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Vier Acker-Unkrautgemeinschaften werden aus dem Naturraum Kraichgau beschrieben, einer trocken-warmen Löß-Hügellandschaft in Südwest-Deutschland. Die Beziehung zwischen Acker-Unkrautbeständen und landwirtschaftlicher Produktionsintensität wird über „autökologische Bautypen" (z.B. Lebensformen und Wuchsformen) analysiert. Der Therophyten-Anteil und der Anteil kleinwüchsiger Arten geht mit steigendem Herbizideinsatz zurück, während relativ dazu Geophyten mit unterirdischen Ausläufern zunehmen.
Aus der Drauniederung südlich Szigetvár wird die für das Fraxino pannonicae-Ulmetum Soó 1960 charakteristische Moosvegetation auf lebender Borke und morschem Holz beschrieben. Von besonderem Interesse sind Assoziationen der epiphytischen Verbände Ulotion crispae Bk. 1958, Syntrichion laevipilae Ochs. 1928, Leskeion polycarpae Bk. 1958, Neckerion complanatae Sm. et Had. in Kl. et Had. 1944, Dicrano-Hypnion filiformis Bk. 1958 sowie die morsches Holz kennzeichnenden Verbände Bryo-Brachythecion Lee. 1975 em. Mar. 1987 und Nowellion curvifoliae Phil. 1965.
Goethes Erde zwischen Natur und Geschichte : Erfahrungen von Zeit in der "Italienischen Reise"
(1993)
Meine These ist: Goethe vollzieht die Temporalisierung der Naturgeschichte mit. Er tut es allerdings nicht primär zur Erweiterung des empirischen Wissens von der Erdentstehung. Statt sich infinit in steingraue Zeiten zu verlieren, versucht er, diese in sinnlichen Maßen unvorstellbaren, darum im Kantischen Sinn erhabenen Kognitionen zu verbinden mit der allerdings erfahrbaren Spannung zwischen unvordenklichem Seinsgrund und pathischer Existenz. Dafür setzt er den Granit nicht als wissenschaftliches Objekt, sondern als symbolische Form ein, nicht thesei, sondern physei, und bringt ihn derart zur ästhetischen Evidenz. In dieser dialektischen Spannung spiegelt sich bei Goethe die Konfiguration von Geschichte und Natur, von Zeitlichkeit und Seinsgrund, von Subjektivem und Objektivem.
Das Verschwinden des Autors und die Spaltung des Textes in zwei Teile, einen offiziellen Strang, der die "Lebensansichten des Katers Murr" wiedergibt und einen fragmentarischen, der die "Biografie des Kappellmeisters Kreisler" enthält, stellen die erzähltechnischen Vorgaben E.T.A. Hoffmanns zu seinem Spätwerk dar. Kunstgriff und formales Experiment zugleich, sind sie Ausdruck der Prämissen seiner Ästhetik (auch oder gerade wenn Hoffmann nicht als Theoretiker gilt) und eines hochpotenziert subversiven Denkens (das leider allzu oft als biographischer Reflex abgetan wird). Anstelle der üblichen Präsentation und einleitenden Begründung zur Entstehungsgeschichte des Buches gelingt es Hoffmann im "Vorwort des Herausgebers" zu den "Lebensansichten des Katers Murr" durch mehrfache Täuschung und artifizielle Verwirrspiele um Erzähler, Herausgeber und Autor, den Ursprung des Textes mit jedem weiteren Baustein zu seiner Legitimation zum Verschwinden zu bringen.
Skandalöse Eröffnungen bilden den Auftakt der "Marquise von O...." wie des "Marionettentheaters": Eine angesehene Dame sucht vor ihrer Niederkunft per Zeitungsannonce nach dem ihr unbekannten Vater des Kindes; der erste Tänzer der Oper stellt die Behauptung auf, ein Tänzer, der sich ausbilden wolle, könne mancherlei von einer Marionette lernen, um dann im weiteren Verlauf des Gesprächs darzulegen, eine beliebige Figur aus dem Marionettentheater besitze mehr Grazie als die Mehrzahl der Mitglieder seiner Truppe. Beide Male steht ein Verlust zur Debatte, beide Male wird im Verzeichnen einer körperlichen Abwesenheit (das Fehlen des Vaters, der Verlust der jedem Menschen eigenen natürlichen Anmut) die gesellschaftliche Prägung des Körpers zum Thema. Die Rede über den Körper und sein Entzug als – in der Regel ganz wörtlich dargelegtes – Verschwinden in die Abwesenheit greifen ineinander. Das Wissen um die sexuelle Herkunft wird in "Die Marquise von O...." problematisiert, es stellt ein machtloses Wissen dar und kann allein mit den Mitteln der Sprache, im "Geständnis", nicht verifiziert werden. Im "Marionettentheater" steht der Prozeß der kulturellen Normierung des Körpers und der damit verbundenen Ängste zur Debatte. Dieses Wissen ist eng an die Produktion von Macht geknüpft und überschreitet die Sprache, die Kleist immer wieder entlang der Grenze ihrer Unzulänglichkeit darzustellen versucht hat.
