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Hepatitis E virus (HEV) is a positive-stranded RNA virus with a 7.2 kb genome that is capped and polyadenylated. The virus is currently unclassified : the organisation of the genome resembles that of the Caliciviridae but sequence analyses suggest that it is more closely related to the Togaviridae. HEV is an enterically transmitted virus that causes both epidemics and sporadic cases of acute hepatitis in many countries of Asia and Africa but only rarely causes disease in more industrialised countries. Initially the virus was believed to have a limited geographical distribution. However, serological studies suggest that that HEV may be endemic also in the United states and Europe even though it infrequently causes overt disease in these countries. Many different animal species worldwide recently have been shown to have antibodies to HEV suggesting that hepatitis E may be zoonotic. Although two related strains have been experimentally transmitted between species, direct transmission from animal to a human has not been documented. Our main objective in this study is to evaluate the suitability of current available HEV antibody assays for use in low-endemicity areas such as in Germany. Methods: We selected sera on the basis of at least borderline reactivity in the routinely used Abbot EIA. Most were tested as part of routine screening of long-term expatriates in endemic countries. The following assays (recombinant antigens : ORF2 and ORF3) were used: Abbot EIA, Genelabs ELISA, Mikrogen recomBlot and a 'Prototype' DSL-ELISA. We observed a wide range of sensitivity ( average of 56.8%) and specificity ( an average of 61.4%) in these used assays. These results implies that , these assays might be unreliable for detection of HEV infection in areas where hepatitis E is not endemic. However, most anti- HEV assays have not been correlated with the HEV RNA determined by reverse transcription. Many of these unexpected results and discrepancies can be alluded to the following reasons: I. The choice and the size of the HEV antigen. II. Duration of the antibody persistence III. A cross reactivity with different agent IV. Due to geographic species V. A low sensitivity of the available assays. VI. And infection with non-pathogenic HEV strain. (zoonotic strain?). We therefore suggest that, further studies will be required to improve the sensitivity and specificity of the available commercial assays on the market.
Immortalisierte HaCaT Keratinozyten sind im Gegensatz zu primären epidermalen Keratinozyten in der Lage, nach Exposition durch UV A Licht den hauptsächlichen Angiogenesefaktor der Haut, den vaskulären endothelialen Wachstumsfaktor VEGF/VPF, überzuexprimieren. Da VEGFNPF nicht nur angiogene Eigenschaften entfaltet, sondern auch den malignen Phänotyp von Tumorzellen verstärken kann, war es das Ziel der Arbeit, die molekularen Mechanismen der UV A-vermittelten VEGF/VPF Genexpression in HaCaT Zellen zu bestimmen, welche als präneoplastische Zelllinie in einem frühen Stadium der Transformierung dienten. Zusammenfassend konnten diese Untersuchungen eine AP-2 Transaktivierung als einen wesentlichen Mechanismus der UV A-induzierten VEGF/VPF Gentranskription in HaCaT Zellen identifizieren. Als funktionell wichtiges Reaktionselement wurde eine GC-reiche Region in unmittelbarer Nähe zum TranSkriptionsstart (bp -88/-70) ausgemacht. Ein kritischer Nukleotidaustausch innerhalb dieser Sequenz verhindert die UVA-induzierte VEGFNPF Gentranskription. Damit untermauern diese Befunde die zentrale Rolle von AP-2 Transkripiionsfaktor in der UVA-vermittelten Genexpression in immortalisierten HaCaT Keratinozyten. Der hemmende Einfluß potenter Singulett-Sauerstoff Quencher legt den Schluß nahe, dass die UVA-induzierte AP-2 Aktivierung an den VEGFNPF Promotor über die Generierung von Singulett-Sauerstoff vermittelt wird. Zusätzlich zeigen die vorgestellten Daten zum ersten Mal, dass den MKK1I2 und den nachgeschalteten p42/p44 MAP Kinasen in der UVA-vermittelten AP-2 Aktivierung eine besondere Bedeutung zukommt. Die gewonnenen Daten deuten auf einen potentiellen Mechanismus hin, durch den prämaligne Keratinozyten durch wiederholte UVA-induzierte VEGFNPF Expression möglicherweise einen malignen Phänotyp annehmen könnten.
In dieser klinischen Studie wurden 10 normalgewichtige und 10 übergewichtige Patienten mit Diabetes mellitus 2 und einer unbehandelten diabetischen Polyneuropathie über vier Wochen mit a-Liponsäure 1200 mg/die per os behandelt. Vor und nach der Therapie wurde ein intravenöser Glucosebelastungstest bei jedem Patienten durchgeführt und die ermittelten Glucose-, Insulin-, Pyruvat- und Lactatspiegel mit einer Kontrollgruppe (10 normalgewichtige und 10 übergewichtige normoglykämische Kontrollpersonen) verglichen. Die SI und SG Werte wurden mit Hilfe der Minimalmodeling Technik ermittelt. In dieser Studie wurden folgende Ergebnisse erzielt: 1. Die SI- und SG-Werte waren bei der normalgewichtigen Kontrollgruppe höher als bei den übergewichtigen Kontrollpersonen. 2. Die SI und SG waren bei beiden diabetischen Gruppen verglichen mit den Kontrollgruppen vermindert. 3. Die SI-Verminderung in beiden diabetischen Gruppen deutet auf eine primäre Insulinresistenz hin, die für die Entwicklung der Erkrankung entscheidend ist. 4. Bei den Kontrollgruppen waren die Nüchternpyruvatspiegel bei den Über-gewichtigen höher als bei den Normalgewichtigen, wobei die Steigerung der Lactat- und Pyruvatspiegel und damit die errechnete AUC für Pyruvat und Lactat unter dem Glucosebelastungstest keine signifikanten Unterschiede in beiden Gruppen zeigte. 5. Die Nüchternlactatspiegel waren sowohl bei normal- als auch bei übergewichtigen Patienten mit Diabetes mellitus 2, verglichen mit der jeweiligen Kontrollgruppe, deutlich erhöht. Die Nüchternpyruvatspiegel waren bei übergewichtigen Diabetikern jedoch deutlich höher als bei normalgewichtigen Diabetikern. 6. Die deutlich erhöhten Lactat- und Pyruvatspiegel im Nüchternzustand bei diabetischen Patienten weisen auf eine beeinträchtigte basale Glucoseoxidation hin. 7. Unter intravenöser Glucosebelastung stiegen die Pyruvatspiegel stärker als die Lactatspiegel an und waren vor allem bei übergewichtigen Diabetikern deutlich erhöht. Dieser starke Anstieg belegt die verminderte Glucoseoxidation bei Diabetikern. 8. Die vierwöchige a-Liponsäuretherapie verbessert signifikant die SG sowohl bei normalgewichtigen- (** P<0.01) als auch bei übergewichtigen Diabetikern (* P<0.05). Der Therapieeffekt von a-Liponsäure auf die SI war bei normalgewichtigen Patienten deutlich höher als bei übergewichtigen Patienten. Der SG- und SI-Effekt auf die Glucose-Wiederaufbaurate war nach der Therapie verbessert. 9. Bei normalgewichtigen Patienten führte eine vierwöchige a-Liponsäuretherapie zu einer verbesserten Glucoseverstoffwechselung. Der weniger ausgeprägte Therapieeffekt von a-Liponsäure bei übergewichtigen Diabetikern mag wohl auf der Schwere der Stoffwechselentgleisung in dieser Patientengruppe beruhen. 10. a-Liponsäure führte zu einer deutlichen Abnahme der AUC für Pyruvat und Lactat in beiden Gruppen. Dieses Ergebnis deutet darauf hin, dass a-Liponsäure wahrscheinlich über eine Stimulation auf dem Niveau des Pyruvat-Dehydrogenasekomplexes wirkt. a.Liponsäure scheint also sowohl im Nüchternzustand als auch unter Glucosebelastung die Glucoseoxidation bzw. den Pyruvatmetabolismus zu verbessern. Bei Patienten mit Diabetes mellitus 2 ist die Glucoseabbaurate durch eine verminderte aerobe und anaerobe Glucoseoxidation gehemmt. Grund dafür ist wahrscheinlich eine PDH Aktivitätsabnahme. Die ständige Hyperglycämie führt zu einer Zunahme der Pyruvat- und Lactatkonzentration und einer Abnahme der SI und SG. Die orale Einnahme von a-Liponsäure beschleunigt anscheinend den intrazellulären Glucosemetabolismus durch Stimulation der PDH und erhöht das intrazelluläre Redox- potential. Es kommt dadurch wahrscheinlich zu einer Verbesserung der Energiegewinnung aus Phosphaten und mobilisiert den Glucosetransporter, wodurch sich der Glucosetransport in die Muskelgewebe verbessert. Damit führt a-Liponsäure zu einer verbesserten Glucoseutilisation bei Patienten mit Diabetes mellitus 2.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit medizinischem Information-Retrieval in Volltext-Datenbanken und im World-Wide-Web. Information-Retrieval unterscheidet sich von Daten- oder Text-Retrieval dadurch, dass nicht nach Wörtern gesucht wird, die einem exakten Patternmatch folgend (Zeichen für Zeichen identisch) gefunden werden. Stattdessen wird eine vage Suchanfrage gestellt, bei der vielerlei Faktoren die Suchergebnisse beeinflussen können. So existieren von vielen Wörtern Schreibweisen-Variationen, wie etwa Cervix-Zervix. Auch kommen in medizinischen Texten, die im Routinebetrieb entstanden sind und die nicht korrekturgelesen wurden, viele Orthografie- bzw. Tipp-Fehler vor. Zusätzlich entstanden durch die Rechtschreibreform der deutschen Sprache weitere Schreibweisenvariationen (Elektrokardiograf-Elektrokardiograph). In der Medizin wird das Problem des Information-Retrieval noch dadurch vergrößert, dass eine Fach- und eine Umgangssprache existieren. So recherchiert ein Arzt als Kenner der Fachsprache nach “Tachykardie“, während ein Patient nach dem umgangssprachlichen “Herzrasen“ sucht. Für Information-Retrieval im World-Wide-Web ist die Nutzung von Suchmaschinen von elementarer Bedeutung. Auch Meta-Suchmaschinen haben sich etabliert. Darauf aufbauend wird das Modell einer thesaurus- und indexbasierten Meta-Suchmaschine entwickelt und implementiert. Dieses Modell bietet - im Vergleich zu klassischen Volltext- und Meta-Suchmaschinen - einige Vorteile. So entsteht z.B. nur sehr geringer Speicherplatzbedarf, es ergeben sich schnelle Zugriffszeiten, trotzdem wird kein eigener Crawler benötigt. Zur Lösung der Probleme werden Thesauri und die Fuzzy-Set-Theorie eingesetzt: * Die Theorie der unscharfen Mengenlehre (Fuzzy-Set-Theorie) wird genutzt, um Differenzen in der Schreibweise zu eliminieren. Dazu wird ein neuer Algorithmus entwickelt, der - basierend auf einem klassischen, etablierten Algorithmus - bessere Retrieval-Ergebnisse bei gleichzeitig geringerer Laufzeit ergibt. Er basiert auf Buchstabengruppen (sog. n-Gramme) und wurde am Beispiel der Größe n = 3 (Trigramme) implementiert und getestet. * Thesauri sind Datenbanken, die W¨orter und Relationen zwischen Wörtern enthalten. Sie werden in der vorliegenden Arbeit extensiv f¨ur Crawling, Ranking, Information-Retrieval und Meta-Suche eingesetzt. Fuzzy-Set-Theorie und Thesauri dienen zusammen der Modellierung des ungenauen Wissens für das Information-Retrieval. Test und Evaluation finden anhand von drei verschiedenen Textmengen statt. Die Suchmöglichkeiten für das Information-Retrieval werden komplex gestaltet. Es wird sowohl eine Operatorpriorität als auch Setzung von Prioritätsklammern ermöglicht. Dazu werden Techniken der formalen Sprachen und des Compilerbaus eingesetzt. Für die Ausgabe der Seiten werden spezifische Verfahren entwickelt, die Seite bezüglich der Relevanz zu bewerten, das sog. Ranking. Insgesamt werden drei verschiedene Ranking-Verfahren vorgestellt und implementiert. Die Realisierung erfolgt komplett XML-basiert mit einem Schwerpunkt auf XSLT. Als Ausgabeformate stehen XML, HTML und PDF zur Verfügung.
