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Rimski novčići u ženskim srednjovekovnim grobovima sa teritorije Srbije: mogućnosti interpretacije
(2016)
U ovom radu istražuje se fenomen sekundarne upotrebe rimskih novčića (II–IV vek) u srednjovekovnim nekropolama (X–XV vek) sa teritorije Srbije. U fokusu istraživanja su grobovi u kojima su rimski novčići upotrebljeni kao dekorativni elementi pokojnikove odeće – najčešće preoblikovani u priveske. Ovakav tip sekundarne upotrebe rimskog novca konstatovan je samo u ženskim grobovima. Cilj rada je da predloži interpretaciju ove pojave kroz analizu vrednosti i značaja sekundarno upotrebljenih novčića u stvaranju porodičnih dragocenosti koje se definišu u važnim i kritičnim momentima društvenog života zajednice. Posebno se ispituje mogućnost interpretacije ovih nalaza kao primera grobova u kojima su sahranjene ženske osobe sa delovima svog miraza. Analizira se konstrukcija značenja i vrednosti ovih predmeta kroz njihovu razmenu u običajima vezanim za sklapanje braka, i, naposletku, u funerarnim praksama. Budući da je rimski novac iz ovih grobova malobrojan, i da se uvek radi o bronzanim denominacijama, možemo pretpostaviti da je definisanje njihove vrednosti i značaja zasnovano na simboličkom i reprezentativnom nivou. Polazna tačka ovog rada je korpus radova koji istražuju fenomen ponovne upotrebe stvari u prošlosti, da bi se dalje u radu dublje istražila veza između srednjovekovne društvene strukture i evaluacije novčića u seoskim zajednicama centralnog Balkana.
L’auteur est parti du constat qu’à la suite de la monographie de Jean Rupp, toutes les études portant sur le terme christianitas cherchent à saisir le concept de chrétienté, au détriment des autres significations possibles. Geelhaar a donc décidé de reprendre le dossier en partant de l’histoire du mot lui-même, de ce qu’il signifiait pour les hommes de l’Antiquité tardive jusqu’à l’époque carolingienne, quels sens ils lui donnaient et dans quels contextes ils l’utilisaient. Le but de sa recherche est de vérifier les études publiées jusqu’à présent, quitte à les remettre en cause, mais également de contribuer à la recherche sur le langage politique du tournant entre Antiquité et Moyen Âge, à savoir si et comment le terme christianitas participe à la communication politique. ...
Die Studie der Frankfurter Historikerin ruht auf ihren früheren Arbeiten über frühneuzeitliche politische Predigten, vor allem in den Forschungsbibliotheken Gotha und Wolfenbüttel, sowie auf einem Projekt im Exzellenzcluster "Die Herausbildung normativer Ordnungen". Ein Forschungskonzept "Politische Kommunikation in der Frühen Neuzeit" lag bereits seit 2007 vor. Daraus ist nun ein Buch geworden, an dem man aus mehreren Gründen die innere Balance vermisst und das viel enger zugeschnitten ist, als der weite Titel verheißt. Die Autorin möchte in der vielstimmigen religiös-politischen Semantik des 16. und des frühen 17. Jahrhunderts jene Position besonders herausheben, die als "politica christiana", "Christliche Politik" oder "Christen-Staat" bezeichnet wurde. Sie unterstreicht, im Einklang mit der neueren Forschung, dass solche christlichen und naturrechtlichen Begründungen eines Widerstandsrechts und die Betonung der Frömmigkeit für Herrschende und Beherrschte keine Außenseiterpositionen und keine Spezialität des Luthertums waren, sondern in Europa konfessionsübergreifend diskutiert und weitgehend akzeptiert wurden. Das Thema eines möglichen Widerstands gegen eine religiös-konfessionell unterdrückerische Obrigkeit ist nur ein Aspekt jener weiter gefassten "christlichen Politik". Dass auch die Lutheraner über das Widerstandsrecht diskutierten, vor allem im 16. Jahrhundert, ist unbestreitbar. Sie taten dies ebenso wie Katholiken oder Calvinisten, wenn sie konfessionspolitisch in Bedrängnis waren. Das war naheliegend. Aber genügt es, um den vielfach bestätigten Gesamtbefund, das Luthertum habe aufgrund seiner an die weltliche Obrigkeit angelehnten Struktur auch stärker obrigkeitlich gedacht, zum Vorurteil zu erklären? ...
