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Was hat dieses Buch über einen wenig bekannten Herzog von Bourbon, von dem selbst die französische Geschichtsschreibung bislang eher den Eindruck einer "personnalité parfois effacée" (S. 218) vermittelte, einem deutschen Publikum – und das gilt selbst für die kleine Zunft der Mittelalterhistoriker – schon groß zu sagen? Allenfalls Johanns II. (1456–1488) im Obertitel angesprochene Konfrontation mit Ludwig XI. lässt vielleicht etwas aufmerken, doch gerade dieser König inszenierte so viele Prozesse gegen adelige Gegner (vgl. S. 234 Anm. 2; dem Verfahren gegen Ludwig V. Luxemburg, Graf von St-Pol, galten in den letzten Jahren gleich mehrere Arbeiten: S. 2 Anm. 5), dass man geneigt ist, die Studie nicht zur Kenntnis zu nehmen, denn: "Noch ein Prozess mehr oder weniger, was soll’s?" Doch dieser Prozeß macht, wie noch darzulegen, schon einen erheblichen Unterschied aus; zudem rührt er bei aller spezifisch französischen Grundierung an grundsätzlichen Fragen der Souveränität der Krongewalt und deren Verhältnis zu den Fürstentümern; Fragen, die, was die Machtgewichtung anbelangt, zwar unter eher umgekehrten Vorzeichen, so doch prinzipiell in ähnlicher Weise das deutsche Spätmittelalter durchziehen – Kenntnisnahme ist mithin durchaus angesagt. Zudem liefert Mattéoni einmal mehr den Nachweis, wie ertragreich eine (eigentlich nicht mehr so) neue politische Geschichtsschreibung sein kann, die etwa die Sakralisierung von Herrschaft integral einzubeziehen weiß. Und dieses Thema wird obendrein genau an der rechten Stelle einer überlegten Gesamtkonzeption platziert. ...
Fragen nach der Schrift und ihrem Gebrauch zählen zu den "Dauerbrennern" der mediävistischen Forschung: Mehrere Sonderforschungsbereiche widmeten und widmen sich dem Thema, auch wenn sie den Zugang aus unterschiedlichen Richtungen suchen. In der Vielzahl der hier produzierten Studien positioniert sich der anzuzeigende Band durch den Fokus auf Phänomene des Rechts, sowie vor allem durch den im Titel stehenden Begriff der "Performanz". Fasst man letzteren als Verweis auf den handlungsbezogenen Charakter des Agierens – hier also bei rechtsbezogenen Praktiken –, so ist eine wertvolle Ergänzung zu den etablierten Forschungen über "rituelles Handeln" zu erhoffen. Schon M. Mosterts Einleitung (S. 1–10) relativiert allerdings allzu überzogene Erwartungen: Zwar problematisiert der Autor nicht nur die Begriffe "legal" und "law", deren reflektierte Anwendung auf vormoderne Verhältnisse er fordert, sondern auch jenen der "performance". Die Differenz zum Ritualbegriff markieren aber lediglich knappe Verweise auf die "performativen Sprechakte" nach Austin und auf den "Spielcharakter" (im Sinne Huizingas) rechtlichen Handelns in der Vormoderne (S. 6–9). ...
