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Die vorliegende Studie beschäftigt sich mit der Konstituierung von amicitia im Mythos und fragt nach der Erzählung als Gabe im amikalen Gabentauschzyklus. Die Hinweise auf amicitia als eine der zentralen Bindungstypen des römischen Gemeinwesens sind über verschiedene Werke verstreut, lassen aber bereits die Wirkkraft erahnen, weil sie rückblickend in die Frühzeit hineingeschrieben wurden. In diesem Zusammenhang wird auch die Bedeutung der Erzählung als Gabe im Gabentauschzyklus untersucht, da diese die Transformation vom Fremden zum Anderen ermöglichen kann; erst auf diese Weise wird eine Grundlage für amicitia geschaffen. Darüber hinaus gelingt erst in der Urvergangenheit des Mythos’ die Perpetuierung von amicitia und dem sie konstituierenden amikalen Gabentausch.
Annotationes Epigraphicae XIII. Zu einigen Inschriften aus der römischen Provinz Gallia Lugdunensis
(2023)
Die seit einigen Jahren andauernde Arbeit an einem kommentierenden Onomastikon für die römische Provinz Gallia Lugdunensis, das in absehbarer Zeit erscheinen soll, lenkte die Aufmerksamkeit des Autors auf mehrere bemerkenswerte Inschriften aus der zentralgallischen Provinz, die ausführlichere Betrachtungen rechtfertigen. Alle folgenden Anmerkungen zu 15 ausgewählten Inschriften beziehen sich auf epigraphische und onomastische Denkwürdigkeiten, die in wesentlich kürzerer Form auch in dem angekündigten Namenskatalog verschriftlicht wurden.
Im Bellum Iudaicum des Flavius Josephus geht es sehr häufig um Schuldzuweisungen und Niederlagenerklärungen bzw. Deutungen und Umdeutungen von Scheitern: Das eigene Versagen des Josephus als Feldherr der Juden in Galiläa, das Scheitern des syrischen Statthalters Cestius Gallus und dessen Niederlage bei Beth Horon, das ‚Versagen‘ (?) des Titus als Kommandeur beim Brand des Tempels. Josephus nimmt durchaus verschiedene Perspektiven ein, die es genauer zu betrachten gilt. Was war die Absicht hinter seinen Deutungen, Umdeutungen, bei eventuellem Verschweigen und Verdrängen? Wer war jeweils sein Publikum? Wie kann man insbesondere die Darstellung des Titus verstehen? Mit Bezug auf die Zerstörung des Tempels von Jerusalem, schließlich religiöses wie politisches Symbol jüdischer Integrität und Identität, ist die Darstellung des Feldherrn jedenfalls objektiv vernichtend – er verliert die Kontrolle über die Truppen. Josephus findet die Lösung zur Entlastung des Titus, aber auf Kosten seines Renommees als Feldherr!
Der Beitrag knüpft an die vergangenes Jahr intensiv geführte Debatte um die strafrechtliche Bewertung von Klima-Protesten an und lenkt die Aufmerksamkeit auf einen bislang kaum beachteten Aspekt, nämlich die Frage, ob sich Klima-Aktivistinnen und Aktivisten dem Unrecht ihres Verhaltens im Rahmen von Protestaktionen mit Blick auf die mögliche „Klimakatastrophe“ (stets) bewusst sind und entfaltet erste Überlegungen im Hinblick auf mögliche Verbotsirrtümer. In diesem Zusammenhang geht der Beitrag auch auf die Frage ein, ob eine Rechtfertigung von Protestaktionen wegen eines rechtfertigenden (Klima-)Notstands oder eines möglichen verfassungswidrigen Staatshandelns im Zusammenhang mit der Klimaschutzpolitik denkbar ist.
Die Privatautonomie ist ein zentrales Strukturmerkmal des deutschen Zivilrechts und eng mit der Vertragsfreiheit verwoben. Doch was macht die Privatautonomie konkret aus, in welchem Verhältnis steht sie zur Vertragsfreiheit und können beide losgelöst voneinander in einer Rechtsordnung verwirklicht sein? All diese Fragen, welche die grundlegenden Merkmale unseres geltenden Zivilrechts betreffen, stellen sich, wenn man sich der Frage widmet, ob es im Zivilrecht der DDR Privatautonomie gab. Der Blick zurück lohnt, auch um das geltende Zivilrecht und seine Strukturmerkmale noch besser zu verstehen.
