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Hassrede und Katzenbilder : Wie können im globalen Netz nationale Gesetze respektiert werden?
(2017)
Der Zugang zum Internet ist die Voraussetzung, um online aktiv zu sein, zu kommunizieren oder einzukaufen. Zugang allein reicht aber nicht: Erst sogenannte Internet-Intermediäre (oder Internet-Inhalt-Vermittler) wie Google, Facebook oder Amazon ermöglichen es, das Internet zu nutzen, um über Social Media zu kommunizieren, auf Musik, Filme und Texte zuzugreifen oder überhaupt erst via Suchmaschine passende Online-Angebote ausfindig zu machen. Intermediäre verbinden Nutzer mit dem Internet, sie helfen bei der Datenverarbeitung, sie hosten und indexieren Inhalte, sie ermöglichen die Suche, sammeln Informationen, vermitteln Angebote Dritter und ermöglichen Käufe und Zahlungen...
Einführung
(2017)
Altertum und Antike sind seit je beliebte Referenzgrößen, sei es, um einem gegenwärtigen Phänomen eine besonders ausgreifende historische Dimension zu verleihen, sei es, um dieses Phänomen als "nichts Neues unter der Sonne" zu (dis-)qualifizieren. Die aktuelle Forschung zu Erscheinungsformen außergerichtlicher Streitbeilegung stellt insoweit keine Ausnahme dar. Als Illustration mag ein kurzer Blick auf die Literatur zur Schiedsgerichtsbarkeit dienen, in der etwa in Gesamtdarstellungen auf deren bereits in der Antike angelegten "hybriden Charakter […] als rechtsprechungsgleicher Streitentscheidung auf vertraglicher Grundlage" hingewiesen wird oder in Einzeluntersuchungen Überlegungen zum Ursprung der Schiedsgerichtsbarkeit angestellt werden, um nur eine der heute unterschiedenen Formen der außergerichtlichen Streitbeilegung herauszugreifen. Sofern derartige Ansätze allerdings lediglich hergebrachte Forschungsmeinungen resümieren, bleibt ihr Erkenntniswert, auch aus der Perspektive des geltenden Rechts, limitiert, auch wenn konkrete Positionen auf eine aus der Antike bis in die Gegenwart reichende Tradition zurückgeführt werden. ...
Rom ist schon oft als eine "Kultur der Invektive" beschrieben worden, deren kennzeichnendes Merkmal mithin darin bestand, dass Auseinandersetzungen mittels öffentlicher, verbaler Angriffe auf die Ehre des Gegners geführt wurden. Ein prominentes Beispiel in der Überlieferung bildet das sogenannte convicium. Dabei handelt es sich um ein Geschrei oder eine laute Schmährede, mittels derer jemand öffentlich angegriffen und in seiner Ehre herabgesetzt wird. Eingesetzt wurden convicia in vielfältigen Kontexten, beispielhaft seien hier die Sanktion von Sittenverstößen, etwa durch Zuhälterei, oder die Mahnung und Sanktionierung säumiger Schuldner genannt. Der vorliegende Beitrag wendet sich der Frage zu, inwieweit man in convicia Formen außergerichtlicher Konfliktlösung erkennen kann. ...