Wirksamkeit von Articain und Lidocain bei verschiedenen Verfahren der zahnärztlichen Lokalanästhesie
(2003)
Articain und Lidocain sind die in der Zahnheilkunde am häufigsten verwendete Lokalanästhetika. Beide Substanzen besitzen eine ähnliche lokalanästhetische Wirksamkeit, sind jedoch in unterschiedlich konzentrierter Lösung im Handel. Articain ist das einzige Lokalanästhetikum, das einerseits in hoher Konzentration (4 %), andererseits mit gering konzentriertem Adrenalin-Zusatz (1:200.000 und 1:400.000) verfügbar ist. Lokalanästhetika werden nach der Wirkung dosiert. Wenn die lokalanästhetische Wirkung aufgrund zu geringer Konzentration von Lokalanästhetikum oder Vasokonstriktor unzureichend ist, kann durch eine Nachinjektion in der Regel eine vollständige Wirkung erzielt werden. Da bei der intraligamentären Injektionstechnik nur sehr geringe Volumina in den engen Desmodontalspalt injiziert werden können, kann bei dieser Technik eine unzureichende Wirkung nicht durch eine Dosiserhöhung kompensiert werden. Daher erscheint für die intraligamentäre Anästhesie eine höher konzentrierte Lösung als geeignet. In einer Vergleichsuntersuchung sollte die lokalanästhetische Wirkung handelsüblicher Articain- und Lidocain-Lösungen für die intraligamentäre Anästhesie überprfüt werden. In einer 6-fach-cross-over-Untersuchung erfolgte bei 25 gesunden Probanden an einem Prämolaren eine Lokalanästhesie durch submuköse Infiltration und intraligamentäre Injektion mit 4 % Articain mit Adrenalin 1:200.000 bzw. 1:100.000 sowie 2 % Lidocain mit Adrenalin 1:100.000. Die Anästhesietiefe wurde mittels elektrischer Sensibilitätsprüfung bestimmt. Eine vollständige Anästhesie konnte bei Infiltrationsanästhesie in praktisch allen Fällen erzielt werden, die Anästhesiedauer zeigte zwischen den drei lokalanästhetischen Lösungen keine Unterschiede. Bei der intraligamentären Anästhesie zeigten sich deutliche Unterschiede zwischen den 4-prozentigen und der 2-prozentigen Lösung. Sowohl der Anteil der vollständigen Anästhesiewirkung als auch die Dauer der Anästhesie war bei den beiden 4-prozentigen Lösungen deutlich höher als bei der 2-prozentigen Lösung. Aufgrund der Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung sind 4- prozentige Articain-Lösungen für die intraligamentäre Anästhesie uneingeschränkt geeignet, wobei die Zubereitung mit der höheren Adrenalin-Konzentration keine Vorteile bietet. Die handelsübliche 2-prozentige Lidocain-Lösung ist aufgrund deutlich geringerer Wirksamkeit für diese Technik weniger geeignet.
Seit der Entdeckung der Spirochäten als Erreger der Lyme-Borreliose durch Willy Burgdorfer im Jahre 1982 wird an ihrer genotypischen und phänotypischen Differenzierung gearbeitet. Als humanpathogen gelten die drei Genospezies B. burgdorferi s. s., B. garinii und B. afzelii. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Etablierung einer schnellen und hochspezifischen Methode zur Subtypisierung der drei o.g. Genospezies und basiert auf einer Polymerase-Kettenreaktion (PCR) des Flagellin-Gens. Als Zielsequenz für die PCR wurde ein konservierter Genabschnitt gewählt, der einerseits so spezifisch ist, dass keine Amplifikation nahe verwandter Spirochäten stattfindet, andererseits phylogenetisch so konserviert vorliegt, dass alle drei humanpathogenen Genospezies erfaßt werden können. Die erhaltenen PCR-Amplifikate wurden zur Subtypisierung mit drei hochspezifischen Oligonukleotiden hybridisiert. In der vorliegenden Arbeit wurden insgesamt 34 Borrelien-Isolate untersucht und eindeutig und reproduzierbar mittels Dot blot-Hybridisierung typisiert. Als entscheidender Parameter zeigte sich die gewählte Waschtemperatur. Sie lag für das Oligonukleotid Fla15 (spezifisch für B. garinii) bei 63,1 °C (+/- 0,2°C), für das Oligonukleotid Fla16 (spezifisch für B. afzelii) bei 67,1°C (+/- 0,2°C) und für das Oligonukleotid Fla8 (spezifisch für B. burgdorferi s. s.) bei 68,0°C (+/- 0,2°C). Die Zielsetzung der Arbeit, eine hochstringente Methode zur Subtypisierung von PCR-Amplifikaten des phylogenetisch konservierten Flagellin-Gens der Erreger der Lyme-Borreliose zu etablieren, konnte erfolgreich umgesetzt werden. Mit der in dieser Arbeit evaluierten und etablierten Methode für die Subtypisierung aller drei humanpathogenen Borrelien-Genospezies eröffnet sich die Möglichkeit, epidemiologische Studien mit klinischen Untersuchungsmaterialien durchzuführen und der Frage nachzugehen, ob die Hypothese des Organotropismus bei der Lyme-Borreliose aufrecht erhalten werden kann.
Im Rahmen einer prospektiven Studie wurde untersucht, ob ein Zusammenhang besteht zwischen der Körperzellmasse als wesentliches Kompartiment des Körpergewichtes und dem Auftreten von unerwünschten Ereignissen (UAW) unter einer Chemotherapie. Zunächst wurden Patienten (n=23) mit verschiedenen malignen Erkrankungen (M. Hodgkin, Bronchialkarzinom, malignes Melanom, NHL) bezüglich ihrer Körperzusammensetzung untersucht mit der Frage ob überhaupt relevante Unterschiede zu verzeichnen sind. Im Verlauf wurden dann aus diesem Kollektiv die Patienten mit M.Hodgkin (n=11) über den gesamten Therapieverlauf untersucht, um einen Zusammenhang zwischen Zellmasse und Nebenwirkungen einer Chemotherapie zeigen zu können. Zur Beurteilung der Wirksamkeit der Therapie erfolgte eine Nachbeobachtung über 60 Monate. Die Bestimmung der Körperzusammensetzung bzw. der Körperzellmasse erfolgte mittels der bioelektrischen Impedanzanalyse, die während der Therapie aufgetretenen UAW wurden durch einen modifizierten WHO-Nebenwirkungsscore erfaßt. Es konnte gezeigt werden, daß im Gesamtkollektiv der Patienten mit malignen Erkrankungen deutliche Unterschiede in der Körperzusammensetzung bestehen. So reicht die ermittelte Körperzellmasse (BCM) der Patienten von 17,65 bis zu 38,95 kg. Im Hodgkin-Kollektiv war die Bestimmung der Körperoberfläche nicht in der Lage, die Unterschiede in der Zusammensetzung abzubilden. Errechnet man die Dosis der Chemotherapeutika bezogen auf die unterschiedlich großen Zellmassen so zeigen sich deutliche Unterschiede (rel. Dosis in % des Mittelwertes bezogen auf BCM: 78,3-129,8%). Die klinische Relevanz der ermittelten Dosisunterschiede bezogen auf die BCM zeigt sich in der strengen Korrelation von rel. Dosis/BCM und dem Auftreten von UAW verschiedener Schweregrade (UAW-Score) mit r = 0,83 (p = 0,002). In der Nachbeobachtungszeit traten 2 Rezidive auf (nach 10 bzw. 19 Monaten), beide Patienten erhielten eine bezogen auf die BCM relativ niedrige Dosis (78,3 bzw.83,7 % vom MW). In Folge dieser Ergebnisse stellt sich die Körperzusammensetzung als eine wesentliche Variable zur prädiktiven Bestimmung des Nebenwirkungsprofils von Patienten unter Chemotherapie dar, auch die Suffizienz hing in diesem Kollektiv von der Dosis pro Zellmasse ab. Die Berücksichtigung von Ergebnissen aus der Bestimmung der Körperzusammensetzung bei der Ermittlung einer Chemotherapie-Dosis könnte in Zukunft eine Verbesserung in der individuellen Therapie von Patienten mit malignen Erkrankungen darstellen.