Zwei nennenswerte Autoren des 19. und 20. Jahrhunderts sind Heinrich Brunner sowie Rudolf His. Beiden gelang es durch intensive Quellenauswertung Licht in das vielmals als düster betrachtete Mittelalter zu bringen. Der Beitrag geht der Frage nach, wie Brunner und His die mittelalterlichen Quellen am Beispiel der Strafen zu Haut und Haar deuteten und was wir anhand der gezogenen Erkenntnisse über die Zeit, in der beide lebten, lernen können. Brunner und His waren Teil der germanistischen Strömung und lebten in einem Zeitalter, in dem neue Kodifikationen wie Unkraut aus der Erde schossen. Zudem war das 19. Jahrhundert von vielen gesellschaftlichen Umbrüchen geprägt. All diese Umstände sind in die Quellenanalyse der Autoren eingeflossen und führten stellenweise zu Kategorisierungsversuchen, Verallgemeinerungen und einer Rekonstruktion eines Systems, welches es so nicht gegeben haben kann.
Die Anwendung des kartellrechtlichen Diskriminierungsverbots auf marktbeherrschende Intermediäre
(2024)
Nach deutschem und europäischem Wettbewerbsrecht ist marktbeherrschenden Unternehmen eine ungerechtfertigte Diskriminierung ihrer Geschäftspartner versagt, § 19 Abs. 1, 2 Nr. 1 GWB. Dieses kartellrechtliche Diskriminierungsverbot bietet mit seiner auf die Marktoffenheit gerichteten Zielsetzung einen konzeptionellen Anknupfungspunkt fur die wettbewerblichen Gefahren konzentrationsgeneigter mehrseitiger Markte mit marktbeherrschenden Intermediaren, insbesondere in der Digitalokonomie. Der Zugang zu Vermittlungsleistungen kann hier von sachgerechten, angemessenen und diskriminierungsfrei gehandhabten Kriterien abhängig gemacht werden. Sind die Vermittler zudem vertikal integriert, kann aus § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB auch ein Selbstbevorzugungsverbot abgeleitet werden. Trotz neuer Instrumente behält das klassische kartellrechtliche Diskriminierungsverbot auch in solchen Fällen Bedeutung.
Mit dem am 22. September 2021 neu in Kraft getretenen § 126a StGB, der nun explizit das Anlegen von Feindeslisten unter Strafe stellt, sollen Menschen (noch) besser gegen Hass und Hetze im Internet geschützt werden. So legitim diese Intention auch ist, drängt sich gleichsam die Frage auf, ob diesem Phänomen wirkungsvoll mit dem Strafrecht entgegnet werden kann und aus rechtsstaatlicher Perspektive überhaupt werden darf. Unter dieser Prämisse wird kritisch eruiert, ob und inwiefern sich § 126a StGB in das dogmatische Gerüst des Strafrechts einordnen lässt. Dabei ist § 126a StGB dem modernen Präventionsstrafrecht zuzuordnen. Dieses verfolgt den Ansatz, durch eine Vorverlagerung der Strafbarkeit das Strafrecht als funktionales Mittel zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls zu instrumentalisieren. Nach der Bewertung der tatsächlichen Bedrohungslage wird der Handlungsunwert der Verbreitung von Feindeslisten analysiert. Daneben werden weitere Grenzen der strafrechtlichen Vorverlagerung beleuchtet, namentlich die fundamentalen Prinzipien des Tatstrafrechts, des Bestimmtheitsgebots und des Ultima-Ratio-Grundsatzes, an denen sich § 126a StGB messen lassen muss.
Mutoni im Un/Happyland : die Bürde weißer Retter*innen in Tete Loepers Roman "Barfuß in Deutschland"
(2023)
In Tete Loeper's novel "Barefoot in Germany" (2020), Black first-person narrator Mutoni from Rwanda recounts her experiences as a marriage migrant, sex worker, maid, and caregiver in Germany, a supposed "Happyland" where racism is considered the offense of "others": bad individuals and Nazis. However, Loeper's white savior characters are both nice people and (unwitting) racists, while some of Mutoni's Black sisters behave in discriminatory ways as well. Drawing on critical race theory and imagology, this article shows how the novel deconstructs and appropriates stereotypical images from "'colorblind' Europe" on both a thematic and formal-aesthetic level. By engaging with a comparative and transnational frame of reference that goes beyond a monolingual white canon of theory and literature, the article reveals the novel's connections to other Black texts and genres, as well as its literary strategies in dealing with identity (politics).