Mit der vorliegenden Quellenanthologie präsentieren Tim Geelhaar und John Thomas ein Ergebnis aus dem transkulturellen und internationalen Forschungsprojekt "Stiftungstod. Säkularisation von Kirchengut und andere Gefährdungen für die Stiftungszwecke durch staatliche Gewalt in der lateinischen und griechisch-orthodoxen Christenheit des Mittelalters", das von der Fritz Thyssen Stiftung finanziert und von Michael Borgolte geleitet wurde. Den enthaltenen Quellen voran geht eine ausführliche und detaillierte Einleitung, deren allgemeiner Teil (S. 3–17) nicht nur die Entwicklung und Grenzen der eigenen Fragestellung benennt, sondern darüber hinaus die theoretischen und methodischen Prämissen des Vorhabens transparent darlegt und in der gebotenen Kürze die einhergehenden Schwierigkeiten und Konsequenzen präzise formuliert. Hieran schließt sich eine ebenso konzise Übersicht über die ausgewählten lateinischen (S. 19–35) und byzantinischen (S. 37–46) Quellen sowie deren vergleichende Perspektive (S. 47–56) an. Abgeschlossen wird der einleitende Teil durch einen kurzen Exkurs zu einer der ideengebenden Auseinandersetzung mit dem Thema staatlicher Einflussnahme in Stiftungsbesitz im byzantinischen Reich ("The Charanis Thesis Revisited", S. 57–68), der es dem Leser ermöglicht, anhand eines anschaulichen Beispiels nachzuvollziehen, welche Fragen, Lösungsversuche und grundsätzlichen Motivationen als treibende Kräfte in der Produktion der Anthologie gewirkt haben. Als Kernstück des Bandes folgt dann die Quellenauswahl aus dem 5. bis 15. Jahrhundert (lateinische, S. 94–303; byzantinische, S. 306–421), deren chronologische Anordnung und stets mitgelieferte Übersetzung (im Fall der byzantinischen Quellen oftmals erstmalig) es dem – auch nicht ausschließlich fachkundigen – Leser ermöglicht, Entwicklungslinien in der "staatlichen" Gefährdung von Stiftungsbesitz zu verfolgen und im byzantinisch/abendländischen Vergleich zu betrachten. Für eine eingehendere Auseinandersetzung mit der besagten Thematik haben die Herausgeber zusätzlich noch ein ausführliches Quellen- und Literaturverzeichnis (S. 71–91) bereitgestellt. ...
Die soziale Rolle der Prostitution kann als Ausgangspunkt dienen, um Rückschlüsse auf den Stand der Geschlechterhierarchie in einer Gesellschaft zu ziehen. In vielen historischen Studien wurde Prostitution als Symbol patriarchalischer Unterdrückung interpretiert; die Stigmatisierung, Kontrolle bzw. Verfolgung von Prostituierten standen stellvertretend für die Ausgrenzung und Unterdrückung von Frauen allgemein. Nach Ansicht von Victoria Harris geriet das Individuum dabei aus dem Blick. Insbesondere in feministischen Studien sei die Geschichte der Prostituierten als eine Geschichte von Opfern aufgeschrieben worden. Diese Sichtweise werde der Komplexität der einzelnen Lebensgeschichten aber nicht gerecht. Nicht die Diskurse um Prostitution will Harris daher erfassen, nicht die Idee oder Bedeutung von Prostitution, sondern das Individuum im gesellschaftlichen Kontext: die Lebenserfahrung der Prostituierten. ...
Malgré des dimensions réduites, l’ouvrage brosse un ample panorama des crises économiques, de l’époque moderne à nos jours. Il s’ouvre par quelques informations sur la connaissance du phénomène, soulignant le rôle pionnier des instituts de conjoncture fondés aux États-Unis et en Allemagne au début du XXe siècle (National Bureau of Economic Research en 1912, Institut für Konjunkturforschung en 1925). Puis il expose les théories interprétatives, de Jean-Baptiste Say à Paul Davidson et Hyman Minsky, insistant sur l’opposition entre celles qui, comme Schumpeter, les jugent inséparables d’une régénération incessante du capitalisme dont elles forment des étapes douloureuses, mais non nécessairement négatives, et celles qui estiment qu’elles ruinent un équilibre qui doit être ensuite rétabli pour des raisons sociales, politiques et économiques. Occupant les chapitres suivants, l’histoire des crises forme le cœur de l’ouvrage. ...
Am 24. und 25. Oktober 2011 veranstalteten Sybille Steinbacher vom Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien und Raphael Gross vom Fritz Bauer Institut, Geschichte und Wirkung des Holocaust Frankfurt/Main in Kooperation mit der Österreichischen HochschülerInnenschaft die Tagung "Der Holocaust und die Geschichte der Völkermorde im 20. Jahrhundert. Zur Bedeutung und Reichweite des Vergleichs". Im Mittelpunkt der Wiener Tagung standen Fragen nach der Entwicklung des Topos "Singularität des Holocaust", der Einordnung des nationalsozialistischen Judenmords in die Reihe der Völkermorde und dessen Vergleichbarkeit, beispielsweise mit den stalinistischen Verbrechen. Weiters wurde diskutiert, ob und wie den Zeitgenossen des "Dritten Reichs" die Gewaltexzesse gegen Zivilisten und ethnische Minderheiten zur Zeit des Ersten Weltkriegs bewusst waren. Ziel war es, die Bezüge der noch relativ jungen Komparativen Genozidforschung und der Holocaustforschung zu beleuchten, ferner den Merkmalen "ethnischer Säuberungen" nachzugehen und die Verbrechensgeschichte des letzten Jahrhunderts an ausgewählten Beispielen, wie dem Völkermord an den Armeniern, zu analysieren. ...