Die BCR-ABL positive akute lymphatische Leukämie ist die prognostisch ungünstigste Form aller akuten lymphatischen Leukämien. Pathogenetisch verantwortlich ist die reziproke Translokation zwischen den langen Armen der Chromosome 22 und 9. Das entstehende BCR-ABL-Fusionsprodukt führt durch eine Aktivierung verschiedener Signaltransduktionskaskaden zur Proliferation und Unterdrückung der Apoptose. STI571 ist ein Inhibitor der ABL-Tyrosinkinase mit der chemischen Struktur eines 2-Phenylaminopyrimidins. In der vorliegenden Arbeit wurden die Einflüsse von STI571 auf BCR-ABL positive Zelllinien und primäre Ph+ALL-Blasten untersucht. Ziel der Arbeit war es unter anderem zu untersuchen, ob STI571 auch in einer Purging Situation zur Reduktion von leukämischen Blasten führt. STI571 beweist sich als ein potenter und spezifischer Inhibitor der ABL-Tyrosin-Kinase, unter dessen Wirkung es zu einer deutlichen Inhibition des Wachstums von Ph+ Zelllinien kommt, die durch eine Reduktion der Zellproliferation und eine Zunahme der Apoptose zu erklären ist. Trotz der potenten Inhibition des BCR-ABL-Proteins und der daraus resultierenden Wachstumsinhibition ist unter der Wirkung von STI571 keine komplette Eradikation von Ph+ Zeillinien zu beobachten. Dieses Phänomen ist angesichts der kurzen Kultivierungsdauer nicht durch die Selektion eines resistenten Klons zu erklären. Im Rahmen eines "in vitro Purging Versuches" erweist sich STI als ein potenter Inhibitor von primären unreifen Ph+ALL-Blasten. Trotz der spezifischen Wirkung von STI sind aber auch in den Kulturen primärer ALL-Blasten zu jedem Zeitpunkt residuelle Ph+ Zellen mittels einer hochsensitiven "nested"-PCR nachweisbar. Zur weiteren Reduktion der Ph+ ALL Blasten erscheint eine Kombination der Wirkung von STI571 mit anderen spezifischen Protein Inhibitoren wie zum Beispiel AG 490 oder Lonafarnib ein pathophysiologisch begründeter Ansatzpunkt. Da STI571 eine inhibierende Wirkung auf den Stammzellfaktorrezeptor c-kit aufweist, wurde eine mögliche Inhibition von hämatopoetischen Progenitor-Zellen untersucht. In CFU-GM-Kulturen und LTCIC-Kulturen ließ sich aber kein signifikanter Effekt auf die Viabilität und Proliferation von normalen hämatopoetischen Progenitorzellen beobachten.
Hintergrund und Fragestellung: Die Arthropathie ist eine erst spät entdeckte Komplikation der hereditären Hämochromatose. Die Erstbeschreibung erfolgte durch Schumacher 1964. Sie ist eine der häufigsten Frühsymptome bei Hämochromatose-Patienten, weiterhin beeinflusst die Arthropathie von allen Hämochromatose-assoziierten Erkrankungen die Lebensqualität der Patienten am stärksten. Eine radiologisch dokumentierte Langzeituntersuchung findet sich in der Literatur nicht. Ziel der als retrospektiv angelegten Untersuchung war es, bei einem großen, einheitlich definierten Kollektiv den Einfluss demographischer Daten, des HFE-Genotyps, des Ausmaßes der Eisenüberladung sowie der mechanischen Belastung auf das Auftreten sowie die Ausprägung einer Arthropathie des Handskelettes zu untersuchen. An den vorhandenen radiologisch dokumentierten Langzeitverläufen sollte die Progression der radiologischen Veränderungen unter einer Aderlass- Therapie beurteilt werden. Des weiteren sollte anhand der erhobenen Daten und unter Würdigung der vorhandenen Literatur, die Theorien zur Genese der Hämochromatose- Arthropathie diskutiert, sowie eine einheitliche Definition der Arthropathie und ein Diagnose-Algorithmus erarbeitet werden. Patienten und Methodik: Es wurden 143 Patienten (98 Männer, 45 Frauen) mit nachgewiesener Eisenüberladung und erfolgter HFE- Genotypisierung auf das Vorliegen einer Hämochromatose- assoziierten Erkrankung, insbesondere einer Arthropathie untersucht. Dokumentiert und verglichen wurden demographische Daten, maximal gemessene Eisenstoffwechselparameter (Ferritin und Transferrinsättigung), der HFE- Genotyp, Angaben über die (berufliche) mechanische Belastung der Gelenke sowie Aderlassbehandlungen. Als Vergleichsgruppe sollten die Patienten mit nachgewiesener Eisenüberladung, aber ohne den Nachweis einer Arthropathie dienen. Bei Patienten mit radiologisch nachgewiesener Hämochromatose- Arthropathie wurden die vorliegenden Röntgenbilder des Handskelettes auf radiomorphologische Veränderungen sowie auf das Vorliegen eines möglichen Gelenktropismus hin untersucht und ausgewertet. Bei 16 Patienten mit radiologisch dokumentierten Langzeitverläufen wurden diese gesondert auf eine radiologische Progression hin untersucht. Ergebnisse: Bei 64 (44,8%) Patienten (52 Männer, 12 Frauen) wurde die Diagnose einer Hämochromatose- Arthropathie gestellt. Im Vergleich zu den 79 Patienten (46 Männer, 33 Frauen) ohne die Diagnose einer Arthropathie ergaben sich signifikante Unterschiede insbesonders im maximal gemessenen Ferritin, der Transferrinsättigung sowie dem Alter. In der Gruppe mit diagnostizierter Hämochromatose- Arthropathie und verfügbaren Röntgenbildern des Handskelettes (51 Patienten) konnte der in der Literatur beschriebene Gelenktropismus bezüglich des zweiten und dritten Metacarpophalangealgelenkes bestätigt werden. Es ergab sich weiterhin eine positive Korrelation zwischen der Höhe der Eisenüberladung und der Ausprägung der Arthropathie. Ein Zusammenhang zwischen mechanischer Beanspruchung und Schwere der Arthropathie konnte im Rahmen der Untersuchung, trotz wegweisender Befunde, nicht belegt werden. In den radiologisch dokumentierten Langzeitverläufen (16 Patienten) konnte unter einer bestehenden Aderlass- Therapie nur ein geringer radiologischer Progress und in keinem Fall eine neue Alteration der Metacarpophalangealgelenke dokumentiert werden. Es wurde weiterhin aufgrund der erhobenen Ergebnisse und unter Würdigung der vorhandene Literatur der Entwurf für eine einheitliche Definition der Hämochromatose- Arthropathie und ein Diagnose-Algorithmus erarbeitet. Fazit: Die Bedeutung der Eisenüberladung für die Entstehung sowie die Ausprägung der Hämochromatose- Arthropathie konnte nachgewiesen werden. Des weiteren konnte ein nur geringem Progress der radiologischen Veränderungen im Langzeitverlauf und ein Fehlen einer neuen Alterationen der Metacarpophalangealgelenke unter fortlaufender Eisendepletion nachgewiesen werden. Die in der Literatur dargestellte therapeutische Ineffektivität einer Aderlass-Therapie auf den Progress einer Hämochromatose-Arthropathie konnte somit nicht bestätigt werden. Die frühzeitige und konsequente Aderlass-Therapie stellt die Quintessenz der oben dargestellten Ergebnisse bezüglich einer Therapieoption zur Verhinderung oder Konsolidierung einer Hämochromatose-Arthropathie dar.
Die Stellung der Breitensportart Rudern als gesundheitsfördernde Sportform ist in der Literatur gleichlautend positiv beschrieben. Im leistungsorientierten Rudersport müssen neben den Verletzungen und Fehlbeanspruchungen der eigentlichen Sportart die unabdingbaren Nebentrainingsformen berücksichtigt werden. In den neunziger Jahren vollzog sich ein trainingsmethodischer Wandel, die Einführung eines erschwinglichen Rudersimulators und eine technische Weiterentwicklung im Boots- und Ruderbau. Einhergehend kam es zu einer geänderten Belastungsphysiologie, so daß neue Untersuchungen sinnvoll erscheinen. Die vorliegende Arbeit erhebt über den retrospektiven Zeitraum von vier Jahren explorativ das Auftreten von Verletzungen und Fehlbeanspruchungen, wobei deren Qualität und Verteilung in den Trainingsformen Wasser-, Ergometer-, Kraft-, Hallen-, Rad-, Lauftraining und die unter dem Punkt "Sonstige" zusammengefaßten übrigen Trainingsformen registriert wurden. Diese Studie beschreibt trainingsformspezifische Fehlbeanspruchungen und Verletzungen sowie deren Auftreten bei den Beobachtungseinheiten Geschlecht, Leistungsgruppe und Gewichtsklasse. Im Rahmen der Diskussion werden Möglichkeiten und Ansätze zur Prävention erörtert und aufgezeigt. Erfaßt wurden bei einer Rücklaufrate von 44% anhand von auf Meisterschaften und Wettkämpfen ausgeteilten sowie an Bundes- und Landestrainer versendeten tabellarischen Fragebögen die Daten von 110 Wettkampfruderern. Als Kriterium der Aufnahme in diese Studie galt die Teilnahme an nationalen Meisterschaften oder ein der Altersklasse angepaßter wöchentlicher Trainingsumfang. Die Zuordnung der Sportler in die jeweilige Beobachtungseinheit der beiden Leistungsgruppen erfolgte aufgrund von Kaderzugehörigkeit, Teilnahme an internationalen Meisterschaften und zeitlichem Umfang des wöchentlich realisierten Trainings. Der Trainingsumfang der Ruderer beläuft sich in dieser Studie im Durchschnitt auf 12,8 Stunden reiner Belastungszeit pro Woche. Korrelierend zu den verschiedenen Jahreszeiten gestaltet sich das Training der Ruderer unterschiedlich. Im sogenannten Sommertraining, das die Wettkampfperiode beinhaltet, liegt der Schwerpunkt auf der eigentlichen Sportart, was anhand der Trainingsgewichtung von über 77% des Gesamttrainingsumfanges bestätigt wird. Einzig das Krafttraining wird in diesem Zeitraum mit 11% des Umfanges noch erwähnenswert häufig betrieben. Während des aus Übergangs- und Vorbereitungsperiode bestehenden Wintertrainings überwiegen die Nebentrainingsformen deutlich. Das Rudern selbst wird nur zu dem geringen Anteil von knapp 30% des Trainingsumfanges betrieben, wobei das für leistungsorientierte Ruderer unabdingbare Krafttraining in diesem Zeitraum mit 27% den zweitgrößten Stellenwert hat. Neben dem ebenfalls mit großen Anteilen betriebenem Ergometer- und Lauftraining ist in Anbetracht der hohen Beschwerderate beim Hallensport noch der Trainingsanteil von 7% zu erwähnen. Bei 249.480 erfaßten Belastungsstunden wurden bei 57% der Sportler Verletzungen und bei jedem Athleten Fehlbeanspruchungen erfaßt. Die dominierenden Verletzungsformen waren muskuläre Prellungen und Zerrungen sowie Schädigungen der Bandstrukturen der Sprunggelenke in Form von Bänderdehnungen und -Rupturen. Traumen größeren Schwergrades wurden, von der einen bei den sonstigen Trainingsformen aufgetretenen Lendenwirbelkörperfraktur abgesehen, in dieser Studie nicht gefunden. Als die mit Abstand verletzungsreichste Sportform mit erheblichen trainingsbegrenzenden Konsequenzen erweist sich der Hallensport, wobei eine für Ballsportarten typische Lokalisationshäufigkeit am Sprunggelenk aufzufinden war. Männliche Athleten und Hochleistungssportler wiesen jeweils höhere Verletzungsraten als ihre Vergleichpartner auf. Beim Rudern fand sich als sportartspezifisches und zugleich geringfügiges Trauma die bei rudertechnischer Unzulänglichkeit entstehenden Hautabschürfungen der Handknöchel. Schädigungen der Bandstrukturen der Sprunggelenke fanden sich in dieser Sportform nicht. Joggen und die nicht näher erfragten "sonstigen" Sportformen zogen bevorzugt Distorsionen der Sprunggelenke nach sich, wohingegen Rad-, Kraft- und Ergometertraining vereinzelt zu Verletzungen in Form von muskulären Zerrungen führten. Im Vordergrund der Beschwerdesymptomatiken der erfaßten Fehlbeanspruchungen fand sich in allen Trainingsformen eine hohe Betroffenenrate von muskulären Verspannungen. Als ruderspezifisch zu bezeichnende Fehlbelastungen lagen bei 89% der Ruderer subepidermale Blasenbildungen im Bereich zwischen distaler Hohlhandbeugefalte, Grundgliederbeugefalten sowie auf den Grund- und Mittelphalangen vor. Weiterhin fanden sich sportartspezifisch hohe Beschwerderaten der Lendenwirbelsäule und der Kniegelenke sowie im etwas geringeren Umfang Überlastungen der Sehnenstrukturen der Handgelenke ("rower's wrist"). Neben der eigentlichen Sportform treten Fehlbeanspruchungen gleicher Symptomatik beim Ergometer- und Krafttraining auf, wobei die Betroffenenraten korrelierend mit dem geringeren Trainingsumfang niedriger liegen. Athletinnen und Schwergewichte weisen beim Ergometertraining eine deutlich erhöhte Beschwerderate auf. Das Lauftraining führte bei Athleten gehäuft zu Beschwerdesymptomatiken der Kniegelenke. Der aus Art und Umfang der Konsequenzen zugewiesene Schweregrad der erfaßten Verletzungen und Fehlbeanspruchungen zeigt zwischen Geschlecht, Leistungsklasse und Gewichtsklasse teils deutliche Differenzen. Bei ähnlicher Verteilung der Schweregrade der Verletzungen beider Geschlechter waren männliche Athleten zu höherem Anteil von Fehlbeanspruchungen leichten und zu kleineren des schweren Typs betroffen. Bei den Leistungsgruppen finden sich nur geringe Unterschiede der Schweregrade von Verletzungen. Bezüglich der Fehlbeanspruchungen fanden sich bei den Hochleistungssportlern signifikant vermehrt mittelschwere Formen, wohingegen Leistungssportler eher leichte und schwere Fehlbelastungsformen erlitten. Schwergewichte waren vermehrt von schweren Verletzungen betroffen, wohingegen Leichtgewichte zu größeren Teilen mittelschwere angaben. Bezogen auf die Fehlbeanspruchungen fanden sich bei den schwergewichtigen Sportlern charakteristisch vermehrt mittelschwere Formen und bei den Leichtgewichten geringfügig vermehrt leichte. Eine Prävention von Verletzungen ist im leistungsorientiertem Rudersport in besonderem Maße durch Überdenken der Struktur des Hallentrainings möglich. Fehlbeanspruchungen und chronische Überlastungsschäden können insbesondere durch Korrektur von Bewegungsabläufen, Reduzierung biomechanisch ungünstiger Belastungen, durchdachter Trainingsmethodik und regelmäßige sportmedizinische Überwachungen vermindert werden.
