Refine
Year of publication
Document Type
- Doctoral Thesis (62) (remove)
Has Fulltext
- yes (62)
Is part of the Bibliography
- no (62) (remove)
Keywords
- Afrika (2)
- Neolithikum (2)
- Sparkasse (2)
- USA (2)
- 18. Jahrhundert (1)
- Africa (1)
- Algonquian (1)
- Antike (1)
- Archäologie (1)
- Auschwitz-Lüge (1)
Institute
- Geschichtswissenschaften (62) (remove)
Die meisten Informationen, die uns über Frauen im Römischen Reich zur Verfügung stehen, wurden von Männern in literarischen Texten und Rechtsquellen aufgeschrieben. Ein Thema, mit dem das Leben von Frauen des Römischen Reichs näher beleuchtet werden kann, sind Rechtstexte, die sich mit Themen beschäftigen, in denen Frauen eine zentrale Rolle spielen.
Weite Teile der Bevölkerung des Römischen Reichs konnten im zweiten und dritten nach- christlichen Jahrhundert zwischen lokalen und römischen Rechtsangeboten wählen, um be- stimmte Probleme des Alltags zu lösen. Innerhalb des römischen Reichs entstanden zu dieser Zeit Rechtstexte unterschiedlicher Kulturen und verschiedene Rechtssysteme entwickelten unterschiedliche Lösungen für sich inhaltlich überschneidende Themenbereiche und Probleme.
In Rom verschriftlichten römische Juristen ihre Gedanken zu theoretischen Fallbeispielen und gewannen in großen Teilen des römischen Reichs Ansehen. Teile davon liegen uns heute als die im fünften und sechsten Jahrhundert zusammengetragenen Digesten vor. In der römischen Provinz Palaestina lebten jüdische Gelehrte, Rabbinen, die über Jahrhunderte mündlich weitergegebenes Wissen und entwickelte Rechtsbestimmungen aufschrieben, die als die Schriften der Mischna und Tosefta überliefert wurden.
In der Dissertation werden anhand der Lebensabschnitte einer Frau wie sie in der Mischna gezeichnet werden – die Kindheit und Jugend in der Familie des Vaters, das Leben als Ehefrau und das Leben als Witwe – untersucht, welche Handlungsspielräume sich für Frauen in den Texten ergeben und welche Erwartungen an Frauen gestellt werden. Die untersuchten Abschnitte der Mischna und Tosefta werden mit Texten aus den Digesten verglichen.
Obwohl die jüdischen und römischen Rechtstexte auf Traditionen beruhen, die unabhängig voneinander entstanden, beschäftigen sie sich mit den gleichen Themen, nämlich mit dem Erwachsenwerden von jungen Frauen, Fragen des Erbrechts, der Heirat und dem Ende von Ehen durch den Tod des Ehemannes oder eine Scheidung. Weiterhin wird deutlich, dass die Autoren der jüdischen Rechtstexte als Bewohner des Römischen Reichs sich mithilfe von Bestimmungen für das Verhalten verschiedener Mitglieder ihrer Gesellschaft zugleich als Teil der griechisch–römischen Welt sahen und sich von dieser durch eigene Traditionen abgrenzten. Aus der Sicht der Rabbinen konnte das Verhalten von Frauen ihre Gruppenzugehörigkeit nach außen sichtbar machen.
The marginalization of the hijra identity in postcolonial Pakistan perpetuates the inequalities that have dogged the transgender community since the colonial era. Although Pakistan has since ratified all concerned UN treaties aimed at protecting transgender people and preventing human rights violations against them, the country’s gender-variant population nevertheless remains vulnerable to these transgressions. As such, this study aims to explore the following inquiry: “What are the lifeways of the hijra community and how do hijra people face human rights violations in their daily life activities?”
The identity construction of the hijra is a complex process. Pakistan is a patriarchal society that determines gender based on biological sex. While a genitally ambiguous child is generally recognized as intersexed, the family usually obscures this circumstance or tries to enforce a predominantly male identity onto the child. To some degree, an intersexed child is allowed to perform feminine roles, particularly when compared to a biologically male individual who is inclined toward femininity. They may partake in “girls’ games” or in “women’s chores” like cooking; they may opt to don feminine clothing and jewelry or practice walking and talking “like a girl.” Many family members and relatives consider such actions a threat to family honor and/or an indication of weakness, which in turn renders the child vulnerable to sexual or physical assault. Abuse also causes some gender-variant children to drop out of school. As adults, many hijras do not see childhood sexual encounters as assault, particularly because they considered themselves to be feminine even from a young age. Nevertheless, experiences of isolation, abuse, and exclusion often compel a gender-variant child to seek company outside of his/her family of orientation.
Many transgender individuals see redemption in joining the hijra community: there, a new identity is defined and shaped. New members mirror themselves after more senior hijras. In the community, relationships are solidified through similar childhood experiences and interests as well as a shared freedom to express the outer reflection of an “inner feminine soul.” Here, they accept the childhood label affixed to them by heteronormative society: hijra. In fact, the identity now becomes the key to economic viability and socialization.
The predominant livelihood strategies within the hijra community are dancing and prostitution. New members must adhere to stringent norms and rules; they risk (sometimes severe) punishment if they do not. For example, a new hijra must adopt a very strict feminine appearance; if she does not appear feminine enough she may be socially isolated or physically punished. Similarly, a hijra is required to remain passive during sex. In fact, because hijras are stereotyped as passive and vulnerable, many clients physically exploit or even rape them. If she tries to resist, a hijra may face physical violence and, in extreme circumstances, death. Reporting abuse to law enforcement authorities often leads to further exploitation. As such, whether dancing or performing sexually, hijras are encouraged to do whatever is asked of them.
