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Die fragmentierte Verrechtlichung des internationalen Raums, die Proliferation von Regelungsarrangements jenseits des Staates und die Diffusion globaler Normen sowie die daraus resultierenden Geltungs-, Kompetenz- und Autoritätskonflikte sind seit geraumer Zeit ein in der sozialwissenschaftlichen Literatur viel diskutiertes Phänomen. Überlappungen von nationalen Regierungssystemen und von im Völkerrecht verankerten klassischen internationalen Regimen existieren seit der Schaffung des Westfälischen Staatensystems.In jüngerer Zeit verstärkte sich der Pluralismus normativer Ordnungen jedoch global durch neuartige Typen von Regelungsarrangements jenseits des Staates. Auch unter den zwischenstaatlich geschaffenen internationalen Institutionen finden sich solche, die autonome Handlungs- und Entscheidungskompetenzen zugesprochen bekommen haben und diese als Akteure mit eigener Subjektivität ausüben. Hinzu kommt eine immer stärkere Aufnahme von „behind the border issues“ in den Aufgabenkatalog dieser Regime und Organisationen (Zürn 2004). Diese Entwicklungen führen zu einem neuen Grad an Kontestation und Umstrittenheit globaler normativer Ordnungen. Weder die Herstellung einer einheitlichen globalen normativen Ordnung noch eine Re-Nationalisierung des Rechts erscheinen heute als realistische Zukunftsprognosen. Umso wichtiger ist es daher, sich mit den Auswirkungen dieses Pluralismus’ normativer Ordnungen zu beschäftigen.
The first part of the following paper deals with varying points of criticism forwarded against Ordoliberalism. Here, it is not the aim to directly falsify each argument on its own; rather, the author tries to give a precise overview of the spectrum of critique. The second section picks out one argument of critical review – namely that the ordoliberal concept of the state is somewhat elitist and grounded on intellectual experts. Based on the previous sections, the final part differentiates two kinds of genesis of norms: an evolutionary and an elitist one – both (latently) present within Ordoliberalism. In combination with the two-level differentiation between individual and regulatory ethics, the essay allows for a distinction between individual-ethical norms based on an evolutionary genesis of norms and regulatory-ethical norms based on an elitist understanding of norms. A by-product of the author’s argument is a (further) demarcation within neoliberalism.
Based on Foucault’s analysis of German Neoliberalism and his thesis of ambiguity, the following paper draws a two-level distinction between individual and regulatory ethics. The individual ethics level – which has received surprisingly little attention – contains the Christian foundation of values and the liberal-Kantian heritage of so called Ordoliberalism – as one variety of neoliberalism. The regulatory or formal-institutional ethics level on the contrary refers to the ordoliberal framework of a socio-economic order. By differentiating these two levels of ethics incorporated in German Neoliberalism, it is feasible to distinguish dissimilar varieties of neoliberalism and to link Ordoliberalism to modern economic ethics. Furthermore, it allows a revision of the dominant reception of Ordoliberalism which focuses solely on the formal-institutional level while mainly neglecting the individual ethics level.
June 4th, 2013 marks the formal launch of the third generation of the Equator Principles (EP III) and the tenth anniversary of the EPs – enough reasons for evaluating the EPs initiative from an economic ethics and business ethics perspectives. In particular, this essay deals with the following questions: What are the EPs and where are they going? What has been achieved so far by the EPs? What are the strengths and weaknesses of the EPs? Which necessary reform steps need to be adopted in order to further strengthen the EPs framework? Can the EPs be regarded as a role-model in the field of sustainable finance and CSR? The paper is structured as follows: The first chapter defines the term EPs and introduces the keywords related to the EPs framework. The second chapter gives a brief overview of the history of the EPs. The third chapter discusses the Equator Principles Association, the governing, administering, and managing institution behind the EPs. The fourth chapter summarizes the main features and characteristics of the newly released third generation of the EPs. The fifth chapter critically evaluates the EP III from an economic ethics and business ethics perspectives. The paper concludes with a summary of the main findings.