Die Endothelzellmigration ist ein wesentlicher Prozess für die Angiogenese, Neovaskularisierung und Reendothelialisierung. Im ersten Teil der Arbeit wurde der Effekt von Schubspannung auf die Endothelzellmigration, die Beteiligung der Integrine und der Integrin-abhängigen Signaltransduktionswege mittels "scratched wound assay" untersucht. Die Schubspannungs-induzierte Endothelzellmigration war signifikant durch Integrin-blockierende RGD-Peptide oder neutralisierende Antikörper gegen die Integrin-Untereinheiten α5β1 reduziert, wohingegen Antikörper gegen αvβ3 oder α2β1 keinen Effekt hatten. Die Integrin-Expression von α5 und β1 war besonders in der migrierenden Zellfront der Wunde erhöht. Passend zu der wichtigen Rolle der Integrine in der Schubspannungs-induzierten Endothelzellmigration hemmte eine Blockade des Integrin-assoziierten Adapterproteins Shc durch eine dominant negative Mutante die Schubspannungs-induzierte Zellmigration. Zusätzlich konnte gezeigt werden, dass die pharmakologische Hemmung der MAP Kinase ERK1/2 oder der PI3K die Schubspannungs-induzierte Endothelzellmigration verhinderte. Im Gegensatz dazu hatte die Hemmung der NO-Synthase keinen Effekt.
Im zweiten Teil der Arbeit wurde die VEGF-vermittelte Endothelzellmigration untersucht. Im Gegensatz zu den Befunden, dass laminare Schubspannung NO-unabhängig die Endothelzellmigration stimuliert, konnte die VEGF-vermittelte Endothelzellmigration durch NOS-Inhibitoren blockiert werden. Des weiteren wurde die Beteiligung der Akt-mediierten eNOS Phosphorylierung in der VEGF- induzierten Endothelzellmigration ebenfalls mittels "scratched wound assay" untersucht, da bekannt ist, dass Akt die eNOS über eine Phosphorylierung an Serin 1177 aktivieren kann. Die Überexpression einer dominant-negativen Akt-Mutante verhindert die VEGF-induzierte Zellmigration. Im Gegensatz dazu stimulierte die Überexpression einer konstitutiv-aktiven Akt-Mutante die Endothelzellmigration, auch in Abwesenheit von VEGF. Die Überexpression eines phosphomimetischen eNOS-Konstruktes (S1177D) führte ebenfalls zu einer verstärkten Zellmigration, wohingegen die nicht mehr phosphorylierbare und somit nicht mehr aktivierbare eNOS-Mutante (S1177A) die VEGF-induzierte Endothelzellmigration komplett hemmte.
Zusammengefasst zeigen diese Daten, dass die VEGF- und Schubspannungsinduzierte Endothelzellmigration wesentlich zu der beschleunigten Reendothelialisierung von verletztem Endothel beiträgt, wie es beispielsweise nach einer Ballondilatation der Fall ist. Es konnte gezeigt werden, dass laminarer Blutfluss über die Integrine α5β1 NO-unabhängig die Migration mediiert und dass der Wachstumsfaktor VEGF über die Protein Kinase Akt NO-abhängig die Endothelzellmigration stimuliert.
Degenerative Veränderungen im Röntgenbild nach totaler Meniskektomie sind zahlreich beschrieben worden [19;26;39;89;106]. Aber auch nach der partiellen Meniskektomie wird über eine progressive Arthroseentwicklung berichtet [13;27;39;86]. In der vorliegenden retrospektiven Studie werden die Langzeitergebnisse der arthroskopischen Meniskusrefixation im Kniegelenk unter spezieller Betrachtung der frühzeitigen Arthroseentwicklung den Ergebnissen nach partieller Meniskusresektion gegenübergestellt. Im Zeitraum von 1984-96 wurden 81 Patienten arthroskopisch am Innenmeniskus (IM) operiert. 42 Patienten erhielten eine Naht in Inside-out Technik, bei 39 Patienten, mit gleichen präoperativen Kriterien (Alter, Nachbeobachtungszeitraum, Arthrosegrad) wurde der IM partiell reserziert. Der durchschnittliche Nachbeobachtungszeitraum (NUZ) betrug 6,5 Jahre. 35 Patienten wurden mittelfristig in 3,4 J. (NUZ 2-5J.) und 46 Patienten längerfristig in 8,8 J. (NUZ >5J.) nachuntersucht. Aufgrund des zu erwartenden höheren präoperativen Arthrosegrades bei Pat. über 30J., wurden diese getrennt beurteilt. Alle Kniegelenke waren klinisch stabil. Die Evaluation erfolgte mit dem Lysholm, dem Tegner und dem Fairbank Score (Fb). Die Analyse nach Fairbank zeigte, daß bei mittelfristigem NUZ bei allen Patienten nur geringe radiologische Veränderungen auftreten. Längerfristig sind arthrotische Erscheinungen im KG nach partieller Resektion eindeutig häufiger: 50% der Patienten < 30 J. und 63% der älteren Patienten (>=30 J.) zeigen eine Verschlechterung im Fb Score. Nach IM-Refixation traten degenerative Veränderungen bei 13% der Patienten < 30 J. und bei 20% der älteren Patienten (>=30 J.) auf. Ihr ursprüngliches Tegneraktivitätsniveau erlangten im Langzeitverlauf 96,2% der Patienten der Refixationsgruppe und 50% der Patienten der Resektionsgruppe wieder. Im Lysholm Score erzielten die Patienten der Refixationsgruppe 91,5 Punkte, die Patienten der Resektionsgruppe 88,4 Punkte im NUZ. Die Ergebnisse zeigen, daß nach Meniskusrefixation bei geeigneter Rupturform im Langzeitverlauf deutlich geringere degenerative Veränderungen auftreten und sie somit der partiellen Resektion überlegen ist und trotz aufwendigerer Operation und Rehabilitation die Methode der Wahl sein sollte.
Einleitung: Das Auftreten von Restenosen ist bei ca. 50% eine relevante Spätkomplikation bei der chirurgischen oder interventionellen Therapie von Gefäßverengungen und Gefäßverschlüssen. Intimahyperplasie (IH) und ungünstiges Gefäßremodeling (GR) stellen dabei wichtige pathogenetische Mechanismen dar, die von multiplen Faktoren beeinflusst werden. Bis heute ist es nicht gelungen, eine adäquate Therapie zur Verhinderung von Restenosen zu finden. Innerhalb der ersten 72 Stunden nach Gefäßwandverletzung wird die Entstehung der IH maßgeblich durch das Mitogen basic Fibroblast Growth Factor (bFGF) gesteuert. Photodynamische Therapie (PDT), ein Verfahren bei dem durch Lichtbestrahlung eines photosensiblen Farbstoffs Cytotoxizität und Veränderungen der extrazellulären Matrix (ECM) induziert werden, führt zur Hemmung von IH durch Inhibierung von glatten Muskelzellen (SMC) und zu einer Inaktivierung matrix-assoziierten bFGFs in-vitro. Ziel dieser Studie ist es, die Proliferation von SMC und ihre bFGF Proteinexpression nach PDT von isolierter, endothelialer ECM in-vitro zu untersuchen, um so Rückschlüsse auf den Mechanismus des Remodeling nach PDT zu ziehen. Material und Methohen: Nach einer Standardtechnik wurde in 6-Well Zellkulturplatten endotheliale ECM hergestellt. Die ECM wurde mit dem Photosensitizer Chloraluminium sulfoniertes Phthalocyanin (CASPc) inkubiert und mit rotem Licht aus einem Diodenlaser (100 J/cm², 100 mW/cm², l=675 nm) bestrahlt. Anschließend wurden SMC auf der ECM kultiviert. Nach 24, 48 bzw. 72 Stunden wurde die Zellproliferation durchflußzytometrisch festgestellt und die intrazelluläre Proteinexpression mit einem bFGF-ELISA bestimmt. Zum Vergleich wurde der Versuch mit unbehandelter ECM (KO), nur Laser-behandelter ECM (LO), nur CASPc-behandelter ECM sowie mit Zellkulturplatten ohne Matrix (PL) durchgeführt. Die Ergebnisse sind als Mittelwert ± SD in Bezug zu unbehandelter ECM (KO) angegeben. Der statistische Vergleich zwischen den einzelnen Gruppen erfolgte mit einem univariaten ANOVA. Ergebnisse: Die Proliferation der SMC war bei PDT und PL gegenüber KO zu allen Zeitpunkten signifikant gehemmt. LO und DT zeigten keine Unterschiede im Proliferationsverhalten im Vergleich zu KO. Die Konzentration von zell-assoziiertem bFGF war nach 24 Stunden bei PDT gegenüber KO signifikant erhöht. Nach 48 und 72 Stunden zeigte lediglich PL gegenüber KO noch eine signifikant erhöhte bFGF-Proteinexpression. Bei LO war im Vergleich zu KO kein Unterschied feststellbar, während bei DT nach 24 Stunden eine signifikante Erhöhung der bFGF-Proteinexpression vorhanden war. Schlussfolgerung: PDT von isolierter ECM führt zu einer Proliferationshemmung von SMC in-vitro. Dass die Proliferation der SMC nach PDT abnimmt ist für die Repopulation der Gefäßwand in-vivo günstig, scheint PDT doch die IH-verursachenden SMC zu hemmen. Die intrazelluläre bFGF-Proteinmenge ist bei PDT gegenüber KO vorübergehend erhöht. Dies könnte für eine Hemmung des Proteinausschlusses und der autokrinen Stimulation sprechen. Dass der intrazelluläre bFGF-Gehalt jedoch lediglich kurz nach PDT beeinflusst wurde, lässt vermuten, dass intrazelluläres bFGF für die anhaltende Proliferationsveränderungen der SMC nur eine untergeordnete Rolle spielt.