Die Befundung individueller Fallkonstellationen bei geeigneten Parameterkonstellationen und Fragestellungen ist ein zentraler Bestandteil der medizinischen Aufgabenstellung des Fachgebietes Laboratoriumsmedizin.
Um den labormedizinischen Anteil der medizinischen Diagnostik umfassend zu unterstützen, sollte unabhängig vom Einsatz wissensbasierter Systeme die labormedizinische Spezialbefundung generell bei entsprechenden Fragestellungen und Kenngrößenkonstellationen sowie bei Verfügbarkeit der jeweils geeigneten Methodik, bei Vorhandensein der entsprechenden Krankheitsprävalenzen und der entsprechenden labormedizinischen Kenntnisse durchgeführt werden. Dieser Notwendigkeit wird aber oft wegen des Aufwandes der individuellen fallbezogenen Befunderstellung nicht im erforderlichen Umfang entsprochen.
Bei richtigem Einsatz wissensbasierter Systeme kann die labormedizinische Spezialbefundung effizient unterstützt und auf hohem Niveau optimiert und, soweit sinnvoll, standardisiert werden. Dies ist eine der wesentlichen Zielsetzungen der Pro.M.D.-Entwicklung (Prologsystem zur Unterstützung Medizinischer Diagnostik). Weitere zum Teil ebenfalls bereits zu einem großen Teil erreichte Ziele bei der Pro.M.D.-Entwicklung sind die Schaffung einer gemeinsamen Notationsebene für das bei der labormedizinischen Spezialbefundung formalisierbare Wissen und die dadurch erreichbare Verbesserung des fallbezogenen Erfahrungsaustausches.
Die Einteilung der Pneumonien richtet sich neben klinischen und pathologischen vor allem nach ätiologischen Gesichtspunkten. Es werden diesbezüglich die respirato- bzw. pneumotropen Viren vorgestellt, daneben differentialdiagnostisch wichtige andere Infektionserreger der "Viruspneumonie" (M. pneumoniae, Chlamydia psittaci, Coxiella burnetii) beschrieben und ihre klinischen Aspekte, labordiagnostischen Möglichkeiten sowie die Aussagekraft der verschiedenen Nachweisverfahren diskutiert. Die Letalität der primär virusbedingten Pneumonien ist zwar niedrig, der respiratotrope Virusbefall kann aber Schrittmacher für schwerebakterielle Superinfektionen sein.
Die Gattungen Nicotiana tabacum und Nicotiana rustica der Tabakpflanze sind von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Aus ihnen wird Tabak hergestellt, der mit Alkohol zur weltweit am häufigsten konsumierten Genussdroge zählt. Aufgrund seiner Legalität wird die Toxizität trotz steigender Warnung und Aufklärung immer noch unterschätzt. Die Toxizität der Tabakpflanze ist vor allem auf das Alkaloid Nikotin zurückzuführen. Dass es selten zu einer Vergiftung durch die reine Pflanze kommt, liegt daran, dass sie optisch kaum zum Verzehr anregt. Häufiger dagegen ist eine Vergiftung durch z. B. verschluckte Zigarettenstummel, die vor allem für Kinder sehr gefährlich sein kann. Eine weitere Gefahr der Vergiftung entsteht bei der Tabakernte. Nikotin wird auch über die Haut aufgenommen und kann so zu der Green Tobacco Sickness bei Tabakplantagenarbeitern führen. Im Ernstfall existiert kein Antidot. Aktivkohle sollte so schnell wie möglich gegeben werden, um die Resorption zu vermindern. Ansonsten muss das Nikotin mit einer Magenwäsche aus dem Körper gefiltert werden. Präventiv sollten deshalb verstärkt auf die Gefahren des Tabaks aufmerksam gemacht werden.
Wir haben einen kommerziell verfügbaren Test zur Bestimmung von Thyroxin (T4) am Analysensystem RA1000 auf seine Eignung in unserem Labor untersucht. Das Prinzip des Tests beruht auf einer immunturbidimetrischen Inhibitionstechnik, die besonders zur Messung niedriger T4-Konzentrationen geeignet ist Es wurde eine Präzision (in Serie, von Tag zu Tag) zwischen 2,6 und 4,6% (VK) ermittelt. Die Richtigkeit wurde untersucht an Patientenproben mit 2 Vergleichsmethoden und vergleichend zu den Sollwerten kommerziell verfügbarer Richtigkeitskontrollseren. Der Vergleich an Patientenproben ergab eine gute bis akzeptable Übereinstimmung, der Vergleich mit den Sollwerten von Richtigkeitskontrollseren zeigte in einigen Seren gewisse methodische Differenzen. Insgesamt ergaben unsere Untersuchungen, daß die immunturbidimetrische Inhibitionstechnik am HA-1000 eine schnelle und zuverlässige Bestimmung der T4-Konzentration ermöglicht.