Das griechische Recht ist, so stellt der Verfasser dieser Passauer juristischen Dissertation zu Recht fest, nicht hinreichend erforscht worden. Althistoriker behandeln es nebenher mit, typischerweise ohne juristische Expertise; Spezialisten für antike Rechtsgeschichte wenden sich zumeist anderen Rechtskulturen zu. Zeitler will in diese Lücke vorstoßen, mit einem Schwerpunkt auf dem Prozess des Sokrates – nun gerade einer der meistdiskutierten Fälle griechischen Rechts. Doch sind diesem gerade knapp 30 Seiten von etwas mehr als 200 gewidmet. ...
Mitte der Woche haben sich die beiden CDU-Bundestagsabgeordneten Krings und Heveling in einer offiziellen Fraktions-Pressemitteilung mit den SOPA-Plänen solidarisiert. Das hat innerhalb der Internet-freundlichen CDU-/CSU-Abgeordneten wie Dorothee Bär, Peter Tauber, Thomas Jarzombek, Peter Altmaier und Michael Kretschmer zu Kritik geführt, die diese über Twitter und Zitate kommunzierten. ...
Der homerische Ares
(2012)
Mit den Worten "Πόλεμος πάντων μὲν πατήρ ἐστί, πάντων δὲ βασιλεύς, καὶ τοὺς μὲν θεοὺς ἔδειξε τοὺς δὲ ἀνθρώπους, τοὺς μὲν δούλους ἐποίησε τοὺς δὲ ἐλευθέρους" wies einst der vorsokratische Philosoph Heraklit von Ephesos auf einen Dauerzustand in der Antike hin, der tief im Bewusstsein der damaligen Menschen verankert und somit allgegenwärtig war, wenn auch nie willkommen. Kriegshelden, denen zu Ehren man verschiedene Lobreden schrieb und Denkmäler errichten ließ, gab es dagegen viele. In der griechischen Kunst diente vornehmlich die Verwendung der sogenannten idealen Nacktheit zur Darstellung von Manneskraft und Tapferkeit, wozu einem Dichter hingegen nur Worte bleiben. ...
Rezension zu: Maria R.-Alföldi, Edilberto Formigli und Johannes Fried : Die römische Wölfin. Ein antikes Monument stürzt von seinem Sockel Sitzungsberichte der Wissenschaftlichen Gesellschaft an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Band XLIX, Nr. 1, Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2011, ISBN 978-3-515-09876-2, 161 Seiten, 48 Euro.