In der vorliegenden Untersuchung sollte nicht die Behauptung aufgestellt werden, bei der Pathogenese des Morbus Zoon handele es sich um ein monokausales Geschehen, gar um eine "Anaerobierinfektion" des Präputialraumes. Vielmehr war anhand eines relativ großen Patientenkollektivs mit dieser Diagnose zu prüfen, inwieweit bisherige pathogenetische Konzepte eine Ergänzung oder Präzisierung erfahren können. Die nachgewiesenen anaeroben Bakterien gehören zur Normalflora von Haut und Schleimhaut. Ihnen kommt jedoch unter bestimmten Bedingungen pathogenetische Relevanz zu, insbesondere wenn eine erhöhte Keimzahl vorliegt und ein Eindringen in das Gewebe erfolgt, ist. Bei der Balanoposthitis plasmacellularis scheint die Präsenz der Anaerobier eine chronische entzündliche Reaktion der Haut auszulösen oder anzustoßen, die persistiert oder rezidiviert, solange das begünstigende spezifische Milieu fortbesteht. Am ehesten dürfte dem Krankheitbild ein kumulativ-polyätiologisches Konzept gerecht werden, daß auch zahlreichen seit der Erstbeschreibung immer wieder untersuchten und hervorgehobenen Einzelaspekten Rechnung trägt. Dem klinisch tätigen Dermatologen sind vergleichbare Zusammenhänge von der chronischen oder chronisch-rezidivierenden Urticaria, verschiedenen Ekzemformen oder auch der Psoriasis vertraut, bei denen eine Vielzahl endogener wie exogener Faktoren schließlich in komplexem Zusammenspiel zur Krankheitsmanifestation führt, die, einmal ausgelöst, dann auch durch Beseitigung eines oder mehrerer dieser Faktoren nicht zwingend wieder zur Abheilung gebracht werden kann; vielmehr kommt es meist nach Auslösen der klinischen Manifestation zur Entwicklung einer gewissen Eigendynamik und Schicksalhaftigkeit des weiteren Verlaufs, der sich von den ursprünglichen pathogenetischen Einzelfaktoren losgelöst zeigt. Für das Verständnis der Ätiologie des Morbus Zoon seien diese speziellen Faktoren noch einmal zusammengefaßt: - der subpräputiale Raum mit Wärme, Feuchtigkeit, Smegma und einem gewissen, nach individuellen Gepflogenheiten unterschiedlichen Luftabschluß. Ein durchaus vergleichbares Milieu findet sich auch bei der Vulvitis, der Gingivitis, der Pareitis, der Uranitis und der Conjunctivitis plasmacellularis. - Hygienefaktoren, die eine bestimmte Keimflora begünstigen können - das fortgeschrittene Alter der meisten Patienten, das zum einen eine nachlassende Genitalhygiene, zum anderen Komplikationen wie Harninkontinenz, Veränderung der Urinzusammensetzung, aber auch alterspezifische Alteration der Hautbeschaffenheit begünstigt, somit wiederum auf das lokale Milieu Einfluß hat - eine durch diese Faktoren veränderte "subpräputiale Ökologie" mit Verschiebung der Balance innerhalb der physiologischen Keimflora - eine hieraus resultierende Vermehrung anaerober Bakterien, die als Stimulus einer chronisch-unspezifischen Entzündungsreaktion fungieren Auf die in vorangegangenen Untersuchungen und in einigen kurrenten dermatologischen Standardwerken vermuteten oder postulierten Faktoren, deren Relevanz für die Pathogenese der Balanoposthitis plasmacellularis anhand dieser Arbeit nicht nachvollzogen werden konnte, sei ebenfalls noch einmal hingewiesen: - die Bedeutung einer vorbestehenden oder zugrundeliegenden Phimose oder gar einer Mißbildung der Urethra wie Hypo- oder Epispadie - die Begünstigung oder Assoziation mit einem Diabetes mellitus - der Zusammenhang mit anderen, genetisch disponierten dermatologisch-allergologischen Erkrankungen - die Rolle von Traumata oder Friktion sowie anderer mechanischer Reize
Vom 01.01.1985 bis 31.12.1995 wurden 144 Patienten wegen eines Rektumkarzinoms im oberen und mittleren Drittel behandelt. Bei allen Patienten wurde eine Rektumresektion durchgeführt. Ziel der Arbeit war eine kritische Qualitätskontrolle der Therapie des Rektumkarzinoms am Klinikum Offenbach mittels Langzeitergebnissen. Vergleichend wurde die chirurgische Therapie mit und ohne zusätzliche Chemo- und Strahlentherapie gegenübergestellt. In unserem Krankengut fanden sich 82 Männer (57%) und 62 Frauen (43%). Der Altersdurchschnitt betrug 66 Jahre. Die Altersgrenzen lagen bei 38 und 98 Jahren. Bei 116 (80,6%) Patienten konnte eine R0-Resektion durchgeführt werden, 18 (12,5%) erhielten eine R1-Resektion und 10 (6,9%) der Therapierten eine R2-Resektion. Die Gesamtletalität innerhalb des Kollektivs betrug bis zum 31.10.2000 58,3%. Bei 61 (42%) der Behandelten war das Versterben mit dem primären Tumorleiden in Zusammenhang zu bringen. Die 5-Jahres-Überlebensrate betrug insgesamt 49,7%. Hier konnten wir eine deutliche Stadienabhängigkeit erkennen. Die perioperative Letalität, die bezüglich einer 30-Tage-Letalitätsgrenze ermittelt wurde, verzeichnete eine Rate von 2,8%. Todesursachen waren Sepsis, Thrombosen und tumorbedingtes Herzkreislaufversagen. Eine Tumorprogression erlitten insgesamt 59 (41%) der Behandelten. Eine Fernmetastasierung wiesen nach 5 Jahren 17 (11,8%) Patienten auf, Lokalrezidive wurden bei 42 (29,1%) aus unserem Kollektiv beobachtet. Einer Chemotherapie unterzogen sich 27 (18,8%) Patienten. Auf die Stadien verteilt entsprach dies 12% der Behandelten mit Stadium II, 29,7% mit Stadium III und 41,9% mit Stadium IV. Von diesen verstarben 21 (84%) tumorassoziiert. Bei 11 (40,7%) Therapierten lag eine Fernmetastasierung vor, 10 (37,1%) litten zum Zeitpunkt des Todes an einem Lokalrezidiv. Strahlentherapeutisch wurden 21 (14,6%) Patienten des Kollektivs behandelt. Die Stadieneinteilung dieser Patienten zeigte 1,9% in Stadium I, 20% im Stadium II, 32,4% im Stadium III und 9,7% im Stadium IV. Von diesen verstarben 14 Patienten tumorassoziiert. Bei 4 Patienten lag eine Fernmetastasierung vor, 11 erlitten ein Lokalrezidiv. Unserer Ergebnisse konnten die Notwendigkeit einer adjuvanten Therapie noch nicht belegen, da sich diese zum Zeitpunkt der Studie gerade erst etablierte und somit unsere Stichproben mit einer zu geringen Anzahl von Behandelten keine Schlussfolgerungen zuließen Aufgrund des retrospektiven Studiendesigns war statistisch nur eine rein explorative Aussage möglich. Ziel folgender Studien sollte, zur Steigerung der Qualität, eine prospektive Datenerfassung sein.