Inter arma enim silent leges – im Krieg schweigen die Gesetze, so lautet ein berühmtes Zitat von Cicero, das über die Jahrtausende hinweg in Diskursen der Gewaltlegitimation bedeutsam geblieben ist. Thomas Hobbes und Immanuel Kant haben es übernommen, wobei Letzterer der Rechtfertigung von Krieg die Konzeption eines dreigliedrigen, "ewigen" Rechtszustandes entgegengestellt hat. Zwischen der von "Realisten" angenommenen Anarchie und der von "Idealisten" angestrebten Rechtsherrschaft in grenzübergreifenden politischen Beziehungen hat sich die moderne Völkerrechtswissenschaft insbesondere mit dem schwierigen, zuweilen paradoxen Verhältnis von Krieg und Recht beschäftigt: Das Kriegsrecht limitiert den Gebrauch von Gewalt (als violentia) nicht allein, es legitimiert ihn auch, indem es die Gewalt (als potestas) normativ ordnet und sie damit wiederum zur Rechtfertigungsressource macht. Mit dem Wiedererstarken der Völkerrechtsgeschichte sowie der aktuellen Brisanz kriegsrechtlicher Fragen (etwa angesichts des "war on terror") gehen erneut Forschungen zur Rolle des Rechts in Zeiten des Krieges, zu seiner Rechtfertigung und seiner rechtlichen Aufarbeitung einher. Isabel V. Hull und die AutorInnen im von Martin Löhnig, Mareike Preisner und Thomas Schlemmer herausgegebenen Sammelband leisten hierzu zwei sehr unterschiedliche Beiträge. ...
Der Einsatz von computergestützten Methoden der Digital Humanities (DH) ist in den Geisteswissenschaften oft mit dem Mythos der digitalen Objektivität oder Objektivierung verbunden. Eine Motivation für den Einsatz dieser Verfahren bei Geschichtswissenschaftlerinnen ist die Suche nach dem objektiven Urteil oder nach der Objektivierung ihrer eigenen Interpretationsleistungen. Aber schafft der Computer Objektivität? Kann diese Maschine den hermeneutischen Zirkel durchbrechen helfen? Können wir mit quantifizierenden Methoden, mit der Logik der Zahlen, mehr über vergangene Epochen aussagen als mit der schlichten Hermeneutik unseres Fachs? ...
Der von den schwedischen Rechtshistorikern Kjell Å. Modéer und Martin Sunnqvist herausgegebene Band geht zurück auf ein 2006 veranstaltetes, gleichnamiges Symposium. Die in vier thematischen Gruppen angeordneten 14 Beiträge stammen aus der Feder von Rechtshistorikern bzw. Juristinnen, Literaturwissenschaftlern und Kunsthistorikerinnen überwiegend skandinavischer Provenienz und beschränken sich mit zwei Ausnahmen auf Entwicklungen des 19. und vor allem des 20. Jahrhunderts. Die auf dem Umschlag abgebildete Gerichtsszene vom Beginn des 17. Jahrhunderts täuscht also etwas, allerdings hätte manche Analyse in der Tat auf der viel früher an derartigen Fragen interessierten Frühneuzeitforschung aufbauen können, was kaum der Fall ist. Der Band scheint ein weiteres Beispiel für die im Zuge des steigenden Publikationsoutputs feststellbare Tendenz, dass Disziplinen und Forschungskontexte aneinander vorbei argumentieren können, auch wenn sie ähnliche Fragestellungen verfolgen. An dieser Stelle können nur einige Beiträge exemplarisch besprochen werden. ...