Glenn Gould
(1993)
Das Konstrukt vom öffentlich-privaten Doppelcharakter des Selbst, das in der vorherigen Arbeit eingeführt wurde, hat Konsequenzen für die Interpretation der Lebensgeschichte. Im folgenden wollen wir an drei Modellffällen die Fruchtbar-keit dieses theoretischen Konstrukts demonstrieren. Sie besteht vor allem darin, daß Man keine opulente Biographik benötigt, um Pathologisches zu verstehen. Bisweilen genügen schon einige Eckdaten, um beispielsweise auf depressive oder schizophrene Strukturen schließen zu können. Aber woran erkennt Man solche Eckdaten? Der Tod einer Mutter, die Atmosphäre im Elternhaus, die Anzahl der Geschwister, Leistungen in der Schule, Erfolg bzw. Probleme im Berufs- und Eheleben und dergleichen sind psychodynamisch vieldeutig, sowohl hinsichtlich der Entstehung wie auch der Folgen. Ohne die Zuhilfenahme einer angemessenen Theorie sind derartige Befunde nicht zu validieren, erst sie vermag Vieldeutigkeit in Eindeutigkeit zu verwandeln.
In diesem Aufsatz werden syntaktische und semantisch-pragmatische Eigenschaften von wie- und so- Sätzen in redekommentierender Funktion (z.B. wie er sagte, so meinte sie) untersucht. Verschiedene Unterschiede zwischen diesen beiden Satztypen resultieren daraus, daß wie-Sä tze Verbendstellung, so- Sätze dagegen Verbzweitstellung aufweisen. Beide Satztypen können parenthetisch eingeschoben werden, wobei sie - entgegen üblichen Annahmen zur Stellung von Parenthesen - die Satzgliedgrenzen durchbrechen können. Dies wird auf ihre metakommunikative Funktion zurückgeführt. Es wird dafür plädiert, wie-Sä tze zu den Adverbialsätzen zu rechnen, die sich auf den Sprechakt beziehen. Die ihrer Form nach selbständigen so-Sätze haben keine Satzgliedfunktion im kommentierten Satz. Abschließend werden Unterschiede in den semantisch-pragmatischen Eigenschaften der so- und wie- Sätze diskutiert. Die beobachteten Unterschiede lassen sich darauf zurückführen, daß so die aktuelle Äußerung mit der wiedergegebenen identifiziert, wie dagegen eine Beziehung zwischen der aktuellen und einer anderen Äußerung herstellt, die jedoch keine Identifikation beinhaltet.
Um das Ende eines Denkmals geht es in Joseph Roths Erzählung "Die Büste des Kaisers". In ihr ist das Denkmal Zeichen und Sinnbild für einen allgemeinen Mythos, hinter dem jedoch ein zweiter, ein "persönlicher Mythos" des Autors Joseph Roth erkennbar wird. Diesem Doppelaspekt einer verborgenen autobiographischen Rede, eines "verschwiegenen Ich" hinter der manifesten Schicht der erzählten Geschichte gilt die folgende Deutung.
Im Jahre 1609 erscheinen in Deutschland die ersten gedruckten Wochenzeitungen, der Wolfenbüttler "Aviso" (A) und die Straßburger "Relation" (R). Diese Zeitungen bieten zum ersten Mal eine öffentlich verbreitete, aktuelle periodische Berichterstattung. Im Laufe des 17. Jahrhunderts nimmt die Zahl der Zeitungen rapide zu. Bald hat jede größere Stadt ihre eigene Zeitung, z. T. sogar mehrere. In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts erscheinen viele Zeitungen zwei- oder mehrmals in der Woche, schließlich kommen auch noch Tageszeitungen dazu. Die Zeitungen werden zu einem wichtigen Kommunikationsfaktor, der auch als Faktor für die Verbreitung sprachlicher Formen berücksichtigt werden muß, ähnlich den Bibelübersetzungen und den Flugschriften im 16. Jahrhundert.
Bruno Tauts Filmphantasie "Der Weltbaumeister"(1920) wird interpretiert als ein kosmischer Zeugungsakt, der das architektonische Schaffen symbolisiert. Das Spezifische der Liebesmetaphorik, deren Wurzeln in der Romantik (Runge) ausgemacht werden, liegt in ihrem homoerotischen bzw. androgynen Gehalt. An zahlreichen, auch über die expressionistische Ära hinausreichenden Beispielen wird klar, daß es sich um eine epochale, keineswegs biographisch begrenzbare Phantasie der Selbstzeugung handelt. Der Künstler setzt sich in seiner Vorstellung vom künstlerischen Akt als weibliches und männliches Prinzip, d.h. die materiellen, der Autonomie von Kunst entgegenstehenden gesellschaftlichen Bedingungen (z.B. der Gebrauchszweck in der Architektur) werden in das Ich als weibliches verlegt. Nur im Rahmen dieser extrem idealistischen Denkhaltung bezeichnet Taut 1924 "die Frau als Schöpferin".
Das gelehrte Übermenschentum bekam schon immer einen steifen Nacken, wenn es galt, auf die Niederungen des Gretchenschicksals hinabzublicken. Noch heute wissen die Faustforscher nicht so recht, worin er eigentlich besteht, der "tragische Gedanke". Sie ahnen nur, daß die alten Erklärungen überholungsbedürftig sind – Erklärungen, die noch aus der Zeit des kalten Geschlechterkrieges stammen. Auch in diesem Krieg war Deutschland geteilt. ...
