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Im Jahr 2013 erhielten wir Kenntnis von zwei unabhängig voneinander erworbenen gestempelten Silberbarren, deren genaue Herkunft unbekannt ist, die jedoch aus dem südöstlichen Europa stammen sollen, was durchaus plausibel erscheint. Beide Barren wurden von uns 2014 in einer eigenen kleinen, von der Degussa Goldhandel GmbH (München) herausgegebenen Schrift veröffentlicht.
Wirtschafts- und Rechnungsbücher bieten mehrdimensionale Zugänge und erfordern multidisziplinäre Annäherungen. Dass sie weit mehr sind als Einnahmen- und Ausgabeverzeichnisse zeigen die hier vorliegenden 17 Beiträge mit Beispielen von Lübeck bis Lyon. Sie vereinen die Ergebnisse eines Workshops, der diese Gattung serieller Quellen von Seiten der Geschichtswissenschaft und der Historischen Sprachforschung, der Editions- und Medienwissenschaft sowie der historischen Wirtschafts- und Betriebswirtschaftswissenschaft in den Blick genommen hat.
Du, er und sie, wir, ihr und die Anderen, einige, viele, alle – und dazwischen Ich.
Wie können ästhetische Zugangsweisen und sinnlich-kreative Lernmethoden in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern aussehen? Vielleicht denken wir auf Anhieb an Rollenspiele im Geschichtsunterricht, Karten zeichnen in Erdkunde, geistliche Lieder im Religionsunterricht, eine Wahlsimulation in Politik und Wirtschaft – doch wie bald gehen uns die Ideen aus? Nun ist ein ästhetischer Zugang aber mehr als eine Sammlung von Methoden und Projekten; vielmehr kennzeichnet ihn ein bestimmter Blick auf die Inhalte des Unterrichts und auf die Menschen, die an diesem mitwirken. Einen solchen Blick zu gewinnen, ist Ziel des Workshops.
Das klingt sehr grundsätzlich – und ist daher am besten möglichst konkret zu erschließen. Thematisch heißt das in diesem Fall die Beschäftigung mit dem Leben zwischen Individualität und Sozialität, Selbstbestimmung und Abhängigkeit, mit Fragen von Identität(en), Alterität(en), Gruppen und sozialen Kontexten.
Methodisch meint "Beschäftigung" dabei durchaus auch ein Reflektieren, in erster Linie aber wird das unmittelbare Erfahren, Ausprobieren und Erfinden im Mittelpunkt stehen – z.B. beim Vortragen, Inszenieren, Zeichnen, Erzählen, Gestalten oder Spielen.
Der erwähnte, ganz besondere Blick auf die Dinge und Menschen verlangt nämlich nicht nur ein Beobachten derselben von außen, sondern ein tätiges Miteinander – dazwischen Ich!
In der Dissertation mit dem Titel „Verrechtlichung von Geschichte. Parlamentarische Debatten um die gesetzlichen Bestimmungen gegen Holocaustleugnung in Österreich und Deutschland“ wurden die strafrechtlichen Bestimmungen gegen Holocaust-Leugnung in Deutschland und Österreich untersucht. Im Vordergrund stand die Frage, wie ein historisches Ereignis mit Hilfe politischer und juristischer Terminologie so gefasst und normiert werden konnte, dass die Leugnung desselben seitdem mit Hilfe des Rechts bestraft werden kann. Dazu wurden vor allem jene parlamentarischen Vorgänge und Debatten untersucht, die der Verabschiedung der Gesetze vorausgegangen sind. Die Auswertung dieser Quellen hilft auch zu verstehen, weshalb und in welcher Form die Logik dieser Gesetze in den letzten zwanzig Jahren von anderen Staaten übernommen und auf andere historische Ereignisse ausgeweitet worden ist. Neben diesem umfangreichen empirischen Teil, der auf die jeweiligen historischen Spezifika eingeht, beinhaltet die Dissertation einen stärker analytisch ausgerichteten resümierenden Schlussteil, in dem versucht wurde, mit thesenhaften Beobachtungen das Phänomen und die ideengeschichtliche Genese der Holocaust-Leugnungsgesetze nachzuzeichnen. Diese Beobachtungen umfassen unter anderem die Bereiche Geschichtspolitik, Rechtspolitik, Sprachpolitik oder auch Wissenschaftspolitik und gehen aus unterschiedlichen Blickwinkeln der Frage nach, auf welche Weise die Gesetze begründet, legitimiert und kritisiert worden sind und immer noch werden.
