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Das hervorstechendste Merkmal deutscher Außenpolitik seit 1990 ist die Kontinuität der Kontinuitätsrhetorik. Helmut Kohl hatte sie nach der gewonnenen Bundestagswahl im Dezember 1990 genauso eingesetzt wie Gerhard Schröder nach seinem Sieg im Herbst 1998. Mochte sich die Republik im Innern auch noch so sehr ändern, mochte sich ihr äußeres Umfeld dramatisch verschieben – die Grundkonstanten deutscher Außenpolitik, sie sollten dieselben bleiben. Politisch gab und gibt es für diese Rhetorik fast durchwegs gute Gründe, denn angesichts einer einhellig konstatierten "Erfolgsgeschichte" bundesrepublikanischer Außenpolitik auf der einen Seite sowie, auf der anderen, deutlicher Sorgen im Ausland, dass es damit nach der Vereinigung vorbei sein könnte, sprach alles dafür, eine Fortsetzung des Alten selbst dann zu beschwören, als vieles sich änderte. Die Rede von der Kontinuität bundesdeutscher Außenpolitik hatte zudem innen wie außen eine dankbare Zuhörerschaft, denn sie handelte von einer guten alten Zeit der "Beschaulichkeit" und "Bescheidenheit" der alten Bundesrepublik, die man heute als "Bonner Republik" fast schon in der historischen Nähe der "Weimarer Republik" wiederfindet. ...
Zehn Jahre sind seit der Vereinigung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vergangen. Aus zwei "Rationalstaaten" (C. Hacke) ist wieder ein Nationalstaat geworden. Die "Bundesrepublik" bildet auch heute noch einen Teil des Staatsnamens, aber die meisten haben sich wieder angewöhnt, einfach von "Deutschland" zu reden. Trotz aller Beschwörungen der Kontinuitätselemente zwischen alter und neuer Bundesrepublik überwiegt inzwischen die Differenz zwischen beiden. Diese wird in der Unterscheidung zwischen "Bonner" und "Berliner Republik" treffend eingefangen...
Kurz nach ihrem Wahlsieg im Herbst 1998 verständigten sich die neuen Regierungsparteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Rahmen der Koalitionsverhandlungen darauf, die Friedens- und Konfliktforschung verstärkt zu fördern. Die Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998 formulierte im Kapitel Außenpolitik die Absicht der designierten Bundesregierung, sich "für den Aufbau einer Infrastruktur zur Krisenprävention und zivilen Konfliktbearbeitung" einzusetzen, wozu unter anderem die "finanzielle Förderung der Friedens- und Konfliktforschung" gehören sollte.
Für die Erforschung der spätantiken Herrscherideologie hat Andreas Alföldi (1895-1981) Grundlegendes geleistet. Ihm gelang es, bildliche Darstellungen zum Sprechen zu bringen und ihre Bedeutung für die Repräsentation der Kaiser zu verdeutlichen. In dieser Tradition bewegt sich der Tübinger Althistoriker (und zeitweilige Assistent Alföldis) Frank Kolb mit seinem hier anzuzeigenden Buch. Darin führt er die verstreuten, von verschiedenen altertumswissenschaftlichen Disziplinen vorangetriebenen Forschungen zur spätantiken Herrscherideologie zusammen, die er durch eigene Beiträge wesentlich beeinflußt hat. ...
Wenige Wochen nach dem vergleichsbedingten Fehltritt der Bundesjustizministerin hat sich der Hessische Ministerpräsident, ein mutmaßlicher "kommender Mann" der deutschen Politik, nicht enthalten und erneut historische Parallelen ins politische Spiel gebracht. In diesem Falle ging es nicht um Bush und Hitler, sondern um laufende Vermögenssteuerdebatten und ein geschmacklos-primitives Outing reicher Leute einerseits und andererseits um die Stigmatisierung jüdischer Menschen durch den sogenannten Judenstern. Erneut wogte die Empörung der intellektuell-medialen Teilöffentlichkeit angesichts des "Unvergleichbaren" hoch – eine Dublette an der Grenze zur Groteske, mit dem für unseren Kontext freilich nicht so wichtigen Unterschied, dass Däubler-Gmelin ging und Koch – wie auch anders – blieb. ...
Brüssel im November. Drei Tage lang präsentiert die Europäische Union "Research Europe 2002", die Auftaktveranstaltung zum 6. Forschungsrahmenprogramm. Ort des Geschehens: die Messehallen von Heysel. An die zehntausend Teilnehmer waren angemeldet und Tausende sind gekommen, Forscher, Forschungspolitiker, Forschungsverwerter aus ganz Europa, mancher auch von noch weiter her – etwa ein Drittel aus Wirtschaft und Industrie, viele Osteuropäer, viele junge Leute mit Elan und European spirit. Drei Tage der Vorträge, der Podiumsdiskussionen, der Workshops, der Schulungsveranstaltungen – alles mit dem einen Ziel, das zu konstituieren, worum es aller Förderprogrammatik letztlich geht: den gemeinsamen europäischen Forschungsraum. ...
Durch diese Studie beabsichtigt Vanda Fiorillo, die deutsche Naturrechtslehre der frühen Neuzeit auf einen gemeinsamen Nenner zurückzuführen, um damit ein Modell zu identifizieren, das uns auch dabei helfen kann, unsere Gegenwart, d. h. den historischen Zustand der polyarchischen Demokratien, zu verstehen und zu beherrschen. Das erwünschte allgemeine Prinzip findet die Verfasserin in der Theorie des Pflichtenstaats, die sich dadurch auszeichne, dass sie in der Konstruktion des Gemeinwesens nicht vom Recht des Einzelnen, sondern von dessen Pflichten ausgehe, und so ein besonderes Modell (7), einen "sittlichen und vernunftmäßigen Archetyp in der deutschen Auffassung von der Politik" (8) darstelle. Am eindeutigsten lasse sich die Idee des Pflichtenstaats bei den Autoren der Kant-Zeit rekonstruieren, deren theoretische Voraussetzungen auf Wolff und Pufendorf zurückgingen. Die Idee der Pflicht sei bei allen Autoren des späten 18. Jahrhunderts so grundlegend, dass auch Schriftsteller aus entgegengesetzten Lagern wie der preußische Liberale Johann Adam Bergk und der radikale Demokrat Ernst Ferdinand Klein gleichermaßen berücksichtigt werden können. ...
Es war eine heißer, schwüler Sommerabend, als John Rawls im Hörsaal H der Frankfurter Universität einen Vortrag hielt. Er sprach leise, fast schleppend, und er hatte sich vorgenommen, den Text in einer deutschen Übersetzung vorzulesen, was für einen amerikanischen Professor ungewöhnlich war und deshalb Bewunderung verdiente. Doch war die angespannte Konzentration spürbar, die Rawls aufbringen musste, um deutscheWorte mit so wenig amerikanischer Phonetik wiemöglich zu sprechen, und der Vortrag wurde dadurch noch langsamer, die Stimme noch leiser. Außerdem funktionierte das Mikrofon nicht richtig. Deshalb wurde es ihm von seinem Übersetzer, Wilfried Hinsch, mit ausgestrecktem Arm so nahe an denMund gehalten, dass wenigstens ein paar Worte zu verstehen waren. Nach kurzer Zeit verließen die ersten Zuhörer den Hörsaal. Der ausgestreckte Arm des Helfers wurde sichtbar schwerer; Anstrengung und Hitze ließen Schweißbäche rinnen und das Oberhemd nass werden.Der Vortragwar nicht einfach. Rawls machte, wie gewohnt, keinerlei Konzessionen, sondern diktierte einen komplexen Satz nach dem anderen. Wer etwas verstehen wollte, musste von der komischen Situation absehen, alle Kräfte gegen die von der schwülen Hitze geführten Ermüdungsattacken aufbieten und sich irgendwie konzentrieren. Der einzige, der sich davon nicht beirren ließ, sondern hartnäckig Satz für Satz in den schwülen Sommerabend hämmerte, war der kleine, schmächtige, blasse, sein Gesicht hinter einer riesigen Brille verbergende, aber Respekt heischende Professor Rawls. Wenn Geist so unmittelbar präsent ist, wird eben alles andere banal. ...
Wie kein anderer Ort ist Auschwitz zu einem Synonym für die nationalsozialistische Terrorpolitik geworden. Mit Majdanek teilt die Stadt das Schicksal, sowohl ein Konzentrations- als auch ein Vernichtungslager beherbergt zu haben. Mindestens 1,1, möglicherweise sogar anderthalb Millionen Menschen wurden in Auschwitz ermordet, vor allem europäische Juden, aber auch nichtjüdische Polen, Sinti und Roma. Mit Monowitz und seinen Nebenlagern befand sich hier zudem "das erste von einem Privatunternehmen initiierte und finanzierte Konzentrationslager" (S. 43). Jenseits dieses dreiteiligen Lagerkomplexes sollte in Auschwitz eine deutsche Musterstadt entstehen. Auf den Reißbrettern nationalsozialistischer Visionäre avancierte die Stadt "zum Ideal ökonomischer Erschließung und rassischer Auslese, zum Zukunftsmodell der deutschen Herrschaft im eroberten Land" (S. 51). Kurzum: an keinem anderen Ort manifestierte sich die symbiotische Verbindung zwischen Lebensraum und Vernichtung deutlicher als in dieser im deutsch-polnischen Grenzgebiet gelegenen Stadt. Dies rechtfertigt es, Auschwitz eine Überblicksdarstellung in einer Reihe (C. H. Beck Wissen) zu widmen, deren historische Veröffentlichungen in der Regel größere Epochen behandeln, zumal über Auschwitz noch immer keine Monografie erschienen ist. ...
Solidarität!
(2004)
Rechtshistorikern ist das Thema der Solidarität – und das damit verbundene Antithema eines ausufernden Individualismus – alt vertraut. Die Frage des sozialen Defizits jener Privatrechtskodifikation, die uns das 19. Jahrhundert hinterlassen hat, gehört zu den Königsthemen der Disziplin, seit Menger und Gierke mit den rechtstheoretischen Protagonisten des BGB die Klingen kreuzten. Und vor allem die Diskurse des Arbeits-, Sozial- und Verfassungsrechts, aber beileibe nicht nur sie, haben sich seit jenen Tagen in eindringlicher Weise mit den Konsequenzen beschäftigt, die sich aus der Integration kollektiver und solidaristischer Elemente in die Rechtsstruktur für das Recht selbst und für seine innergesellschaftliche Umwelt ergeben haben. ...
Regieren durch Solidarität?
(2004)
In Thomas Bernhards "Am Ziel" blickt der Dramatische Schriftsteller auf die Familienkämpfe seiner Jugend zurück: "Sie zogen mir eine Jacke an und sagten – so das ist die lebenslängliche Jacke für dich – und ich zog die Jacke wieder aus. Sie zogen Sie mir an – und ich zog sie wieder aus – immer so fort sie zogen sie mir an – ich zog sie wieder aus." "Ich ging weg ich machte mich selbständig." Dann gleichsam bilanzierend: "Ich fühlte mich mit mir selbst solidarisch – mit keinem Andern – Ich rettete mich aus den Andern heraus." Und die Kommunikationspartnerin echot unwidersprochen: "Sie retteten sich auf Kosten der Ihrigen." ...