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit sollte überprüft werden, ob es bei hyperfunktionellen Dysphonien besondere Merkmale des Stimmeinsatzes gibt und inwieweit er sich vom Stimmeinsatz, der aus einer eutonen Grundhaltung heraus angestimmt wird unterscheidet. Weiterhin sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, funktionelle Stimmstörungen objektivierbar zu machen und ihr Vorhandensein leichter zu dokumentieren. Obwohl in der wissenschaftlichen Literatur hyperfunktionelle Stimmstörungen beschrieben werden, so ist doch wenig über die Stimmeinsätze und die dabei stattfindenden physiologischen Vorgänge bekannt. Auch finden sich nur sehr wenige Ansätze funktionelle Stimmstörungen mit objektiven Meßmethoden zu klassifizieren. Durch die Untersuchung von 15 Patienten mit hyperfunktioneller Dysphonie in der Klinik für Phoniatrie und Pädaudiologie der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main sollte im folgenden geklärt werden, ob und, wenn ja, auf welche Weise sich die Stimmeinsätze bestimmten Typen zuordnen ließen. Weiterhin sollte bestimmt werden, ob die gefundenen Typen immer im selben Kontext auftraten, oder ob sie sich intraindividuell gehäuft fanden. Der Prozeß der Datengewinnung soll nun nochmals sehr kurz erläutert werden (näheres unter Kapitel 4). Alle Patienten wurden gebeten, den Text „Ein einäugiges Ungeheuer“ in ihrer gewohnten Sprechstimmlautstärke vorzulesen. Diese Aufnahmen wurden im Phonetiklabor durchgeführt und mit dem Programm „Cool Edit 96“ von Syntrillium gespeichert. In dem Text findet sich eine besondere Häufung von Vokalen und Diphthongen in den Stimmeinsätzen. Aus dem Text wurden 18 verschiedene Stimmeinsätze mit der Silbe /EIN-/ ausgewählt und als Einzelsequenz abgespeichert. Anschließend erfolgte eine manuelle Bearbeitung der Stimmeinsätze mit dem Programm „Glottal Segmentation of voice and speech“. Dabei wurden jeweils die ersten zwölf glottalen Zyklen des Stimmeinsatzes erfaßt und analysiert. Die so gewonnenen Daten wurden mit dem Zusatzprogramm „Periodendauerstatistik“ graphisch dargestellt. Dabei wurde ein Frequenz-Zeit-Diagramm angezeigt, welches in der Ordinate die Frequenz und in der Abszisse jeweils einen glottalen Zyklus abbildet. Diese Darstellung nimmt keinen direkten Bezug auf die Periodendauer, es wird lediglich die Anzahl der glottalen Zyklen mit der dazugehörigen Frequenz erfaßt. Eine Zusatzfunktion des Programms ist es, daß alle Darstellungen der 18 Stimmeinsätze wiederum in einer Abbildung, zum besseren Vergleich untereinander, wiedergegeben werden können. Insgesamt wurden über 500 Stimmeinsätze untersucht. Bei allen untersuchten Stimmeinsätzen fanden sich vier immer wieder vorkommende Typen. Drei davon sind typisch für hyperfunktionelle Dysphonien, der vierte (Typ 1) entspricht dem physiologischen, weichen Stimmeinsatz und findet sich bei hyperfunktionellen Dysphonien eher selten. Diese Form des Stimmeinsatzes sollte während einer Therapie angestrebt werden, da der Sprecher hier aus einer eutonen Grundspannung heraus intoniert. Eine Häufung der einzelnen Typen kann individuell vermehrt auftreten. Beim interindividuellen Vergleich hingegen konnte keine Typuspräferenz pro Worteinsatz festgestellt werden. Im Verlauf einer erfolgreichen Therapie kann am Patienten eine Verschiebung zum Typ 1 hin vermerkt werden, dies wurde jedoch bislang nur beispielhaft überprüft und wird Gegenstand weiterer Forschungen sein. Mit den vorgestellten Ergebnissen, steht ein objektives Verfahren zur Therapieverlaufsbeobachtung bei funktionellen Dysphonien zur Verfügung. Dabei ist wichtig, daß sowohl Stimmschallsignal als auch Elektroglottogramm ohne Beeinträchtigung der Phonation des Patienten aufgezeichnet werden können. Diese Aufzeichnungen können zu einem späteren Zeitpunkt beliebig oft vom Untersucher/Therapeuten angehört und auch visuell beurteilt werden. Die daraus gewonnenen Ergebnisse können mit dem Patienten besprochen werden. Bei erfolgreicher Therapie kann der Patient anhand der wechselnden Kurvenverläufe seine Fortschritte nicht nur selbst hören, sondern auch anhand der erfolgenden Typisierung visualisieren. Dies fällt dem Patienten in der Regel leichter, als die auditive Kontrolle, da unsere visuelle Wahrnehmung in der heutigen Umgebung stärker trainiert wird, als die auditive. Die Befunde belegen deutlich, daß hyperfunktionelle Funktionsabläufe nicht nur auf die Ebene der Glottis beschränkt sind, sondern vielmehr auf Verengungen im Hypo- und Mesopharynx, in Kombination mit erhöhter Spannung in der Vokaltraktwand, dem Mundboden sowie der Zunge und der mimischen Gesichtsmuskulatur zurückzuführen sind. Die entstehende faukale Enge durch Dorsalverlagerung des Zungengrundes sowie ein unphysiologischer Hochzug des Kehlkopfes behindern zusätzlich die Resonanz im Vokaltrakt und die wechselseitige Beeinflussung von Kopf- und Brustresonanz. Die Resonatoren können nicht im optimalen Verhältnis zueinander schwingen, dadurch behindern sie sich gegenseitig und es kann kein tragfähiger, reiner Klang entstehen. Genau an diesem Punkt, der Abstimmung der Resonatoren untereinander, setzen die meisten Therapieverfahren an. Diese Therapieerfolge können mit der dargestellten Methode jetzt auch quantitativ nachgewiesen und dokumentiert werden.
In den letzten Jahren hat eine rasante Entwicklung der Gerätetechnik sowohl der CT als auch der MRT stattgefunden und eine Änderung der Untersuchungsverfahren im Bereich der Schnittbildtechnik ausgelöst. Parallel dazu sind durch die Einführung von MRT-Kontrastmitteln neuartige Untersuchungsprotokolle entstanden. Deshalb muß eine ständige Reevaluierung der einzelnen Untersuchungsverfahren erfolgen. Organ- bzw. gewebespezifische Kontrastmittel sind den extrazellulären nicht-spezifi-schen MRT-Kontrastmitteln nicht gleichzusetzen. Mit dem neu entwickelten Kontrast-mittel Gd-EOB-DTPA steht für die MRT ein neues leberspezifisches KM zur Verfü-gung, welches in Kürze in routinemäßige Untersuchungen übergehen wird. Es ermöglicht die sichere Unterscheidung von lebereigenem bzw. hepatozyten-reichem Gewebe durch eine direkte Aufnahme des Kontrastmittels in die Leberzelle selbst. Maligne Lebertumoren, wie z. B. Metastasen, die keine Hepatozyten besitzen, zeigen keine Speicherung der hepatobiliären, leberspezifischen Substanz. Bis zum heutigen Tage sind die Erfahrungen mit diesem neuen Kontrastmittel gering. Aus diesem Grund sollten im Rahmen einer prospektiven Zulassungsstudie Erfahrungen mit der neuartigen Substanz gesammelt werden. Insgesamt wurden 60 Patienten in die beschriebene Studie eingeschlossen. Bei allen Patienten wurde eine nicht-kontrastverstärkte MRT, eine kontrastverstärkte MRT mit Gd-EOB-DTPA als auch eine Spiral-CT der Leber erstellt. In der vorliegenden Studie wurde sowohl die Detektion als auch die Charakterisierung in Korrelation mit einem genau definierten Referenzstandard evaluiert. Die Ergebnisse der vorgestellten Studie indizieren, daß es sich bei Gd-EOB-DTPA um ein sicheres, nebenwirkungarmes Kontrastmittel für die MRT handelt. Das besondere an diesem neuartigen Kontrastmittel ist, daß mit einer intravenösen Appli-kation unterschiedliche Perfusionsphasen dargestellt werden können. Im einzelnen handelt es sich um die intravasale Phase zur Darstellung der Vaskularität, die Parenchym- oder hepatobiliären Phase zur Detektion und Charakterisierung, sowie die Ausscheidungsphase zur Darstellung der Gallengänge. Die sichere intravenöse Bolusgabe des hepatobiliären Kontrastmittels ermöglicht zum einen dynamische Perfusionsbildgebung, zum anderen aber auch statische leberspezifische Hepa-tozytenbildgebung und damit funktionelle Leberbildgebung. Die MRT unter Verwendung des neuen Kontrastmittels Gd-EOB-DTPA stellt eine adäquate diagnostische Methode für die Detektion, Lokalisierung, exakte Abgren-zung und Charakterisierung von fokalen Leberläsionen dar, die der nicht-kontrast-verstärkten MRT und der Spiral-CT überlegen ist. Die Detektionsrate ist verbessert gegenüber der biphasischen Spiral-CT mit einer gering höheren Rate von detektierten kleinen Läsionen. Zusätzliche Informationen bezüglich der Ätiologie werden sowohl durch dynamische als auch statische MRT-Bildgebung für die Klassifizierung von malignen versus benignen Leberläsionen als auch für die Charakterisierung nach Läsionstyp erhoben. Anhand der durchgeführten Untersuchungen konnte ein Verhaltensmuster der unterschiedlichen Pathologien für dieses neue Kontrastmittel dargestellt werden. Metastasen weisen je nach ihrem Vaskularisationsgrad eine unterschiedliche An-reicherung in der Perfusionsphase auf, während sie in der hepatobiliären Phase als Kontrastmittelaussparung zur Darstellung kommen. Lebereigene Läsionen wie die FNH besitzen Hepatozyten, nehmen das leberspezifische Kontrastmittel auf, sind vergleichbar mit normalen Lebergewebe und lassen sich gut von leberfremden Ge-webe abgrenzen. Die hepatozellulären Karzinome zeigen in Frühphase eine deut-liche meist in der Peripherie gelegene Hyperperfusion. In der hepatobiliären Phase ist die KM-Aufnahme abhängig vom Differenzierungsgrad. Undifferenzierte HCCs verhalten sich wie leberfremdes Gewebe und nehmen kein KM auf, während beim gut differenzierten HCC eine diskrete Aufnahme gefunden werden kann. Die hohe Sensitivität bezüglich Detektion aber auch eine hervorragende Klassifi-zierung und Charakterisierung ermöglichen eine gezielte und genaue weitere Pla-nung der Therapie der Patienten. Mittels EOB-MRT ist eine präzise Diagnose des Leberparenchyms mit Hepatozytenfunktion als auch Perfusionsstudien in einem Untersuchungsgang möglich. Die Bildgebung der Hepatozytenphase kann 20 Minuten nach Injektion des hepatobiliären Kontrastmittels erstellt werden und ermöglicht damit eine Zeitersparnis und Kostenreduzierung im Vergleich zu den anderen hepatobiliären Kontrastmitteln. In der täglichen Routine, das prätherapeutischen Management von Patienten bei fokalen Leberläsionen betreffend, sollte nach den vorliegenden Ergebnissen eine leberspezifische MRT durchgeführt werden.