Eine der Funktionen einer Verfassung sei, eine neue politische Ordnung zu etablieren. Doch welche Veranlassung gibt es hierzu, wer zeigt welches Interesse, welcher Zustand soll durch diese Neuordnung erreicht werden und insbesondere: wer hatte die Macht, diese neue Ordnung zu bestimmen? Nach Auflösung des Alten Reiches und Wegfall der Reichsverfassung hatten im Rahmen von Gesamtreformen die Länder teilweise auch begonnen, ihre inner-staatliche Verfassung neu zu bestimmen und diese aus unterschiedlichen Beweggründen und Zielsetzungen in einer Urkunde zu fassen. Durch Auflösung des Rheinbundes und der vertraglich gesicherten Souveränität ergab sich eine neue Situation, insbesondere durch die im Rahmen des Wiener Kongresses getroffene Vereinbarung des Artikels 13 der Bundesakte, in den Ländern landständische Verfassungen einzuführen. In der kurzen Periode zwischen dem Wiener Kongress mit der Deutschen Bundesakte 1815 und der Wiener Schlussakte 1820 entstanden u. a. die Verfassungen des Königreichs Bayern, des Großherzogtums Baden und des Königreichs Württemberg. Es soll in dieser Untersuchung ihre Entwicklung nachgezeichnet werden mit ihren Entstehungsbedingungen und Entstehungsursachen und hierbei aufgezeigt werden, welchen Einflüssen die Entwicklung unterworfen war, welche Ziele die Verfassungsgebung verfolgte und zu welchen Ergebnissen sie in den drei Ländern führte. Ausgehend von der Darstellung der Verfassungsarbeiten als Fortführung der in der Rheinbundzeit begonnenen Reformen und als dessen krönender Abschluss werden die Ausgangsbedingungen unter der Fragestellung beschrieben, ob es sich bei der Verfassungsarbeit um eine kontinuierliche Fortführung bereits früher bestehender Regelungen handelt. Die Entstehung der Verfassungen soll unter der Hauptüberlegung erfolgen, welche geistigen und empirischen Grundlagen zu dieser Form der Verfassung führten. Welche staatstheoretischen Überlegungen waren maßgeblich und wie wirkten diese auf die praktische Verfassungsgebung ein. In welcher Weise haben die Verfassungen Englands, Nordamerikas, Frankreichs und der anderen deutschen Staaten, in welchen es bereits zu Verfassungen gekommen ist, auf die Form der süddeutschen Verfassungen eingewirkt.
Herrschaft ist umstritten, das gilt für alle historischen Epochen. Die Wege zur Herstellung legitimer Herrschaft allerdings haben sich seit der Antike wiederholt verändert. Für die Frühe Neuzeit, also die Zeitspanne zwischen Reformation und Französischer Revolution, bleibt der Rückgriff auf Traditionen als Legitimationsgrund unangefochten, erst der radikale Umbruch zum Ende des 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts hat diese Linie beendet.
Recht präzis lässt sich die Legitimierungsstrategie mit dem Begriff der reformatio charakterisieren, der Wiederherstellung also einer Ordnung, die als gerechte anerkannt war und ist und deren Rückgewinnung zeitgenössisch schlechte Zustände überwinden helfen kann. Solche Berufung auf Vergangenes konnte sehr wohl zu radikalen Brüchen in der Gegenwart führen, unter diesem Anspruch musste sich alle Herrschaft im Europa der Frühen Neuzeit rechtfertigen, unter diesem Votum durfte legitimerweise Kritik geübt, schließlich legitimerweise Widerstand geübt werden. In diesem Sinne spricht die Forschung von »Rechtfertigungsnarrativen«; im sozialen, politischen, rechtlichen und religiösen Weltverständnis des frühneuzeitlichen Europa fanden sie Verwendung.
Das Hessische Ried war nur dünn besiedelt, als die Römer kurz vor der Zeitenwende die Garnisonsstadt Mogontiacum/Mainz gründeten. Gelegen im rechtsrheinischen Vorfeld der neuen Metropole, profitierte das Ried von der Wirtschaftskraft der dort stationierten Legionen, denen es als Nutzland und Manövergebiet diente. Vollständig erschlossen wurde das Gebiet aber erst durch die zivile Besiedlungsphase im frühen zweiten Jahrhundert n. Chr. mit der Gründung von Dörfern und zahlreichen Gutshöfen. Nach zwischenzeitlichem Rückgang der Besiedlung erlebte das Ried im vierten Jahrhundert eine neue Blütezeit. Das Institut für Archäologische Wissenschaften hat die Entwicklung dieser Region bis um 500 n. Chr. in einem mehrjährigen Projekt rekonstruiert. Nach dem rheinischen Kohleabbaugebiet ist das Hessische Ried die am intensivsten
erforschte Landschaft im römischen Deutschland.
Dorieus von Sparta und seine gescheiterten Expeditionen nach Libyen und Sizilien
haben aufgrund knapper Quellennachrichten in der Forschung nur wenig Beachtung
gefunden. Der ausführlichste und, wie bereits Benediktus Niese anmerkte, eigentlich
einzige antike Bericht findet sich im fünften Buch der Historien Herodots. Selbiger
kommt im siebten Buch (158 u. 205) nochmals kurz auf Dorieus zu sprechen und erwähnt
im neunten Buch (10) dessen Sohn Euryanax. Diodor und Pausanias bieten
kurze Erwähnungen, die auf Herodot basierend lediglich knappe zusätzliche Informationen
beinhalten und nur dank des Halikarnassiers zu kontextualisieren sind.