Over the last three decades, countries across the Andean region have moved toward legal recognition of indigenous justice systems. This turn toward legal pluralism, however, has been and continues to be heavily contested. The working paper explores a theoretical perspective that aims at analyzing and making sense of this contentious process by assessing the interplay between conflict and (mis)trust. Based on a review of the existing scholarship on legal pluralism and indigenous justice in the Andean region, with a particular focus on the cases of Bolivia and Ecuador, it is argued that manifest conflict over the contested recognition of indigenous justice can be considered as helpful and even necessary for the deconstruction of mistrust of indigenous justice. Still, such conflict can also help reproduce and even reinforce mistrust, depending on the ways in which conflict is dealt with politically and socially. The exploratory paper suggests four proposition that specify the complex and contingent relationship between conflict and (mis)trust in the contested negotiation of pluralist justice systems in the Andean region.
Die Private Krankenversicherung ist explizit seit Einführung der Versicherungspflicht im Jahr 2008 neben der Gesetzlichen Krankenversicherung zweite Säule eines umfassenden Krankenversicherungsschutzes in Deutschland. Sie ist – auch schon traditionell – umfassend reguliert; Versichertenwettbewerb innerhalb der PKV aber auch zur GKV findet in entsprechend enger rechtlicher Strukturierung statt. In den letzten Jahren wird die PKV zudem auch immer stärker bei der Regulierung der Leistungserbringer berücksichtigt bzw. einbezogen. Der Beitrag gibt einen komprimierten Überblick über die Regulierung der PKV als Teil des Gesundheitssystems.
Der Beitrag arbeitet die moralische Subjektivierungsform ökonomischer Verschuldung heraus. In Auseinandersetzung mit Friedrich Nietzsche, Max Weber und Pierre Bourdieu wird argumentiert, dass die Form der Verschuldung durch eine spezifische Zeitlichkeit geprägt ist. Die zentrale These lautet, dass sich das Zeitregime von Schuld und Schulden als paradox erweist: Einerseits ermöglicht die moderne "Entzauberung der Welt" (Max Weber) eine Öffnung auf gesellschaftliche Zukünfte hin und diese temporale Öffnung bildet auch eine notwendige Bedingung kapitalistischer Investitionstätigkeiten. Andererseits verstellt das gegenwärtige rigide Zeitregime der Schuld(en) jedoch die Möglichkeit subjektiver und politischer neuer Anfänge in der Zeit, da die Verschuldung eine Dynamik der ökonomischen Determinierung gegenwärtiger Handlungsoptionen durch den Zwang zur Rückzahlung ins Werk setzt.
It has become commonplace to say that, in the past, international governance has been legitimated mainly, if not exclusively, by its welfare-enhancing ‘output’. There has been very little research, however, on the history of legitimating international governance by its output to validate this point. In this essay I begin to address this gap by inquiring into the origins of output-oriented strategies for legitimating international organizations. Scrutinizing the programmatic literature on international organizations from the early 20th century, I illustrate how a new and distinctive account of technocratic legitimation emerged and in the 1920s separated from other types of liberal internationalism. My inquiry, centring on the works of James Arthur Salter, David Mitrany, Paul S. Reinsch and Pitman B. Potter, explores their respective conceptions of ‘good functional governance’, executed by a non-political international technocracy. Their account is explicitly pitched against a notion of ‘international politics’, perceived as violent, polarizing, and irrational. The emergence of such a technocratic legitimation of international governance, I submit, needs to be seen in the context of societal modernization and bureaucratization that unfolded in the first half of the 20th century. I also highlight how in this account the material output of governance is intimately linked to the virtues of the organizational form that brings it about.