"Ungerechtigkeit" und "Ungleichheit" waren zwei Schlüsselworte der nationalen wie internationalen Frauenbewegung im Hinblick auf die rechtliche Situation von Frauen zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Ein von Stephan Meder und Christoph-Eric Mecke 2013 herausgegebener, ausgesprochen lesenswerter und sehr übersichtlich konzipierter Sammelband rückt nun ein bis dato in der Forschung eher vernachlässigtes Thema und Tätigkeitsfeld der Frauenbewegungen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts in den Mittelpunkt: das Familienrecht. Mit diesem Interesse stehen die beiden Herausgeber keinesfalls alleine da. Zwei weitere im selben Jahr erschienene Sammelbände, die ebenfalls sehr lohnende Lektüre bieten, lenken ihre Aufmerksamkeit auf die Bedeutung des Familienrechts für Frauen. Die in Married Women and the Law zusammengestellten Aufsätze gehen der normativen und praktischen Bedeutung des für verheiratete Frauen in England und Nordamerika zentralen Rechtskonzepts der coverture vom Mittelalter bis zur "Flut von Reformen im späten 19. Jahrhundert" (4) auf den Grund. Unter coverture verstanden common law-Juristen die Idee, dass Frauen mit der Heirat ihre eigene rechtliche Identität verlören und von der ihres Mannes "bedeckt" (covered) würden. Daraus folgten hauptsächlich personen- und eigentumsrechtliche Einschränkungen für Ehefrauen. Sie verloren u.a. das Recht, Eigentum zu besitzen oder zu verwalten, Verträge einzugehen oder ohne ihren Ehemann eine Klage anzustrengen. Die Artikel in Gender Difference in European Legal Cultures weisen demgegenüber eine breitere thematische Vielfalt auf, was in der Fragestellung des Bandes begründet liegt. Im Fokus stehen hier "die rechtlichen Normen, die sich explizit auf Männer und Frauen beziehen" (11). Es wird danach gefragt, "was die Funktion von Geschlecht in der Schaffung von Recht; und umgekehrt, was die Funktion von Recht in der Schaffung von Geschlecht" sei (11). Dabei geraten der europäische Subkontinent mit Ausnahme Russlands und der weitere Mittelmeerraum vom Mittelalter bis zur Neuzeit in den Blick. Die Fallbeispiele fallen zum Teil sehr unterschiedlich aus (u.a. jüdische Juristinnen, Abtreibung, Inter- und Transsexualität), ein Schwerpunkt zeigt sich aber im Bereich des Güterrechts. ...
Dass die in den letzten Jahren stattfindende Ausweitung der Rechtsgeschichte(n) durch globale und transnationale Perspektiven gerade in der Völkerrechtsgeschichte auf besonders fruchtbaren Boden fällt, liegt auf der Hand. Denn Regulierung, Normierung und Legitimation überregionaler Beziehungen bieten sich wie kaum ein anderes Themenfeld für eine Horizonterweiterung über den Nationalstaat hinaus an. Aus einer vornehmlich europäischen Völkerrechtsgeschichte werden damit Völkerrechtsgeschichten in der Dialektik von lokalen und globalen Bezugspunkten. ...
Als Band zwei der neuen Reihe Religion and Law in Medieval and Muslim Societies (von der inzwischen schon mehrere Titel vorliegen) erschien dieser bemerkenswerte Band. Die Rolle der Juden im Recht des frühen Mittelalters ist natürlich schon mehrfach untersucht worden, doch ist man dankbar für einen Band, der die Forschung widerspiegelt und an vielen Punkten weiter voranbringt. Die einzelnen Beiträge sind in der Regel auch bibliographisch à jour, so dass dieser Sammelband durchaus auch die Eigenschaften eines Handbuchs aufweist. ...
Die Arbeit mit Rechnungen bietet den Vorteil, dass es sich dabei fast immer um Originalquellen handelt. Rechnungen wurden üblicherweise nicht in Kompilationen aufgenommen oder nicht in Urkunden inseriert. Wenn sie abgeschrieben wurden, geschah das höchstens im Zuge des Abrechnungsprozesses und nicht, wie etwa bei Chroniken, um für ihre weitere Verbreitung zu sorgen. Unter den schriftlichen Quellen kommen die Rechnungen damit wohl der Definition eines Überrestes am nächsten: Sie wurden für die Mit-, nicht die Nachwelt erstellt. Das bringt allerdings den Nachteil mit sich, dass wir selten genau wissen, zu welchem Zweck eine Rechnung eigentlich verfertigt wurde. Keine Arenga klärt den Forscher über die Vorgeschichte und den Zusammenhang der Niederschrift auf. Erklärende Dokumente sind fast nie überliefert. Die Menschen, die Rechnungen erstellten und mit ihnen arbeiteten, lernten das durch und bei ihrer Arbeit, eventuell unter mündlicher Anleitung. ...
Bei der hier anzuzeigenden Monographie handelt es sich um die Habilitationsschrift von St. F. P(fahl), mit der er 2011 im Fach Alte Geschichte unter besonderer Berücksichtigung der historischen Hilfswissenschaften an der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf habilitiert wurde. Die Dissertation und die weiteren Veröffentlichungen weisen den Autor als provinzialrömischen Archäologen aus...
Die gediegene Qualität von Matthias Gelzers (* 1886, † 1974, Inhaber des Frankfurter Lehrstuhles für Alte Geschichte von 1919 bis 1955) Cicero-Biographie lässt sich bereits daraus ersehen, dass schon ihr Vorläufer, Gelzers RE-Artikel über Cicero aus dem Jahre 1939, ab den 1950er Jahren mehrfach, besonders für Studenten, nachgedruckt worden war. Dieser Artikel bildete dann den Grundstock für die 1969 veröffentlichte Biographie Ciceros, die Gelzer – erweitert vor allem um die philosophischenAspekte aus Ciceros Leben und Schaffen – seinen Biographien über Caesar (letzte Fassung 1960, erstmals 1921) und Pompeius (letzte Fassung 1959, erstmals 1944 bzw. 1949) an die Seite stellte...