Dorieus’ Versuch, sowohl in Libyen, als auch auf Sizilien spartanische Apoikien
zu gründen, „hat sich die Forschung nie so recht erklären können.“ Dieser Beitrag
wird der schmalen Quellenüberlieferung ebenfalls keine gänzliche Erklärung abgewinnen
können. Aber es soll der Versuch unternommen werden, die beiden „Auswanderungsversuche“
mit der innenpolitischen Situation unter der Herrschaft des
Kleomenes I., des älteren Halbbruders des Dorieus, in Verbindung zu setzen bzw. die
Möglichkeit von Abhängigkeiten zu ergründen und dabei auf die herodoteische Gestaltung
der Dorieus-Episode einzugehen. Dorieus wird in Teilen der Forschung als
Oikist bezeichnet, der in Sparta selbst keine Aussicht auf politischen Aufstieg gehabt
und deshalb aus persönlicher Motivation heraus auswärtige Betätigungsfelder gesucht
habe. Worauf gründet sich jedoch die für Sparta, ganz besonders für einen spartanischen
Königssohn, untypische Motivation, in die Ferne zu ziehen – sogar wiederholt
ein solches Unterfangen zu wagen?
Epigraphische Anmerkungen zum so genannten "Caracalla-Altar" in Abusina/Eining-Raetia (CIL III 5935)
(2012)
Was hat 1555 mit Toleranz und Freiheit zu tun? Diese Frage ist sehr berechtigt, denn es gibt keine unmittelbare Beziehung zwischen unserem Verständnis von beiden Phänomenen und den Vorstellungen der Zeitgenossen aus der Mitte des 16. Jahrhunderts, die sich in einer Welt der konfessionellen Spannungen und Zerrissenheit zurecht finden mussten.
Historiker sollten keine Verbindungslinien zwischen Gegenwart und Vergangenheit in dem Sinne ziehen, dass die Gegenwart aus dem Vergangenen lernen könnte. Das ist nicht machbar, denn jeder historische Raum hat einen eigenständigen Wert, nichts wiederholt sich in der Geschichte. Was Historiker aber können, ist Entwicklungen zu identifizieren, Phasen des Wandels zu benennen, in denen merklich oder unmerklich neue Phänomene aus Vorhandenem entstehen. Und unter dieser Perspektive kann nun auch der Augsburger Religionsfriede betrachtet werden, denn in seinem Kontext, in seiner Wirkung sind wesentliche Grundrechte im deutschsprachigen Raum erstmals als Rechtsnorm niedergelegt worden. Dazu gehört zum ersten das Recht auf freie Religionsausübung und zum zweiten das Recht auf Freizügigkeit. Der Blick des Historikers richtet sich bei der Betrachtung des Augsburger Religionsfriedens demnach auf die politischen und religiösen Normen der Zeitgenossen, die sich unter einem großen Neuerungsdruck befanden; damit geht es zugleich um die Untersuchung des Wandels dieser Normen: Handelt es sich um Weiterführung schon vorhandener Ordnungsmuster oder gab es grundsätzlich Neues?
Menschen mit Geldbeträgen in Verbindung zu setzen, gilt heute in Deutschland als inakzeptabel, ja sogar sittenwidrig. Zwangsheiraten, bei denen auch Brautgeld fließt, werden als Menschenhandel geahndet. Bei den Brautpreisübergaben der Mossi in Burkina Faso gewinnen Geld und Güter jedoch eine symbolische Dimension. Wer von der Suppe isst, die mit dem Salz des Brautpreises gewürzt ist, erkennt das Bündnis zwischen den Brautleuten an. Die sorgfältig vorbereitete Übergabe des Preises etabliert soziale Bande zwischen den Familien und ist zugleich ein Test für den Bräutigam.