Im Jahre 2002 hat die Thüringer Landesregierung, damals noch von Bernhard Vogel geführt, die Stiftung Ettersberg zur vergleichenden Erforschung europäischer Diktaturen und ihrer Überwindung ins Leben gerufen. Die Stiftung selbst führt dies auf einen Impuls zurück, den der Buchenwaldhäftling Jorge Semprún anlässlich der Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels im Jahre 1994 gegeben habe.1 Die Verleihung erfolgte in Weimar, unweit des Ettersbergs mit seiner doppelten Lagertradition (KZ Buchenwald und Sowjetisches Speziallager Nr. 2). Die Stiftung ist der "vergleichenden Erforschung europäischer Diktaturen im 20. Jahrhundert und ihrer demokratischen Transformation gewidmet". Die Erwartungen richten sich in besonderem Maße auf "prospektive Geschichtsforschung, die nicht nur Erinnerungsarbeit leistet, sondern darüber hinaus die nachfolgenden Generationen für die latenten Gefährdungen von Freiheit und Demokratie sensibilisiert". In diesem Sinne fühlt sich die Stiftung auch für die "kritische Analyse von Gegenwartsentwicklungen" zuständig. Sie wird von HansJoachim Veen geleitet, über viele Jahre ein führender Kopf des Forschungsinstituts der KonradAdenauer-Stiftung. Mit der Stiftung Ettersberg ist eine weitere zeithistorische Forschungseinrichtung ins Leben gerufen worden, die sich neben den bestehenden Spezialorganisationen in Dresden, München und Potsdam platzieren muss. Besonders in Hinblick auf das Dresdner Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es sich um eine blanke Funktionsdublette handeln könnte. Natürlich ist eine solche wunderbare Kapazitätsvermehrung nach dem Modus der segmentären Differenzierung alles andere als unproblematisch und es mag allein der Glaube Trost spenden, dass Konkurrenz doch das Geschäft belebt. Jedenfalls wird man genau hinsehen müssen, ob die wissenschaftliche Praxis der kommenden Jahre das Engagement der öffentlichen Hände wirklich rechtfertigen kann. ...
Trotz aller Desillusionierungen, die die neuere Wissenschaftsforschung modernen Wissensgesellschaften zumutet, zehrt die Wissenschaft nach wie vor von einer Aura distanzierter Wahrheitssuche, die mit wissenschaftlicher Tätigkeit einhergehen soll. Die Meinungsseite der Tageszeitung ist daher (noch) kein Publikationsort, wo man akademische Karrierepunkte sammeln kann, die mit "peer reviewed journals" vergleichbar sind. Manchmal erscheint es einem hauptberuflichen Wissenschaftler aber trotzdem angezeigt, sich dem Genre des Meinungsbeitrages anzunähern - und zwar vor allem dann, wenn sich Problembeschreibungen und Handlungsanweisungen aufdrängen, die Albert O. Hirschmann als "action arousing gloomy visions" charakterisierte. ...
Solidarität?
(2005)
Dass in Bremen an einer Uferböschung des Flüßchens Ochtum ein alter – mit Stacheldraht bespannter – Schleppkahn als Konzentrationslager gedient hat, erfährt, wer den "Benz-Distel" aufschlägt. Drei Bände des großen Werkes über die Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager liegen nun vor. Auf ursprünglich sieben, mittlerweile neun Bücher, die in halbjährlichem Abstand bis zum Frühjahr 2009 im Verlag C.H. Beck erscheinen werden, ist die Gesamtgeschichte der Lager angelegt, die Wolfgang Benz und Barbara Distel initiiert haben. Das mit dem Geschwister-Scholl-Preis ausgezeichnete Herausgeberteam der "Dachauer Hefte" treibt bereits seit Jahrzehnten die Forschung zu den nationalsozialistischen Konzentrationslagern voran. Im Zentrum des schon wegen seines schieren Umfangs eindrucksvollen Projekts steht die Topografie der Lager, genauer: der Umstand, dass die Nationalsozialisten Deutschland und das gesamte besetzte Europa flächendeckend mit einem Netz von Haftstätten überzogen haben. "Der Ort des Terrors" heißt denn auch die mit Mitteln der Kulturstiftung des Bundes und des Auswärtigen Amtes geförderte Gesamtdarstellung der Lager. ...
Gibt es so etwas wie "konservative Außenpolitik"? Die erste Antwort, die dazu einfällt, hat Joschka Fischer auf eine vergleichbare Frage gleich nach seinem Amtsantritt als neuer Außenminister gegeben. Nein, "eine grüne Außenpolitik gibt es nicht, nur eine deutsche". Klassische weltanschauliche Überzeugungen, die im innenpolitischen Wettstreit in Gegenbegriffen wie "konservativ" und "fortschrittlich" einsortiert werden, lassen sich nach dieser Auffassung nicht auf das Feld der Außenpolitik übertragen. Genau diese Position vertrat auch Kaiser Wilhelm als er kurz nach dem Beginn des Ersten Weltkriegs ausrief: "Ich kenne keine Partei mehr, ich kenne nur Deutsche"...
Die Deutsche Vereinigung für Politische Wissenschaft ehrt mit dem Theodor Eschenburg-Preis das Lebenswerk herausragender deutscher Politikwissenschaftlerinnen und Politikwissenschaftler. Mit Helga Haftendorn als der diesjährigen Preisträgerin ehren wir eine Kollegin, die in einer seit mehr als 46 Jahre andauernden Schaffensphase ein sowohl quantitativ wie qualitativ beeindruckendes wissenschaftliches Œuvre vorgelegt hat, eine Kollegin, die national wie international und sowohl innerhalb der wissenschaftlichen Gemeinschaft als auch in außen- und sicherheitspolitischen Fachkreisen große Anerkennung gefunden hat...
Geschriebene Worte haben ihre eigene Geschichte. Einmal geschrieben, nehmen sie Abschied von ihrem Autor und treten eine lange Reise durch Zeit und Raum an, wie Schiffe ohne Besatzung segeln sie in einem unendlichen Meer von Lesern: eine leichte Beute in einem gefährlichen Meer. Kluge Leser entern sie gleich, ziehen ihre eigene Flagge auf und segeln fortan in alle Himmelsrichtungen. Manchmal entsteht an Bord Streit: sei es über die Richtung, sei es über das Kommando. Manchmal werden sie von anderen Lesern bedroht. ...
Historische Forschung ist Quellenforschung. Historische Wahrheit steht und fällt mit historischen Quellen. Dann und wann darf sie sich auf Hypothesen stützen. – Diese ehernen Gesetze befolgt der britische Romanist Ernest Metzger (M.) in seinem neuen Buch über den klassisch-römischen Zivilprozess. Es ist einem Gegenstand gewidmet, der desto mehr auf Quellen angewiesen zu sein scheint, je weniger diese vorhanden sind. Selbst die vorhandenen aber geben ihre Wahrheit nicht ohne weiteres preis: "Those who are new to the subject will be surprised at how little we know, and how much effort it takes to extract the truth from the sources" (1). Zuweilen können sogar alle Mühen umsonst sein. Denn am Ende entscheidet allein die Evidenz, nicht die Intelligenz. "Intellectual fashions have their effect, but in the end it is new evidence that eventually sends procedure textbooks to the elephant graveyard one finds in older libraries" (ibid.). Solche Gefahr besteht für dieses Buch nicht: Es ist die Evidenz, die für und durch Metzger spricht. Wovon spricht sie? ...
Michael Kittner ist kein professioneller Rechtshistoriker. Er hat an der Universität Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht gelehrt, vor allem aber war er über ein Vierteljahrhundert hinweg der Syndikus der Industriegewerkschaft Metall und somit der womöglich wichtigste juristische Kopf des Deutschen Gewerkschaftsbundes. In seine Amtszeit fiel die bis jetzt und, wie man mit Blick auf das heutige Deutschland meinen kann, für lange letzte hohe Konjunktur des Arbeitskampfes – mit spektakulären Streiks und Aussperrungen, die in den späten 70er, besonders aber in den frühen 80er Jahren des 20. Jahrhunderts die Öffentlichkeit in Atem hielten. Der Jurist Bernd Rüthers, als prominenter Schlichter ("Leber-Rüthers-Kompromiss" von 1984) einer der bedeutenden Akteure jener Zeit, sprach im Zusammenhang mit der Expansion des industriellen Konfliktsystems von einem "Wirtschaftsbürgerkrieg" und traf mit dieser Übertreibung ganz gut die Stimmungslage in der Endzeit des rheinischen Kapitalismus. Heute ist das Regime des nationalstaatlich modulierten Fordismus erodiert, und mit ihm sind die Chancen dahingeschwunden, in den Arbeitsbeziehungen am großen Rad zu drehen. Die Berliner Republik ist nicht der Ort der arbeitspolitischen Emphase. Die Wasser der postnationalen Konstellation, die den Gewerkschaften, ihren Mitgliedern, aber auch so manchem Arbeitgeber heute wahrlich bis zum Halse reichen, legen anderes nahe als den Furor, der die alte – im Grunde genommen so überaus wirtschaftsfriedliche – Bonner Republik zu später Stunde noch einmal ergriffen hatte. ...
Im Jahre 1837 erschien Andersens Märchen von des Kaisers neuen Kleidern. Dramaturgischer Höhepunkt ist ein Tabubruch. Der eitle Kaiser, der sich prachtvoll gewandet glaubt, ist nackt, und jetzt plötzlich wird es gesagt. In der Folge finden sich alle irgendwie befreit. Ein Jahrzehnt später – kein Märchen, sondern Rechtsgeschichte – spricht Julius Herrmann Kirchmann über die Wertlosigkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft und über die drei berichtigenden Worte des Gesetzgebers, die ganze Bibliotheken zur Makulatur werden lassen. Eine berühmte Rede, ein berühmter Tabubruch, wer wollte das bezweifeln, aber ob sich alle befreit fühlten, wird man bezweifeln dürfen. Seither steht die Wissenschaftlichkeit der Jurisprudenz in Rede, und bis in die Jetztzeit hinein stellt Kirchmanns Offenbarung eine gute Anschlussmöglichkeit für entsprechende wissenschaftstheoretische Bilanzen dar. ...
Zeit scheint ein Grenzfall zwischen Theorie und Trivialität zu sein. Der Begriff ist einerseits durch Theorie zu sehr strapaziert worden, andererseits im Alltagsleben mit so viel Plausibilität belastet, dass historisches Weiter- und Hinterfragen oft blockiert wird. Es sind jedoch auch gewisse, sehr oft als selbstverständlich empfundene Annahmen über Gegenstand, Mittel und Ziele der Geschichtswissenschaft, die ihr den Stellenwert von Zeit entweder gar nicht oder auf eine Art und Weise zu sehen erlauben, die alternative Sichtweisen ausschließen. Es dürfte deshalb nicht verwundern, wenn Historiker den Diskussionstitel "Keine Zeit!" wörtlich genommen haben. Für gewöhnlich neigen sie dazu, sich mit dem eigenen Vorverständnis von Zeit zu begnügen und weitere Fragen Philosophen und Physikern zu überlassen. Zeit scheint gemeinhin eine Bedingung zu sein, unter welcher Geschichte stattfindet, sie kann aber selbst durch die Geschichte nicht bedingt sein. Zeit lässt sich nicht erzählen: Sie ist die Bedingung dafür, dass man erzählen kann. – So dürfte vielleicht die communis ratio sprechen, wenn sie sprechen könnte. Eine Geschichte der Zeit müsste offensichtlich eine andere Sprache sprechen und dabei mehr tun als erzählen. Sie müsste sich auf Theorien einlassen und vor eigenen und fremden Selbstverständlichkeiten auf der Hut sein. Wie ist eine solche Geschichte möglich? Und was genau ist ihr Gegenstand? ...