Eine Monographie zur Geschichte der römischen Provinz Germania Superior existiert bislang nicht, wenngleich zahlreiche Artikel, Einzelstudien und auch Bücher sich mit einzelnen Aspekten oder der Provinz insgesamt beschäftigen. Insofern kann man dem Klappentext des hier besprochenen Buches von M. K(lee) durchaus zustimmen, dass es sich um eine „längst überfällige“ Studie handelt, wobei zugleich ein „neuer Blick“ auf die „Gründung und Entwicklung“ der Provinz versprochen wird...
Die von J. Wiesehöfer herausgegebene Reihe Oriens et Occidens ist um einen neuen, wissenschaftsgeschichtlich wie kulturhistorisch wertvollen Band bereichert worden, den inzwischen 22. der 2001 begonnenen Reihe. Verfasst hat ihn der emeritierte amerikanische Gelehrte Lawrence J. Baack (* 1943), der sich u.a. durch seine Forschungen zur deutschen Geschichte des frühen 19. Jhs. einen Namen gemacht hat und auch über dänische und schwedische Sprachkenntnisse verfügt. Schon der fünfte Band der Reihe war derselben Thematik gewidmet. Er ist als Begleitband höchst wertvoll mit seinen zahlreichen Spezialbeiträgen, die in dieser Ausführlichkeit vom Vf. nicht behandelt werden konnten. Der Titel darf – auch wenn in der Forschung oft von der „Arabischen Reise“ gesprochen wird – nicht darüber hinwegtäuschen, dass zwar das Hauptziel der von J. D. Michaelis, einem Professor für Philosophie an der damals neu gegründeten Universität Göttingen, angeregten, vom dänischen König Friedrich V. († 1766) finanzierten Expedition von sechs Personen der Jemen war, der am 27.12.1762 mit der Ankunft in al-Luḥayya erreicht wurde. Doch durch den Tod des Philologen und des Botanikers am 25.5. bzw. am 11.7.1763 entschloss man sich bereits am 24.8.1763, nach Indien abzusegeln, aber durch den Tod des Zeichners und des Assistenten nur wenige Tage später kamen nur noch Niebuhr und der Arzt am 11.9.1763 in Bombay in Indien an, und nachdem auch dieser im Februar 1764 verstarb, setzte Niebuhr als Einzelforscher die Reise durch den Vorderen Orient bis zu seiner Rückkehr im Herbst 1767 fort...
Dank einer entsprechenden Kurzbiographie des Sophisten Philostratos (soph. 2,7) steht der Name Hermogenes von Tarsos in der Forschung zur griechischen Kulturgeschichte der Kaiserzeit zumeist als Musterbeispiel für das schlussendliche Scheitern und damit einhergehende Absinken in die Unbedeutsamkeit eines vielversprechenden Sophisten nach einer kometenhaften Karriere. Trotz dieser wechselvollen Karriere des Redekünstlers haben, wenn auch nicht seine Reden, so doch zumindest einige seiner redetheoretischen Schriften nach einer erneuten Blüte ab der byzantinischen Epoche bis einschließlich ins 16.Jh. die Zeiten überdauert. Sie bereichern somit das heutige Bild der Kultur der Zweiten Sophistik...
Wie kaum ein Medium war (und ist) die Oper geeignet, Rezeptions- und Transformationsprozesse antiker Stoffe zu untersuchen. Jan Assmann gebührt das Verdienst, mit seiner Analyse von Mozarts Zauberflöte als einer der Vorreiter auf diesem Gebiet gelten zu dürfen. Mit ihrer Monographie „Nero in opera. Librettos as Transformations of Ancient Sources“ hat Gesine Manuwald einen weiteren Grundstein für eine Beschäftigung der Oper als Rezeptionsmedium historischer Persönlichkeiten der Vormoderne gelegt. Sie bietet eine Analyse des Nero-Stoffes primär aus philologischer Perspektive und versammelt in chronologischer Reihung alle Libretti, die sich vom 17. bis zum 20 Jh. mit diesem römischen Imperator auseinandersetzten, wobei das Pseudo-Seneca Drama „Octavia“ den Ausgangpunkt bildet...
Man wird das Gefühl nicht los, dieses Buch wisse selbst nicht so genau, was es eigentlich will. Folgt man seinem Titel, wäre eine Studie zur Darstellung des Kaisers Marcus Aurelius in der Historia Augusta und insbesondere den danach verfassten Werken zu erwarten. Tatsächlich aber handelt es sich hauptsächlich um einen Kommentar zur Vita Marci, angereichert um Kapitel zur Darstellung des Marcus Aurelius in der Historia Augusta und – angesichts dessen, dass Adams der Datierung derselben in das späte vierte Jahrhundert folgt – bei (fast ausnahmslos) früheren Autoren...