Bedeutung der Retikulozytenbestimmung zur Differenzierung und Behandlungskontrolle der Anämie
(1994)
Die Retikulozytenbestimmung hat eine wesentliche Bedeutung in der Differenzierung und Behandlungskontrolle von Anämien. Dies insbesondere, seitdem die mikroskopische Retikulozytenzählung durch die Bestimmung mit automatisierten Blutzellzählgeräten abgelöst und somit die Retikulozytenzahl mit geringer Impräzision bestimmt werden kann. Somit ist es möglich, die Regeneration derErythropoese gut zu verfolgen. In der Differenzierung der Anämien hat die Retikulozytenbestimmung ihre wesentliche Bedeutung zur Unterscheidung der nprmozytären Anämie formen. Ist bei normozytärer Anämie die Retikulozytenzahl normal oder vermindert, muß eine Knochenmarkpunktion in Erwägung gezogen werden. Bei mikro- und makrozytären Anämien ist die Retikulozytenbestimmung weniger bedeutsam. Für die Behandlungskontrolle der Anämien kann die Retikulozytenzahl ein wichtiger Indikator sowohl für eine beginnende Regeneration der Erythropoese als auch für die erfolgreiche Behandlung einer die Erythrozytenlebenszeit verkürzenden Erkrankung sein.
Das „Seralyzer®-System" (AMES) wird zur quantitativen Bestimmung von Bilirubinkonzentrationen in Erwachsenen- und Neugeborenenplasmen eingesetzt und mit konventionellen Methoden verglichen. Die Präzision in Serie an Humanplasma beträgt im Normalbereich 0,95-8,8896, im erhöhten Konzentrationsbereich 2,64-14,3%, an Kontrollseren 3,20-6,78%, am Neugeborenenplasma 8,60%. Für die Präzision von Tag zu Tag ergibt sich an Humanplasma im Gesamtbereich 10,5-15,3%, an Kalibratoren 4,35-6,17%, an Kontrollseren im Normalbereich 9,27-20,9%, im erhöhten Bereich 9,25-23,5%. Die Wiederfindung deklarierter Werte bei Kalibratoren und Kontrollseren ist befriedigend. Eine Linearität bis 20 mg/dl ist auch bei Neugeborenenplasma erreichbar. Die Speicherdauer der Kalibrierung beträgt mehr als 30 Tage. Die Grenzbedingungen der internen und externen Qualitätskontrolle und des „State of the art" werden einwandfrei erfüllt. Hämoglobin und Matrix-beeinflussende Substanzen interferieren. Aufgrund eines eingehenden Vergleichs von über 3000 Meßwerten mit Literaturdaten kann festgestellt werden, daß die „ Trockenchemie-Analytik" des Seralyzer-Systems für Bilirubin den klinischen Anforderungen genügt.
Zur quantitativen Plasmaproteinbestimmung sind die Immunnephelometrie und die Immunturbidimetrie häufig eingesetzte Bestimmungstechniken. Aufgrund der kürzeren Analysenzeit bei vergleichbarer oder besserer Präzision und Empfindlichkeit haben diese Techniken die radiale Immundiffusion in vielen Laboratorien ersetzt.
Die mechanisierte Plasmaproteinbestimmung erfolgt als Antigen-Antikörper-Reaktion entweder mit Proteinanalyzern oder mit klinisch-chemischen Analysensystemen, an denen normalerweise Enzyme und Substrate bestimmt werden.
Zwischen den verschiedenen Plasmaproteinen im Serum besteht ein bis zu 10.OOOfacher Konzentrationsunterschied und die biologische Varianz des einzelnen Plasmaproteins ist breit Damit die Plasmaproteine mit hoher analytischer Sensitivität über einen weiten Konzentrationsbereich, mit guter Präzision und der erforderlichen Richtigkeit mechanisiert bestimmt werden können, ist eine gute Adaption des Immunreagenzes auf das mechanisierte Analysensystem erforderlich. Diese Übersicht soll dazu Grundlagen vermitteln.