Dass das römische Recht eine eigene Geschichte hat, leuchtete ein, als es seine Geltung in Europa einzubüßen begann. Heute scheint es, zumindest in den Lehrplänen, allmählich auch seine "Geschichte" zu verlieren. Vielleicht ist dies die richtige Zeit, um sich der Geschichte des römischen Rechts anzunehmen. Daran glaubt jedenfalls Aldo Schiavone, der im Verlust die Chance sieht, ein altes Erbe, das uns nicht mehr gehöre, historisch zu observieren (18) – was er in seinem neuen Werk unternimmt. Es ist fast sein Gesamtwerk. Damit will Schiavone jahrzehntelange Forschungen über das römische Recht abschließen. Dennoch verspricht er, dabei "substantielle" Änderungen vorgenommen zu haben, nichts habe er so gelassen, wie es vorher gewesen sei. ...
In der Alten Geschichte originell zu sein, fällt heute schwer, schwerer vielleicht denn je. Doch manchmal gelingt dies auf sonderbarem, abenteuerlichem Wege. Callie Williamson ist es mit dem Buch "The Laws of the Roman People" gelungen: ein Buch, das staunen lässt, ob es die Alte Geschichte je zuvor gab. Dass es sie längst gibt, ist zwar bekannt und durch das Literaturverzeichnis des Buches schnell bewiesen, nicht aber durch dessen Inhalt. Gerade in diesem Widerspruch, in der merkwürdigen Nonchalance, wenn nicht Ignoranz, gegenüber Stand und Bestand der althistorischen Forschung liegt Williamsons originelle Leistung. Eine "klassische" Buchbesprechung würde deshalb einem Repetitorium in 100 Jahre Classics nahe kommen. Statt Kritik am Buch mögen daher als Prophylaxe vor dem Buch einige Proben genügen, und im Übrigen sei auf das Literaturverzeichnis verwiesen. ...
Das klassische Athen glänzte bereits in den Augen der Römer mit vielem, doch nicht mit seinem Recht. Die Athener übten sich in der Redekunst statt im Recht; statt Juristen hatten sie Redner und Redenschreiber. Für moderne Augen ein scheinbar diffiziler Fall: Wie, und warum auch, lässt sich hier Recht von anderen gesellschaftlichen Normen unterscheiden, wenn es keine Rechtskundigen gibt oder eher: wenn alle Bürger rechtskundig sind? Was heißt dann überhaupt Recht? ...
In diesem Beitrag gehe ich dem wechselseitigen Zusammenhang zwischen Vernunft und Freiheit nach, indem ich zu zeigen versuche, dass unterschiedliche Konzeptionen von Vernunft auch unterschiedliche Konzeptionen von Freiheit nach sich ziehen. Ich diskutiere zwei Argumente für den Inkompatibilismus (Strawsons Basic Argument und van Inwagens Konsequenzargument), von denen sich herausstellt, dass sie auf strukturgleichen Hintergrundannahmen beruhen, die ihrerseits Spezialfälle jenes Grundsatzes vernünftigen Denkens sind, den Kant als das "oberste Prinzip der reinen Vernunft" bezeichnet. Diese ("absolutistische") Konzeption von Vernunft ist keineswegs alternativlos. Die "intuitive" Plausibilität des Inkompatibilismus wird folglich in Frage gestellt.
In der Forschung zum 18. und 19. Jahrhundert gelten Vereine - zumal in Deutschland - meist immer noch als zentrale Bereiche einer im Prinzip liberalen und zukunftweisenden "Zivilgesellschaft", in der frei von repressivem staatlichem Einfluss und fern von überlebten korporativen Traditionen politische Aushandlungsprozesse im Rahmen einer liberalen Bürgergesellschaft erprobt werden konnten. Das Bild hat freilich einige Risse bekommen [1], die aber bislang eher als ehrwürdige Patina zu fungieren scheinen denn als Anzeichen für grundlegenden Restaurierungsbedarf. Die Arbeit von Stefanie Harrecker lenkt den Blick nun auf eine andere Art Verein, der in vielem wirkungsmächtiger war als die intensiv untersuchten stadtzentrierten liberalen Assoziationen. Der Landwirtschaftliche Verein in Bayern, der 1810 seine Tätigkeit aufnahm, war zwar formal ein privater Verein, wies aber von Anfang an enge personelle und finanzielle Beziehungen zum Staat auf, die sich im Laufe der Zeit eher intensivierten als abschwächten. Ziel des Vereins war einerseits die Produktionssteigerung der Landwirtschaft, etwa durch die Popularisierung neuer Anbaumethoden; andererseits verstand sich der Verein auch als Lobby der Landwirtschaft gegenüber der Regierung, und zwar sowohl im Parlament als auch im öffentlichen Raum, in dem er mit unterschiedlichen Publikationen präsent war. Der Verein hatte regionale Zweigstellen, engagierte sich im Bereich der landwirtschaftlichen Ausbildung, und richtete Feste und Feierlichkeiten aus (darunter das Oktoberfest), in deren Rahmen beispielsweise Vieh gezeigt und prämiert wurde. Angesichts der spannungsreichen Beziehungen zwischen Regierung und Parlament, Staat und Öffentlichkeit im Bayern des 19. Jahrhunderts war klar, dass auch der Landwirtschaftliche Verein keinen ganz stabilen Platz in der informellen Landesverfassung haben konnte. Anfang des 19. Jahrhunderts dominierte die Autonomie, die moderate oppositionelle Tendenzen (die freilich zum guten Teil aus der Verwaltung kamen) einschließen konnte. Das galt vor allem im Rahmen der Diskussion über die Abschaffung des 'Feudalsystems', also die Veränderung der Besitz- und Abhängigkeitsverhältnisse in ländlichen Regionen. Nach intensiver Verwicklung in die politischen Intrigen der frühen 1830er Jahre geriet der Verein, der damals unter Mitgliederschwund litt, unter stärkere staatliche Aufsicht. Diese trug mit dazu bei, dass der Verein 1848/49 die Chance verpasste, zum Sprachrohr der Veränderung zu werden; stattdessen fügte er sich in das Programm der Stärkung eines partikularen Profils Bayerns, das Maximilian II. verfolgte. Selbst Ludwig II. interessierte sich noch hinreichend für den Verein und seine öffentliche Wirkung, so dass er sich für eine Präsentation von preisgekrönten Tieren vor allen Festbesuchern, nicht nur vor den Fachleuten, einsetzte. Die Reichsgründung von 1870 bedeutete zwar nicht das Ende des Landwirtschaftlichen Vereins, wohl aber das seiner herausragenden Bedeutung; die Integration in ein deutsches Netzwerk landwirtschaftlicher Vereine endete mit weitgehendem Relevanzverlust. Die Frage, ob der Verein seinen selbst gesteckten hohen Zielen gerecht wurde, ist nicht ganz leicht zu beantworten. Die Publikationen, die populär waren, waren selten die innovativsten. Überhaupt gab es immer wieder Gelegenheit, über Sinn und Aufgaben des Vereins zu streiten, etwa wenn es darum ging, die Rolle von Festen und Fachmessen abzuwägen. Manche spektakuläre Aktionen (so der Plan, Seidenraupen in Bayern anzusiedeln) gehörten in ihrer praktischen Wirkung nicht gerade zu den Sternstunden der Agrarökonomie. Dagegen spielte der Verein eine erhebliche Rolle bei der Etablierung landwirtschaftlicher Forschungs- und Lehreinrichtungen und bei der Mobilisierung staatlicher Zuschüsse für solche Zwecke. Er engagierte sich für die Belange der bäuerlichen Bevölkerung und bemühte sich - trotz einer erkennbaren München-Fixierung - um eine flächendeckende Versorgung des Landes mit Bibliotheken und lokalen Vereinen. Stefanie Harreckers Buch liefert einen mustergültig recherchierten, abgewogenen Einblick in das Leben eines nicht ganz dem konventionellen Bild entsprechenden Vereins, der zwischen privatem Klub, wissenschaftlicher Gesellschaft und Lobby angesiedelt war. Dabei kommen sowohl die kleinen Vereinsquerelen zur Sprache als auch die Rolle des Vereins im Kontext der landwirtschaftlichen Entwicklung - insofern handelt es sich bei diesem sehr lesenswerten Buch um einen herausragenden Beitrag zur Vernetzung der allgemeinen mit der viel zu stark vernachlässigten Agrargeschichte. Anmerkung: [1] Etwa durch Eckhart Trox: Militärischer Konservativismus. Kriegervereine und "Militärpartei" in Preußen zwischen 1815 und 1848/49, Stuttgart 1990. Redaktionelle Betreuung: Peter Helmberger
Stéphane Dufoix schreibt im Vorwort, das vorliegende Buch (das in etwas kürzerer Fassung 2003 auf französisch in der Reihe "Que sais je" erschien) habe "a somewhat schizophrenic character". Es handele von "Diaspora", sei aber von einem Autor verfasst, der an die Nützlichkeit von Diaspora als Forschungsbegriff nicht glaube. Nach der Lektüre von rund 100 Seiten luzidem und konzisem Text weiß man garantiert etwas über Diaspora, was man vorher nicht gewusst hat, und man wird vermutlich die Skepsis des Autors im doppelten Sinne teilen: gegenüber der Nützlichkeit des Begriffs als analytischem Instrument, und gegenüber der Annahme, dass der Begriff bald durch andere ersetzt werden wird. ...
Die Suche nach der Frau, ihrem Ort, ihrer Rolle sowie ihren Handlungsbereichen und Tätigkeitsfeldern im Dritten Reich markieren verschiedene Stationen der historischen Frauenforschung zum Nationalsozialismus der letzten dreißig Jahre. Während sie in den 1970er-Jahren Frauen im privaten Bereich des NS-Systems verortete, betonten Untersuchungen der 1990er-Jahre die ambivalente Stellung der Frau im nationalsozialistischen Staat. Wenngleich die NS-Rhetorik sowie die sozialpolitischen Maßnahmen des Regimes auf eine Stärkung patriarchaler Strukturen zielten, erweiterten sich dennoch im Dritten Reich die Tätigkeitsfelder und Handlungsmöglichkeiten von Frauen. Trotzdem gilt der nationalsozialistische Staat nach wie vor in der historischen Forschung als eine "Männergesellschaft". ...
Der Wandel von Perspektiven, Deutungen, Methoden und Themen bestimmt den wissenschaftlichen Fortschritt. Deshalb zerbricht die Vorstellung sicheren Wissens über die Generationen hinweg, so dass sich die Vergangenheit in den historisch arbeitenden Kulturwissenschaften in immer neuen Methodenwenden verändert. Der moderne Mut, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aktiv in die Subjektivität ihrer Perspektivierungen einzubauen, bringt die steuernde Macht des Erkenntnisinteresses und seiner Veränderungen vermehrt zur Geltung. Dabei geraten selbst traditionelle Kontrollinstanzen der historisch-kritischen Hermeneutik in die Debatte. Während heute die einen das Vetorecht der Quellen beschwören, stellen andere die beständig verformende Kraft des Gedächtnisses und damit die Relativität punktueller schriftlicher Fixierungen heraus. ...