Die Entwicklung des Verständnisses von globaler Ordnung ist eng mit der Etablierung dessen verbunden, was in den Internationalen Beziehungen gemeinhin als „Westfälisches Staatensystem“ bezeichnet wird. Der Abschluss der Westfälischen Friedensverträge im Jahr 1648, die den Beginn einer auf rechtlicher Gleichheit und Selbstbestimmung basierenden internationalen Ordnung in Europa markieren sollen, wird dabei häufig auch als ein zentraler Meilenstein in der Entstehung der spezifischen politischen Praxis „Außenpolitik“ verstanden. Deren konstitutives Merkmal wird insbesondere im Konzept der „Souveränität“ verortet, eine befähigende Eigenschaft politischer Akteure, frei von Fremdeinfluss in einem größeren Kontext unter Herstellung von Innen-/Außen-Grenzen handeln zu können. Somit ist dieser Begriff einer der Grundprämissen, die in der Vorstellung eines „internationalen Systems“ zum Ausdruck kommt, in dem „souveräne“ Akteure in Beziehungen zu anderen „souveränen“ Akteuren treten – also „Außenpolitik“ betreiben. Nun ist die Denkfigur des Westfälischen Staatensystems bereits aus mehreren disziplinären Perspektiven heraus kritisiert worden, dennoch scheint die Vorstellung eines Systems souveräner Nationalstaaten beachtliche Standfestigkeit zu beweisen. Das Westfälische Staatenmodell – mit seinem „master concept“ Souveränität - verbindet das Konzept von politischer Autorität mit Territorialität und Gruppe und stellt somit ein einschlägiges wie analytisch handliches Ordnungsprinzip internationaler Beziehungen bereit. Oder in Stephen Krasners Worten: „it orders the minds of the policy-makers“.
Die Entwicklung des Verständnisses von globaler Ordnung ist eng mit der Etablierung dessen verbunden, was in den Internationalen Beziehungen gemeinhin als „Westfälisches Staatensystem“ bezeichnet wird. Der Abschluss der Westfälischen Friedensverträge im Jahr 1648, die den Beginn einer auf rechtlicher Gleichheit und Selbstbestimmung basierenden internationalen Ordnung in Europa markieren sollen, wird dabei häufig auch als ein zentraler Meilenstein in der Entstehung der spezifischen politischen Praxis „Außenpolitik“ verstanden. Deren konstitutives Merkmal wird insbesondere im Konzept der „Souveränität“ verortet, eine befähigende Eigenschaft politischer Akteure, frei von Fremdeinfluss in einem größeren Kontext unter Herstellung von Innen-/Außen-Grenzen handeln zu können. Somit ist dieser Begriff einer der Grundprämissen, die in der Vorstellung eines „internationalen Systems“ zum Ausdruck kommt, in dem „souveräne“ Akteure in Beziehungen zu anderen „souveränen“ Akteuren treten – also „Außenpolitik“ betreiben. Nun ist die Denkfigur des Westfälischen Staatensystems bereits aus mehreren disziplinären Perspektiven heraus kritisiert worden, dennoch scheint die Vorstellung eines Systems souveräner Nationalstaaten beachtliche Standfestigkeit zu beweisen. Das Westfälische Staatenmodell – mit seinem „master concept“ Souveränität - verbindet das Konzept von politischer Autorität mit Territorialität und Gruppe und stellt somit ein einschlägiges wie analytisch handliches Ordnungsprinzip internationaler Beziehungen bereit. Oder in Stephen Krasners Worten: „it orders the minds of the policy-makers“.
Eine finalisierte Fassung des Beitrags wird 2024 in einem von Burchard/Schmitt-Leonardy/Singelnstein/Zabel herausgegebenen Sammelband („Alternativen zum Strafrecht“) erscheinen.
Im Zentrum des Beitrags steht jedoch nicht der Versuch, positiv Alternativen zum oder im Strafrecht zu formulieren. Vielmehr ist der Begriff der Alternativlosigkeit erkenntnisleitend, konkret die Identifizierung gesellschaftlich-politischer Wirkmächte und innerstrafrechtlicher Deutungsmuster, die eine (auch) strafrechtliche Bewältigung der durch den menschengemachten Klimawandel aufgeworfenen Konflikte alternativlos erscheinen lassen können.