In the last decade, the Supreme Court of Pakistan has taken significant steps to ensure the rights of transgender people. The Court has similarly compelled local governments to amend existing legislation in order to protect the transgender community. Nevertheless, discrepancies exist in legislative and judicial interpretations of the transgender identity, which continues to impede the struggle for basic rights. Indeed, there is a long way to go in the effort to incorporate transgender people into the folds of mainstream Pakistani society.
In der familienbiographischen Studie „Bürgerliche Lebenswelten im Spiegel eines familiären Briefwechsels“ wird eine bürgerliche, nicht-prominente Familie aus Hamburg über drei Generationen hinweg in der Zeit von 1840 bis 1930 untersucht. Als Quellen wurden knapp 3000 Privatbriefe sowie mehrere Familienchroniken ausgewertet.
Thematisch gehört die Arbeit zum Kontext der deutschsprachigen Bürgertumsforschung und hat eine Schnittmenge mit mehreren thematischen Unterbereichen: Sie legt einen starken Fokus auf geschlechtergeschichtliche Themen und Problemstellungen und weist interdisziplinär Schnittmengen mit der Soziologie auf. Gerade bei der Beschreibung von biographisch hochemotionalen Momenten nähert sie sich bewusst der bislang wenig beachteten ,Gefühlskultur’ bürgerlicher Menschen und ihrer je nach Persönlichkeit sehr individuellen Ausprägung an.
In der Dissertation mit dem Titel „Verrechtlichung von Geschichte. Parlamentarische Debatten um die gesetzlichen Bestimmungen gegen Holocaustleugnung in Österreich und Deutschland“ wurden die strafrechtlichen Bestimmungen gegen Holocaust-Leugnung in Deutschland und Österreich untersucht. Im Vordergrund stand die Frage, wie ein historisches Ereignis mit Hilfe politischer und juristischer Terminologie so gefasst und normiert werden konnte, dass die Leugnung desselben seitdem mit Hilfe des Rechts bestraft werden kann. Dazu wurden vor allem jene parlamentarischen Vorgänge und Debatten untersucht, die der Verabschiedung der Gesetze vorausgegangen sind. Die Auswertung dieser Quellen hilft auch zu verstehen, weshalb und in welcher Form die Logik dieser Gesetze in den letzten zwanzig Jahren von anderen Staaten übernommen und auf andere historische Ereignisse ausgeweitet worden ist. Neben diesem umfangreichen empirischen Teil, der auf die jeweiligen historischen Spezifika eingeht, beinhaltet die Dissertation einen stärker analytisch ausgerichteten resümierenden Schlussteil, in dem versucht wurde, mit thesenhaften Beobachtungen das Phänomen und die ideengeschichtliche Genese der Holocaust-Leugnungsgesetze nachzuzeichnen. Diese Beobachtungen umfassen unter anderem die Bereiche Geschichtspolitik, Rechtspolitik, Sprachpolitik oder auch Wissenschaftspolitik und gehen aus unterschiedlichen Blickwinkeln der Frage nach, auf welche Weise die Gesetze begründet, legitimiert und kritisiert worden sind und immer noch werden.
In diesem Jahr feiert die Bundesrepublik fünfundzwanzig Jahre Deutsche Einheit. Ein vereintes Deutschland ist für jüngere Generationen bereits selbstverständlich und selbst bei vielen Älteren sind die brisanten Entwicklungen und historischen wie geopolitischen Veränderungen dieser Zeit bereits in Vergessenheit geraten. Die meisten Deutschen nehmen ein Leben in einem geeinten Deutschland als selbstverständlich hin! Wenn man sich jedoch mit den Umbrüchen im Herbst 1989 beschäftigt und die damalige Situation analysiert, wird einem schnell bewusst, dass es sich bei dem friedlichen Mauerfall und der anschließenden Vereinigung der beiden deutschen Staaten um ein einschneidendes, ja epochales Ereignis handelt. Nichts von dem, was heute als selbstverständlich und gegeben angesehen wird, war damals absehbar noch zu erwarten. Erst ein politischer Dreiklang – bestehend aus den vier Siegermächten sowie der Bundesregierung und den Resten der politischen Klasse der DDR unter Einflussnahme der dortigen Friedensbewegung – ermöglichte die Umsetzung der damaligen „Road-Map“. Der von Helmut Kohl präsentierte Zehn-Punkte-Plan muss im Nachhinein als vorentscheidender Schritt hin zur Wiedervereinigung betrachtet werden. Das Programm symbolisierte in gewisser Weise auch das Ende der bisherigen Bonner Deutschlandpolitik. Zudem lieferte es, so scheint es zumindest im Nachhinein, die politische Blau-Pause für einen geordneten Zusammenschluss zwischen Ost und West und trug somit de facto zur friedlichen Abwicklung der implodierten DDR bei. Im Zentrum meiner Dissertation stehen nicht die einzelnen Schritte hin zur Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 oder der Weg dorthin – dies ist in vielen Darstellungen bereits erörtert worden. Mein Interesse gilt der Beurteilung der Deutschlandpolitik der Regierung Kohl in ausgewählten Printmedien, um so zu zeigen, wie die öffentliche Resonanz auf einzelne deutschlandpolitische Schritte des neuen Kanzlers war und wie sein Vorgehen in dieser Frage beurteilt wurde. Hiermit soll nicht nur das Meinungsspektrum zu diesem Thema abgesteckt, sondern auch danach gefragt werden, wieweit sich die Beurteilung Kohls im Untersuchungszeitraum verändert hat. Herangezogen wurden 5 Leitmedien im Printbereich: 1. Die Welt 2. Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) 3. Süddeutsche Zeitung (SZ) 4. Die Zeit 5. Der Spiegel Wert gelegt wurde darauf, ein breites Meinungsspektrum zu repräsentieren. Bei allen Vorbehalten gegen derartige Etikettierungen können die herangezogenen Printmedien als national-konservativ (Die Welt), bürgerlich-konservativ (FAZ), sozial-liberal (SZ), bürgerlich-liberal (Die Zeit) bis links-alternativ (Der Spiegel) bezeichnet werden. Damals wie heute gelten sie als Leitmedien, was sich nicht nur in ihrer Auflage und Verbreitung, sondern auch in der Qualität und Differenziertheit ihrer Berichterstattung festmachen lässt. Als Untersuchungszeitraum habe ich die Zeit vom Amtsantritt des neuen Kanzlers am 1. Oktober 1982 bis zum Zehn-Punkte-Plan am 28. November 1989 definiert. Nach Kohls Auftritt im Deutschen Bundestag an diesem Tag traten die konkreten Schritte hin zur deutschen Einheit in den Vordergrund, was dann doch eine strategische und inhaltliche Veränderung bedeutete. Deshalb wird der weitere Weg hin zum 3. Oktober 1990 aus der Untersuchung ausgeklammert. Um das Thema wissenschaftlich handhabbar zu machen, habe ich fünf Ereignisse in den Fokus meiner Untersuchung gestellt: 1. Der Kanzlerwechsel von Helmut Schmidt zu Helmut Kohl am 1. Oktober 1982 durch ein konstruktives Misstrauensvotum. Wie beurteilten die fünf Printmedien diesen Schritt und wie schätzten sie Kohls deutschlandpolitische Agenda ein? 2. Der Milliardenkredit der BRD an die DDR, der der Stabilisierung der maroden DDR-Wirtschaft dienen sollte und von Franz-Josef Strauß eingefädelt wurde. Wie wurde diese spektakuläre Aktion in den untersuchten Zeitungen eingeschätzt, insbesondere die Rolle des bayerischen Ministerpräsidenten, der ein scharfer Kritiker der sozialliberalen Deutschlandpolitik gewesen war? 3. Helmut Kohls Besuch in Moskau vom 4. Juli bis zum 7. Juli 1983, also der offizielle Antrittsbesuch des neuen Kanzlers in der Sowjetunion. Wie sah man sein Auftreten dort? 4. Der Besuch von Erich Honecker in der BRD vom 7. September bis zum 11. September 1987, ein Höhepunkt der bisherigen Deutschlandpolitik – und zugleich ein Wendepunkt. Wie wurde die Tatsache dieses Staatsbesuchs beurteilt, aber auch das Agieren des Kanzlers bei dieser Visite? 5. Der Zehn-Punkte-Plan, der am 28. November 1989 im Deutschen Bundestag in Bonn von Helmut Kohl verkündigt wurde.
Die Familie von der Tann entstammt altem fuldischem Lehnsadel und war in den Prozess der Entstehung der fränkischen Reichsritterschaft von Beginn an eingebunden. Zur Reformationszeit taten sich vor allem die Brüder Eberhard und Alexander von der Tann hervor, die als fürstliche Ratgeber in Kursachsen bzw. Hessen tätig waren. Vor allem Eberhard von der Tann hat in vielfacher Weise an der Verwirklichung von Luthers Reformvorstellungen mitgewirkt. So war er 1555 auf dem Reichstag zu Augsburg als protestantischer Verhandlungsführer entscheidend am Zustandekommen des Religionsfriedens beteiligt, eine Tatsache, die in der einschlägigen Forschung bis heute noch wenig beachtet wurde.
Seit einigen Jahren werden Publikationen über die Finanzierung des Ersten Weltkriegs veröffentlicht. Die Banken in Deutschland waren für die Geldschöpfung des Staates unerlässlich, da diese den Vertrieb von Kriegsanleihen an deren Kunden sicherstellten. In dieser Arbeit wird anhand von ausgewählten Genossenschaftsbanken und Sparkassen veranschaulicht, wie sich die Unternehmen auf die kriegswirtschaftliche Situation einstellten. Hierbei gab es regionale Unterschiede, denn eine ansteigende Kriegskonjunktur machte sich vorzugsweise in Gebieten mit hoher Industriedichte bemerkbar. Viele Menschen investierten Geld in Kriegsanleihen, welches nach der Niederlage 1918 verloren war. Die Banken besaßen ebenfalls große Kontingente an Anleihen, die nach dem Krieg die Bilanzen belasten sollten. In dieser Arbeit wird dargestellt, welche Möglichkeiten Genossenschaftsbanken und Sparkassen nach dem Krieg besaßen, diese Anleihen aus den Bilanzen zu tilgen.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der gegenwärtigen Situation der indigenen Bevölkerung in den Vereinigten Staaten von Amerika. Dort erleben viele Indianerstämme in jüngster Zeit einen nie dagewesenen wirtschaftlichen Aufschwung, der ihre bis dato äußerst ärmlichen Lebensverhältnisse grundlegend verbessert. Vor etwas mehr als zwei Jahrzehnten trat ein Gesetz in Kraft, das es den Stämmen gestattete, relativ unbehindert von einzelstaatlichen Restriktionen und Steuerbelastungen innerhalb ihrer Reservationsgebiete Glücksspiele für nichtindianische Besucher zu veranstalten. Seither haben sowohl Anzahl wie auch Gewinne der stammeseigenen Spielbetriebe in einem Maße zugenommen, das alle anfänglichen Erwartungen längst übertroffen hat. Tribal Gaming (oft auch Indian Gaming) ist zwar ein noch relativ rezentes Phänomen, doch es kann bereits jetzt festgestellt werden, dass es seit dem Beginn der europäischen Dominanz in Nordamerika keine Wirtschaftsstrategie gegeben hat, aus der so viele Indianerstämme gleichzeitig einen derart großen finanziellen Nutzen ziehen konnten. Für viele – wenn auch bei weitem nicht für alle – Indianerstämme ist das Kasino oder die Bingohalle inzwischen zur Haupteinnahmequelle geworden.