Die Allgegenwärtigkeit des Begriffs der Menschenrechte in politischen Kontexten kann leicht übersehen lassen, dass der rechtsphilosophische, rechtstheoretische und praktische Streit um die genaue Bestimmung, Begründung und Kodifizierung dieser »Rechte« alles andere als beigelegt ist. Der notorische Dissens zwischen Philosophen und Juristinnen und sogar Theologen steht in einem seltsamen Missverhältnis zur Selbstverständlichkeit, mit der politische Akteure die Notwendigkeit dieser oder jener außenpolitischen Handlung durch Bezug auf die Menschenrechte rechtfertigen. ...
Im Jahr 1921 kam ein 16-jähriger, ursprünglich aus der Ölstadt Baku stammender jüdischer Reisender namens Lev Nussimbaum in Konstantinopel an. Lev wurde 1905 als Sohn eines Ölunternehmers und einer Mutter mit bolschewistischen Neigungen geboren. 1917 ergriffen Lev und sein Vater – die Mutter war um 1911 gestorben, möglicherweise durch Selbstmord – die Flucht. Ihre Reise führte über Turkmenistan und Persien zunächst in die Türkei, dann nach Frankreich, schließlich in das Deutschland der Weimarer Republik. Dort entdeckte der fast mittellose Student einen Markt für Artikel und (ab 1929) Bücher über den Orient, den er als ›echter‹ Araber bediente. »Essad Bey«, wie er sich seit etwa 1924 nannte, erlangte mit einer Fülle von Publikationen, darunter Biographien Mohammeds und Stalins, internationale Bekanntheit, bis die Machtergreifung der Nationalsozialisten seine Lage prekär machte. Denn die falsche Familiengeschichte des Konstrukts Essad Bey, dessen Vater angeblich Mohammedaner und dessen Mutter angeblich eine christliche Adelige waren, wurde nun durch missgünstige Konkurrenten genau untersucht und drohte als Fälschung entlarvt zu werden. Während Nussimbaums jüdische Ehefrau nach Amerika auswanderte und sich dort scheiden ließ, ging er selbst zunächst nach Wien, wo er 1937 als »Kurban Said« das später in Aserbeidschan als Nationaldichtung betrachtete Buch »Ali und Nino« verfasste, dann nach Italien, wo er 1941 an einer Wundinfektion starb. ...
Zwei glücklich zusammenwirkende Merkmale verleihen dem Buch Jan Rolins ein klares Profil. Einerseits beruht seine Rekonstruktion auf einer breiten Basis von Quellen und bietet eine Fülle von Einzelheiten; andererseits werden die Materien, die fast alle Hauptströmungen und Vertreter der deutschen gelehrten Diskussion im späten 18. und frühen 19. Jahrhundert umfassen, immer durch klare und distinktive Thesen geordnet, so dass das Buch eine deutliche und erkennbare Kontur erhält. Die Absicht des Autors ist nämlich, die politischen Theorien des 18. und 19. Jahrhunderts auf wenige und klar umrissene Argumentationsmuster zurückzuführen, die dann an zwei Maßstäben gemessen und beurteilt werden: einerseits nach ihrer Leistung für die Legitimation der politischen Gewalt, andererseits, und im entgegengesetzten Sinn, nach ihrem Beitrag zur Gestaltung des modernen Rechtsstaats, denn die politischen Lehren haben die moderne Staatlichkeit zugleich theoretisch begründet und praktisch beschränkt. Aus dem Zusammenwirken von Stabilisierung der politischen Herrschaft und deren Begrenzung (auch) durch die gelehrte Diskussion ist der moderne Rechtsstaat entstanden. ...
Exzellent
(2008)
Am 19. Oktober 2007 haben BMBF, DFG und Wissenschaftsrat in einer gemeinsamen Erklärung zur so genannten Exzellenzinitiative die Resultate der zweiten Entscheidungsrunde bekannt gegeben. Diese Initiative war noch von der Schröder-Regierung und der zuständigen Ministerin Edelgard Bulmahn ins Leben gerufen worden. Sie hat sich in den umfassenderen Kontext der diversen "Modernisierungsprojekte" ("Agenda 2010") eingefügt, der die späte Phase der rot-grünen Regierungszeit geprägt hat. ...
Hans von Hentig war ein impulsiver Abenteurer mit wenig Respekt vor Autorität. Und er war ein extrem schreibfreudiger Wissenschaftler, der zu den Begründern einer modernen, durch die Verbindung juristischer und medizinisch-psychologischer Kenntnisse und Zugänge bestimmten Kriminologie gehörte. Hans von Hentig wurde 1887 als Sohn des Rechtsanwalts Otto Hentig geboren. Dieser hatte zunächst in Berlin praktiziert, bevor er als Spezialist für Wirtschaftsrecht 1893 zum Verwalter der Güter Karl Egon IV. zu Fürstenberg und 1900 zum Staatsminister des Herzogtums Sachsen Coburg und Gotha wurde; letzteres Amt brachte der Familie die Nobilitierung ein. ...
Aufgrund ihrer Fundierung im europäischen Naturrechtsdenken, ihrer Verstrickung mit der Geschichte des Kolonialismus und des Vorwurfs ihrer Funktionalisierung für eine westliche Interessenpolitik sind Menschenrechte als universeller normativer Maßstab weltweit umstritten. Im vorliegenden Beitrag sollen mit Martha C. Nussbaum und Gayatri Chakravorty Spivak die Menschenrechtskritik und die alternativen Menschenrechtskonzeptionen zweier feministischer Theoretikerinnen diskutiert werden, die je unterschiedliche Antworten auf den normativen Status der Menschenrechte und ihre politische Umsetzung in der postkolonialen Welt geben.
Eucken's writings are rich in content not only from an (constitutional) economic perspective but also from an economic and business ethics perspective – an often neglected perspective of the reception of German Ordoliberalism in general and the Freiburg School of Economics in particular. The paper gives a first insight into the ethical-normative thinking of Eucken, as one of the main representatives of Ordoliberalism, and explains Eucken’s conception of Social Market Economy as a functioning and humane order as well as Eucken’s Kantian understanding of freedom. To conclude the essay tries to classify Eucken’s Ordoliberalism as a part of the spectrum of modern economic and business ethics.
Welches Rechtsdenken verkörpert der Spätscholastiker Francisco de Vitoria, und was ist seine Bedeutung für das Völkerrecht? Der Moraltheologe Vitoria (um 1483–1546) wird als Vater des Völkerrechts bezeichnet, sein Verdienst in der Fortentwicklung des ius gentium zu einem ius inter gentes gesehen. Im Zuge des Rechtfertigungsdiskurses der Conquista begriff Vitoria die indigenen Völker Mittel- und Südamerikas nicht als inferior, sondern als Teil einer universellen Rechtsgemeinschaft. Mit "De Iure Belli Hispanorum in Barbaros" und "De Indis recenter inventis" 1538/39 spezifizierte er die Lehre des bellum iustum und wirkt mit seinen Ideen noch über Hugo Grotius hinaus bis in die heutige völkerrechtsgeschichtliche und friedensethische Forschung. Ein Diskussionsforum zu Werk und Person bot die Konferenz Francisco de Vitoria und die Normativität des Rechts des Frankfurter Exzellenzclusters "Die Herausbildung normativer Ordnungen" in Zusammenarbeit mit dem Hamburger Institut für Theologie und Frieden.* Die Veranstaltung des Cluster-Teilprojekts "Die Schule von Salamanca" (Matthias Lutz-Bachmann) knüpfte inhaltlich und personell an die Tagung Lex and Ius in the Political Theory of the Middle Ages (Dezember 2007) an. Neben Gästen wie Merio Scattola, Juan Cruz Cruz und Norbert Brieskorn referierten auch die Mitarbeitenden am Frankfurter Lehrstuhl für Philosophie Kirstin Bunge, Anselm Spindler und Andreas Wagner über ihre Forschungen. ...
Andreas Fahrmeirs These lautet, dass die Entwicklung der modernen Form der Staatsbürgerschaft "von einer spezifischen Erfahrung zwischenstaatlichen Wettbewerbs vorangetrieben wurde" (231). Dass alle oder fast alle erwachsenen Männer nach den Prinzipien der Aufklärung und des Liberalismus Rechte besaßen oder wenigstens fähig waren, zur politischen Mündigkeit erzogen zu werden, hat sicherlich auch zur Erweiterung der Rechte und der Zahl der Staatsbürger in vielfältiger Weise beigetragen. Nach Fahrmeir waren aber "Blut und Eisen" wichtiger für die Entwicklung von Staatsbürgerrechten als der Einfluss Lockes und Kants. Krieg oder die Vorbereitung auf einen Krieg haben Staaten angetrieben, eine "homogene, gesunde und produktive Bevölkerung" zu schaffen, um Stabilität und ökonomische Effizienz herzustellen (230). Und hauptsächlich deshalb wurden weitere zivile, politische und soziale Rechte breiteren Gruppen von Einwohnern gewährt und Grenzen zwischen Staatsbürgern und Ausländern schärfer gezogen. Dieser Hypothese folgend, kommt Fahrmeir zum Schluss, dass, da westliche Regierungen seit den 1970er Jahren zunehmend auf die Wehrpflicht verzichten und sich vielmehr auf den wirtschaftlichen Erfolg im Kontext einer globalisierten Ökonomie konzentrieren, sie sich fortan auch weniger um die Opferbereitschaft und um die Rechte ihrer Einwohner kümmern. Deren ökonomische Nutzbarkeit steht im Vordergrund (231 f.). ...
Im Folgenden werden einige Autoren wie Johannes Althusius, Henning Arnisaeus, Samuel Pufendorf und Michael Christoph Hanov vorgestellt, die in sehr unterschiedlicher Weise Anerkennung in der politischen Ideengeschichte genießen. Es geht vor allem darum, sie in ihren Vorstellungen zur Staatsform der Demokratie genauer zu betrachten. ...
In China war das europäische Völkerrecht bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts weitgehend unbekannt. Abgesehen von einzelnen Verträgen aus dem 17. und 18. Jahrhundert gab es weder Vertragspraxis noch Völkerrechtswissenschaft. Dies änderte sich erst durch Chinas Kriege mit westlichen Mächten. Die »Barbaren« nutzten ihre militärische Überlegenheit gegenüber China, um durch erzwungene völkerrechtliche Friedensverträge Handelsinteressen zu verwirklichen und halbkoloniale Strukturen zu etablieren. Diese Friedensübereinkommen wurden und werden, als "ungleiche Verträge" überschrieben, vielfach in der wissenschaftlichen Literatur besprochen. ...