Dazu wird die jüngst aufgekommene Debatte um ein Klimaschutzstrafrecht aus einer zukunftssoziologischen und strafrechtswissenschaftlichen Perspektive analysiert. Im Zentrum des Beitrags steht die These, dass sich gerade die Verbindung von katastrophischen Zukunftsvorstellungen – hier erschlossen über den zukunftssoziologischen Schlüsselbegriff der Imagination und deskriptiv-analytisch als „Klimakatastrophismus“ bezeichnet – und Exzeptionalisierungen des Strafrechts als Treiber in die imaginative Sackgasse der Alternativlosigkeit erweist.
Die verdichtete Imagination, das die Zukunfts eine Katastrophe sei („Klimakatastrophismus“), befördert als ein an Boden gewinnendes kollektives Deutungsmuster eine intensivierte Sozialkontrolle und Punitivität.
Der kriminalpolitisch expansive Kurs einer mit radikalisierten Selbsterhaltungsfragen konfrontierten Gesellschaft scheint in gesellschaftlich wie dogmatisch tief verankerten Exzeptionalisierungen des Strafrechts – wie der Zuschreibung, (nur) strafwürdige Sozialschädlichkeit adressieren zu dürfen, dies aufgrund einer regulativen und expressiven Ausnahmestellung aber auch in besonderer Weise zu können (oder zu müssen) – durchaus Widerhall zu finden. Dadurch entsteht ein strafrechtsexpansives (weil rechtfertigendes) Momentum, das der ohnehin in der Herausbildung begriffenen Legalisierung eines Klimaschutzstrafrechts Vorschub leistet.
Es entspricht den vornehmen Aufgaben der Strafrechtswissenschaft, diesen Entwicklungen prospektiv vorauszugreifen, sie aufzuklären und kritisch zu wenden – gerade im Hinblick auf die Gegenläufigkeit und Brüchigkeit gesellschaftlicher Entwicklungen oder die Kontingenz eines als politisch gelesenen Strafrechts. Eine kritische Strafrechtswissenschaft darf sich dabei nicht allein, allemal nicht unreflektiert auf tradierte Formen der Strafrechtsbegrenzung zurückziehen.
Im Mai 2008 verwüstete der Sturm Nargis über Myanmar/Burma hinweg, 140.000 Menschen wurden getötet. Das autokratisch regierte Land wies jedoch Katastrophenhilfe als innere Einmischung zurück und verweigerte die Einfuhr von Medikamenten und Lebensmitteln. Der französische Außenminister Kouschner drängte angesichts dieser Situation die UN zum Handeln, auf Grundlage der Responsibility to Protect (kurz R2P).
Dieser Akt der Versicherheitlichung steht allerdings im Kontrast zur Medienberichterstattung, wie Gabi Schlag in diesem Papier untersucht. Besonders das Bildmaterial aus dem Katastrophengebiet erzählt eine andere Geschichte. Die Photos der Berichterstattung von BBC.com zum Thema bilden ein visuelles Narrativ, welches keine Hilfsbedürftigkeit suggeriert, sondern kontrolliertes, besonnenes Vorgehen der lokalen Kräfte. Dieser Kontrast verweist auf die sprichwörtliche Macht der Bilder, welche die jeweiligen Bedingungen von Handlungsmöglichkeiten vorstrukturieren.
My aim in this paper is to make the debates about epistemic injustice fruitful for an analysis of trust in the knowledge of others. Epistemic trust is understood here in a broad sense: not only as trust in scientific knowledge or expert knowledge, but also as trust in implicit, positioned and experience-based knowledge. Using insights from discussions of epistemic injustice, I argue for three interrelated theses:
1. Questions of epistemic trust and trustworthiness cannot be answered with reference to individual virtue alone; rather, they have a structural component.
2. The rationality of epistemic trust must be analyzed against the background of social structures and social relations of domination.
3. Epistemic trust is (also) a political phenomenon and epistemically just relations depend on political transformation processes that promote equality.