Die Untersuchung konzentriert sich auf die Auswirkungen dieses fundamentalen Wandels auf die indianischen Gemeinschaften insbesondere unter dem Gesichtspunkt der kulturellen und gesellschaftlichen Erneuerung und im weiteren Kontext auch auf ihre veränderte Rolle als Akteure im politischen System der USA. Im Mittelpunkt stehen also weniger die wirtschaftlichen Aspekte, als vielmehr die Frage, welchen Beitrag die stammeseigenen Glücksspielunternehmen als Instrument zur kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Revitalisierung der indigenen Gesellschaften leisten können...
Die Dissertation stellt das Machtgeflecht in der Islamischen Stadt Marawi City (Mindanao, Philippinen) dar, in die die dortigen Gender-Debatten involviert sind. In einer Umgebung, die als Konsequenz des Mindanao Konfliktes als “no war, no peace”-Umgebung definiert werden kann, gibt es drei Hauptdarsteller: die nationale Regierung des mehrheitlich christlichen Staates der Philippinen (GRP), die Autonome Regierung im Muslimischen Mindanao (ARMM), zu der auch Marawi City zählt, und die islamische Rebellengruppe Moro Islamic Liberation Front (MILF), die einen islamischen (unter-)Staat fordert. Die GRP unterstützt Re-Islamisierungs- und Re-Traditionalisierungsbewegungen in der ARMM, um die Opposition zur MILF zu stärken. Die Konsequenz ist jedoch keine Kollaboration zwischen der GRP und der ARMM. Stattdessen nutzen Politiker ihre Privilegien aus, um ihren eigenen Absichten zu folgen. Sei dies, um politische Gegner auszuspielen oder das traditionelle Sultanatssystem zu fördern. Für Gender-Debatten gibt es in diesem Kontext der ungelösten nationalen Frage kaum Spielraum außerhalb einer Islamischen Narrative; dies bedeutet jedoch nicht, dass Gender nicht debattiert wird, sondern, dass die Debatten inner-Islamisch sind, hauptsächlich zwischen Repräsentanten des traditionell synkretistischen Islam und Vertretern Islamischer Revitalisierungsbewegungen. Speziell erstere erscheinen sehr einflussreich bezüglich Gender Strategien in der Region. Dies ist nur teilweise auf die Unterstützung der nationalen Regierung zurückzuführen, sondern ist vor allem eine Frage von Identität. Diese wiederum wird nicht vorranging über Religion, sondern nach ethnischen Maßstäben und im Speziellen im Rahmen von Clanstrukturen definiert.
Die vorliegende Arbeit versteht sich als Angebot im Hinblick auf die Ergänzung der Fortschreibung einer Morphologie (Jeismann, 1977) von Geschichtsbewusstsein. Die Konkretisierung des Begriffes Geschichtsbewusstsein über den Zusammenhang der individuellen Ausprägung historischen Interesses und Wissens erfolgt in dieser Arbeit vor dem Hintergrund eines allgemeinen Interesses an der Evidenzbasiertheit von theoretischen Konstrukten.
Entsprechend der Jeismann’schen Vorstellung eines Zusammenhanges von Sachanalyse, Sachurteil und Werturteil gestaltet sich auch die Annahme, die dieser Arbeit zugrunde liegt. Neben der Sachanalyse und dem Sachurteil als faktisch bezogenes Element und dem Werturteil als reflexivem Vorgang wird dem individuellen Interesse als motivational - volitionalem Aspekt in der Beschreibung von Geschichtsbewusstsein besonders Gewicht gegeben. Die Grundannahme der vorliegenden Arbeit besteht darin, dass Geschichtsbewusstsein wesentlich mit dem Umfang des historischen Wissens und individuellem Interesse zusammenhängt. Kernpunkt der Überlegung ist das individuelle historische Interesse als Ausdruck von Geschichtsverlangen (Kölbl, 2004), das, je stärker es ausgeprägt ist, zu einem Verlangen nach dezidiertem Geschichtswissen führt und so die Auseinandersetzung mit Geschichte zu einer wissensbasierten macht. Dieser Zusammenhang kann anhand von semantischen Netzwerken identifiziert, die es ermöglichen, das individuell vorhandene historische Wissen sichtbar zu machen. Ebenfalls sind individuelle historische Reflexionsvorgänge und Auseinandersetzungsmomente in semantischen Netzwerken vorzufinden. Von den theoretischen Überlegungen ausgehend und mit Blick auf die unterschiedlichen Angebote theoretischer Konstruktionen des Begriffes Geschichtsbewusstsein erfolgt eine gegenstandsbezogene Beschreibung. Diese bezieht sich auf Äußerungen von Schüler/innen zu unterschiedlichen historischen Schlüsselbegriffen, die durch ein Zeitzeugengespräch stimuliert und mit einem standardisierten Fragebogen erfasst wurden. Ziel der Arbeit ist es, zu prüfen, ob sich semantische Netzwerke zur Sichtbarmachung von Geschichtsbewusstsein eignen. Des Weiteren soll der Fragebogen als mögliche Methode zur Erhebung von historischen Einstellungen und Wissenskonzepten erprobt werden.
