verantwortung des Einzelnen als Grundlage unseres Rechtssystems und der Forderung nach ausgleichender Gerechtigkeit und sozialem Frieden. Das Rechtsinstitut der Amnestie steht nicht nur begrifflich, sondern auch sachlich in antiker Tradition, vergleichbare Maßnahmen sind aus allen Epochen des Altertums nachzuweisen. Fünfzehn renommierte AutorInnen aus Deutschland, Großbritannien und Österreich, alle ExpertInnen in verschiedenen Fachgebieten und Epochen des Altertums, nämlich der Altorientalistik, des pharaonischen Ägypten, der Griechischen und Römischen Rechtsgeschichte, des archaischen und klassischen Griechenland, des Hellenismus, der altitalischen Geschichte, der Römischen Republik, der frühen und hohen römischen Kaiserzeit und der Spätantike, präsentieren ihre Beiträge in diesem Band. Sie behandeln das Thema jeweils aus der eigenen Perspektive — entweder in Form von Spezialuntersuchungen zu exemplarischen Fällen oder aber in breit angelegten Übersichtsreferaten. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass alle Kategorien von Schriftquellen, also die literarische Überlieferung, juristisches Schrifttum, Inschriften und Papyri, in die Analyse eingeflossen sind. Hierdurch wurden erstmals in der Forschungsgeschichte die Voraussetzungen geschaffen, eine Gesamtschau über Fragen der Amnestie und des Straferlasses vom Alten Orient bis in die Spätantike zu bieten und rote Fäden durch die Jahrhunderte zu ziehen. Auf diese Weise wurde auch eine neue Grundlage für eine Typologisierung von Amnestien gelegt.
Wir haben Geburtstag!
(2014)
Heute vor drei Jahren ist der Sipoblog gestartet. Anfangs noch als reines Studentenprojekt mit dem Schwerpunkt WikiLeaks, dann eingebettet in das Forschungsprojekt Sicherheitskultur im Wandel. Mittlerweile ist das Forschungsprojekt abgeschlossen, doch der Sipoblog hat überlebt – und feiert heute seinen dritten Geburtstag!
Online Talk
(2013)
Am morgigen Samstag, den 16.2.2012, machen wir Online Talk. Die gleichnamige Sendung beim DRadio Wissen stellt einmal im Monat ein Blog vor, und morgen sind wir an der Reihe: Ab 11.05h berichten Christopher Daase und Philipp Offermann über das wissenschaftliche Bloggen, demokratische Sicherheitspolitik und andere Themen aus unserem Spektrum. Die ca. einstündige Sendung gibt es etwa hier im Stream [mp3 | flash], später dann im Online Talk-Archiv oder auch zum direkten download.
CfP: Macht (in) der Wissenschaft: Kritische Interventionen in Wissensproduktion und Gesellschaft
(2015)
Am Exzellenzcluster “Die Herausbildung normativer Ordnungen” der Goethe-Universität Frankfurt am Main findet am 13./14. November ein interessanter Workshop für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler statt. Es geht vor allem um die kritische Reflexion der Beziehung von Wissenschaft und Gesellschaft – das ist, so finden wir, auch für kritische denkende Forschende im Bereich Sicherheitspolitik interessant...
In Zukunft werden wir ausgesuchte Beiträge der Blog-Fokusse hier auf dem Sicherheitspolitik-Blog als Buch veröffentlichen. Das soll nicht nur die Zitierbarkeit im Wissenschaftsdiskurs und die Veröffentlichung qualitativ hochwertiger Beiträge abseits langwieriger peer-review-Prozesse erleichtern. Ziel unserer neuen Buchreihe ist es zudem, sozialwissenschaftliches Wissen weitgehend barrierefrei und schnell einer interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Nicht jeder hat schließlich Zugang zu wissenschaftlichen Zeitschriften oder Büchern. Die Bücher stehen kostenlos zum Download zur Verfügung. Wer allerdings das gute alte Papier bevorzugt, kann die Bücher auch käuflich erwerben...
CfP: IB-Nachwuchstagung 2016
(2015)
Im April nächsten Jahres findet in Tutzing die IB-Nachwuchstagung unter dem Thema „Sicherheit, Wirtschaft, Gesellschaft: Theorien und Problemfelder internationaler Politik“ statt. Bis zum 1. Oktober können hierfür noch Abstracts eingereicht werden, über die in einem anonymen Begutachtungsverfahren entschieden wird...
Wenn Apple im September in den Medien ist, dann traditionell weil sie gerade das neue iSpielzeug präsentiert haben. Diesmal aber liegt es daran, dass scheinbar über Jahre auf die iCloud Accounts von hauptsächlich weiblichen Prominenten zugegriffen wurde um deren private Bilder, vor allem Nacktbilder, abzugreifen. Und diese sind an die Öffentlichkeit gelangt. Das sollte für breites Interesse sorgen, und zwar gerade nicht wegen Nacktbildern – sondern weil es einerseits zeigt, wie mit der Privatsphäre von vor allem weiblichen Prominenten umgegangen wird, und andererseits, wie verletzlich uns Cloudsysteme machen können. Wir problematisieren diese zwei Aspekte: Andrea Jonjic behandelt die falsche Bezeichnung ‘Leaks’ und dass es durchaus das Recht geben sollte, intime Bilder in einer Cloud zu speichern – Martin Schmetz argumentiert, dass staatliche Nachfrage nach Hacking-Tools den Skandal in dieser Form überhaupt erst ermöglicht hat...
Angesichts des ungebremsten Zulaufs von IS-Rekruten aus Deutschland und Europa einerseits und den deutlichen Anzeichen für eine wachsende Islamophobie hierzulande andererseits, ist unser Wissen über das Phänomen des Islamischen Staats zu plakativ und zu wenig fundiert. Dieses Buch beleuchtet, aufbauend auf einem im Frühjahr 2015 veröffentlichten Blogforum des Sicherheitspolitik-Blogs, in gut verdaulichen Beiträgen blinde Flecken im öffentlichen, politischen und wissenschaftlichen Diskurs, vertieft bereits bekannte Aspekte und bricht vermeintliche Gewissheiten auf. Ziel ist, den Diskurs über den Islamischen Staat konstruktiv zu prägen. Dieser Aufgabe haben sich Expertinnen und Experten unterschiedlicher Disziplinen der Wissenschaft, öffentlichen und privaten Sicherheitsinstitutionen, Entwicklungszusammenarbeit und De-Radikalisierungspraxis verschrieben.
Das dritte E-Book des Sicherheitspolitik-Blogs ist nun erhältlich. Es basiert auf dem Blogfokus „Salafismus in Deutschland – Herausforderungen für Politik und Gesellschaft“ und wurde von Janusz Biene und Julian Junk herausgegeben. Es ist als Druckversion zu kaufen oder kann kostenlos als PDF heruntergeladen werden.
Radikalisierung als individuelles und gesellschaftliches Phänomen Extreme politische Ansichten haben Konjunktur. Auf beiden Seiten des politischen Spektrums, aber auch in religiösen Milieus radikalisieren sich Positionen und stellen demokratische Werte und Institutionen infrage. Mit diesen Phänomenen hat sich das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekt "Gesellschaft Extrem. Radikalisierung und Deradikalisierung in Deutschland" befasst. ...