1991 erschien eine von Asa Kasher herausgegebene Aufsatzsammlung mit dem Titel "The Chomskyan Turn", die eine Bestandsaufnahme der vierzigjährigen Beschäftigung mit der generativen Grammatiktheorie ist. Ähnlich wie Kants "Kopernikanische Wende" die Transzendentalphilosophie zum Maßstab allen künftigen Philosophierens werden ließ, revolutionierte der "Chomskyan Turn" die linguistische Perspektive. Worin besteht nun der epochale Perspektivenwechsel, der die Verwendung des Ausdrucks "Chomskyan Turn" gerechtfertigt erscheinen läßt? In erster Linie betrifft dies die mittlerweile hinlänglich bekannte Abkehr Chomskys von strukturalistischen und induktiven Grammatikansätzen, die auf Beschreibungs- oder Verallgemeinerungskonzepten beruhen. Stattdessen propagiert Chomsky eine Universalgrammatik, die es aufgrund der Annahme universaler und einzelsprachspezifischer Regeln erlaubt, den Spracherwerb und den "grammatischen Instinkt" bei der Wahl wohlgeformter Sätze zu erklären.
Johann Christoph Gottscheds (1700-1766) Definition der Komödie findet sich in seinem poetologischen Hauptwerk, dem "Versuch einer critischen Dichtkunst vor die Deutschen" (CD). Es hatte mit seinem ersten Erscheinen 1730 bis zu dem im Jahre 1751 insgesamt vier Auflagen – eine für die damalige Zeit und in Anbetracht des Gegenstandes gewaltige Resonanz. Setzt man das 18. Jhd. einmal naiv als dasjenige der Aufklärung voraus, legt allein diese Verbreitung die Vermutung nahe, es müsse sich bei der CD um ein aufklärerisches Werk handeln. Und rechnet man sonstige Werke und Betätigungen Gottscheds hinzu, die allgemein als eindeutig von aufklärerischem Geist getragen gelten, so ist die Vermutung längst zur Gewißheit geworden. Das jedenfalls bei der sicherlich überwiegenden Anzahl von epochal deutenden Interpretationen.
Gleichwohl finden sich zum einen Gegenstimmen, zum anderen bei der genannten herrschenden Richtung Widersprüche. Deswegen soll hier das Problem des Verhältnisses der CD zur Aufklärung noch einmal behandelt, und zwar anhand Gottscheds Komödienbegriff. In Teil A wird er unter Rekurrierung auf die allgemeinpoetischen Grundzüge der CD erläutert, und zwar vornehmlich im Hinblick auf seine Zweckbestimmung. Anhand ihrer wird in Teil B die Auseinandersetzung mit der Aufklärung geführt, indem die abstrakt in Frage kommenden Verhältnismöglichkeiten der Reihe nach getestet werden. Das Ergebnis bringt schließlich Teil C.
Ursula Renner rezensiert Waltraud Wiethölters Tübinger Habilitationsschrift "Hofmannsthal oder Die Geometrie des Subjekts", in der ein Zugang zu Hofmannsthals Erzählprosa erprobt wird, der über die Grenzen der abgeschlossenen Texte hinausgreift und sie als ein chronologisch sich entwickelndes Textkontinuum versteht. Neben den Erzählungen werden die essayistische Prosa und die Notizen aus dem Nachlaß einbezogen, welche in ihrem Umfang - und auch ihrer Bedeutung - erst nach und nach durch die Bände der kritischen Ausgabe ans Licht kommen. Die Verfasserin macht einen Zusammenhang sichtbar, der von dem frühen autobiographischen Fragment "Age of Innocence" und dem "Märchen der 672. Nacht" und den vieldiskutierten "Brief" des Lord Chandos, das Kunstmärchen "Frau ohne Schatten" bis hin zum "Andreas"-Fragment reicht, an dem Hofmannsthal seit 1907 bis zu seinen letzten Lebensjahren "laborierte". Die Anlayse dieses Romanentwurfs beansprucht den größten Raum - mehr als 100 Seiten - in Wiethölters Untersuchung.
Die hochdeutschen Dialekte sind gemeinhin dafür bekannt, beim Ausdruck grammatischer Kategorien analytischer zu verfahren als die Hochsprache. Dafür spricht die Ersetzung des synthetischen Präteritums durch das zusammengesetzte Perfekt und der Abbau der Genitivflexion. In diesem Aufsatz soll gezeigt werden, daß diesen Analysetendenzen ganz deutliche Synthesetendenzen gegenüberstehen, die bisher viel zu wenig beachtet wurden: Das Alemannische weist eine beträchtliche Anzahl an Klitika auf. Nach einer kurzen Bestimmung der Termini Pro- und Enklise (1) wenden wir uns der Klitisierung von Artikel und Personalpronomen im Berndeutschen zu (2). Abschließend soll nach den sprachtypologischen Konsequenzen dieser Entwicklung gefragt werden (3).