Die Geschichte von Sklavenhandel und Sklaverei im britischen Einflussgebiet ist in den letzten Jahrzehnten intensiv behandelt worden. Dabei ging es in der öffentlichen Wahrnehmung um das – nicht zuletzt ‚erinnerungspolitische‘ – Problem der Verstrickung britischer Kaufleute und Politiker in den Sklavenhandel, um die Bedeutung der Sklaverei für die britische Wirtschaft und den britischen Aufstieg zur Weltmacht, schließlich um die Motive der Pionierrolle, welche die britische Öffentlichkeit und die britische Regierung für die Kritik an und die Abschaffung von Sklavenhandel und Sklaverei einnahmen. Die vorliegende Dissertation nimmt sich vor, das Bild zu ergänzen, in dem sie nach einer nur auf den ersten Blick marginalen Gruppe fragt: Afrikanerinnen und Afrikanern, die sich weder auf ‚Staatsbesuch‘ noch als Arbeitskräfte in Großbritannien aufhielten, sondern die danach strebten, in England eine britische bzw. europäische Bildung zu erhalten. Die Gruppe erscheint Ries aus zwei Gründen besonders signifikant: Zum einen, weil sie eine entscheidende Funktion für ‚Kulturkontakte‘ zwischen Großbritannien und Afrika hatte, da sie möglicherweise dazu beitragen konnte, britische Bilder und Perzeptionen von Afrika und Afrikanern in anderer Weise zu prägen, als Sklaven oder lokale Potentaten; zum anderen, weil sie die Möglichkeit bietet, die Veränderungen der Haltung(en) der britischen Öffentlichkeit im Allgemeinen und besonders an Afrika interessierter Gruppen im Besonderen abseits der (bereits hinreichend erforschten) Debatten zum Sklavenhandel genauer zu untersuchen.
Als Sohn Therese Alzheimers geb. Busch (1840-1882) und des Notars Eduard Alzheimer (1830-1891) wurde Alois Alzheimer am 14. Juni 1864 in Marktbreit (Landkreis Kitzingen) geboren. Er hatte zwei Schwestern und drei Brüder sowie einen Halbbruder und eine Halbschwester. Als Zehnjähriger kam Alois Alzheimer nach Aschaffenburg und absolvierte bis Juli 1883 das Königliche humanistische Gymnasium, wie bereits sein Vater und dessen fünf Brüder. Nach dem Militärdienst in Aschaffenburg studierte Alois Alzheimer ab dem Wintersemester 1883 Medizin in Berlin, Tübingen und Würzburg. Nach dem Staatsexamen im Juni 1888 in Würzburg wurde er mit der Dissertation „Über die Ohrenschmalzdrüsen“ zum Dr. med. promoviert. Nach einer Assistentenzeit bei seinem Doktorvater Albert von Koelliker (1817-1905) begleitete er eine geisteskranke Dame auf ihren Reisen. Ende 1888 wurde Alois Alzheimer Assistenzarzt und 1895 Oberarzt in Frankfurt a. M. bei Emi Sioli (1852-1922), wo er ab Ende 1901 die erste bekannte Alzheimer-Kranke, Auguste Deter (1850-1906), behandelte.
Alois Alzheimer heiratete 1894 die Witwe Cecilie Geisenheimer geb. Wallerstein (1860-1901). Sie hatten drei Kinder: Gertrud Stertz geb. Alzheimer (1895-1980), Hans Alzheimer (1896-1981) und Maria Finsterwalder geb. Alzheimer (1900-1977). Alois Alzheimer hatte auch zwei Patenkinder: Alois Alzheimer (1892-1892) und Generaldirektor Dr. jur. Alois Alzheimer (1901-1987).
Alois Alzheimer (1864-1915) war ab 1903 Mitarbeiter Emil Kraepelins (1856-1926) in Heidelberg und München. Neben seiner ärztlichen Tätigkeit habilitierte sich alois Alzheimer 1904 mit der Arbeit „Histologische Studien zur Differentialdiagnostik der progressiven Paralyse“ habilitierte. Hierfür erhielt er im Januar 1912 in Leipzig den Paul-Julius-Möbius-Preis. Alois Alzheimer wurde 1904 Privatdozenten und 1909 außerordentlichen Professor in Bayern ernannt. In der im Herbst 1910 publizierten 8. Auflage seines Psychiatrie-Lehrbuchs, das im Herbst 1910 erschien, verwendete Emil Kraepelin erstmals das Eponym „Alzheimersche Krankheit“. Alois Alzheimer verdanken wir wesentlich mehr als diesbezügliche Forschungen und seine beiden Publikationen von 1906 und 1911 zu der später nach ihm benannten Krankheit, wodurch sein Name weltweit bekannt wurde und bis heute ist. Die von ihm bearbeiteten neurologischen und psychiatrischen Gebiete weisen kaum Überschneidungen auf. Er betrat mehrfach wissenschaftliches Neuland oder entwickelte Erkenntnisse weiter. Zu nennen sind hier u. a. seine Publikationen über Schizophrenie, Chorea Huntington, Epilepsie, Encephalitis, Erschöpfungspsychosen, manisch-depressives Irresein, Lumbalpunktion, Fetischismus, Indikationen für eine künstliche Schwangerschaftsunterbrechung bei Geisteskranken, Delirium, „geborene Verbrecher“, Alkoholkrankheit und Kriegsneurosen.
Zusammen mit seinem Chefarzt Emil Kraepelin behandelte Oberarzt Alois Alzheimer auch überegional bekannte Patienten wie den Nobelpreisträger Emil von Behring (1854-1917) und sog. „Wolfsmann“ Sergius Pankejeff (1887-1979) sowie das Vorbild für die „Clarisse in Robert Musils (1880-1942) Roman „Mann ohne Eigenschaften“, Alice Donath geb. Charlemont (1885-1939). Alois Alzheimer genoss schon zu Lebzeiten ein internationales Renommee. Gastärzte und Assistenten waren unter anderem Solomon Carter Fuller (1872-1953), Francesco Bonfiglio (1833-1966), Gaetano Perusini (1879-1915), Alfons Jakob (1884-1931) und Hans-Gerhard Creutzfeldt (1885-1961). Alois Alzheimer war ab 1910 zusammen mit Max Lewandowsky (1876-1918) Schriftleiter der neuen "Zeitschrift für die gesamte Neurologie und Psychiatrie".Im Juli 1912 wurde Alois Alzheimer ordentlicher Professor für Psychiatrie und Neurologie in Breslau und Chefarzt der Universitätsklinik. Er war zu Beginn des Ersten Weltkrieges auch im dortigen Festungslazarett eingesetzt.
