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In dieser Arbeit wurde der mittlere Transversalimpuls 〈pT〉 für nicht identifizierte, geladene Hadronen in pp und Pb–Pb Kollisionen bestimmt. Dazu wurden die pT -Spektren mit verschiedenen Funktionen bis pT = 0 extrapoliert. Die 〈pT〉 -Abhängigkeit wurde sowohl für die Anzahl der gemessen Teilchen nacc , als auch für die Anzahl der geladene Spuren nch gezeigt. Im Rahmen der Zentralitätsabhängigkeit wurde für periphere Ereignisse (70% bis 80 %) 〈pT〉 = 550, 1MeV/c gemessen. Der mittlere Transversalimpuls steigt bis auf 〈pT〉 = 628, 9MeV/c für Zentralitäten von 5% - 20% und verringert sich dann auf 〈pT〉 = 626, 8MeV/c für die zentralsten Kollisionen (0% - 5%) ab. Der Vergleich zu pp und Pb–Pb Kollisionen zeigte Gemeinsamkeiten für niedrige Multiplizitäten und ein sich unterscheidendes Verhalten für höhere Multiplizitäten.
Neben der Bestimmung der systematischen Unsicherheiten ist ein nächster Schritt die Unterscheidung zwischen hadronischer und elektromagnetischer Wechselwirkung für geringe Multiplizitäten in Pb–Pb Kollisionen. Eine Möglichkeit zur Unterscheidung wurde bereits mit Hilfe des ZDC gezeigt [Opp11]. Ebenfalls die Unterschiede zwischen pp und Pb–Pb betrifft eine Untersuchung der 〈pT〉 -Entwicklung für Jets und den sie umgebenden Hintergrund.
Eine allgemeine Erweiterung der Analyse stellt die Untersuchung von 〈pT〉 für identifizierte Teilchen da. Diese Analyse würde vor allem die besonderen PID Fähigkeiten von ALICE nutzen und könnte die schon beobachteten Unterschiede der NA49 Kollaboration[NA499] bei höheren Energien untersuchen
Bei der Routinekontrolle von Laichgewässern von Kreuzkröten (Bufo calamita) auf dem Truppenübungsplatz Colbitz-Letzlinger Heide wurde auch eine Wasserführende Bodensenke begutachtet. Bei der vorsichtigen Annäherung an dieses Habitat konnten vier rufende Kreuzkrötenmännchen erfasst werden. Zusätzlich konnten Branchiopoden der Arten Triops cancriformis und Branchipus schaefferi bestimmt werden. Dieser neue Fund befindet sich weit im Süden des Truppenübungsplatzes und trägt damit zur Vervollständigung der Gesamtübersicht zur Verbreitung von Branchiopoden bei.
Eine Kartierfahrt zur Erfassung von Lebensräumen von Zauneidechsen (Lacerta agilis) und Schlingnattern (Coronella austriaca) führte in den Süden des Truppenübungsplatzes Colbitz-Letzlinger Heide. Die Begutachtung einer weiträumigen Kreuzung ergab eine auffallend große Anzahl an Witwenblumen (Kuatia arvensis)in den Randbereichen. Bei genauer Betrachtung des reichen Blütenpulkes konnten außerdem drei Borstige Dolchwespen (Scolia hirta) beobachtet werden, welche in den Roten Listen für Deutschland sowie auch für Sachsen-Anhalt aufgeführt ist.
Lebensstil und Nationalstaat
(2012)
Ziel der folgenden Studie ist es, in vier aufeinander aufbauenden Schritten zu untersuchen, ob oder inwieweit in der gegenwärtigen deutschen Lebensstilforschung die
wechselseitige Beeinflussung zwischen "Lebensstilen" einerseits und dem deutschen "Nationalstaat" andererseits analytisch aufbereitet und hinterfragt wird. Im Vordergrund dieses Forschungsvorhabens steht die Frage, wie Individuen respektive gesellschaftliche Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland über ihren Lebensstil im politischen Gebilde des deutschen Nationalstaates verankert sein könnten.