Wie aus dem Nichts heraus entstanden zu Anfang des 2. Jahrtausends v. Chr. befestigte Siedlungen, die eine ganze Region im Trans-Ural vollständig veränderten. Im »Land der Städte« erblühte an der Grenze zwischen Europa und Asien für mehr als zwei Jahrhunderte eine Kulturlandschaft, die ihresgleichen sucht. Wer waren ihre Bewohner, und woher kamen sie? Was wollten sie in dieser bis dato nahezu unbesiedelten Region? Wie kommt es zu den zahlreichen Innovationen, zu denen neue Pferdeschirrungen und die ältesten Streitwagen der Welt
zählen? Ein deutsch-russisches Forscherteam ist angetreten, diese Rätsel zu lösen.
Wirtschaftskrisen sind nichts Neues. Sie zählen im Laufe der Jahrhunderte zu wiederkehrenden Ereignissen. Seit dem 19. Jahrhundert strahlen sie allerdings meist weit über das ökonomische Geschehen hinaus. Ihre Ursachen sind vielfältig und lassen sich nicht allein auf das Verhalten einzelner Personen oder "der Märkte" reduzieren. Die als so beunruhigend wahrgenommenen Spekulationenmüssen als ein notwendiges Moment allen wirtschaftlichen Handelns betrachtet werden und gehören zu den Rhythmen, die – so zeigen auch die jüngsten Entwicklungen – durch staatliche Interventionen nicht ohne Weiteres umzukehren sind.
Um die verworrene Lage im Regelungsdickicht aus Urheberrecht, Nutzungsbedingungen und Kopierschutz bei digitalen Downloads ging es bei iRights.info gerade ausführlich am Beispiel von Musik sowie Filmen und E-Books. In einer neuen Urheberrechts-Debattenreihe bei Süddeutsche.de hat sich heute CDU-Netzpolitiker Peter Tauber für ein Recht auf Privatkopie bei gekauften Downloads ausgesprochen ...
Münzen waren nicht das erste Geld. In der griechischen Frühgeschichte (17. bis 6. Jahrhundert v. Chr.) dienten Rinder, Frauen, Dreifüße, Gold- und Silberschrott, Bratspieße, Kessel und kostbare Gewänder als Zahlungsmittel. Charakteristisch für frühe Geldformen ist ihre funktionale Vielfalt: Mit Kesseln und Dreifüßen konnte man bezahlen, sie dienten aber auch als Preise für Wettkämpfe und Weihegeschenke oder eben als Weinmischgefäß oder Kochtopf für Badewasser. Wie die Wirtschaft unter solchen Bedingungen funktionierte, hing stark von der Gesellschaftsform und ihren Handelsbeziehungen ab.
This paper describes the ongoing efforts of the authors to present ancient Greek and Roman numismatic data on the public internet, with an emphasis on efforts to integrate information from multiple sources using Linked Data and Semantic Web techniques. By way of very modern metaphor, it is useful to think of coins as intentionally created packages of 'named entities'. Each coin was struck by a particular authority, often at a known site, and coins often make reference to familiar concepts such as deities, historical events, or symbols that were widely recognized in the ancient world. The institutions represented among the authors have deployed search interfaces that allow users to take advantage of this aspect of numismatic databases. The American Numismatic Society's database provides faceted search to its collection of over 550,000 objects. The Portable Antiquities Scheme (PAS) in the UK presents individual finds (and hoards) recorded throughout the country. The Römisch-Germanische Kommission and the University of Frankfurt (DBIS) are developing a prototype metaportal (INTERFACE) that accesses national databases of coin finds held in in Frankfurt, Vienna and Utrecht. Each of these resources is beginning to explore Semantic Web/Linked data approaches so that the role of numismatic standards is immediately coming to the fore. DBIS and INTERFACE are developing a numismatic ontology. At the ANS and PAS, the public database already presents RDF serializations based on Dublin Core. Together, the authors have begun to explore standardization of conceptual names on the basis of the vocabulary presented at the site http://nomisma.org . Nomisma.org is a collaborative effort to provide stable digital representations of numismatic concepts and entities. It provides URIs for such basic concepts as 'coin', 'mint', 'axis'. All of these are defined within the scope of numismatics but are already being linked to other stable resources where available. This is particularly the case for mints. For example, the URI http://nomisma.org/id/corinth is intended to represent that ancient city in its role as a minter/issuer of coins. The URI is linked via the SKOS ontology to the Pleiades Gazetteer of ancient places. This allows Nomisma to be the basis for a common representation of the concept that an object is a coin minted at Corinth. The ANS has already deployed such relationships in its public database. The work of all these projects is very much in progress so that this paper hopes to generate discussion on how multiple large projects can move forward in their own work while encouraging sufficient commonality to support large scale research questions undertaken by diverse audiences.