Alois Alzheimer starb am 19. Dezember 1915 an Herzmuskelentzündung und Nierenversagen. Er wurde auf dem Hauptfriedhof in Frankfurt a. M. neben seiner Ehefrau beigesetzt.
In einem eigenen Kapitel werden die Geschichte der Alzheimer-Krankheit beleuchtet und aktuelle Erkenntnisse aufgezeigt. Die vorliegende Arbeit wird ergänzt durch relevante Hinweise auf die rechtliche Vorsorge durch eine Patientenverfügung und Vollmacht, ggf. die Errichtung einer Rechtlichen Betreuung, wenn ein/e Alzheimer-Kranke/r seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und in geistig gesunden Tagen keine schriftlichen Festlegungen getroffen hat. Erläutert werden ebenso Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung sowie Hilfen bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit: häusliche Pflege in Privatwohnungen oder Anlagen für Betreutes Wohnen, Tagespflege, Kurzzeitpflege und vollstationäre Dauerpflege in Seniorenheimen. Aufgezeigt werden auch Leistungen der Krankenkassen und Zuschüsse nach dem Pflegeversicherungsgesetz sowie bei Bedürftigkeit ergänzende Sozialhilfe zu erhalten.
Eine der Funktionen einer Verfassung sei, eine neue politische Ordnung zu etablieren. Doch welche Veranlassung gibt es hierzu, wer zeigt welches Interesse, welcher Zustand soll durch diese Neuordnung erreicht werden und insbesondere: wer hatte die Macht, diese neue Ordnung zu bestimmen? Nach Auflösung des Alten Reiches und Wegfall der Reichsverfassung hatten im Rahmen von Gesamtreformen die Länder teilweise auch begonnen, ihre inner-staatliche Verfassung neu zu bestimmen und diese aus unterschiedlichen Beweggründen und Zielsetzungen in einer Urkunde zu fassen. Durch Auflösung des Rheinbundes und der vertraglich gesicherten Souveränität ergab sich eine neue Situation, insbesondere durch die im Rahmen des Wiener Kongresses getroffene Vereinbarung des Artikels 13 der Bundesakte, in den Ländern landständische Verfassungen einzuführen. In der kurzen Periode zwischen dem Wiener Kongress mit der Deutschen Bundesakte 1815 und der Wiener Schlussakte 1820 entstanden u. a. die Verfassungen des Königreichs Bayern, des Großherzogtums Baden und des Königreichs Württemberg. Es soll in dieser Untersuchung ihre Entwicklung nachgezeichnet werden mit ihren Entstehungsbedingungen und Entstehungsursachen und hierbei aufgezeigt werden, welchen Einflüssen die Entwicklung unterworfen war, welche Ziele die Verfassungsgebung verfolgte und zu welchen Ergebnissen sie in den drei Ländern führte. Ausgehend von der Darstellung der Verfassungsarbeiten als Fortführung der in der Rheinbundzeit begonnenen Reformen und als dessen krönender Abschluss werden die Ausgangsbedingungen unter der Fragestellung beschrieben, ob es sich bei der Verfassungsarbeit um eine kontinuierliche Fortführung bereits früher bestehender Regelungen handelt. Die Entstehung der Verfassungen soll unter der Hauptüberlegung erfolgen, welche geistigen und empirischen Grundlagen zu dieser Form der Verfassung führten. Welche staatstheoretischen Überlegungen waren maßgeblich und wie wirkten diese auf die praktische Verfassungsgebung ein. In welcher Weise haben die Verfassungen Englands, Nordamerikas, Frankreichs und der anderen deutschen Staaten, in welchen es bereits zu Verfassungen gekommen ist, auf die Form der süddeutschen Verfassungen eingewirkt.
Im Zuge der Arbeitsbeschaffung, der Aufrüstung und der nachfolgenden Kriegsfinanzierung stand der nationalsozialistischen Regierung ein Bündel prinzipieller Finanzierungsalternativen zur Verfügung. Bei der Finanzierung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen griff das Regime auf das vorhandene Instrumentarium der Vorgängerregierungen zurück. Insofern war das Prinzip der Wechselfinanzierung zur kurzfristigen Mobilisierung von Liquidität keine Innovation der NS-Regierung, sondern lediglich die Fortsetzung einer bereits praktizierten Finanzierungsmethode. In Hinblick auf die Faktoren „Ergiebigkeit“ und „zeitlicher Verfügbarkeit“ musste im Rahmen der Kriegsfinanzierung primär auf die kurzfristige Verschuldung zurückgegriffen werden. Keine andere Finanzierungsalternative hätte – unter Berücksichtigung der „Blitzkriegstrategie“ und dem damit verbundenen außerordentlichen Mittelbedarf - in solch kurzer Zeit die erforderliche Finanzkraft ohne Reibungsverluste und zeitliche Verzögerungen garantieren können. In steuerpolitischer Hinsicht schöpfte die Regierung zwar ansteigende Einkommen und Gewinne ab, doch fand die Steuergesetzgebung ihre Grenze in der gesellschaftlichen Akzeptanz sowie bei der Berücksichtigung distributionspolitischer Motive. Pläne zur weiteren Steuererhöhung oder gar zur Einführung neuer Steuern wurden zu Gunsten der Zustimmung in der Bevölkerung zur Regimepolitik verworfen. Das Primat der Fundierung kurzfristiger Kreditaufnahme wurde mit Fortdauer des Krieges aufgegeben. Die Konsolidierung der schwebenden Schulden hinkte dem Tempo des kurzfristigen staatlichen Kreditbedarfs mit Fortdauer des Krieges hinterher. Große Teile des Finanzierungsbedarfs wurden durch Enteignung und Kontribution gedeckt. Die übermäßige Beanspruchung ausländischer Volkseinkommen und – vermögen glich jedoch nur einen Teil des inländischen Geld-Gütermarkt-Ungleichgewichtes aus. Darüber hinaus waren mit der Besetzung ausländischer Territorien aber auch Kosten für die Versorgung der Bevölkerung verbunden. Selbst unter Missachtung jeglicher Humanität gegenüber der ausländischen Bevölkerung waren die Ressourcenbeiträge der besetzten Länder begrenzt. Bei der sog. „geräuschlosen Kriegsfinanzierung“ kamen verschiedene Instrumente zur Absorption überschüssiger Kaufkraft zum Einsatz. Langfristige Schuldpapiere wurden überwiegend nicht am freien Kapitalmarkt begeben, sondern direkt den Kapitalsammelstellen zugeteilt. Gesetzlich definierte Grenzen der Lohn- und Preisbildung sowie die Beschränkungen des Kapital- und Gütermarktes flankierten die Bemühungen um die Stilllegung überschüssiger Einkommen. Mit dem kriegsbedingten Ausufern des Mittelbedarfs schwand jede Rücksichtnahme auf die gesetzlichen und ökonomischen Grenzen. Die langfristige Verschuldung konnte fortan der kurzfristigen Kreditaufnahme nicht mehr folgen. Die Sparkassen stellten aufgrund ihrer Nähe zum Einzelkunden und ihres organisatorischen Aufbaues eine idealtypische Konstruktion für die Absorption von Spargeldern dar. Darüber hinaus hatten sie eine dominierende Stellung auf dem Spareinlagenmarkt.