Demzufolge wird das relativ neuartige soziologische Moment der Lebensstile mit der vornehmlich politologischen Materie Nationalstaat kontrastiert. Diese Gegenüberstellung soll einen neuartigen Beitrag dazu leisten, tatsächliche inhaltliche und strukturelle Anknüpfungspunkte dieser gegenwärtig weitestgehend getrennt verlaufenden gesellschaftswissenschaftlichen Diskurse aufzuzeigen, um sie folgenden Debatten zuzuführen, in denen die weitere gesellschaftliche bzw. nationalstaatliche Gegenwart und letztlich auch Zukunft fokussiert wird. Dem Forschungsansatz liegen dabei zwei zentrale Hypothesen zugrunde: - I - Zum einen die Annahme, dass allen in der gegenwärtigen deutschen Lebensstilforschung maßgeblichen Studien keine analytisch verwertbare nationalstaatliche, aber auch kollektive Rahmung zugrunde liegt und gerade in diesem Auslassen eine elementare Schwäche der herkömmlichen Lebensstiltheorien zu identifizieren sein könnte. - II - Zum anderen die Vermutung, dass auch in allen Studien, die im Mittelpunkt der deutschen Nationalstaatstheorie bzw. -forschung stehen, die analytische Kategorie Lebensstil letztlich keine Berücksichtigung findet und gerade das Fehlen eines derartigen empirischen Ansatzes als Teilursache des sehr hohen Abstraktionsgrades dieses gesellschaftswissenschaftlichen Teilbereichs erkannt werden kann.
Beide zentralen Hypothesen gehen mit der äußerst interessanten Frage einher, ob nicht durch eine wechselseitige Verknüpfung einerseits der vor allem empirisch fundierten Ansätze der Lebensstilforschung und andererseits der eher theoretischen Modelle der Nationalstaatstheorie
zumindest punktuell konzeptionelle Schwächen beider Theoriestränge zu beheben sind.
Im ersten Arbeitsabschnitt der hier vorgelegten Studie werden die vier soziologischen Hauptwerke Emile Durkheims einem eingehenden analytischen Diskurs unterzogen. Es wird geprüft, in welcher Hinsicht einzelne analytische Kategorien und Thesen der Durkheimschen Gesellschaftstheorie einen Beitrag zur Erweiterung des Untersuchungsrasters etablierter Lebensstil- und Nationalstaatstheorien zu leisten und gegebenenfalls konzeptionelle Lücken in der Rekonstruktion und Reflektion des sozialen Raumes zu schließen vermögen. Hierauf aufbauend werden in einem zweiten Arbeitsschritt zunächst die noch immer als herkömmliche Klassiker angesehenen Lebensstiltheorien Max Webers, Georg Simmels und Pierre Bourdieus einer definierten Betrachtung unterzogen. Im Rahmen dieser Untersuchung, in der die relevanten Lebensstiltheorien Webers, Simmels und Bourdieus darzulegen sind, werden die unterschiedlichen konzeptionellen Ansätze Webers und Simmels aufgezeigt und zusammen mit den aus dem vorangehenden Kapitel über die Durkheimsche Soziologie stammenden Erkenntnissen der Lebensstiltheorie Bourdieus gegenüber gestellt. Die Frage nach dem möglichen Wechselverhältnis zwischen Lebensstilen und einem modernen Nationalstaat westlicher Prägung ist bei der Betrachtung der angeführten "klassischen" Lebensstiltheorien stets eingebunden.
Im anschließenden dritten Arbeitsschritt werden die in der gegenwärtigen deutschen Sozialforschung maßgeblichsten Lebensstilkonzeptionen einer eingehenden, mehrstufigen Untersuchung unterzogen. Hierbei werden die auf Seiten der sog. "Strukturierungsmodelle" zentralen Studien Werner Georgs, Annette Spellerbergs und Hartmut Lüdtkes, in denen modernen Lebensstilen ausgehend von einer eindeutigen Rückbindung an klassische objektive Grundlagen resp. Ressourcen auch vermehrt subjektive Facetten zugebilligt werden, und das sog. "Entstrukturierungsmodell" von Karl Hörning et al. mit den in den vorangehenden Arbeitsschritten ausgearbeiteten analytischen Kategorien kontrastiert.