Wie verhalten sich Freiheit und Geld zueinander? In der liberalen Tradition der Philosophie und der Ökonomik wird Geld meist als bloßes Mittel gefasst, dessen Einführung den Austausch von Waren erleichtert, darüber hinaus jedoch keine tiefergreifenden sozialen Folgen zeitigt. Im Gegensatz hierzu wird in diesem Working Paper der Zusammenhang von Geld und (Un-)Freiheit herausgearbeitet. Im Anschluss an die Tradition kritischer Sozialphilosophie und in Auseinandersetzung mit Marx, Simmel und der neueren Geldsoziologie wird dabei in einem ersten Schritt der paradoxe Charakter dieser gesellschaftlich eröffneten Freiheit dargelegt: Zum einen kultiviert Geld in kapitalistischen Ökonomien eine individuelle Form von Wahlfreiheit. Zum anderen wird über Geld der Zugang zum gesellschaftlichen Reichtum auf ungleiche und disziplinierende Weise strukturiert: Je nach individueller Verfügung über finanzielle Mittel ist man auf unterschiedliche Weise zum Verkauf der eigenen Arbeitskraft angehalten, um den Zugriff auf Güter und die eigene Reproduktion zu sichern. Diese paradoxe Form von Freiheit wird in einem zweiten Schritt hinsichtlich ihrer Entfremdungstendenz befragt: Insofern die über die Institution des Geldes eröffnete Freiheit ihren gesellschaftlichen Ermöglichungsgrund verdeckt, kann sie als eine fetischisierte Form von Freiheit begriffen werden.
The grammar of global law
(2016)
Legal grammar is understood as the conceptual and linguistic foundation on which legal decisions rest – law’s meta-structure, its argumentative techniques and its systematicity. The essay distinguishes between two ways of thinking about this grammar. The first way of thinking appeals to a grammar as a stabilizing factor, maintaining the coherence of the law. The second way of thinking highlights the asymmetries of power within this structure and perceives legal grammar as the medium carrying the ideological commitments of the law. As the essay ultimately argues, both perspectives react differently to the challenges of globalization that the law is confronted with. While the debate on the grammar(s) of global law is one place where future political order is negotiated, the outcome of the debate is largely open.
Der vorliegende Beitrag versucht in Grundzügen zwei große thematische und theoretische Stränge zu bearbeiten, die im Begriff der Positiven Generalprävention miteinander verwoben sind. Der eine Strang kann dabei nicht mehr leisten, als erst einmal eine Ahnung von den Herausforderungen zu vermitteln, die das Völkerstrafrecht und seine Kriminologie an die im nationalen Strafrecht geläufigen Strafzwecke stellt; der andere Strang arbeitet dann ausführlicher kriminologisch, rechts- und normentheoretisch heraus, was das Völkerstrafrecht mit seinem Verfahren und seinen Sanktionen - immer gemessen an seinen eigenen immanenten und teilweise noch impliziten Ansprüchen - an expliziten Rechtswirkungen jedenfalls dann anstreben muss, wenn es, wie das nationalstaatliche Strafrecht auch, ein dezidiert präventiv ausgerichtetes Schuldstrafrecht sein und bleiben möchte. Beide Stränge treffen sich schließlich in der Überlegung, dass das Völkerstrafecht in vielfacher, hier dann auch näher erläuterter Weise eine „neue Form“ von Strafrecht ist, dessen Zweckbestimmung sich zwar der teleologischen Semantik des nationalen Strafrechts bedienen darf, die aber aus der Natur seines Gegenstandes heraus etwas ganz anderes und auch Neues bedeuten muss.
Vor dem Hintergrund der Kontingenz des kulturwissenschaftlichen Forschungsprogramms, also Ursache-Wirkungsrelationen, die weder notwendig noch unmöglich sind, wird in diesem Beitrag ein Konzept von Sicherheitskultur aus Sicht der Akteur-Netzwerk-Theorie vorgestellt. Aus dieser Perspektive erklärt sich der Wandel von Sicherheitskulturen nicht aus einer einzigen Variable, sondern aus vernetzten Interaktionen zwischen menschlichen und nicht-menschlichen Akteuren. Der Versuch mithilfe von nicht-menschlichen Akteuren die gesellschaftliche Ordnung zu stabilisieren produziert dabei stets neue Unschärfen und Kontingenzen, die mit weiteren Stabilisatoren eingehegt werden müssen. Ein solches Konzept von Sicherheitskultur ermöglicht es den Blick auf quasi kausale Interobjektivitäten und deren Unvorhersagbarkeiten zu richten, die mit einer auf rein menschliche Akteure gerichteten Sozialwissenschaft unsichtbar blieben.