Die Dissertation widmet sich der Religionspolitik des oströmischen Kaisers Marcianus, der während der Zeit des Konzils von Chalcedon regierte (450-457). In der Arbeit wird die These aufgestellt, dass der Kaiser einen geradlinigen und konsequenten Kurs in seiner Religionspolitik verfolgte.
Um die These zu untermauern, wurden als Quellen vorwiegend zeitgenössische Dokumente herangezogen: neben Gesetzen und Briefmaterial aus der Feder des Kaisers sowie des römischen Bischofs Leo bestehen diese aus den umfangreichen Konzilsakten.
Die Arbeit zeigt auf, dass sich Marcianus bereits bei seinem Herrschaftsantritt in den dogmatischen Streitigkeiten der Zeit positionierte, indem er sich eindeutig auf die Seite des Dogmas stellte, das der kurz zuvor verstorbene Bischof von Constantinopel Flavianus vertreten hatte, und gleichzeitig das radikal alexandrinische Glaubensbekenntnis ablehnte, das durch den Constantinopolitaner Mönch Eutyches verfochten wurde und dem die Mehrheit seines Reichs im Sommer 450 folgte. Damit setzte er sich von seinem Vorgänger Theodosius II. ab, unter dem es offensichtlich zu keiner Kursänderung in der Religionspolitik gekommen war. Weil das Wohl des Reichs und seine Herrschaft vom orthodoxen Glauben abhingen, war er während seiner gesamten Regierungszeit bemüht, alle für den ‚rechten Glauben‘ zu gewinnen und so die Glaubenseinheit zu wahren. Auch bei den in der Folgezeit des Konzils auftretenden Widerständen gegen die Beschlüsse der Synode setzte Marcianus nicht nur seinen religionspolitischen Kurs durch, sondern verteidigte ziemlich einsam die Glaubensformel des Konzils; selbst in den Widerstandszentren hielt er seinen religionspolitischen Kurs durch, indem er in Palaestina die Aufstände zum Erliegen brachte, in Aegypten mit Hilfe des Militärs den chalcedonischen Bischof zumindest bis zu seinem Tod stützen konnte. Somit kann sein religionspolitischer Kurs von Herrschaftsantritt an bis zu seinem Tod als konsequent und geradlinig bezeichnet werden.
Nachstehend werden die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit zusammenfassend dargestellt: Die Kriegszeit · Die wesentlichen Einflussfaktoren für die Entwicklung der drei Großbanken im Krieg waren das spezifisch deutsche System der Kriegsfinanzierung, die Zinspolitik der Reichsbank, die Konditionenpolitik der Berliner Stempelvereinigung, die Zentralisierung der Kriegswirtschaft, die Kriegskonjunktur in vielen Bereichen der Wirtschaft, der weit gehende Wegfall der Auslandsbeziehungen und der Verlust eines großen Teils ihres Auslandsvermögens. Der wachsende Zugriff des Reiches auf die Reichsbank zur Abdeckung der kriegsbedingt steigenden Haushaltsdefizite führte im Ergebnis mangels ausreichender Konsolidierung durch Anleihebegebung zu einem enormen Anstieg der schwebenden Schuld des Reiches und einer Überliquidisierung der Volkswirtschaft. · Nach den Ausführungen in den Geschäftsberichten waren den Banken die Ursachen und Wirkungen von Staatsdefiziten und Geldwertverschlechterung frühzeitig bewusst. Direkte Kritik an der Politik von Reich und Reichsbank haben sie – soweit ersichtlich – angesichts der schwierigen Situation des Reiches nicht geübt. Sie hätten dafür auch in der Bevölkerung kaum Verständnis gefunden. Konkrete Vorschläge zur Besserung der Verhältnisse haben die Banken nicht gemacht. · Die Bilanzsummen der drei Großbanken stiegen durch den anhaltenden Zufluss von Kreditoren sowohl in nominaler als auch in realer Rechnung beträchtlich an. Da die Großbanken die Anlage in den lang laufenden Kriegsanleihen scheuten und die Kreditvergabemöglichkeiten an Unternehmen und Private kriegsbedingt begrenzt waren, investierten die drei Großbanken die ihnen zufließenden Mittel zum großen Teil in die hoch liquiden, jederzeit bei der Reichsbank rediskontierbaren Schatzwechsel des Reiches. Hinzu kamen Kredite an die verschiedensten staatlichen Stellen und Kriegsgesellschaften. Ende 1918 machten die Forderungen an staatliche Stellen bei allen drei Banken mehr als zwei Drittel der Bilanzsumme aus. · Die Stärke der gesamtwirtschaftlichen Bedingungen begrenzte die Möglichkeiten einer eigenständigen Geschäftspolitik und nivellierte zum großen Teil die bisher noch bestehenden strukturellen Unterschiede zwischen den drei Banken sowohl auf der Passiv- als auch auf der Aktivseite. Die drei Banken wurden während der Kriegszeit immer stärker zu inlandsorientierten „Einlagebanken“, die primär den Staat finanzierten und damit schon mittelfristig