Tagungsbericht des Workshops "Völkerrecht und Weltwirtschaft im 19. Jahrhundert. Die Internationalisierung der Ökonomie aus völkerrechts- und wirtschafts(theorie-)geschichtlicher Perspektive", der vom 3. bis 4. September 2009 in Frankfurt am Main stattfand. Veranstalter: Exzellenzcluster "Die Herausbildung normativer Ordnungen"; in Kooperation mit der Goethe Universität Frankfurt am Main; dem Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Die Entwicklung des Verständnisses von globaler Ordnung ist eng mit der Etablierung dessen verbunden, was in den Internationalen Beziehungen gemeinhin als „Westfälisches Staatensystem“ bezeichnet wird. Der Abschluss der Westfälischen Friedensverträge im Jahr 1648, die den Beginn einer auf rechtlicher Gleichheit und Selbstbestimmung basierenden internationalen Ordnung in Europa markieren sollen, wird dabei häufig auch als ein zentraler Meilenstein in der Entstehung der spezifischen politischen Praxis „Außenpolitik“ verstanden. Deren konstitutives Merkmal wird insbesondere im Konzept der „Souveränität“ verortet, eine befähigende Eigenschaft politischer Akteure, frei von Fremdeinfluss in einem größeren Kontext unter Herstellung von Innen-/Außen-Grenzen handeln zu können. Somit ist dieser Begriff einer der Grundprämissen, die in der Vorstellung eines „internationalen Systems“ zum Ausdruck kommt, in dem „souveräne“ Akteure in Beziehungen zu anderen „souveränen“ Akteuren treten – also „Außenpolitik“ betreiben. Nun ist die Denkfigur des Westfälischen Staatensystems bereits aus mehreren disziplinären Perspektiven heraus kritisiert worden, dennoch scheint die Vorstellung eines Systems souveräner Nationalstaaten beachtliche Standfestigkeit zu beweisen. Das Westfälische Staatenmodell – mit seinem „master concept“ Souveränität - verbindet das Konzept von politischer Autorität mit Territorialität und Gruppe und stellt somit ein einschlägiges wie analytisch handliches Ordnungsprinzip internationaler Beziehungen bereit. Oder in Stephen Krasners Worten: „it orders the minds of the policy-makers“.
Die Entwicklung des Verständnisses von globaler Ordnung ist eng mit der Etablierung dessen verbunden, was in den Internationalen Beziehungen gemeinhin als „Westfälisches Staatensystem“ bezeichnet wird. Der Abschluss der Westfälischen Friedensverträge im Jahr 1648, die den Beginn einer auf rechtlicher Gleichheit und Selbstbestimmung basierenden internationalen Ordnung in Europa markieren sollen, wird dabei häufig auch als ein zentraler Meilenstein in der Entstehung der spezifischen politischen Praxis „Außenpolitik“ verstanden. Deren konstitutives Merkmal wird insbesondere im Konzept der „Souveränität“ verortet, eine befähigende Eigenschaft politischer Akteure, frei von Fremdeinfluss in einem größeren Kontext unter Herstellung von Innen-/Außen-Grenzen handeln zu können. Somit ist dieser Begriff einer der Grundprämissen, die in der Vorstellung eines „internationalen Systems“ zum Ausdruck kommt, in dem „souveräne“ Akteure in Beziehungen zu anderen „souveränen“ Akteuren treten – also „Außenpolitik“ betreiben. Nun ist die Denkfigur des Westfälischen Staatensystems bereits aus mehreren disziplinären Perspektiven heraus kritisiert worden, dennoch scheint die Vorstellung eines Systems souveräner Nationalstaaten beachtliche Standfestigkeit zu beweisen. Das Westfälische Staatenmodell – mit seinem „master concept“ Souveränität - verbindet das Konzept von politischer Autorität mit Territorialität und Gruppe und stellt somit ein einschlägiges wie analytisch handliches Ordnungsprinzip internationaler Beziehungen bereit. Oder in Stephen Krasners Worten: „it orders the minds of the policy-makers“.
Der vorliegende Beitrag versucht in Grundzügen zwei große thematische und theoretische Stränge zu bearbeiten, die im Begriff der Positiven Generalprävention miteinander verwoben sind. Der eine Strang kann dabei nicht mehr leisten, als erst einmal eine Ahnung von den Herausforderungen zu vermitteln, die das Völkerstrafrecht und seine Kriminologie an die im nationalen Strafrecht geläufigen Strafzwecke stellt; der andere Strang arbeitet dann ausführlicher kriminologisch, rechts- und normentheoretisch heraus, was das Völkerstrafrecht mit seinem Verfahren und seinen Sanktionen - immer gemessen an seinen eigenen immanenten und teilweise noch impliziten Ansprüchen - an expliziten Rechtswirkungen jedenfalls dann anstreben muss, wenn es, wie das nationalstaatliche Strafrecht auch, ein dezidiert präventiv ausgerichtetes Schuldstrafrecht sein und bleiben möchte. Beide Stränge treffen sich schließlich in der Überlegung, dass das Völkerstrafecht in vielfacher, hier dann auch näher erläuterter Weise eine „neue Form“ von Strafrecht ist, dessen Zweckbestimmung sich zwar der teleologischen Semantik des nationalen Strafrechts bedienen darf, die aber aus der Natur seines Gegenstandes heraus etwas ganz anderes und auch Neues bedeuten muss.
Die fragmentierte Verrechtlichung des internationalen Raums, die Proliferation von Regelungsarrangements jenseits des Staates und die Diffusion globaler Normen sowie die daraus resultierenden Geltungs-, Kompetenz- und Autoritätskonflikte sind seit geraumer Zeit ein in der sozialwissenschaftlichen Literatur viel diskutiertes Phänomen. Überlappungen von nationalen Regierungssystemen und von im Völkerrecht verankerten klassischen internationalen Regimen existieren seit der Schaffung des Westfälischen Staatensystems.In jüngerer Zeit verstärkte sich der Pluralismus normativer Ordnungen jedoch global durch neuartige Typen von Regelungsarrangements jenseits des Staates. Auch unter den zwischenstaatlich geschaffenen internationalen Institutionen finden sich solche, die autonome Handlungs- und Entscheidungskompetenzen zugesprochen bekommen haben und diese als Akteure mit eigener Subjektivität ausüben. Hinzu kommt eine immer stärkere Aufnahme von „behind the border issues“ in den Aufgabenkatalog dieser Regime und Organisationen (Zürn 2004). Diese Entwicklungen führen zu einem neuen Grad an Kontestation und Umstrittenheit globaler normativer Ordnungen. Weder die Herstellung einer einheitlichen globalen normativen Ordnung noch eine Re-Nationalisierung des Rechts erscheinen heute als realistische Zukunftsprognosen. Umso wichtiger ist es daher, sich mit den Auswirkungen dieses Pluralismus’ normativer Ordnungen zu beschäftigen.
Die fragmentierte Verrechtlichung des internationalen Raums, die Proliferation von Regelungsarrangements jenseits des Staates und die Diffusion globaler Normen sowie die daraus resultierenden Geltungs-, Kompetenz- und Autoritätskonflikte sind seit geraumer Zeit ein in der sozialwissenschaftlichen Literatur viel diskutiertes Phänomen. Überlappungen von nationalen Regierungssystemen und von im Völkerrecht verankerten klassischen internationalen Regimen existieren seit der Schaffung des Westfälischen Staatensystems.In jüngerer Zeit verstärkte sich der Pluralismus normativer Ordnungen jedoch global durch neuartige Typen von Regelungsarrangements jenseits des Staates. Auch unter den zwischenstaatlich geschaffenen internationalen Institutionen finden sich solche, die autonome Handlungs- und Entscheidungskompetenzen zugesprochen bekommen haben und diese als Akteure mit eigener Subjektivität ausüben. Hinzu kommt eine immer stärkere Aufnahme von „behind the border issues“ in den Aufgabenkatalog dieser Regime und Organisationen (Zürn 2004). Diese Entwicklungen führen zu einem neuen Grad an Kontestation und Umstrittenheit globaler normativer Ordnungen. Weder die Herstellung einer einheitlichen globalen normativen Ordnung noch eine Re-Nationalisierung des Rechts erscheinen heute als realistische Zukunftsprognosen. Umso wichtiger ist es daher, sich mit den Auswirkungen dieses Pluralismus’ normativer Ordnungen zu beschäftigen.
Kurz vor Silvester sah sich der designierte Vorsitzende des deutschen Flughafenverbandes (ADV) Christoph Blume einer heftigen öffentlichen Kritik ausgesetzt. Grund war sein Vorschlag die zukünftigen Flughafenkontrollen nicht auf technisches Screening zu beschränken, sondern durch aktives Profiling deren Effizienz zu optimieren http://www.rp-online.de/politik/deutschland/Flughafenchef-will-Kontrollen-nach-Herkunft_aid_946638.html. Die öffentlichen Proteste waren heftig...
Die Herausbildung normativer Ordnungen : zur Idee eines interdisziplinären Forschungsprogramms
(2010)
Ein geistes- und sozialwissenschaftliches Forschungsprogramm betritt mit der These, dass wir in einer Zeit tiefgreifender sozialer Veränderungen leben, kein Neuland. Ein thematischer Fokus auf die Frage der Herausbildung normativer Ordnungen mit Bezug auf die entsprechenden Verschiebungen, Umbrüche und Konflikte in verschiedenen Gesellschaften und auf transnationaler Ebene bringt dagegen etwas Neues und Wichtiges ans Licht. Das ist jedenfalls unsere Überzeugung.
Rüstungskontrolle entwickelte sich während des Ost-West-Konflikts zu einem wichtigen Element für die Stabilisierung des internationalen Systems und zur Verhütung eines Atomkriegs, wobei jedoch die Rahmenbedingungen der bipolaren Blockkonfrontation immer wieder einschränkend wirkten. Das Ende des Kalten Krieges brachte zunächst eine Welle des Optimismus und der Hoffnung mit sich, dass nun größere Fortschritte in der Rüstungskontrolle möglich sein sollten. Und in der Tat stellten sich in der ersten Hälfte der 1990er Jahre Erfolge ein: Unter anderem wurden die Zahl der atomaren Sprengköpfe reduziert, Chemiewaffen und Antipersonenminen verboten, der nukleare Umfassende Teststoppvertrag (CTBT) abgeschlossen und der Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) an die neuen Bedingungen angepasst. Ab Mitte der 1990er Jahre setzte jedoch eine Stagnation in der Rüstungskontrolle ein, die sich spätestens mit der Amtsübernahme der Bush-Administration zu einer handfesten Krise auswuchs. Von manchen Beobachter/innen und Praktiker/innen wurde gar das Ende der Rüstungskontrolle – zumindest in ihrer bisher bekannten Form – postuliert oder diagnostiziert.
Auf der großen Konferenz der SGIR (Standing Group on International Relations) vom 9.-11. September 2010 in Stockholm, Schweden, organisierten wir eine eigene Sektion zum Thema Sicherheitskultur im Wandel. In sieben panels wurden viele Aspekte dieses Oberthemas diskutiert und erläutert, wie im ausführlichen Konferenzbericht nachzulesen ist
Willkommen!
(2010)
Auf dem NATO-Gipfel in Lissabon wurde soeben eine neue Sicherheitsstrategie beschlossen. Die Allianz werde nun „more effective, more engaged, and more efficient“ [Quelle http://www.nato.int/cps/en/natolive/news_68216.htm], so NATO-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen. Ohne die Folgen dieser neuen Strategie bereits jetzt evaluieren zu können, so kann man doch festhalten, dass mit dieser Strategie tatsächlich ein sich seit geraumer Zeit abzeichnender Paradigmenwechsel seinen vorläufigen Höhepunkt gefunden hat: Die NATO 3.0 als Risikomanager...
Wer in den letzten Monaten die Zeitungen aufschlug, kam um Hiobsbotschaften über den Zustand des Euros und Europas nicht herum. Von Hilferufen diverser peripherer Mitgliedsstaaten war allerorten die Rede, gar vom Auseinanderbrechen der Gemeinschaftswährung. Die Regierungsspitzen, den Marktmechanismen scheinbar hilflos ausgeliefert, beraten sich auf Krisengipfeln, beginnend mit dem ersten Sondergipfel zur Eurokrise am 11. Februar. Rettungsschirme überall, die dann zu klein sind für die Menge an Mitgliedsstaaten, die man spekulativ noch darunter verorten könnte. Hermann von Rompuy sieht die EU gar in einem Überlebenskampf ...