Ausgehend hiervon werden im vierten Kapitel zunächst noch einmal die im vorangehenden dritten Kapitel tatsächlich identifizierten expliziten kollektivsoziologischen bzw. nationalstaatlichen Momente der reflektierten Lebensstiltheorien zusammengefasst, um in einem anschließenden Arbeitsschritt jeweils exemplarische Ansätze herauszuarbeiten, wie - wenn möglich oder erforderlich – etwa die in dieser Studie fokussierten Lebensstilmodelle vor allem anhand markanter kollektivsoziologisch, nationalstaatstheoretisch, aber auch sozialstrukturanalytisch relevanter Items konkret erweitert werden können. Diesem für Studie "Lebensstil und Nationalstaat" maßgeblichen Vorhaben liegt dabei die Prüfung des zweiten Bestandteils der zentralen Hypothese I zugrunde, dass auf diese Weise ein Beitrag zur Weiterentwicklung der analysierten Lebensstilkonzeptionen geleistet werden kann und diese zugleich auf eine profundere theoretische Basis gestellt werden können. Der zweite Schwerpunkt des vierten Kapitels widmet sich dann der Klärung der überaus fordernden Frage nach einer sinnvollen Annäherung bzw. wechselseitigen Ergänzung der deutschen Lebensstilforschung und der Nationalstaatstheorie in Deutschland und wird konsequenter Weise durch eine pointierte Analyse klassischer und moderner politikwissenschaftlicher Nationalstaatstheorien abgebildet.
Deutsch im Kreis Schanfigg
(2012)
In dieser Arbeit wird unter Schanfigg nach Kessler "Schanfigg im weitern Sinne" verstanden, d.h. die Dörfer des politischen Kreises Schanfigg [...]. Da Dialekte im Gegensatz zu Hochsprachen nicht-normierte Sprachvarietäten darstellen, zeichnen sich die Ortsgrammatiken durch eine jeweils enorme Formenvielfalt in lautlicher und in morphologischer Hinsicht aus. Dies war denn auch eines der Ziele der Untersuchung: Mit Hilfe der Prager Phonologie und der auf ihr beruhenden Morphologie sollte aufgezeigt werden, wie groß die allophonische und allomorphische Bandbreite ist, derer sich die Sprecher im Gespräch unbewußt bedienen. Sehr schön läßt sich dies anhand der Verbalmorphologie bei den unregelmäßigen Verben (Kurzverben) aufzeigen. Ein weiteres Ziel der Untersuchung war es, die Stellung der Ortsdialekte des Schanfiggs und ihres Gesamts, also das Schanfigger Diasystem, innerhalb der dem Schanfigg benachbarten Mundarten darzustellen. Idealerweise hätten das Prättigau, das Churwaldner Tal und die Churer bzw. Churerrheintaler Mundarten herangezogen werden müssen. Da aber leider keine Untersuchungen zu den Verhältnissen im Prättigau und im Churwaldner Tal vorhanden sind, wurden die Schanfigger Verhältnisse mit denjenigen der Stadt Chur (vgl. Eckhardt 1991) und des Deutschen im Bezirk Imboden (vgl. Toth und Ebneter 1996) verglichen.
In vielen Fällen blühen Koniferen unauffällig. Ihre Blüten sind sparsam ausgestattet, vergleicht man sie mit denen der echten "Blütenpflanzen" (Angiospermen), also z. B. einer Rose oder einem Mohn. Es gibt bei den Koniferen keine Blütenblätter und es gibt auch keine Fruchtblätter: Die Samenanlagen stehen "nackt" in den Achseln oder auf der Fläche einer Zapfenschuppe, weswegen man die Koniferen zu der Gruppe der Nacktsamer (Gymnospermen) zählt. So braucht man bei vielen Koniferen einige Übung, die Blüten überhaupt zu finden.