auch ein entsprechendes Risiko eingingen. Wie schon vor dem Krieg hatte die Deutsche Bank auch noch Ende 1918 einen deutlich höheren Anteil an eigentlichen Depositen als die beiden anderen Banken. Die besondere Stärke von Dresdner Bank und Commerzbank blieb das Kontokorrentgeschäft mit der gewerblichen Kundschaft. · Die Rentabilität der drei Großbanken – gemessen an den bereinigten laufenden Gewinnen – lag während der ersten drei Kriegsjahre unter dem Niveau des Jahres 1913. In den Jahren 1917 und 1918 sorgten stark steigende Bilanzsummen und ein lebhaftes Emissions- und Effektengeschäft für sehr hohe Eigenkapitalrenditen, teilweise über dem Niveau von 1913. Die Commerzbank, die im Unterschied zu den beiden anderen Banken kontinuierlich niedrige Liquiditätsquoten unterhielt und die Möglichkeiten positiver Fristentransformation gezielt nutzte, lag hierbei an der Spitze. Deutsche Bank und Dresdner Bank litten stärker unter den Kriegsverlusten (u.a. Zwangsliquidation der wichtigen Filialen in London) als die Commerzbank mit ihren nur geringen Vermögenswerten im feindlichen Ausland. Auch in realer Rechnung waren die Ergebnisse befriedigend. · Alle drei Großbanken weisen nach den Bilanzzahlen – also ohne Berücksichtigung von stillen Reserven bzw. Bewertungsverlusten – in den Jahren 1914 bis 1918 teilweiseverhebliche Überschusse der nominalen Aktiva über die nominalen Passiva auf, d.h. sie finanzierten nominale Aktiva mit Eigenkapital und waren damit den Risiken einer Geldwertverschlechterung ausgesetzt. Die Großbanken waren sich dieses Risikos offenbar nicht bewusst und betrieben keine erkennbare Inflationsrisikopolitik. Die Verluste aus dem Verstoß gegen das „Prinzip der Wertgleichheit“ waren während der Kriegszeit (mit Schwerpunkt im Jahr 1918) sowohl absolut als auch in Relation zum Eigenkapital bei der Deutschen Bank am größten. Doch selbst im ungünstigsten Fall haben die (rechnerischen) Verluste aus der Geldentwertung und Bewertungsverluste die laufenden Gewinne bei den drei Banken mit größter Wahrscheinlichkeit nicht aufgezehrt. Der dann noch verbleibende Restgewinn deckte bei der Commerzbank mit Sicherheit, bei Deutscher Bank und Dresdner Bank mit großer Wahrscheinlichkeit die Kriegsverluste ab. Im Ergebnis dürfte es in der Kriegszeit nicht zu einer Minderung des Eigenkapitals gekommen sein. · Nach einer kurzen Unterbrechung durch den Kriegsbeginn kam der säkulare Prozess der Konzentration und Expansion bei den drei Großbanken wieder in Gang. Die durch den Krieg erzwungene weit gehende Beschränkung auf das Inland und die hohe Liquidität in der Volkswirtschaft begünstigten diese Entwicklung. Die drei Großbanken gingen systematisch daran, ihre Positionen durch Übernahme anderer Banken und Filialgründungen in den Gebieten zu stärken, in denen sie bisher nicht oder nur schwach vertreten waren oder in denen sie sich aufgrund der politischen und militärischen Entwicklung günstige Geschäftsmöglichkeiten versprachen. Gegen Ende des Krieges verfügten Deutsche Bank und Dresdner Bank jeweils über ein flächendeckendes Netz von rd. 100 Filialen. Die Commerzbank blieb mit 23 Filialen noch deutlich hinter den beiden anderen Banken zurück. Allen drei Banken gelang es in den Kriegsjahren, die Zahl ihrer Konten/Kunden sehr stark zu steigern. Einher ging dies allerdings mit einem starken Anstieg der Mitarbeiterzahl und einem überproportionalen Kostenanstieg. Ihrem Ziel, Universalbanken für weite Bevölkerungskreise und in allen Regionen Deutschlands vertreten zu sein, waren die drei Großbanken jedoch ein großes Stück näher gekommen. · Ohne Berücksichtigung der Kriegsverluste, nur auf das Inlandsgeschäft bezogen, waren die Jahre 1913 bis 1918 für die drei Großbanken keine schlechten Jahre. Die noch moderate Inflation bzw. Geldentwertung erwies sich unter den gegebenen Bedingungen insgesamt gesehen als eher förderlich für die Geschäfte und das Wachstum der drei Großbanken. ....
Die Studie befaßt sich in mikrohistorischer Betrachtungsweise mit der Sozialgeschichte der Leipziger Kaufleute Albert Dufour-Feronce, Gustav Harkort und Carl Lampe. Im Mittelpunkt stehen die Praktiken, mit denen die Akteure den politischen, sozialen und ökonomischen Strukturen begegnen. Nach einer Vorstellung der Titelpersonen in ihrem familiären Umfeld und als Bürger der Stadt werden ihre unternehmerischen Aktivitäten ihrem gesellschaftlichen Engagement auf den Feldern Wirtschaft, Vereinswesen, Kultur und Politik gegenübergestellt.