Das Friedensbündnis, das Augustus mit den Parthern im Jahr 21 v.Chr. schloss, hat als mediale Thematisierung in der augusteischen Propaganda einen umfangreichen Niederschlag erfahren. Die wissenschaftlichen Auseinandersetzungen behandelten dabei entweder die Rekonstruktion der Ereignisse oder stellten Untersuchungen der Bildwelt des Augustus von Prima Porta dar, der in den Kontext augusteischer Ideologie eingebettet werden sollte. Auch kunsthistorische Vergleiche der Darstellungsweise der Parther in augusteischer Zeit lassen sich finden. In diesem Beitrag jedoch soll eine Betrachtungsweise im Mittelpunkt stehen, die die altertumswissenschaftliche Forschung erst in den letzten zehn Jahren und auch hier noch immer in recht geringem Umfang beschäftigt: jene der modernen Medientheorien. Deren Anpassungsmöglichkeiten auf die antiken Medien spielte für die Medienforschung bisher ebenso eine untergeordnete Rolle, da der Schwerpunkt meist im Bereich der modernen Massenmedien gesucht wird. Entsprechend der Devise: „Es ist davon auszugehen, dass es keine Gesellschaft geben kann, die erfolgreiche Kommunikation dem Zufall überlässt“, soll anhand der Grundlagen der Medienwirkung aufgezeigt werden, welche Rolle die Rückgewinnung der Feldzeichen in der Kunst und Literatur sowie auf den Münzen spielte und welche Wirkungsweise diesen Medien zugeschrieben wurde. Dabei gilt es auch zu untersuchen, inwieweit antike Medien überhaupt wirken konnten, sie Propaganda und Informationsvermittler waren und welche Intention demzufolge mit ihrer Nutzung durch die ‚Medienmacher‘, d.h. die senatorische Oberschicht und das Kaiserhaus, verbunden war. Ausgegangen werden soll von der Wiederspiegelung der Ereignisse in der Literatur der Zeit, in der Bildkunst und hier vor allem auf dem Augustus von Prima Porta sowie von augusteischen Münzprägungen. Aus dem Ergebnis der Untersuchung können sodann allgemeinere Rückschlüsse auf die mediale Verbreitung aktueller Ereignisse in der römischen Antike gezogen werden.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombek hat einen "sitzungswöchentlichen Video-Podcast". Titel des Formats: "Nachgefragt". In einem "Nachgefragt Spezial" hat Jarzombek nun am 07. März 2012 ein sehr interessantes Gespräch mit seinem Abgeordnetenkollegen aus dem Europäischen Parlament, Daniel Caspary, bei YouTube veröffentlicht.
This conference report comprises the contributions of European and American specialists in Fascism on the topic of networks, promises for the future and cultures of violence in Europe, 1922–1945. It was concluded that a much more in-depth examination of fascist networks, as well as their learning and acquisition processes is required, especially after 1939 and in the currently under-researched regions of Eastern and Southern-Eastern Europe. Secondly, the concept of a ‘New Man’ should be applied in more detailed studies on population and educational policies. Thirdly, there is a need to counter the frequently lamented asymmetrical state of research between Italian fascism and National Socialism.