Auf dem Weg zu Nicht-Flektierbaren : die Deflexion der deutschen Eigennamen diachron und synchron
(2012)
Im heutigen Deutsch sorgt die Flexion von Eigennamen im Genitiv für einen echten Zweifelsfall, mehr noch bei geographischen Namen als bei Personennamen, vgl. des Orinoko(s), des Iran(s), des vereinigten Deutschland(s), ebenso im Plural: die beiden Deutschland(s). Personennamen werden, wenn ihnen ein Artikel (mit oder ohne Adjektiv) vorangeht, in aller Regel schon nicht mehr flektiert, vgl. die 1. Auflage (1774) von "Die Leiden des jungen Werthers" mit Genitivendung mit der 2. Auflage (1787), wo diese Endung schon fehlt. Heute dominiert die Nichtflexion: der Geburtstag des kleinen Julian, des Helmut Kohl. Aus diachroner Sicht stellt dieses Stadium nur einen weiteren Schritt in Richtung onymische Deflexion dar. Dieser Deflexion und ihren Gründen soll in diesem Beitrag nachgegangen werden. Flektierten Eigennamen im Althochdeutschen noch ausgiebig (in mehreren Flexionsklassen), so haben sie im Laufe der Zeit ihre Flexion in zweierlei Hinsicht stark eingeschränkt: a) paradigmatisch durch den Abbau an Allomorphie und die Durchsetzung sog. überstabiler Marker, die oft erstes Indiz für den Beginn von Deflexion sind; b) syntagmatisch durch den sukzessiven Abbau von Flexiven am Wortkörper. Neben Kasus und Numerus haben sich auch bei Genus tiefgreifende Veränderungen vollzogen: Genus wird zunehmend pragmatisch "von außen" fixiert, d.h. immer mehr von Eigenschaften des Referenzobjekts gesteuert.
Vor Kurzem hat das koreanische Höchstgericht den lebensverkürzenden Behandlungsabbruch durch die Entnahme des Beatmungsgeräts als zulässig befunden. Dafür sollen zwei Voraussetzungen erfüllt sein; 1) der Eintritt des irreversiblen Todesprozesses, 2) der ernstliche mutmaßliche Wille des Patienten. Dabei sind auch die folgenden abweichenden Meinungen vertreten. Sie gehen davon aus, dass im betreffenden Fall der nahe Todesvorgang noch nicht eingetreten ist. Darüber hinaus darf die Selbstbestimmung des Patienten nur in der negativen Weise vollzogen und keinesfalls in positiver Weise, denn dies würde den Selbstmord bedeuten. Außerdem ist der mutmaßliche Wille der Patientin von ihrem hypothetischen zu unterscheiden. Allerdings könnte der Behandlungsabbruch unabhängig vom Willen des Patienten ohne Rekurs auf die Selbstbestimmung des Patienten genehmigt werden, wenn auf die immanenten Schranken des ärztlichen Auftrags abgestellt werden. In der Sterbehilfe steht die Unverfügbarkeit des Lebens im Gegensatz zu der Selbstbestimmung des Patienten. Dabei zeigt sich aber, dass der Schutz des Lebens angesichts der Tötung im Krieg oder in der Notwehrlage nur ein relativer ist. Genauso lässt sich das Recht des Patienten nicht als das auf das eigene Leben, sondern lediglich als das auf den natürlichen Tod verstehen. Im vorliegenden Fall kommt es in rechtlicher Hinsicht auf sog. Passive Sterbehilfe an. Wenn hier der in Kürze bevorstehende Todeseintritt und die mutmaßliche Einwilligung der Patienten nicht abzulehnen ist, soll der Behandlungsabbruch rechtfertigt werden. Allerdings darf der einseitige Behandlungsabbruch nicht bewilligt werden und zwar vor allem deshalb, weil das Selbstbestimmungsrecht des Patienten vernachlässigt werden kann.