Nicht nur die beiden Gesellschaften, sondern auch die Intellektuellen aus Ost- und Westdeutschland befinden sich nach der Wiedervereinigung in einem Prozeß des Umbruchs und der Umgruppierung. Vor diesem Hintergrund beleuchten die beiden Beiträge von Wolfgang Emmerich und Lothar Probst in Heft 4 der Reihe "Materialien und Ergebnisse aus Forschungsprojekten des Institutes" Statusveränderungen und Kontroversen intellektueller Formationen in Deutschland. Beide Beiträge berühren sich in ihrer Darstellung des Antifaschismus in der DDR als identitätsstiftender "Zivilreligion" (Helmut Dubiel) und Loyalitätsfalle. Wolfgang Emmerich zeichnet am Beispiel bekannter DDR-Schriftsteller nach, wie der Antifaschismus als ideologische Klammer bei zwei Autoren-generationen gewirkt hat, während Lothar Probst den sowohl bei Ost- als auch bei Westintellektuellen anzutreffenden Mythos vom "antifaschistischen Charakter" der DDR problematisiert.
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit den Partnern im Nahen Osten und im südlichen und östlichen Mittelmeerraum fügt sich in den Gesamtrahmen regionaler Herausforderungen und Sicherheitsinteressen ein. Sie berücksichtigt die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung der Region vor allem vor dem Hintergrund des arabisch-israelischen Konflikts, der räumlichen und politischen Nähe zu Europa und der Suche der Länder nach innerer und äußerer Sicherheit und Stabilität wie nach wirtschaftlicher und sozialer Modernisierung in einem friedlichen Umfeld. Das Regionalkonzept zeigt Ansätze für einen entwicklungspolitischen Beitrag zum Abbau der Spannungen der Länder untereinander und innerhalb der Länder auf. Es versteht sich als Brücke zwischen den entwicklungspolitischen Grundlinien der Bundesregierung und den Iänderspezifischen Politikpapieren des BMZ. Die Region war bereits in der Vergangenheit ein Hauptpartner unserer Entwicklungsbeziehungen, in deren Rahmen die Eigenanstrengungen der Empfängerländer bei der Übewindung ihrer Entwicklungsprobleme unterstützt werden sollen. Das Konzept sieht für die Zukunft eine noch stärkere Konzentration auf Schwerpunkte vor. Im Vordergrund sollen Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut, Arbeitslosigkeit und Migrationsursachen, im wirtschaftspolitischen Bereich, im Rahmen der Bevölkerungspolitik und auf dem Drogensektor, im überlebenswichtigen Wasser- und Umweltbereich sowie nicht zuletzt zur Schaffung und zum Aufbau demokratischer Strukturen stehen. Gleichzeitig soll der Friedensprozeß im Nahen Osten auch mit Mitteln der Entwicklungspolitik aktiv gefördert werden.
Die Rahmenbedingungen für den Wasserbau haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Was gestern noch als "Kleines-Einmal-Eins" galt, ist heute aufgrund neuer Erkenntnisse über die Auswirkungen und die Zusammenhänge in der Natur völlig zurückgedrängt. Wir haben gelernt, daß Wasserbau nicht ausschließlich nach technischen, sondern in gleicher Weise auch nach ökologischen Gesichtspunkten zu beurteilen ist. Mit dieser Veröffentlichung liegt nunmehr eine Handreichung vor, die allen, die mit Wasserbau zu tun haben, die Entscheidungsfindung bei anstehenden Böschungs- und Ufersicherungen erleichtern soll. Dabei ist grundsätzlich zu überprüfen, ob und in welchem Umfang bauliche Sicherungsmaßnahmen notwendig sind. Teilweise können durch entsprechenden Grunderwerb bzw. durch Entschädigungsleistungen mit der "Bauweise Null" Böschungs- und Ufersicherungen stark eingeschränkt werden oder sogar ganz entfallen.
In seinem Jahresgutachten 1993 unternimmt der Beirat den Versuch einer Ganzheitsbetrachtung des Systems Erde, wobei die wesentlichen Wechselbeziehungen zwischen Natur und Gesellschaft im Vordergrund stehen. Damit soll einerseits die Komplexität der Umweltproblematik aufgezeigt und andererseits eine analytische Basis geschaffen werden, um die Bedeutung aktueller Trends (zusätzlicher Treibhauseffekt, Abnahme der biologischen Vielfalt, Verlust fruchtbarer Böden, Bevölkerungswachstum usw.) für das Gesamtsystem zu bewerten. Die vertiefende Behandlung von Schwerpunktthemen wird sich immer wieder an dieser „Erdsicht“ orientieren und umgekehrt zur kontinuierlichen Verbesserung des Systemverständnisses beitragen. Am Anfang des Gutachtens steht die Abgrenzung des Gegenstandes, d. h. die Definition dessen, was unter „Globalen Veränderungen der Umwelt“ zu verstehen ist. Diese Überlegungen müssen zwangsläufig zu einer Auseinandersetzung mit dem Begriff „sustainable development“ führen, der als Schwerpunkt in einem der folgenden Gutachten behandelt werden wird. Der hochaggregierten Darstellung von Natur- und Anthroposphäre und einer Analyse der Verknüpfung beider Sphären im System Erde folgt die Untersuchung der Hauptkomponenten und der dazugehörigen Trend globaler Umweltveränderungen.