Bei vielen malignen Erkrankungen sind deregulierte Signalübertragungswege bedeutsam für die Pathogenese. Modellcharakter hierfür haben die Philadelphia (Ph) Chromosom positiven Leukämien, zu denen 90 % der chronisch myeloischen Leukämien und etwa 15 - 30 % akuten lymphatischen Leukämien des Erwachsenen gehören. Das Philadelphia Chromosom, das durch die reziproke Translokation von Chromosom 9 und 22 entsteht, codiert für ein tumorspezifisches Fusionsprotein, die BCR-ABL Tyrosinkinase. Diese ist konstitutiv überaktiviert und führt zu autonomen Wachstum und maligner Entartung der Philadelphia positiven Zellen. Ein neuer therapeutischer Ansatz, die Hemmung des pathogenetisch bedeutsamen Signalweges, ist mit dem BCR-ABL spezifischen Tyrosinkinase Inhibitor Imatinib möglich. Der starke antileukämische Effekt von Imatinib gegenüber BCR-ABL positiven Leukämien konnte in klinischen Studien mit Ansprechraten von etwa 60 % bei der Ph+ALL gezeigt werden. Dieser Erfolg wird jedoch von der Resistenzentwicklung gegenüber Imatinib getrübt. So entwickelt die Mehrzahl der Patienten mit Ph+ALL nach einer medianen Behandlungszeit von 2 Monaten ein Rezidiv. Ein häufiger Resistenzmechanismus bei Polychemotherapien ist die erhöhte Expression der pleiotrope Zytostatikaresistenz vermittelnden Proteine P-gp und MRP-1. Diese Arbeit sollte untersuchen, ob die ABC-Transportproteine P-gp und MRP-1 bei der Imatinibresistenz beteiligt sind. MRP-1 und das durch das MDR-1 Gen codierte P-gp sind membranständige Transportproteine, die Tumorzellen durch Auswärtstransport von vielen unterschiedlichen, chemisch nicht verwandten Zytostatika, Resistenzen gegenüber diesen Substanzen verleihen. Um die Rolle von P-gp und MRP-1 bei der Entwicklung der Imatinibresistenz zu bestimmen, wurde untersucht, ob Imatinib ein Substrat von P-gp oder MRP-1 ist, und ob es während der Behandlung mit Imatinib zu einem Anstieg der funktionellen Aktivität dieser Proteine kommt. Mittels transfizierter Zelllinien ließ sich zeigen, dass die P-gp Substrate Calcein AM und Tritium-markiertes Vinblastin in Anwesenheit von Imatinib schlechter transportiert werden. Bei Annahme eines kompetetiven Mechanismus lag die Vermutung nahe, dass Imatinib nicht nur ein Inhibitor des P-gp bedingten Transports von Calcein AM und Vinblastin ist, sondern selbst ein Substrat. Durch Verwendung einer P-gp transfizierten Zelllinie in einem Transwellassay, in dem diese einen vektoriellen Substrattransport bewirkt, konnte direkt gezeigt werden, dass Imatinib durch P-gp nicht aber durch MRP-1 und MRP-2 transportiert wird. Somit ist P-gp potentiell in der Lage, Resistenzen gegen Imatinib auszulösen. Um die funktionelle Aktivität von P-gp in den mononukleären Zellen der mit Imatinib behandelten Patienten bestimmen zu können, wurde eine durchflusszytometrische Methode unter Verwendung von Calcein AM etabliert. Die untersuchten Patientenzellen zeigten jedoch bei niedrigem Ausgangsniveau keinen Anstieg der funktionellen P-gp Aktivität nach Resistenzentwicklung, so dass weder MRP1 noch P-gp Anteil an der Resistenzentwicklung bei Ph+ALL gegenüber Imatinib zu haben scheinen. Die Möglichkeit, die konstitutiv aktive Tyrosinkinase von BCR-ABL mit Imatinib zu inhibieren, ermöglicht es, pathogenetische Charakteristika der BCR-ABL positiven Leukämien zu untersuchen. Die Ph+ALL ist charakterisiert durch ihre schlechte Prognose mit einem Langzeitüberleben von weniger als 10 % bei konventionellen chemotherapeutischen Regimes. Ob die Zytostatikaresistenz vermittelnden Proteine Pgp und MRP-1 hierfür ursächlich sind, sollte in einem weiteren Teil der Arbeit untersucht werden. Durch Hemmung der BCR-ABL spezifischen Tyrosinkinase von Philadelphia Chromosom positiven Zelllinien mit Imatinib kam es bei einem Teil dieser Zelllinien zur Abnahme des MRP-1 Proteinniveaus und der MRP-1 mRNA Expression. Dies begründete die Hypotheose, dass die aktivierte BCR-ABL Tyrosinkinase zu einer Hochregulation der MRP-1 Transkription führt, und damit für die schlechte Prognose ursächlich ist, lag nahe. Weder c-kit noch die BCR-ABL nachgeschalteten Signalproteine RAS-MAP-Kinase, c-MYC und STAT 5 waren bei der Herrunterregulation von MRP-1 unter Imatinib beteiligt. Durch den Nachweis der vorwiegend zytoplasmatischen Lokalisation von MRP-1 in den untersuchten Lymphoblasten mittels konfokaler Immunfluoreszenzmikroskopie und durch den Nachweis einer sehr niedrigen funktionellen Aktivität von MRP-1 in diesen Zellen mittels Durchflusszytometrie eine Bedeutung von MRP-1 für die schlechte Prognose nicht anzunehmen.
Fragestellung: Aufgrund der zurückgehaltenen Anwendung von Opioiden im Säuglings- und Kleinkindesalter zählt Paracetamol zu den meist verwendeten, postoperativen Analgetika in dieser Altersstufe. Die Angaben zur Dosierung sind uneinheitlich und schwanken von 10 bis 40 mg pro Kilogramm Körpergewicht. In der postoperativen Analgesie des Erwachsenen nimmt Piritramid als reiner Mikro-Agonist mit günstigem Nebenwirkungsprofil eine Schlüsselstellung ein. In unserer prospektiven, randomisierten Doppelblindstudie untersuchten wir den postoperativen Piritramidbedarf bei Säuglingen und Kleinkindern nach drei verschiedenen Dosierungen von rektalem Paracetamol im Vergleich zu Placebo. Methode: 80 Kleinkinder (ASA I und II), im Alter von 11,3 ± 9,9 Monate und einem Körpergewicht von 8,6 ± 2,8 kg, die sich einer plastischen Lippen-Kiefer-Gaumenspaltenrekonstruktion unterzogen, erhielten nach Narkoseeinleitung 10, 20 oder 40 mg/kgKG Paracetamol (AC) (Gruppen: AC 10, AC 20, AC 40) rektal oder ein Placebosuppositorium (jeweils n = 20). Es bestanden keine signifikanten Unterschiede zwischen den Gruppen. Postoperativ wurde die Analgetikatherapie anhand einer 5-Items umfassenden Kindlichen Unbehagens- und Schmerz-Skala (KUSS) gesteuert. Bei einem Schmerzscore von >= 4 Punkten und mehr erhielten die Kinder 25 Mikro-g/kgKG Piritramid i.v. (Lock-out time 10 min, maximale Dosis 125 Mikro-g/kgKG in einer Stunde). Die Operationsdauer betrug 127 ± 41,7 min. Die Kinder wurden mindestens 60 min im Aufwachraum überwacht. Die Kinder zeigten postoperativ weder SaO2-Abfälle < 93%, noch Abfälle der Atemfrequenz oder Erbrechen. Im Vergleich zu Placebo zeigten die Paracetamolgruppen in den untersuchten Dosierungen bei den Kindern keine Senkung des postoperativen Piritramidbedarfes. Die kumulativen Piritramidapplikationen der Plazebogruppe betrugen 2,7 ± 1,55. Die Verumgruppen erhielten 3,0 ± 1,25 (AC 10), bzw. 3,2 ± 1,31 (AC 20) und 3,4 ± 1,01 (AC 40). Durch die titrierten Piritramidgaben wurde im Mittel nach 20-25 min. im Aufwachraum eine suffiziente Analgesie erreicht. Die Ergebnisse zeigen, daß der Dosisbereich von 10 bis 40 mg/kgKG Paracetamol bei Säuglingen und Kleinkindern nach Lippen-Kiefer-Gaumen-Rekonstruktionsoperationen zu keiner ausreichenden Analgesie führt, wohingegen vorsichtig titriertes Piritramid eine schnelle und sichere Schmerzlinderung für einen längeren Zeitraum gewährleistet.
Materialien und Methoden: In den Untersuchungsakten des Zentrums der Rechtsmedizin wurden alle Protokolle der Untersuchungen von Kindesmisshandlungsfällen des Zeitraums vom 01.01.1994 bis zum 31.12.1999 erfasst und die zugehörigen Prozess- bzw. Krankenhausakten eingesehen. Auf diese Weise konnten 31 Fälle von Körperverletzungen mit 36 untersuchten Opfern bei 42 Tatverdächtigen festgestellt werden, bei den Tötungsdelikten 13 Fälle mit 16 Beschuldigten. Opfer: Jungen waren bei den Körperverletzungsdelikten häufiger betroffen als Mädchen, während bei den Tötungsdelikten das Geschlechterverhältnis ausgeglichen war. Bei den meisten der Opfer der Körperverletzungsdelikte handelte es sich um Kinder im Vorschulalter (85%), bei den Opfern der Tötungsdelikten war das älteste Kind drei Jahre alt. Mit 60% waren die Mehrzahl der verletzten Opfer (bei denen eine Staatsangehörigkeit angegeben war) deutscher Nationalität, während bei den getöteten Kindern keine fremde Nationalität angegeben war. Bei 20% aller Verletzten wurde eine Erkrankung/Fehlbildung beschrieben. Der entsprechende Anteil bei den getöteten Opfern lag mit fast 50% deutlich höher. Ein mangelhafter Ernährungszustand wurde bei sechs der 36 verletzten Opfer und bei einem getöteten Kind dokumentiert. In etwa derselben Größenordnung lag ein schlechter Allgemeinzustand bei den Opfern von Körperverletzungsdelikten vor, ein schlechter Pflegezustand fand sich bei drei der verletzten Kinder, während alle getöteten Opfer wenigstens ausreichend gepflegt waren. Beschuldigte: Die dominierende Altersgruppe bei den Beschuldigten der Körperverletzungsdelikte lag zwischen 26 und 30 Jahren, während bei den Tötungsdelikten kein so ausgeprägter Altersgipfel nachweisbar war. Bei diesen verteilte sich das Lebensalter hauptsächlich auf Beschuldigte zwischen 21 und 35 Jahren. Die Mehrzahl aller Verdächtigen waren deutscher Nationalität. Bei den Körperverletzungsdelikten lag die Quote bei 67%, bei den Tötungsdelikten mit 81% noch höher. Der erreichte Schulabschluss war in einer Vielzahl der Kasuistiken nicht angegeben. Lagen Angaben vor, so fand sich eine Häufung von niedrig qualifizierenden Abschlüssen. Die Hochschulreife war nur in zwei Fällen der Körperverletzungsdelikte von den Beschuldigten erreicht worden, bei den Tötungsdelikten verfügte keiner über diesen Schulabschluss. Auch bei den Berufsangaben zeigte sich für beide Deliktgruppen, dass eine Vielzahl von Beschuldigten Berufe mit vergleichsweise niedriger Qualifikation ausübten. Akademisch gebildete Berufe waren nicht vertreten. In allen Fällen lag ein verwandtschaftliches oder (im Falle einer Lebensgemeinschaft) ein sehr nahes persönliches Verhältnis zwischen den Beschuldigten und Opfern vor. In keinem der behandelten Fälle kam(en) der/die Beschuldigte(n) aus einem Bereich außerhalb der Familie/Hausgemeinschaft. In beiden Deliktgruppen litten jeweils 38% der Beschuldigten unter einer chronischen oder - zum Zeitpunkt der Tat - akuten Erkrankung. 