Es wird eine Verbindung zwischen dem von Antiphon entwickelten infinitesimalen Berechnungsverfahren, der Theorie Verteilungsgerechtigkeit von Aristoteles, des Hebelgesetzes, der eben radialen Figuren und der Verteilung hergestellt.
Die Problemstellung stellt sich wie folgt dar: dem Kennenlernen der Gründe, die Antiphon mutmaßen ließ, die Exhaustionsmethode als ein Mittel der Bildung des Quadratur des Kreises anzusehen, Beziehungen von grundsätzlicher und historischer Art zwischen der Verteilungsgerechtigkeit und den Hebelgesetz herzustellen, ein Model der Verteilungsgerechtigkeit, basierend auf der modernen Mathematik der Verteilung, von multipler Partizipierung zu konstruieren.
Die Zielsetzungen sind:
Die These zu erstellen, dass die Exhaustionsmethode aus der Gerichtspraxis stammt; dass das Hebelgesetz und die Theorie der Proportionen von Eudoxos Modelle der Verteilungsgerechtigkeit von Aristoteles sind; weiter soll gezeigt werden, dass die ebene Verteilung der materiellen Partikel auch ein Modell der Verteilungsgerechtigkeit ist.
Das Modell der Mehrteiligkeit der Verteilung, das vorgestellt wurde, enthält zwei Arten von Freiheitsgraden, einen für den Wert der zu verteilenden Güter an jeweils einen der Beteiligten und einen zweiter Freiheitsgrad für die verschieden Ebene zwischen den Beteiligten im Falle der Ungleichheit.
Keywords: Exhaustionsmethode, Hebelgesetz, Verteilungsgerechtigkeit, Verteilung.
The aim of this contribution is to introduce and outline a third theory of rights. Concentrating on claim-rights, it proposes to approach this aim via the concept of a directed duty. This approach is justified by the widely shared presupposition that an entity has a right if and only if a duty is owed to this entity. Unlike some prominent other proposals, this contribution does not contrast directed duties with undirected ones. It contrasts two ways a duty can be related to an entity. On the one hand, a duty can be owed to an entity. In this case it is directed to this entity. On the other hand, a duty can concern an entity. There is no reason to presuppose that they exclude each other, on the contrary. Theories of rights have to reconstruct the difference between these two ways a duty can be related to an entity. After having introduced the starting point for a theory of rights in that way, the two classic theories of rights will be rejected, the will theory and the interest theory. The main focus lies on the shortcomings of the different versions of the interest theory. This criticism helps to formulate the conditions a convincing theory of rights has to meet. In the last part, the status theory of rights will be outlined.
Es ist die Aufgabe der Wissenschaft, richtige, d.h. möglichst vernünftige Entscheidungen anzuleiten. Der wissenschaftliche Geltungsanspruch umfasst immer sowohl einen Wahrheits- wie einen Wert- und einen Gerechtigkeitsanspruch.
Vernunft lässt sich nur in einem sowohl rationalen wie interrationalen Diskurs annähern:
(1) Im rationalen Diskurs wird der Anspruch erhoben, innerhalb einer bestimmten Rationalität richtige Antworten auf ausgewählte Fragen zu finden (meist innerhalb der Grenzen bestimmter institutionalisierter Schulen oder Disziplinen).
(2) Der interrationale Diskurs setzt bei der Relation zwischen verschiedenen Fragen mit unterschiedlicher Rationalität an und versucht,
(a) zwischen diesen Fragen eine wechselseitige Verständigung herzustellen (Diskurs zur Verständlichkeit), bevor er
(b) auf den Diskurs über die Richtigkeit von Antworten verschiedener Fragestellungen im Zusammenhang eintritt (materieller interrationaler Diskurs).
Der interrationale Diskurs bedarf der Verfassung:
(1) Formelle Verfassung des Diskurses
(a) Institutionelle Strukturen und Prozesse (Gleichberechtigung aller Beteiligten, Symmetrie der Strukturen, z.B. die Tagesordnung einer Ratssitzung)
(b) Methodische Argumentationsstrukturen und -abläufe (Wahrheit, Wert und Gerechtigkeit; Fragen- und Antwortdimension).