Die vorliegende Arbeit hat es sich zur Aufgabe gemacht, den für das Verständnis der Philosophie Cassirers zentralen Begriff des Mythos im Hinblick auf sein 1923-1929 erschienenes Hauptwerk, der in drei Bänden vorliegenden "Philosophie der symbolischen Formen", zu untersuchen. Für Cassirer sind Mythen Denkformen. Die Frage ist nun, inwieweit diese Betrachtungsweise des Mythos zum damaligen Zeitpunkt neu war und inwieweit es einer, aus heutiger Sicht, neuen Bewertung von Cassirers Mythostheorie bedarf. Cassirer erhebt den Anspruch, den Mythos aus sich selbst heraus erklären zu wollen. Damit verbunden ist die Kritik an einem zu eng gefaßten Begriff von Rationalität. Schon in der Einleitung zum ersten Band der "Philosophie der symbolischen Formen" stellt Cassirer die These auf, daß das mathematisch-naturwissenschaftliche Sein in seiner idealistischen Fassung und Deutung nicht alle Wirklichkeit erschöpft, "weil in ihm bei weitem nicht alle Wirksamkeit des Geistes und seiner Spontaneität" erfaßt sei. Der Mensch begreift die Welt nicht nur in wissenschaftlichen Termini: Sprache, Wissenschaft, Kunst, aber auch mythische Denkformen bieten uns die Möglichkeit, ein eigenes Ich herauszubilden und unsere Umwelt zu strukturieren. Nach Cassirer erfaßt der Mensch die Welt in symbolischen Formen, von denen die Wissenschaft nur eine unter vielen ist. Aus der traditionell einseitigen Kritik der Vernunft sollte eine umfassende Kritik der Kultur werden.
Übernahmen durch öffentliches Übernahmeangebot sind nur einer von verschiedenen Wegen, um die Kontrolle in einer Kapitalgesellschaft zu erlangen. Nach deutschem Recht stehen daneben - und sind praktisch sehr viel wichtiger - der sukzessive Erwerb einer kontrollierenden Beteiligung durch Aufkauf an der Börse, ferner der Kontrollerwerb durch Paketkauf, und schließlich die Übernahme einer kontrollierenden Beteiligung durch Kapitalerhöhung mit Ausschluß des Bezugsrechts. Der Kontrollerwerb durch öffentliches Übernahmeangebot ist insofern also zunächst einmal nichts weiter als eine spezielle Technik und kann, ebenso wie die erwähnten anderen Formen, denselben unternehmerischen Zwecken dienen: Erwerb der Anteile an einem anderen Unternehmen, um dessen Marktanteil hinzuzugewinnen oder Größenvorteile zu erlangen, Synergieeffekte zu realisieren, dauerhaft eine Kontrolle über ein Zulieferunternehmen oder einen Absatzweg zu etablieren usw. Paketkauf, sukzessiver Erwerb einer kontrollierenden Beteiligung und öffentliches Übernahmeangebot haben darüber hinaus gemeinsam, daß sie gegen den Willen des amtierenden Managements erfolgen können, sofern nicht praeventive Schutzmaßnahmen gegen ein solches hostile takeover getroffen sind. Eine auf Manne zurückgehende Ansicht entwickelt daraus ein weiteres Motiv für Übernahmen, das neben die bereits oben erwähnten Motive treten kann: Ein Abweichen der Manager vom Ziel der Maximierung des Unternehmenswertes führt dazu, daß der Aktienkurs des betreffenden Unternehmens sinkt oder sich nicht so entwickelt, wie dies bei einer anderen Unternehmensstrategie zu erwarten wäre. Der niedrigere Kurs ermöglicht es einem anderen Unternehmen oder z. B. auch einem raider , das Unternehmen aufzukaufen, das Management zu ersetzen und das Unternehmen auf den Kurs der Gewinnmaximierung zurückzubringen. Durch diese Strategie kann der Aufkäufer den Unternehmenswert steigern und diesen gestiegenen Unternehmenswert z. B. auch dadurch realisieren, daß er seine Beteiligung anschließend wieder an der Börse verkauft. Aus dieser Beobachtung ist die These von der Kontrolle des Managements durch den Kapitalmarkt ( market for corporate control ) entwickelt worden. Fehler des Managements werden durch die Börsenkursentwicklung entdeckt und in geeigneten Fällen durch eine Übernahme und Entlassung bestraft . Und bereits die Drohung mit einer feindlichen Übernahme, die dann erfolgen kann, wenn das Management nicht mehr den Unternehmenswert maximiert, wirkt disziplinierend. Jede Abweichung von diesem Ziel der Unternehmenswertmaximierung kann also tendenziell durch eine feindliche Übernahme und die dadurch werden. Wenn diese gements der ermöglichte Ablösung des bisherigen Managements geahndet These zutrifft, dann sprechen gute Gründe dafür, den Managroßen Publikumsgesellschaften nicht zu gestatten, Hindernisse aufzubauen, die Übernahmen verhindern oder doch von ihrem Einverständnis abhängig machen. Es besteht dann, zweitens, aller Grund dazu, die EGKommission in ihrem Bemühen zu unterstützen, solche Übernahmehindernisse zu beseitigen (s. den Vorschlag der Fünften Richtlinie mit den darin enthaltenen Vorschlägen gegen Mehrstimmrechte und Höchststimmrechte). Drittens braucht man sich dann vielleicht weniger Gedanken darum zu machen, wie die corporate governance in solchen Großunternehmen durch sonstige, institutionelle Vorkehrungen verbessert werden kann - durch Ergänzung oder Änderung der internen Kontrollmechanismen (Aufsichtsrat, Abschlußprüfung, Haftung), durch Schaffung von Anreizsystemen (erfolgsabhängige Vergütung) oder durch Verbesserung der Repräsentation der Anteilseigner durch Depotbanken oder institutionelle Investoren5. Die folgenden Bemerkungen beschäftigen sich mit dem market for corporate control als Kontrollinstrument vornehmlich aus der Sicht des deutschen Gesellschaftsrechts. Im folgenden Abschnitt (11.) wird zunächst die Frage behandelt, ob und in welchen Fällen das beschriebene Kontrollinstrument überhaupt imstande ist, unternehmerisches Fehlverhalten zu korrigieren. In einem weiteren Abschnitt (Ill.) wird dann gefragt, ob die Einführung eines solchen Sanktionsmechanismus, der den Vorstand für Abweichungen vom Prinzip der Unternehmenswertmaximierung bestraft , nicht gegen ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechts verstoßen würde, wonach der Vorstand gerade nicht verpflichtet ist, den Anteilswert zu maximieren. Sodann wird erörtert, ob dem Vorstand gestattet werden sollte, Übernahmehindernisse aufzubauen (IV.). Der letzte Abschnitt (V.) geht schließlich auf die Frage ein, ob feindliche Übernahmen als Managementkontrollinstrument möglicherweise zu nachteiligem (kurzfristigem) Verhalten des Managements führen.