Beim Übergang von der frühneuzeitlichen Ständegesellschaft hin zu den Nationalstaaten des 19. und 20. Jahrhunderts kommt der Herausbildung eines geographisch und politisch definierten Territoriums, des Territorialstaats, eine wichtige Funktion zu. Ein Zusammenschluss von Herrschaftsgebieten zu einer geographisch-politischen Einheit konnte sich in Form der Annexion des Schwächeren durch den Stärkeren vollziehen, war aber auch im gegenseitigen Einverständnis der politischen Entscheidungsträger denkbar. Im Fall einer Union unterschied man bereits sehr früh zwischen den Typen der Realunion und der Personalunion. Während in einer Realunion völkerrechtliche Vereinbarungen für beide Partner gleichermaßen galten, nahm die Personalunion einen besonderen Status ein, in der allein die Person des Herrschers die Verbindung zwischen beiden Staaten darstellte. Diese streng juristische Definition galt jedoch lediglich für die politischen Institutionen. Jenseits der staatlichen Ebenen fanden sich Formen des Transfers, die einer Personalunion einen besonderen, transnationalen Charakter verleihen konnten. Inwiefern solche Verbindungen, die unter dem Begriff des "composite statehood" zusammengefasst werden, eine gesamteuropäische Entwicklung darstellten, bleibt innerhalb der Forschung umstritten.
Im römischen Goldbergwerksdistrikt von Três Minas (Freg. Três Minas, Conc. Vila Pouca de Aguiar / Portugal) haben sich in einem seitlichen Treppenschacht der Galeria dos Alargamentos Spuren eines Grubenunglücks und einer darauf folgenden Rettungsaktion erhalten. Dieser bisher einmalige Befund stellt eine interessante Bereicherung für die antike Bergbauforschung dar.
„Gallias et Hispanias provincias, item Germaniam qua includit Oceanus a Gadibus ad ostium Albis fluminis pacavi.“ Mit diesen Worten beschreibt Augustus u.a. sein Wirken in Gallien und Germanien und postuliert den Abschluss erfolgreicher Operationen. Auch die Etablierung grundlegender Verwaltungsstrukturen entlang des Rheins, der civitates, fällt in augusteisch-tiberische Zeit. Dazu zählen u.a. die civitas der Treverer, der Ubier, der Vangionen und der Nemeter. Doch fehlen derartige Strukturen im Raum zwischen Vinxtbach und Nahe am Mittelrhein. Dieses Gebiet gehörte vormals zum Stammesgebiet der Treverer. Nach Caesars Sieg über die Treverer und der Neuorganisation innerhalb Galliens unter Augustus wurde dieser Raum ager publicus und somit Eigentum des römischen Staates. Aber auch in den nachfolgenden Jahrzehnten und Jahrhunderten wurden hier keine civitates eingerichtet. "So kennen wir z.B. im nordwestlichen Obergermanien links des Rheins, d.h. nördlich der civitas Vangionum […] und der Caeracaten […] und südlich der Ubier bzw. der colonia Claudia Ara Agrippinensium in der hohen Kaiserzeit keine einzige civitas." Das sieht auch Raepsaet-Charlier so: "[…] son existence [= civitas] ne paraît pas faire de donte mais sa dénomination et sa capitale au moins font difficulté […]."
Doch wie wurde dann in diesen Gebieten Verwaltungsarbeit betrieben und auf welche Strukturen gründete sich diese? In der Forschung wurde und wird bislang angenommen, dass die Verwaltung über die Pachtwirtschaft der Domänen und ihre Großgrundbesitzer erfolgte. Raepsaet-Charlier hält eine Verwaltung über kaiserliche Domänen ohne civitas-Strukturen für eine „hypthèse qui nous paraît peu satisfaisante notament car elle supposerait soit des vici ‚autonomes‘ soit sous l’autorité militaire.“
Doch wären für die Bedürfnisse der römischen Provinzialverwaltung – Erhebung von Steuern und Abgaben, Rekrutierung von Soldaten, etc. – m.E. Zentralorte von Nöten, die wiederum ein sie umgebendes Umland kontrollierten. Am Beispiel des territorium metallum von Mayen, einem Distrikt im ager publicus zwischen Vinxtbach und Nahe, der sich seit der frühen Kaiserzeit auf den Bergbau gründete und in dem seit spätrömischer Zeit auch die Keramikproduktion eine wichtige Rolle spielte, können administrative Strukturen aufgezeigt werden. Das territorium metallum von Mayen dient somit exemplarisch der Darstellung der administrativen Organisation im ager publicus zwischen Vinxtbach und Nahe.