Man befindet sich im Krieg: Mit der zunehmenden Vernetzung der Weltent stehen neue Sicherheitsherausforderungen. Angriffe im Internet sind keine Seltenheit mehr und die Frage, wie man damit umgeht steht überall auf der Tagesordnung. Die NATO führte mit der „Cyber Coalition 2010 Exercise“ erstmals ein Cyberwar-Manöver durch und die USA aktivierten 2010 eine reine Cyberwar-Einheit [Quelle]. Sowohl auf staatlicher als auch zwischenstaatlicher Ebene haben sich die Räder in Bewegung gesetzt um den neuen Bedrohungen zu begegnen....
In seiner ausführlichen Untersuchung unterschiedlicher philosophischer Ansätze zum Prinzip „Verantwortung“ führt Ludger Heidbrink (2003) aus, dass die Standardtheorie der „Verantwortung“ auf drei Pfeilern beruhe, „dem Subjekt der Verantwortung, dem Objekt der Verantwortung und der Instanz der Verantwortung“ (ebd.: S. 21 f.; Hervorhebung von B. H.). Dabei bezieht er sich auf einige philosophische Ansätze, die Verantwortung in einer mehrstelligen Relation verstehen: Eine Person hat (1) Verantwortung für etwas (2) vor und gegenüber jemandem (3) und wird nach Maßgabe von gewissen Kriterien beurteilt (4) (u. a. Lenk/Maring 1993; Höffe 1993). An dieser Definition wird deutlich, dass es sich bei „Verantwortung“ um ein zutiefst soziales Handlungsprinzip dreht, denn eine Person, die verantwortlich handelt, tritt immer in irgendeiner Form in Interaktion mit ihrer sozialen Umwelt. So kümmern sich beispielsweise Eltern um ihre Kinder; Arbeitsnehmer stellen im Rahmen kollegialer Arbeitsteilung ein Produkt her oder erfüllen eine Dienstleistung für einen Kunden. Selbst wer sich gegenüber einem Tier oder der Natur verantwortlich verhält, erfüllt dabei eine moralische Norm, deren Einhaltung die Gesellschaft von ihm erwartet. Daran wird deutlich, dass eine Person, auch wenn sie sich in ihrem Handeln nicht direkt auf andere Menschen bezieht, gegenüber Personen oder Instanzen die Folgen ihres Verhaltens verantworten muss, was bedeutet, dass sie im Rahmen der Rechenschaftspflicht letztlich auch in eine Interaktion mit anderen Menschen tritt. Nur von mündigen Menschen kann Verantwortung für ihr Handeln erwartet werden. Der intersubjektive Charakter des Verantwortungspostulats lässt normalerweise auch zu, dass sich die beteiligten Personen über die Voraussetzungen verständigen können, unter denen das geforderte Handeln möglich ist oder war. Denn meistens genügt allein der Willen einer Person nicht zur Übernahme von Verantwortung.
Rezension zu: Julian Millie: Splashed by the saint. Ritual reading and islamic sanctity in West Java
(2011)
"Vom Heiligen bespritzt. Rituelle Lesung und muslimische Heiligkeit in Westjava" ist der aus dem Englischen wörtlich übersetzte Titel einer modernen Ethnografie zum Sunda-Gebiet. Wie in einer klassischen Ethnografie wird ein bestimmtes Ritual ins Zentrum der Untersuchung gerückt. Es handelt sich dabei um eine Lesung, die sich auf "Heiligkeit" bezieht und deshalb vom Autor als karamat-Lesung (Arab.: karamat - charismatische und/oder mystische Kraft) bezeichnet wird. Die Lesungen finden entweder im privaten, häuslichen Umfeld oder in einem Pesantren (muslimisches Internat) statt, wo sie von jedem Interessenten besucht werden können. Kern des Rituals sind Texte über Abd al-Qadir al-Jaelani, den die Ritualteilnehmer als Mittler zu Allah verstehen, und an dessen Heiligkeit sie Anteil haben können. Interessant ist dabei, dass Abd al Qadir kein autochthoner Urahn ist. Der Legende nach wurde er 1088 n. Chr. in Gilan im Iran geboren und in Bagdad beerdigt, wo sein Grabmal zu einer Pilgerstätte von Muslimen aus aller Welt geworden ist. Erklärtes Ziel des Autors ist es, zu untersuchen, was ritualisiertes Lesen und die Rezitation sakraler Erzählungen über Islamische Frömmigkeit und über den Raum, den die Texte in der muslimischen Gesellschaft einnehmen, aussagen.
Anfang des 20. Jahrhunderts regierte Europa über ca. 85% des globalen Territoriums in Form von Kolonien, Protektoraten und Dependancen. Die koloniale Expansion war ein exorbitanter und gewalttätiger Prozess, der durch Ausbeutung, Versklavung und Diebstahl charakterisiert war. Es stellt sich deswegen die Frage, warum sich innerhalb der westlichen wissenschaftlichen Disziplinen lange Zeit nur eine kleine Minderheit diesem Ereignis analytisch angenommen hat. Keine große intellektuelle Anstrengung ist vonnöten, um zu verstehen, dass eine solch massive territoriale Expansion, die zum Teil über Jahrhunderte gewaltvoll erhalten wurde, erstens nicht nur durch militärische Präsenz möglich war, zweitens nicht mit der bloßen formalen Unabhängigkeit der kolonisierten Staaten zu einem Ende kommen konnte und schließlich kaum nur Spuren in den kolonisierten Ländern hinterlassen haben kann, sondern auch den globalen Norden prägten. Postkoloniale Studien nähern sich dieser Komplexität und irritieren dabei die Vorstellung einer zwangsläufigen, geradezu naturwüchsigen, kolonialen Beherrschung durch Europa. Sie werfen einen Blick auf die Mannigfaltigkeit kolonialer Interventionen und deren Wirkmächtigkeit bis in die heutigen Tage (etwa Randeria/Eckert 2009).
The Alor-Pantar Archipelago is still one of the most under-researched areas of Indonesia. However, in January 2009 I was able to collect data on anthropomorphic sculptures in the Tanjung Muna area of Pantar. The study used photographs of objects that had been purchased recently by European private art collectors in order to elicit responses regarding the local mythology. I was also able to interview local traders as well as the dealer who sold the sculptures, which allowed me to document information regarding their origin and former use, as well as the circumstances under which they had found their way on to the international art market. Traditional marriage rules as well as black magic played a central role. Furthermore, in the course of my research by chance I learned of a contemporary ancestor cult connected to the construction of a new clan house and of traditional (pre-Protestant) forms of healing.
In ihrem Buch "Cultivating Humanity" formuliert Martha Nussbaum folgenden Appell: "(…) die Welt um uns herum ist unausweichlich international. Themen vom Handel bis zur Landwirtschaft – über die Menschenrechte bis hin zu der Linderung von Hungersnöten – fordern uns dazu heraus, den Blick über eng gefasste Gruppenloyalitäten hinaus zu wagen und weit entfernte Lebenswirklichkeiten zu berücksichtigen. (…) Die Kultivierung unserer Menschlichkeit in einer komplexen und ineinander verflochtenen Welt, bedarf eines Verständnisses über die Art und Weise in der gemeinsame Bedürfnisse und Ziele in unterschiedlichen Lebensverhältnissen je verschieden identifiziert und verfolgt werden" (1997, 10). Diese Forderung, die das liberale westliche Individuum dazu aufruft, sich angesichts zunehmender globaler Interdependenzen für Belange verantwortlich zu zeigen, die über das jeweilige Eigeninteresse hinausgehen, erscheint auf den ersten Blick als ein überaus lobenswertes Unternehmen.
Gefährliche Kulturen?
(2011)
Kürzlich hat Thomas Steinfeld das Pamphlet des Osloer Attentäters analysiert und festgestellt, dass es vor allem von zwei stets wiederkehrenden Feindbildern durchsetzt ist: “Multikulturalisten” und “Kulturmarxisten” (SZ vom 27.07.2011). Augenfällig enthalten beide Begriffe das Wort Kultur. Für Steinfeld ist es diesem semantischen Additiv geschuldet, dass es dem rechtsextremen und fundamentalistischen Milieu so leicht gelingt, aus Einwanderern ‘Islamisten’ und aus Sozialdemokraten ‘Stalinisten’ zu machen. Wer zustimmend von Multikulturalismus spricht, befürworte zwar Vielfalt, der Begriff kann aber ebenso leicht zur Konstruktion von unverrückbar erscheinenden “kulturellen Anderen” dienen. Ähnlich diffus subsumierend operiere die Rhetorik von Kulturmarxisten. Aufgrund dieses Missbrauchspotentials sei eine starke Zurückhaltung gegenüber dem Kulturbegriff geboten. Man solle besser, so Steinfeld “auf das Wort verzichten”(ebd.)...
WikiLeaks hat mit der Veröffentlichung der Afghan War Logs im Juli 2010 die Einsätze von U.S.-Spezialeinheiten in Afghanistan in den Fokus der Öffentlichkeit katapultiert: Die U.S.-Task Force 373 (TF-373) jagt in Afghanistan Terroristen und Talibanführer. Ihr Auftrag ist es, diese gefangen zu nehmen oder zu töten. Die ISAF-Staaten führen dazu eine Joint Priority Effects List (JPEL), mit den Spalten Capture und Kill, jedoch unterliegen die U.S.-Einheiten dem Mandat der Operation Enduring Freedom (OEF). Die Einsätze unterliegen stets der Geheimhaltung und finden auch im deutschen Mandatsgebiet in Nordafghanistan statt. Hier greifen U.S.-Einheiten auf deutsche Infrastruktur und auf logistische Unterstützung durch die Bundeswehr zurück.Die veröffentlichten Dokumente enthüllen somit ein Problem der deutschen Afghanistanpolitik: Durch die indirekte Beteiligung der Bundeswehr an diesen Einsätzen drängt sich die Frage auf, inwieweit hier eine demokratische Legitimation und die grundgesetzlich-etablierte parlamentarische Kontrollfunktion gegeben sind. Denn problematisch wird die Unterstützerrolle der Bundeswehr im Regional Command North (RC-North), sobald sie den Bereich des parlamentarischen Mandats verlässt. Das OEF-Mandat für die Bundeswehr – das den Einsatz von bis zu 100 Soldaten des Kommando Spezialkräfte vorsah – wurde Ende 2008 nicht verlängert; das Engagement in Nordafghanistan findet seit dem nur noch im Rahmen der Sicherheits- und Aufbaumission ISAF statt...
Die Wirkung von Leaks auf der policy Ebene ist bisher schwer auszumachen. Eine Umfrage zur Veröffentlichung der sogenannten Palestine Papers versuchte eine Annäherung.
Im Rahmen einer Forschungsarbeit zur Bedeutung von Geheimnis und Leaking in Friedensverhandlungen wurde eine Expertenbefragung ins Leben gerufen, die die Wirkung der sogenannten Palestine Papers auf den Nahost-Verhandlungsprozess bewerten sollte. Die Ergebnisse zeigten, dass die Hoffnung auf eindeutige Erkenntnisse nicht nur durch die Komplexität des Konfliktes so gut wie aufgegeben werden kann...