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht sind ein hybrides Finanzierungsinstrument zwischen der stimmberechtigten Stammaktie auf der einen Seite und der Schuldverschreibung auf der anderen. Ebenso wie die reguläre Aktie gewährt die Vorzugsaktie ihrem Inhaber eine ergebnisabhängige Teilhabe am Residuum, während sie - insofern der Schuldverschreibung vergleichbar - zumindest im praktischen Regelfall ihrem Inhaber kein Stimmrecht und damit nicht die Möglichkeit gibt, im Rahmen der sonst den Eigenkapitalgebern vorbehaltenen Befugnisse den Einsatz des Gesellschaftsvermögens und die Verwendung seiner Erträge zu beeinflussen. Veränderungen der Verfassung der Gesellschaft, wie z. B. Unterstellung der Gesellschaft unter einen Unternehmensvertrag, Eingliederung, Verschmelzung, Vermögensübertragung oder Ausgliederung des wesentlichen Betriebsvermögens auf eine Tochter und Rückzug auf eine Holdingfunktion, Umwandlung und - demnächst - Auf- und Abspaltung wirken sich wegen der angedeuteten unterschiedlichen Struktur dieser Finanzierungsinstrumente in ganz unterschiedlicher Weise auf diese und die Stellung ihrer Inhaber aus, Die Fragen, die sich hierbei für die Vorzugsaktionäre stellen, sind bisher noch nicht zusammenhängend in einer systematischen Weise erörtert worden 2 . Erst jüngst haben gerichtliche Entscheidungen zur Eingliederung der Siemens- Nixdorf Informationssysteme AG (SNI) in die Siemens Aktiengesellschaft auf die Frage hingewiesen, ob den Vorzugsaktionären der SNI als Abfindung gemäß § 320 Abs. 5 S. 2 AktG wiederum Vorzugsaktien der Siemens AG angeboten werden müssen 3. Dasselbe Problem stellt sich nach § 305 AktG bei Abschluß eines Unternehmensvertrages und schließlich auch bei der Verschmelzung zweier Aktiengesellschaften4. Die folgenden Bemerkungen befassen sich mit der Rechtsstellung der Vorzugsaktionäre bei einer Ausgliederung nach unten und mit der Ausgabe von Vorzugsaktien in verbundenen Unternehmen. Der folgende Abschnitt (It.) behandelt die Frage, in weicher Weise eine Ausgliederung auf eine Tochter die Position der Vorzugsaktionäre der Obergesellschaft berührt, und wie diese Position vor Beeinträchtigungen durch eine solche Maßnahme geschützt ist. Im dritten Abschnitt wird die Stellung der Vorzugsaktionäre der Obergesellschaft bei Ausgabe neuer Aktien oder Geschäftsanteile in der Tochter erörtert (Ill.). Den Abschluß (IV.) bilden Überlegungen zu der Frage, wie eine Aushöhlung der Schutzvorschrift des § 139 Abs. 2 AktG5 durch Ausgabe von Vorzugsaktien in verschiedenen miteinander verbundenen Unternehmen ausgeschlossen werden kann.