Der hier zu besprechende Band kann von Ansatz, Methode und Reichtum der inhaltlichen Ausführungen als ein gelungenes Beispiel des oftmals geschmähten Sammelbandformats gelten. Das Thema ist mit den Autostädten als besondere Form des Typus Industriestadt klar bestimmt. Die insgesamt zehn Beiträge sowie der einführende, den Band methodisch wie in die Forschungsperspektiven einordnende Aufsatz von Martina Heßler fügen sich zu einem detailreichen Mosaik mit zahlreichen erhellenden zum Teil auch überraschenden Ausführungen, die in der Tat neue Zugänge zum Themenfeld Industriestadt im 20. Jahrhundert öffnen. ...
"Dies sei die Geschichte eines Buches, es ist ein Buch über ein Buch". Mit diesen Worten eröffnet Cecilia Hurley ihre voluminöse und detailreiche Untersuchung zu Aubin-Louis Millins "Antiquités nationales ou Recueil des monumens pour servir à l’Histoire générale et particulière de l’Empire françois […]" (1790–1798). Der Verfasser verband mit dessen Veröffentlichung die Absicht, all die französischen Denkmäler und Bauwerke, denen nach ihrer Verstaatlichung durch die Nationalversammlung der voreilige Verkauf, Plünderungen und ikonoklastische Zerstörung drohte, zu retten, indem er sie abbildete und beschrieb. Am Ende lag eine präzise Dokumentation von historisch bedeutsamen französischen – also der Nation gehörenden – Denkmälern vor, die sowohl in Paris als auch in den Provinzen bzw. Departements zu sehen waren. Ebenso wurden aber einige aufgeführt, die bereits zerstört worden waren. Das fünfbändige Werk umfasste 23 Hefte, erschien bis auf wenige Ausnahmen im Monatsrhythmus und enthielt rund 325 Abbildungen. Millins Anliegen war es, allen "wahrhaftigen" Staatsbürgern die Geschichte Frankreichs vor Augen zu führen. Allerdings handelte es sich um keine exklusiv monarchische, kirchliche oder familiengenealogische Geschichte, sondern vielmehr um eine, die sich ebenso aus den bedeutsamsten wie auch aus zweitrangigen Geschehnissen zusammensetze. Die in den 61 Artikeln illustrierten Denkmäler – in primis die niedergerissene Bastille, gefolgt von Klöstern, Abteien, Schlössern sowie den in ihrem Innern befindlichen Denkmälern wie Grabmälern, Inschriften, Kirchenfenstern etc. – fungieren in Millins Werk als strukturierende Elemente, um die herum sich historische Erzählungen und Anekdoten ranken. Diese nämlich standen nicht im Mittelpunkt künstlerischer oder architektonischer Betrachtungen. Als Zeugnisse der Vergangenheit boten sie der Geschichte aber doch ihren Stoff: Es ging eben um monuments historiques. ...
Das Mittelalter fordert heraus – und zwar in ganz unterschiedlicher Hinsicht: Wie der vor Kurzem verstorbene Otto Gerhard Oexle aufzeigte, sehen sich gerade die Deutschen mit einem "entzweiten Mittelalter" konfrontiert. Darüber hinaus aber, so Oexle, sei die Moderne insgesamt in ihrer Genese nicht ohne ihre ambivalenten Bezüge auf die ferne Epoche zu verstehen. Diese Tragweite der Mittelalterbezüge verdeutlicht auch das zu besprechende Werk, das im italienischen Original bereits 2011 erschien und nun in einer insgesamt gelungenen, aktualisierten französischen Übersetzung vorliegt: Denn wie Benoît Grévin in seinem Begleitwort (S. 7f.) unterstreicht, erschließen sich die politischen Implikationen, die mit den Verweisen auf das Mittelalter verbunden sind, so recht erst bei einer international ausgreifenden Betrachtung. Dass für den in Urbino mittelalterliche Geschichte lehrenden di Carpegna Falconieri italienische Beispiele eine besondere Rolle spielen, tut dem Wert seiner Studie keinen Abbruch, machten die politischen Entwicklungen auf der Halbinsel diese doch zu einem wahren Labor des "Mediävalismus", dessen Untersuchung auch wertvolle Blicke auf die Nachbarn ermöglicht (S. 8). ...