Auch Christoph Bieber, Professor an der Universität Duisburg-Essen, gab uns am Rande der Podiumsdiskussion ein kurzes Interview. Ist WikiLeaks als erste staatenlose Nachrichtenorganisation zu bezeichnen? Wie ist es um die jeweilige Ethik eines Lecks bestellt? Regulation scheint im digitalen Zeitalter jedenfalls höchst unwahrscheinlich. Das Gespräch führte Anja Schwiertz
Die Dissertation gliedert sich in zwei Teile – einen methodisch-wissenschaftstheoretischen bzw. biografisch-dogmenhistorischen und einen wirtschaftsethischen Bereich. Beide Abschnitte sind wechselseitig miteinander verzahnt. Im ersten Teil geht es vorwiegend um biografische und theoriegeschichtliche Fragestellungen. Der erste Aufsatz – On the Affiliation of Phenomenology and Ordoliberalism – beschäftigt sich mit dem wechselseitigen Einfluss von Husserl, Rudolf und Walter Eucken. Der erste Aufsatz – On the Affiliation of Phenomenology and Ordoliberalism – beschäftigt sich mit dem wechselseitigen Einfluss von Husserl, Rudolf und Walter Eucken. Dabei wird eine Drei-Ebenen-Unterscheidung vorgenommen: Einflüsse lassen sich demnach nicht nur auf der biografischen, sondern gleichfalls auf der wissenschaftstheoretischen und sozialphilosophischen Ebene ausmachen. Dennoch ist Vorsicht geboten, denn der Einfluss der Phänomenologie auf das Werk Walter Euckens sollte nicht überbetont werden, in dem Sinne, dass man Eucken als angewandten Phänomenologen und die Husserlsche Phänomenologie als Metatheorie des Ordoliberalismus darstellt. Vielmehr ist von einem eklektischen Denkmuster in den Schriften Euckens auszugehen, das maßgeblich vom Werk seines Vaters beeinflusst wurde (d.i., Walter Eucken als Rudolf Euckenianer) – und dies sowohl im Bereich der Wissenschaftstheorie und Methodik als auch im Kontext des sozialphilosophischen Topos der Gesellschaftskrisis. Der zweite Aufsatz – An Ordoliberal Interpretation of Adam Smith – geht den Parallelen im Denken Adam Smiths und Euckens nach. Auffallend ist, dass Eucken Smith meist im Zusammenhang mit seiner Kritik am laissez faire- respektive Paläoliberalismus zitiert. Dabei ist seine Bezugnahme auf Smith von verzerrten Stereotypen geprägt – und dies obwohl es einige bemerkenswerte Parallelen nicht nur zwischen Eucken und Smith, sondern auch zwischen Smith und Kant gibt. Der Übergang vom sogenannten Paläo- bzw. klassischen Liberalismus hin zum Ordoliberalismus ist somit gradueller, nicht jedoch revolutionärer Art. Im Mittelpunkt des zweiten Hauptteils stehen wirtschaftsethische Themenstellungen, die eine große Affinität zum Forschungsprogramm des Exzellenzclusters 'Die Herausbildung normativer Ordnungen' aufweisen. Dabei geht es wesentlich um die Herausarbeitung des ethischen Gehalts und der stark normativen Komponenten des Ordoliberalismus. Die ersten Essays im zweiten Teilbereich der Dissertation beziehen sich primär auf Eucken und die Freiburger Schule. Die letzten beiden Aufsätze jedoch sind bestrebt, über Eucken hinauszugehen und den Ordoliberalismus i.e.S. um den Soziologischen Neoliberalismus bzw. den Wirtschafts- und Sozialhumanismus Rüstows und Röpkes zu erweitern. Die Aufsätze 'Über die normativen Implikationen des Ordoliberalismus für die moderne Wirtschaftsethik' und 'On the Economic Ethics of Walter Eucken' geben dem Leser einen Überblick über die Wirtschaftsethik der Freiburger Schule im Allgemeinen und Walter Euckens im Besonderen. Dabei wird insbesondere das ordoliberale Staats- sowie das (in der kantischen Tradition stehende) Freiheitsverständnis herausgearbeitet und der Versuch unternommen, Eucken für die moderne Wirtschaftsethik anschlussfähig zu machen. Als Ergebnis wird Euckens Ordoliberalismus, dem es um ein ausgewogenes Verhältnis von Eigeninteresse und Gemeinwohl und die Realisierung des Ideals einer funktionsfähigen und menschenwürdigen Gesellschaftsordnung geht, im Spannungsfeld von Homannscher Moralökonomik und Ulrichs Integrativer Wirtschaftsethik porträtiert. Ergänzt wird dieser Einblick in die ordoliberale Wirtschaftsethik durch das Kapitel 'Von Hayek and Ordoliberalism on Justice', das die Gerechtigkeitskonzeptionen Euckens, Rüstows und Röpkes mit derjenigen von von Hayek kontrastiert. Derart werden u.a. die Unterschiede zwischen Ordoliberalismus und Evolutorischem Liberalismus deutlich. Das Kapitel 'Individual versus Regulatory Ethics: An Economic-Ethical and Theoretical-Historical Analysis of German Neoliberalism' untersucht im Anschluss an Foucaults ‚Ambiguitätsthese‘ das Verhältnis von Individual- und Ordnungsethik und kommt zu dem Ergebnis, dass es die Besonderheit des Ordoliberalismus ist, eine weitreichende, integrative Einheit beider Ebenen vorzunehmen. Aufbauend auf der Unterscheidung von Individual- und Ordnungsethik werden im vorletzten Kapitel – 'Ordoliberalism and the Evolution of Norms' – schließlich die divergierenden Normengenese-Prozesse im Ordoliberalismus einer Analyse unterzogen. Das verblüffende Resultat lautet, dass im Ordoliberalismus zwei unterschiedliche Arten der Entstehung von Normen nebeneinander existieren – eine kulturell-evolutionäre und eine elitär-expertokratische. Mithilfe dieser Unterscheidung ist eine weitere Differenzierung zwischen von Hayek und dem Ordoliberalismus möglich. Das letzte Kapitel – Beyond Ordoliberalism? – fasst zentrale Kritikpunkte am Ordoliberalismus noch einmal zusammen und geht der Frage nach, inwiefern es realistisch erscheint, auf eine Renaissance eines aktualisierten Ordoliberalismus zu hoffen?
“Kurz mal Weltmacht” überschrieb die ZEIT letzte Woche ihren Artikel, der den Untergang von WikiLeaks und das Ende Julian Assanges nachzeichnete. Auch Hoffnungsträger scheitern, hieß es, und der finanzielle Bankrott stelle ein eher wenig rühmliches Ende dar. Und trotzdem, so das Resümee, die Idee hinter seinem Projekt bleibe am Leben. In welche Richtung sie sich für den Nahost-Konflikt verwirklicht, wagt allerdings kaum jemand zu bewerten...
Seit langem existiert der Wunsch, Stakeholder, Endnutzer und Bürger am Forschungsprozess über sicherheitsrelevante Themen zu beteiligen. Dies beinhaltet auch die potenziellen Auswirkungen der Forschungsprozeduren und -ergebnisse auf diese Statusgruppen. Bereits im vergangenen Sommer wurden diese Themen in zwei Workshops auf europäischer Ebene behandelt, geladen hatten die Generaldirektion (GD) Forschung und Innovation [link] bzw. die Research Executive Agency der Europäischen Kommission [link]. Unter dem Titel “Challenge of Inclusive, Innovative, and Secure Societies” wurden Synergien, aber auch Konflikte zwischen den strategischen Zielen von gesellschaftlicher Integration, Sicherheit und wirtschaftlichen Innovationen im Rahmen der EU-weiten Sicherheitsforschung analysiert. Die Themenbereiche von gesellschaftlicher Resilienz und von Vertrauen der Bürgern, die bis jetzt eher am Rande der Projektausschreibungen erschienen sind, wurden programmatisch als prioritär eingestuft...
Spundekäs' statt Salat : verantwortungsbewusste Risiko-Kommunikation am Beispiel der EHC-Epidemie
(2011)
So… jetzt also auch noch das so gesunde Gemüse. Nach Salmonellen in Geflügel, Glykol im Wein, Würmer in Fischen, Pestiziden im Tee, Schweinemast, Gammelfleisch, Dioxin in Eiern, Nitrofen in Futterweizen, HCH in Milch und BSE in Rindfleisch der nächste Lebensmittelskandal: Der Darmkeim EHEC kontaminiert frisches Gemüse und Blattsalate. Da stellt sich doch die Frage, was man heutzutage überhaupt noch essen kann, was nicht ausschließlich aus dem eigenen Garten kommt...
So gewiss die Rechtsgeschichte nicht Hilfswissenschaft der dogmatischen Fächer ist, so unentbehrlich ist sie für die Justierung und Fortentwicklung der Grundbegrifflichkeit, der systematischen Analyse und dogmatischen Konstruktion des geltenden Rechts. Dies sei anhand von Herausforderungen gezeigt, die sich aus dem europäischen Rechtsraum für die Rechtswissenschaft ergeben, genauer, für die Wissenschaft vom Verwaltungsrecht. Diese ist besonders betroffen, weil ihre Grundbegrifflichkeit erodiert. ...
In seinem Handbuch und in seinen zahlreichen Beiträgen zur Geschichte des öffentlichen Rechts hat Michael Stolleis einen besonderen methodischen Ansatz entwickelt, den er ausdrücklich als einen "wissenschaftsgeschichtlichen" vorgestellt hat. Damit ist ein Ansatz gemeint, der die gelehrte Diskussion berücksichtigt, um die Wege zu rekonstruieren, auf denen Recht und Politik seit der Frühen Neuzeit in ihrem wechselseitigen Verhältnis bestimmt wurden, an dem Ausbau des modernen Staats teilnahmen und dem historischen Prozess die Mittel zur Selbstverständigung anboten. Wie würde es nun aussehen, wenn wir diesen methodischen Ansatz systematisch in der Geschichte der moralphilosophischen Lehren und besonders in der Geschichte des politischen Denkens anwendeten? Was könnte man sehen, wenn man die Frühe Neuzeit in der Perspektive einer radikalisierten wissenschaftsgeschichtlichen Methode betrachtet? ...
Die Entdeckung der rechtsextremen Terrorzelle aus Zwickau, die mutmaßlich für die Ermordung von mindestens neun Menschen verantwortlich ist, hat in der Politik und den Massenmedien eine sicherheits- und demokratiepolitisch relevante Frage aufgeworfen: Wie kann es sein, dass drei Neonazis jahrelang mordend durch Deutschland ziehen, diese dabei Kontakte zur Neonazi-Szene und NPD unterhalten haben und der Staat davon nichts bekommen hat? Der in dieser Frage implizit enthaltende Vorwurf der Inkompetenz und Tatenlosigkeit verschärft sich noch, wenn man zur Kenntnis nimmt, dass in den letzten Jahren zahlreiche Interna aus rechtsextremen Internetforen, sogenannte Nazi-Leaks, veröffentlicht wurden...
Die Geschichte Südosteuropas scheint eine Geschichte des Anderen zu sein: sei es, weil sie das Bild eines Anderen ist oder sei es, weil sie es gerade nicht ist. Dementsprechend gilt es, entweder sie als Imagination zu dekonstruieren oder ihre Verschiedenheit nachzuweisen. Sie lebt offensichtlich zwischen Konstruktion und Negation, Mythologie und Aufklärung, so dass es zuweilen schwer fallen mag, Identitätsmerkmale positiv zu definieren. ...