Eine Anleihe ist die Aufnahme von Kapital gegen die Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen. Die Inhaberschuldverschreibungen verbriefen Ansprüche auf Rückzahlung und Verzinsung des zur Verfügung gestellten Kapitals. Die inhaltliche Gestaltung der Ansprüche ist in das Belieben der Emittentin gestellt. Welche Leistung geschuldet ist und welche Einwendungen erhoben werden dürfen, muß sich allerdings aus der Urkunde ergeben, §§ 793, 796 BGB. Die Urkunde enthält Anleihebedingungen. Anleihebedingungen haben, soweit sie das Verhältnis zwischen Schuldner und Gläubiger betreffen,* zwei Komponenten: Die Angaben über Verzinsung und Rückzahlung bilden die Leistungskomponente der Anleihe. Ihre Sicherheitskomponente umfaßt dagegen Bestimmungen über den Schutz der Gläubiger vor Verschlechterung der verbrieften Ansprüche, beispielsweise Kündigungs- und Negativklauseln. Ungeklärt ist bislang, ob diese Anleihebedingungen der Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle nach dem AGB- Gesetz unterliegen. An Behauptungen, daß das AGB- Gesetz auch für Anleihebedingungen gelte, fehlt es nicht. Nach Begründungen aber sucht man vergebens. Dem Betrachter der Emissionspraxis von DM- Auslandsanleihen jedenfalls müssen sich Zweifel an der Anwendbarkeit des AGB- Gesetzes geradezu aufdrängen. Die Emittentin veräußert die Teilschuldverschreibungen nicht direkt an Anleger, tritt diesen also nicht als Verwender der Anleihebedingungen gegenüber. Der Ersterwerb der Anleihe vollzieht sich stattdessen im Verhältnis der Emittentin und Emissionsbank. Zwischen diesen aber werden die Anleihebedingungen ausgehandelt. Der Anleger erwirbt von seiner Bank oder an der Börse also eine im einzelnen ausgehandelte Forderung. Ihm hat kein Verwender die Bedingungen gestellt, wie in § 1 Abs. 1 Satz 1 AGB- G beschrieben. Diese - noch im einzelnen darzustellenden - Umstände lassen die Anwendung des AGB- G auf Anleihebedingungen problematisch erscheinen. Das dogmatische Unbehagen läßt sich auch nicht ohne weiteres durch den Hinweis auf zwingende Gebote des Verbraucherschutzes beseitigen. Der Blick über die Grenzen und auf andere große Anleihemärkte der Erde lehrt vielmehr, daß eine AGB- rechtliche Kontrolle von Anleihebedingungen alles andere als selbstverständlich wäre: Der englische Unfair Contract Terms Act 7977 erfaßt Anleiheverträge nicht, und auch US- amerikanischen Juristen ist die Vorstellung fremd, bond covenants als contracts of adhesion zu begreifen. Es darf daher nicht verwundern, wenn Beobachter des hiesigen Kapitalmarktes besorgt fragen, ob in Deutschland in diesem Falle andere Regeln gelten als international üblich. Die Frage nach Geltung des AGB- G für Anleihebedingungen hat aber nicht nur praktisches Interesse, sondern auch ihren dogmatischen Reiz: Der Fall, daß zwei Parteien individualvertraglich eine Vielzahl standardisierter Forderungen produzieren, um sie anschließend marktlieh abzusetzen, führt in einige kaum erforschte Grenzgebiete des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bekanntlich hat der Handel von Anteilen deutscher Gesellschaften an US-amerikanischen Börsen in der Vergangenheit bisher ein Schattendasein geführt. An den beiden US-Börsen mit den meisten Notierungen ausländischer Gesellschaften, der New York Stock Exchange ("NYSE") und der American Stock Exchange ("AMEX") waren deutsche Aktiengesellschaften nicht vertreten. Im computergestützten Handelssystem National Association of Securities Dealers Automated Quotations System ("NASDAQ") waren gerade einmal die "ADRs" einer einzigen Gesellschaft zum Handel zugelassen. Daneben wurden Ende 1992 noch im Freiverkehr ("OTC") die "ADRs" von 12 weiteren Gesellschaften gehandelt. Die Notierung der Daimler Benz AG an der NYSE seit dem 5. Oktober 1993 sowie die bislang eher verhaltene Reaktion hierauf geben Anlaß, sich mit den Voraussetzungen und daraus erwachsenden Konsequenzen des Ganges an eine US-Börse zu befassen (11. - VI.). Insbesondere sollen aus dem Bezugsrecht der Aktionäre bei zukünftigen Kapitalerhöhungen entstehende Probleme erörtert werden (VII.).
"Earn-outs" sind Unternehmens- oder Anteilskaufverträge, in denen ein Teil der Kaufpreiszahlung abhängig gemacht wird von den Ergebnissen, die während einer im Vertrag festgelegten Bemessungsperiode nach dem "closing" erzielt werden. Diese Gestaltung ist in den U.S.A. entwickelt worden, findet aber auch in Deutschland Verwendung. Mit der Beteiligung des Verkäufers an den (vom Vertragsschluß her gesehen) künftigen Ergebnissen unterscheidet sich diese "Beteiligungslösung" von einer "Versicherungslösung", in der der Verkäufer dem Käufer gegen Zahlung eines Kaufpreisaufschlages bestimmte Ergebnisse garantiert. In der Praxis sind earn-outs sowohl in der Form anzutreffen, daß der Käufer selbst während der Bemessungsperiode das Unternehmen führt, als auch in der Form, daß der Verkäufer während dieser Periode weiterhin im Unternehmen, in der Regel als Geschäftsführer, tätig ist. Beide Gestaltungen bieten - je verschiedene - Anreize zu strategischem, den Vertragspartner schädigendem Verhalten und erfordern besonders wohldurchdachte, eingehende Regelungen im Kaufvertrag sowie in der Regel einen erheblichen Abwicklungsaufwand. Die damit verbundenen Risiken und Kosten lassen ein earn-out nur in Ausnahmefällen als ein geeignetes Gestaltungsinstrument erscheinen.