(2) Materielle Verfassung: Inhaltliches Argumentarium guter Gründe im Diskurs (bewährte Argumente aus bisherigen Diskursen).
Der religiöse Pluralismus innerhalb der multikulturellen Gesellschaft erfordert vom Staat das Bemühen, die wechselseitige Achtung nicht nur zwischen Personen mit unterschiedlichen religiösen Glaubensüberzeugungen, sondern auch zwischen Glaubenden und Nicht-Glaubenden sicherzustellen. In diesem Kontext wird es für die vom Staat übernommene Funktion entscheidend sein, rechtzeitig zu beurteilen, ob er eine aktive und positive Rolle als eine Institution spielt, welche dafür sorgt, dass die Religionsfreiheit der Einzelnen und der Gruppen geachtet wird. Im Vorliegenden werden einige Gefahren und Bedrohungen für die Religionsfreiheit in der heutigen Gesellschaft analysiert und eine kritische Betrachtung als Antwort auf diese Krisensituation vorgelegt. Konkret werden die folgenden Punkte erörtert: 1. Der Glaube, daß die Religion nicht mit den Werten einer modernen, liberalen Gesellschaft zu vereinbaren ist. 2. Die Konfessionalisierung des Staates. 3. Der Missbrauch der staatlichen Macht, um die Präferenzen der Bürger durch absichtliche Änderungen im sozialen Kontext zu beeinflussen. 4. Die unnötigen Behinderungen und Beschränkung des Rechts auf Verweigerung aus Gewissengründen, die von einem falschen Verständnisses desselben herrühren. 5. Die Verherrlichung eines falsch verstandenen, radikalen Individualismus. 6. Ein Verständnis des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung als ,,Gleichgültigkeit gegenüber den Unterschieden“.
Die Auffassung des Rechts in Hegels Rechtsphilosophie weicht bekanntlich von dem ab, was üblicherweise unter „Recht“ verstanden wird. Schon deshalb sind Hegels Grundlinien der Philosophie des Rechts nicht einfach neben andere Werke zur Rechtstheorie zu stellen. Aber Hegels Bestimmung des Rechts ergänzt nicht nur das Recht äußerlich, sondern lässt es auf etwas gründen, das über es selbst deutlich hinausweist: auf jener Normativität, die er als Sittlichkeit bezeichnet. So ist Hegels Rechtsphilosophie nur als eine Sozialphilosophie der Sittlichkeit zu verstehen. Sie kann als die philosophische Selbstreflexion einer Gesellschaft verstanden werden, die sich selbst primär als durch das Recht bestimmt versteht, aber auf eine andere Form von Normativität bezogen ist.
Das Herbarium des Pfarrers Adolf Becker, gesammelt zwischen 1833 und 1863, wurde nachbestimmt. Bei der Mehrzahl der etwa 200 mit Fundorten versehenen Belege handelt es sich um Kulturpflanzen, die vornehmlich in Parkanlagen von Bad Homburg v. d. Höhe und Okarben gesammelt wurden. Diese geben einen Eindruck von den erstaunlich reichhaltigen Bepflanzungen jener Zeit. 81 von uns als Wildpflanzen klassifizierte Arten wurden zumeist um Okarben gesammelt. Wegen ihres Rückganges oder aktuellen Fehlens sind die Belege von Apium graveolens, A. nodiflorum, Juncus gerardii, Nigella arvensis und Oenanthe fistulosa bemerkenswert.