31% aller Beschuldigten beider Deliktarten war bereits wegen anderer Delikte z. T. mehrfach auffällig geworden. Im Vordergrund standen hierbei Eigentums-, Verkehrs- und Rauschmitteldelikte. Soziales Umfeld: In ca. 60% der Körperverletzungsdelikte wurde im Rahmen der Ermittlungen bekannt, dass angespannte/problematische Familienverhältnisse vorlagen, bei den Tötungsdelikten wurde die entsprechende Quote mit ca. 50% angegeben. Besonders häufig auftretende Stressoren waren finanzielle Probleme, Alkohol und/oder Drogenabusus, Arbeitslosigkeit, Gewalt in der Partnerschaft und sonstige psychische Belastungen in der Familie. Die Anzahl der Kinder in den betroffenen Familien/Hausgemeinschaften war vergleichsweise gering. In mindestens 66% der Familien, in denen wegen eines Körperverletzungsdeliktes ermittelt wurde, lag die Anzahl der Kinder unter drei, bei den Tötungsdelikten war nur eine Großfamilie mit sieben Kindern bekannt, in allen anderen lag die Anzahl bei maximal zwei Kindern. In der Mehrzahl aller betroffenen Hausgemeinschaften lag ein klassisches Arbeitsteilungskonzept vor. Während die Mutter des Opfers den Haushalt und die Erziehung übernahm, erarbeitete der Vater/Lebensgefährte den Lebensunterhalt. Bei beiden Deliktarten wurde der Lebensunterhalt in ca. 25% der Fälle aus der Sozialversicherung/Sozialhilfe bestritten. Zur Wohnungssituation lagen in der Mehrzahl der Fälle keine Angaben vor, allerdings wurde bei ca. 20% der Körperverletzungsdelikte und 30% der Tötungsdelikte auf eine problematische Wohnungssituation hingewiesen. In den meisten Fällen waren die Partner miteinander verheiratet oder es lag ein eheähnliches Verhältnis vor (bei beiden Deliktarten ca. 70%). Nur in 16% der Fälle mit Körperverletzung bzw. in 8% der Tötungsdelikte lebten die Beschuldigten dauerhaft getrennt. Das Sorgerecht für das/die Opfer lag zum Zeitpunkt der Tat meist bei den Eltern des Kindes (bei beiden Deliktarten ca. 50%). Ansonsten war meist die Mutter die Sorgeberechtigte des Opfers. Tathergang: Hinweise auf eine Intoxikation (Alkohol/Rauschmittel) zum Zeitpunkt der Tat waren bei ca. 18% der Be schuldigten beider Deliktarten angegeben, der Tatort des Übergriffs lag in den meisten aller Fälle im privaten Umfeld. Nur drei Misshandlungen fanden in der Öffentlichkeit statt, während sich alle tödlichen Verletzungen innerhalb der Privatwohnung/Zimmer der Beschuldigten ereigneten. Bei 75% aller Körperverletzungsdelikte bzw. der Hälfte der Tötungsdelikte wurden bei der Untersuchung Hinweise gefunden, die auf frühere Misshandlungen schließen ließen. Es zeigte sich hierbei das hohe Wiederholungsrisiko bei diesem Delikt. In den meisten aller Fälle (50% Körperverletzungsdelikte; 77% Tötungsdelikte) wurde ohne Werkzeug, d. h. mit bloßer Hand misshandelt. Wurden Werkzeuge verwendet, fanden vor allem stockartige Geräte oder Gürtel Verwendung. Auffallend war die vergleichsweise häufige Anwendung von heißem Wasser/Dampf oder glühenden Zigaretten (28% aller Opfer). Rechtliche Aspekte: In den meisten aller Fälle wurde eine Strafanzeige gestellt, wobei die entsprechende Mitteilung an die Ermittlungsbehörden in der überwiegenden Mehrzahl von ärztlichem Personal veranlasst wurde, das mit der Betreuung der Opfer betraut war. An der zweiter Stelle folgten die Mütter der betroffenen Kinder, andere Anzeigenerstatter wurden seltener benannt. Bei den Körperverletzungsdelikten bildete häufig der Verdacht auf einen Verstoß gegen § 223b (bzw. nach der Reform des Strafrechts des § 225 StGB) die Ermittlungsgrundlage, wobei in einigen Fällen parallel dazu wegen anderer Delikte ermittelt wurde. Bei den Tötungsdelikten kamen die §§ 212, 222, 223b und 226 StGB in Betracht. Als häufigste Beweissicherungsmaßnahme wurde bei den Körperverletzungsdelikten in 85% aller Fälle eine körperliche Untersuchung durch einen Rechtsmediziner durchgeführt. In den übrigen Fällen lagen Dokumentationen von niedergelassenen Ärzten bzw. keine Ergebnisse ärztlicher Untersuchungen vor. In 33% aller Körperverletzungsdelikte wurde eine aufwendigere Spurensicherung bzw. eine Rekonstruktion des Vorfalls durchgeführt. Weitere Beweissicherungsmaßnahmen wurden nur selten durchgeführt. Alle getöteten Opfer waren forensisch obduziert worden. In 66% aller Fälle erfolgten weitergehenden Laboruntersuchungen (Toxikologie, Histologie, Mikrobiologie), bei der Hälfte aller tödlich verlaufenden Fälle kam es zu Spurensicherungsmaßnahmen oder Rekonstruktionen des Tatablaufs. Weitere Maßnahmen zur Beweissicherung wurden nur selten durchgeführt. Die Jugendbehörden waren bei 25 der 31 Körperverletzungen informiert worden, bei den Tötungsdelikten erfolgte die Meldung nur in zwei der 13 Fälle, obwohl in einigen der anderen Familien noch Geschwisterkinder bekannt waren. Zumindest kurzfristig kam es bei etwa der Hälfte der Opfer von Körperverletzungsdelikten zu einer Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts z. B. durch Krankenhauseinweisung oder Unterbringung bei Verwandten. Für im Haushalt von getöteten Opfern lebenden weiteren Kindern wurde nur in einem Fall eine Fremdplatzierung durchgeführt, obwohl in mindestens vier betroffenen Familien noch Geschwisterkinder lebten. Wohl aufgrund des niedrigen Lebensalters - 27 der 36 Opfer von Körperverletzungsdelikten waren zum Tatzeitpunkt unter fünf Jahre alt - erfolgte eine Zeugenaussage nur von 22% (acht) der Opfer. Die Mehrzahl der Angehörigen sowohl bei den Körperverletzungs- als auch bei den Tötungsdelikten machten Angaben vor Gericht, nur bei drei der 31 Körperverletzungen machten Angehörige vom Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Bei den Tötungsdelikten wurde in allen Fällen, in denen eine Akteneinsicht möglich war, auf das Recht die Aussage zu verweigern, von den Zeugen verzichtet. Eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht wurde - zumindest teilweise - bei 11 Verfahren wegen Körperverletzungen erteilt, bei den Tötungsdelikten wurden die Ärzte in wenigstens vier Fällen von der Schweigepflicht entbunden. Dennoch war - wie oben dargestellt - beim größten Teil der Fälle beider Deliktarten eine Anzeige durch ärztliches Personal unter Durchbrechung der ärztlichen Schweigepflicht bzw. entsprechender Angaben im Leichenschauschein erfolgt. Am häufigsten traten bei beiden Deliktarten die Mütter bzw. Väter der Opfer als Zeugen auf. An der nächsten Stelle folgte bereits medizinisches Personal. Alle weiteren Zeugen waren in jeweils nur drei oder weniger Kasuistiken als Zeugen benannt. Zu den häufigsten Einlassungen der Beschuldigten gehörten Unfallschilderungen, welche die Verletzungsspuren erklären sollten. Angaben in diese Richtung wurden bei 17 der 31 Körperverletzungen und vier der 13 Tötungen gemacht. An zweiter Stelle folgten mit großem Abstand entweder eine Aussageverweigerung (bei sieben Körperverletzungen, bzw. vier Tötungen) oder aber ein Geständnis (sieben Körperverletzungen bzw. zwei Tötungen). Eine psychische Ausnahmesituation wurde in fünf bzw. einem der Fälle (Körperverletzungen bzw. Tötungen) geltend gemacht. Bei zwei Körperverletzungen "bestanden" die Täter auf ihrem Züchtigungsrecht. Die rechtlichen Folgen waren für die Beschuldigten meist wenig gravierend. Für 52% der Beschuldigten von Körperverletzungsdelikten sowie 69% der Personen, gegen die wegen eines Tötungsdeliktes ermittelt wurden, ergaben sich keine rechtlichen Folgen. Der häufigste Grund für die Einstellung der Ermittlungen war hierbei eine nicht Nachweisbarkeit der Tat wegen Mangel an Beweisen. Gegen acht Täter bei Körperverletzungsdelikten wurde eine Bewährungsstrafe ausgesprochen, zu einer Geldstrafe bzw. eine Therapieauflage wurden fünf der Beschuldigten verurteilt bzw. eine solche erteilt, eine Haftstrafe ohne Bewährung wurde gegen zwei Personen verhängt. Bei den Tötungsdelikten wurde jeweils in einem Fall eine Geldstrafe oder Haftstrafe zur Bewährung ausgesprochen, zwei Angeklagte wurden zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Während bei den Tötungsdelikten in keinem Fall Hinweise auf strafmildernde oder verschärfende Umstände gegeben waren, wurden die Strafen bei den Körperverletzungsdelikten in zwei Fällen nach § 21 StGB gemildert, jedoch in ebenfalls zwei Fällen verschärft. Hinweise auf strafverschärfende Umstände waren bislang in der Literatur nicht angegeben worden. Medizinische Aspekte: Bei beiden Deliktarten dominierten Spuren von stumpfer Gewaltanwendung mit oder ohne Werkzeuggebrauch (s. o.). An zweiter Stelle folgten bei den Körperverletzungen Verbrühungen mit heißem Wasser/Dampf oder Verbrennungen mit heißen Gegenständen (28%). Bissverletzungen lagen bei sieben der 36 misshandelten Opfern vor. Am häufigsten betroffen von den Verletzungen war sowohl bei den Körperverletzungen wie Tötungen der Kopf/Gesicht/Halsbereich. Weniger häufig fanden sich die Verletzungsspuren an Rücken, Beinen und Gesäß. Bei den Körperverletzungen waren in ca. 40% keine bleibenden Folgen nachweisbar, "leichtere" Folgen wie Narbenbildungen konnten bei ca. 30% der Kinder beobachtet werden. Schwerere Folgeschäden waren bei drei (physische Folgeschäden) bzw. sechs Kindern (psychische Folgeschäden) dokumentiert. Als Todesursache bei den Tötungen wurde bei sechs der 13 Opfern ein Schädel-Hirn-Trauma (z. B. Schütteltrauma) diagnostiziert. Zwei der Opfer starben durch inneren Blutverlust, während bei vier Kindern eine natürliche Todesursache nicht auszuschließen war. In einem Fall konnte trotz Obduktion und weiterer Untersuchungen die Todesursache nicht festgestellt werden.