Aus der Sicht der deutschen Innenpolitik ist heute kaum eine andere inter-nationale Relation so brisant wie das Verhältnis zwischen Türken und Deutschen. Nicht erst seit Sarrazins Buch wird die Herausbildung und strukturelle Verfestigung einer neuen Kategorie des "Inländers", der Kategorie des "Deutschtürken", mit großem Argwohn betrachtet. Aber Sarrazin hat diesen Argwohn angeheizt, indem er das Thema in einer Weise angesprochen hat, die den Maximen der obwaltenden Medien- und Jetzt-rede-ich-Gesellschaft entspricht. Seither wird so laut auf "Klärung" gedrungen, dass selbst auf Verdrängung programmierte Ohren den Ruf nicht überhören können. Die Politik reagiert, will Gutes bewirken oder wenigstens die Scherben zusammenkehren und ruft sich selbst zur "integrationspolitischen" Ordnung. Man kündigt eine neue Offensive an, die sich reibungslos in das Netz der zahllosen Offensiven einfügt, die auf allen möglichen Feldern in unserer Offensivenzeit unternommen wurden und noch kommen werden. Dass die integrationspolitischen Blaupausen, die da entstehen sollen, eigentlich gar nicht von Integration im strikten Sinne, sondern von Assimilation handeln, spielt keine Rolle. Falsa demonstratio non nocet. Unterscheidungen stören nur, und "Multi-Kulti" ist tot, wie jeder weiß oder wissen müsste. ...
Die Collectio Thessalonicensis ist eine nur fragmentarisch überlieferte Sammlung von Papst- und Kaiserbriefen, angeblich vor dem Jahre 531 zusammengestellt. Sie ist seit langen Jahren nicht mehr (oder doch nur peripher) in der internationalen Forschung beachtet worden. Aber nicht nur dieser Umstand veranlasste uns zur eingehenderen Beschäftigung mit diesem Konvolut interessanter Texte. In den letzten Jahren und Jahrzehnten hat die wissenschaftliche Durchdringung der christlichen Spätantike enorme Fortschritte gemacht. Neue Hilfsmittel – nicht zuletzt die heute zur Verfügung stehenden elektronischen Ressourcen – stehen nunmehr zur Verfügung. Auch neue wissenschaftliche Fragestellungen evozieren eine erneute Beschäftigung mit dieser (angeblich oder tatsächlich) aus dem 6. Jahrhundert stammenden Sammlung wichtiger Dokumente. Die seit einigen Jahren erneut aufgeflammte Diskussion über die Umstände der endgültigen Unterstellung der Bistümer des sog. östlichen Illyricum in den 50er Jahren des 8. Jahrhunderts unter Rom erfordert es, die kirchengeschichtlichen Hintergründe dieser bis dahin lange zwischen Rom und Konstantinopel umstrittenen Region (man denke nur an das sog. Vikariat von Thessaloniki) erneut ins Auge zu fassen. ...
Der Sammelband enthält die Vorträge einer altertumswissenschaftlichen Tagung, die unter gleichem Titel am Freiburger Antike-Zentrum (dort auch "Antikenzentrum" genannt) stattfand und an der Historiker, Kirchenhistoriker, Philologen und Philosophen teilgenommen haben. ...
Hartmut Leppin dokumentiert exemplarisch das Eindringen christlichen Geistes in das traditionelle Kaiserbild. ...
Im Mittelpunkt des Gutachtens stehen die anthropologischen Grundlagen, das wirtschaftsethische Fundament und das Menschenbild der Sozialen Marktwirtschaft. Die Leitlinien des Wittenberg-Prozesses der Chemie-Sozialpartner dienen dabei als argumentative Grundstruktur. Ziel der Arbeit ist es, aufzuzeigen, dass die CSSA und der Wittenberg-Prozess auf den normativen und wirtschaftsethischen Prämissen der (originären) Sozialen Marktwirtschaft ruhen und die Sozialpartnerschaft der chemischen Industrie ein wichtiger Baustein ist auf dem Weg hin zu einer Neubegründung und Renaissance der Sozialen Marktwirtschaft vor dem Hintergrund der Globalisierung. Folgende Hypothesen sollen dabei eingehender untersucht werden: 1. Fundamental für die Wirtschaftsethik der Sozialen Marktwirtschaft ist die Unterscheidung von Individual, Unternehmens-und Ordnungsethik. 2. Das Freiheitsverständnis der Sozialen Marktwirtschaft enthält sowohl negative (im Sinne der Abwesenheit von Willkür und Zwang) als auch positive Momente (im Sinne von rationaler Selbstbestimmung und kantischer Autonomie). Darüber hinaus inkorporiert es die aus der Konstitutionenökonomik bekannten Prinzipien der Diskriminierungs und Privilegienfreiheit. 3. Das Gerechtigkeitsverständnis der Sozialen Marktwirtschaft ist synkretistisch und eklektisch; es verbindet kommutative mit distributiven Gerechtigkeitselementen. 4. Der Homo oeconomicus ist kein(!) Bestandteil der Wirtschaftsethik der Sozialen Marktwirtschaft. Diese weist vielmehr Parallelen zur Heuristik der Kulturellen Ökonomik – dem sogenannten Homo culturalis – auf. 5. Eine bedeutende Funktion innerhalb der Sozialen Marktwirtschaft kommt der Sozialpartnerschaft zu. Diese leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der sozioökonomischen Teilhabe und Inklusion auf der unternehmensethischen Ebene.
Osama Bin Ladens "Bild-Tod"
(2011)
Nach den terroristischen Anschlägen in New York und Washington D.C. verkündete der damalige Präsident der Vereinigten Staaten, George W. Bush in einem Gespräch mit Journalisten im Pentagon am 17. September 2001: “I want justice [...]. And there’s an old poster out West I recall, that said, ‘Wanted, Dead or Alive’”. Fast 10 Jahre später ist Bushs Wunsch nach Gerechtigkeit in Erfüllung gegangen – mit einem neuen Präsidenten. Am 2. Mai 2011 teilte Präsident Obama der Öffentlichkeit mit:
“Tonight, I can report to the American people and to the world that the United States has conducted an operation that killed Osama bin Laden, the leader of al Qaeda, and a terrorist who’s responsible for the murder of thousands of innocent men, women and children. [...].We will be relentless in defense of our citizens and our friends and allies. We will be true to the values that make us who we are. And on nights like this one, we can say to those families who have lost loved ones to al Qaeda’s terror, justice has been done”.
Mit dem Tod von Osama bin Laden wird allem Anschein nach ein wichtiges Kapitel im Krieg gegen den Terror geschlossen. Präsident Obama verfolgt weiterhin aktiv das Ziel, die US-amerikanischen Truppen aus Afghanistan abzuziehen; Sicherheitsgesetze werden auch in Deutschland auf ihre Nützlichkeit und Verfassungskonformität überprüft....
Jüngst ist wieder einmal Streit entbrannt zwischen den Koalitionspartnern: Während Innenminister Friedrichs (CSU) öffentlich eine Entfristung des Anti-Terror-Pakets befürwortet, widerspricht Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vehement (siehe FAZ, SZ). Solche politischen Konflikte zwischen dem Innenministerium und dem Justizministerium scheinen in Zeiten internationaler Terrornetzwerke unumgänglich und alltäglich zu sein. Innenminister spielen par excellence Advokaten der Versicherheitlichung; Justizminister(innen) mahnen, nicht das Recht und die Freiheit vor lauter Gefahren und Risiken aus den Augen zu verlieren. Doch muss Sicherheit stets auf Kosten der Freiheit verwirklicht werden? Brauchen wir mehr Sicherheit oder mehr Freiheit? Nein, wir brauchen eine Kultur des Rechts, welche die Verfahren, nicht die Inhalte prädestiniert...
Sicherheit gilt vielen als ein politisch-gesellschaftlicher Kernbegriff mit weitreichenden (institutionellen) Konsequenzen für unseren Alltag: Sicherheitsorgane wie die Polizei und das Militär tragen für Sicherheit im In- und Ausland sorge, die Bundesregierung betreibt bi– und multilaterale Sicherheitspolitik. Weitere Behörden und Ministerien beschäftigen sich mit der Frage, wie Lebensmittel-, Verkehrs- oder Berufssicherheit erhöht werden können, kurz: Sicherheit wird immer noch – wenn auch nicht ausschließlich – als Aufgabe des Staates verstanden...
Unsichere Natur?
(2011)
New York: leicht bewölkt, Temperatur bis 33° C, die Regenwahrscheinlichkeit liegt bei 65 Prozent. Im UN-Hauptgebäude am East River tagt heute der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu einem eher ungewöhnlichen Thema: Klimawandel. Erst zum zweiten Mal seit 2007 steht dieses Thema auf der Tagesordnung des Sicherheitsrates, dessen Vorsitz zur Zeit Deutschland inne hat...
Die Zeitungen sind voll von Berichten über Trojaner – noch viel schlimmer: Staatstrojaner, die im Auftrag von Ministerien Computer ohne Wissen der Betroffenen durchsuchen können. Das Bundesinnenministerium dementiert, Innenminister Friedrichs weilte zum Zeitpunkt der ersten Berichte in Afghanistan – gleichsam auch ein erstaunliches Reiseziel für einen deutschen Innen-Minister, der sich dort über Fortschritte im Aufbau der Polizei informierte; aber das mag wohl nur folgerichtig sein, wenn “unsere Sicherheit auch am Hindukusch verteidigt wird”...
Man sieht, schmeckt und riecht sie nicht, doch sie können tödlich sein – nukleare Strahlen sind eine unsichtbare Gefahr. Die schrecklichen und erschreckenden Bilder aus Japan – von der Flutkatastrophe und der Explosion im Atomkraftwerk Fukushima I – hören nicht auf. Diese Katastrophenbilder führen einmal mehr vor Augen, dass wir uns auf viele Risiken, Gefahren und Bedrohungen vorbereiten können; ihre Abwehr und Kontrolle scheint jedoch kaum möglich...
„In doubt we publish: Wikileaks as a threat to diplomacy and democracy?“ –unter diesem Titel diskutierten am vergangenen Mittwoch im Anschluss anden WikiLeaks Workshop Wolfram v. Heynitz vom Planungsstab des Auswärtigen Amtes, Prof. Dr. Christoph Bieber von der Universität Duisburg-Essen und Guido Strack vom Whistleblower Netzwerk e.V.Unter der Moderation von Prof. Dr. Nicole Deitelhoff und Prof. Dr.Christopher Daase sollten einerseits generelle Fragen des Leakens thematisiert werden, aber auch Fragen nach dem Einfluss auf die internationale Diplomatie, dem Recht auf Geheimnis und den Möglichkeitenzur Regulierung von Leaking...
Diskreditierung, Mobbing, Kündigung: Whistleblower seien in Deutschland völlig unzureichend geschützt, so das Whistleblower Netzwerk. Und das,obwohl bereits im November 2008 beim G20-Gipfel in Seoul formuliertwurde, dass Deutschland bis Ende 2012 gesetzliche Regelungen zum Whistleblowerschutz einführen wird. Am 21. Juli 2011 folgte zusätzlich dasUrteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der im Fall der Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch entschied, dass Whistleblowing durchaus von der Freiheit auf Meinungsäußerung gedeckt werden kann. Doch was ist seitdem passiert, wie steht es um den gesetzlichen Whistleblowerschutz in Deutschland?...