Festuca rhenana spec. nov. und Festuca heteropachys, zwei verkannte Schwingel der Flora Deutschlands
(2012)
Seit über vier Jahrzehnten werden kräftige Schwingel von Silikatfelsen des mittelrheinischen Raumes irrtümlich als Festuca heteropachys bezeichnet. Diese Pflanzen gehören zu keiner der bisher bekannten Sippen. Sie werden unter dem Namen F. rhenana als neue, in Deutschland endemische Art beschrieben. Im Nordpfälzer Bergland, im Nahe- , im Mittelrhein- und im Moseltal besiedelt F. rhenana extrem trocken-warme Felsstandorte auf ± basenreichen Silikatgesteinen (Rhyolith, Andesit, Oberrotliegendes, devonische Schiefer). Fast alle Fundorte liegen in Rheinland-Pfalz, zwei in Hessen. Die wahre F. heteropachys kommt ebenfalls in Deutschland vor, und zwar nur im südlichen Teil von Rheinland-Pfalz. F. heteropachys ist ein mesophiles bis schwach thermophiles, Halbschatten ertragendes Horstgras. Kennzeichnend sind die mit 30–50 cm oft sehr langen Grundblätter und die starke, deutlich bis über die Mitte der Halme reichende Beblätterung. Im Anschluss an die Vorkommen im Elsass findet sich F. heteropachys hauptsächlich im Pfälzer Wald auf ± sauren steinigen oder sandigen Böden über Buntsandstein. Unterscheidungsmerkmale von F. heteropachys, F. rhenana, F. lemanii und der häufigen F. guestfalica werden dargestellt.
Schriftenschau
(2012)
Vorkommen von Festuca pallens wurden 2011 und 2012 in Hessen nachgesucht. Für alle Populationen wurden die Chromosomenzahl und der Ploidiegrad ermittelt. Fast alle bekannten Vorkommen wurden in teilweise großen, ungefährdeten Beständen wiedergefunden. Bei den meisten Vorkommen erwiesen sich die Pflanzen als tetraploid und gehören damit zu F. csikhegyensis. Pflanzen von der Bodensteiner Lei westlich von Villmar (Landkreis Limburg-Weilburg) und von Basaltfelsen der Ruine Altenburg (Schwalm-Eder-Kreis) sind diploid und gehören zu F. pallens. Ein früheres Vorkommen von F. pallens am Kirchenfelsen in Dietkirchen (Landkreis Limburg-Weilburg) wurde bei Säuberungsmaßnahmen vernichtet.
2011 wurden Gräben der Oberrheinebene auf ihren Makrophytenbestand untersucht. Die Mehrzahl der Gräben wies keine bemerkenswerten Pflanzenvorkommen auf. Callitriche obtusangula gehört allerdings zu den im Gebiet offenbar relativ weit verbreiteten Arten. Bemerkenswert ist der Bereich innerhalb einer Altrheinschlinge zwischen Geinsheim, Leeheim und Wallerstädten, wo in kleinen Gräben, deren Umgebung intensiv ackerbaulich genutzt wird, bemerkenswerte Arten wie Nitella capillaris, Ranunculus lingua, Samolus valerandi und Utricularia vulgaris vorkommen. Die Neuanlage von Gräben in diesem Bereich wird empfohlen.
Angegeben wird jeweils das Sammeldatum des für die Chromosomenzählung verwendeten Materials (Lebendpflanze, Samen) zuzüglich eines eventuell gesammelten Beleges sowie – getrennt durch einen Schrägstrich – Sammeldatum und Aufbewahrungsort eines Beleges der gezählten Pflanze. Wird nur ein Datum angegeben, ist allein die Wildaufsammlung dokumentiert. Die Abkürzungen der Herbarien richten sich nach HOLMGREN & al. (1990, sowie Online- Nachträge, für die neuerdings B. Thiers verantwortlich zeichnet). Taxonomie und Nomenklatur richten sich nach der aktuellen deutschen Standardliste (BUTTLER & HAND 2008). Die Abbildungen zeigen Metaphasen, die an Quetschpräparaten von Wurzelspitzen gewonnen wurden (zur Methodik siehe VOGT & APARICIO 2000). Ralf Hand dankt Michael Meyer und seinem Gärtnerteam sowie Monika Lüchow und Marion Cubr (alle Botanischer Garten und Botanisches Museum Berlin-Dahlem) für Kultur, Dokumentation und Hilfe bei der Zählung von Material.