Apokalypsen beruhen auf tradierten Bildern, fiktiven Imaginationen und kulturellen Deutungsmustern. Damit sind weder reproduzierbar noch wissenschaftlich mit validen Methoden beschreibbar. Auch das traditionell starke Risikokonzept der Sozialwissenschaften zur Beschreibung der Zukunft ihres Forschungsgegenstandes greift hier nicht. Der folgende Beitrag unternimmt deshalb den Versuch, im Rahmen dieser sozialwissenschaftlichen Ansätze nach den spezifisch sicherheitskulturellen Aspekten von Apokalypsen zu fragen. Dazu wird eine Typisierung vorgeschlagen, die sich historisch auf das 20. Jahrhundert beschränkt und sich in drei Phasen unterteilt. Kreisten zu Beginn des 20. Jahrhunderts die apokalyptischen Bedrohungsszenarien noch um die Subjekte (die apokalyptische Bedrohung der Menschheit ging von der modernen Gesellschaftsordnung, d.h. von der Menschheit selbst aus), so geriet gegen Mitte des 20. Jahrhunderts zunehmend die objektive Welt der Dinge und Technologien unter Verdacht, eine Apokalypse auszulösen. Inzwischen scheint sich mit Übergang zum 21. Jahrhundert eine dritte Phase von apokalyptischen Szenarien auszudifferenzieren: Existentielle Bedrohungen gehen nicht mehr von identifizierbaren Bedrohungen wie gesellschaftlichen Entfremdungen oder Atomwaffen aus. Vielmehr gelten das Nicht-Identifizierbare, die Ununterscheidbarkeit als existentielle Bedrohung. Auf die Apokalypse der Subjekte und der Apokalypse der Objekte, so der Vorschlag dieses Papiers, folgt die ‚apokalyptoide’, d.h. Apokalypse-ähnliche Situation.
The article studies civil wars and trust dynamics from two perspectives. It looks, first, at rebel governance during ongoing armed conflict and, second, at mass mobilisation against the regime in post-conflict societies. Both contexts are marked by extraordinarily high degrees of uncertainty given continued, or collective memory of, violence and repression.
But what happens to trust relations under conditions of extreme uncertainty? Intuitively, one would assume that trust is shaken or even substantially eroded in such moments, as political and social orders are questioned on a fundamental level and threaten to collapse. However, while it is true that some forms of trust are under assault in situations of civil war and mass protests, we find empirical evidence which suggests that these situations also give rise to the formation of other kinds of trust. We argue that, in order to detect and explain these trust dynamics in contexts of extreme uncertainty, there should be more systematic studies of: (a) synchronous dynamics between different actors and institutions which imply trust dynamics happening simultaneously, (b) diachronous dynamics and the sequencing of trust dynamics over several phases of violent conflict or episodes of contention, as well as long-term structural legacies of the past. In both dimensions, microlevel relations, as well as their embeddedness in larger structures, help explain how episodes of (non-)violent contention become a critical juncture for political and social trust.
This country report was prepared for the 19th World Congress of the International Academy of Comparative Law in Vienna in 2014. It is structured as a questionnaire and provides an overview of the legal framework for Free and Open Source Software (FOSS) and other alternative license models like (e.g.) Creative Commons under German law. The first set of questions addresses the applicable statutory provisions and the reported case law in this area. The second section concerns contractual issues, in particular with regard to the interpretation and validity of open content licenses. The third section deals with copyright aspects of open content models, for example regarding revocation rights and rights to equitable remuneration. The final set of questions pertains to patent, trademark and competition law issues of open content licenses.