Film- und Fernsehästhetik
(1993)
Als Vorläufer des Fernsehens hat der Film entscheidenden Einfluss sowohl auf Produktion als auch Rezeption des Fernsehens. Peter Kottlorz untersucht in dem Kapitel "Film- und Fensehästhetik" zunächst die filmischen Wirklichkeitsstrukturen und Filmtechniken, um danach auf Wirklichkeitsverarbeitungen des Fernsehens einzugehen. Dabei beschreibt er insbesondere Fernsehserien, die durch ihre Nähe zur Lebensrealität der Zuschauer erhebliches ethisch-moralisches Potenzial in sich bergen. Der Text verschafft einen guten Überblick über die Grundtechniken des Films und des Fernsehens.
Felsen, Block- und Geröllhalden waren bislang nicht oder nur im geringen Maße einer Nutzung unterworfen. Sie stellen in unserer mehr oder weniger intensiv genutzten Kulturlandschaft noch einen Teil des ursprünglich dar; es sind Lebensräume, die sich über Tausende von Jahren ungestört entwickeln konnten. Solche Biotope, die uns - wie ein Fenster - den Blick in die Landschaft vor der menschlichen Besiedelung erlauben, nennt man Primärbiotope. Diese Broschüre informiert über die Verbreitung, Biologe, sowie Biozönosen und Schutzmaßnahmen von Felsen und Blockhalden in Baden-Württemberg.
Daß die Einheit eines erzählerischen oder dramatischen Textes nicht nur in der durchgehenden Handlung, in seiner Fabel oder, Aristotelisch gesagt, im "Mythos" verankert ist, sondern mindestens ebensosehr von den vielfachen Querverweisen motivischer oder metaphorischer Art getragen wird, dürfte einleuchtend sein. So sind es gerade die Wiederholungen, Verkehrungen und Verschiebungen von Motiven, die die Teile eines Dramas, eines Romans, einer Erzählung entgegen der einsinnigen Richtung von Spiel-, Lese- und Erzählzeit miteinander verknüpfen und in "wiederholten Spiegelungen" des Anfangs im Ende, des Endes im Anfang usf. eine Konfiguration1 entstehen lassen, die aus dem Fluß des Erzählens allererst einen "Text" im etymologischen Sinne, als Gewebe, Geflecht, Gefüge macht. In den "Wahlverwandtschaften" hat Goethe den Aufbau des Ganzen durch das Ineinander der Teile im Bild des "roten Fadens" bezeichnet, den man aus den Tauen der englischen Flotte "nicht herauswinden kann, ohne alles aufzulösen". Dennoch kommt dem Anfang eines Textes besondere Bedeutung zu. Gerade wenn der Text als Konfiguration ein "Ganzes" ausmacht, das sich mithin nach seiner artistischen Seite von der empirischen Umwelt unterscheidet, indem es selbst eine "Welt" bildet, übernimmt der Anfang die Funktion einer Grenze, an der die empirische und die artistisch organisierte Welt aufeinandertreffen [...] Eine Untersuchung der Motivik des Anfangs könnte wechselseitig die verschiedenen Motive und die Struktur der Texte aufklären. Die ersteren, insofern sich im Vergleich sowohl der unterschiedlichen Verwendungsweise eines einzigen wie auch verschiedener Motive an exponierter Stelle ihre inneren Möglichkeiten aufschließen; die letzteren insofern, als die mikrologische Untersuchung des Textbeginns Licht auf das Ganze werfen kann. Im folgenden werden daher zwei Motive auf ihre Verwendungsweise am Textbeginn hin untersucht: der Musenanruf am Beispiel Homers und der Wald bei Dante, Wieland, Tieck, Stifter und Eichendorff.
Im Sommer 1992 wurde an Abschnitten der Rur und ihres Nebenflusses Inde (Niederrheinische Bucht, Nordrhein-Westfalen) die Ufervegetation pflanzensoziologisch untersucht und die lokale Verbreitung von Neophyten mit Hilfe einer speziell entwickelten Methode der Feinkartierung erfaßt.
Die Ufervegetation der Rur weist nur in zwei Teilbereichen natürliche bzw. naturnahe Vegetationstypen der Flußufer in guter Ausbildung auf; hier treten flächenhaft Gesellschaften der Convolvuletalia, des Phragmition und Sparganio-Glycerion, des Bidention und des Salicion purpureae auf. Die übrigen Bereiche der Rur und ebenso die Inde sind ausgebaut und durch relativ intensiv "gepflegte", botanisch verarmte Ufer gekennzeichnet.
Insgesamt wurden knapp 60 Kilometer Uferstrecke abgegangen und dabei etwa 30 neophytische Sippen nachgewiesen; hiervon wurden 15 ausgewählte Sippen systematisch kartiert. Für etwa ein Dutzend im Untersuchungsgebiet häufigere Neophyten wurden Verbreitungskarten erstellt und diskutiert.
Parallel zur Feinkartierung von Neophyten wurden im Gelände und aus schriftlichen Quellen verschiedene Formen anthropogener Standortveränderungen erfaßt, um Hinweise auf Zusammenhänge mit der Ausbreitung der Neophyten zu erhalten.
Aus einer Sichtung der diesbezüglichen Literatur ergaben sich zwei Gruppen von Hypothesen darüber, welcher Typ von anthropogenen Einflüssen die Ausbreitung von Neophyten an Flüssen besonders begünstigt: von einigen Autoren wurden direkte mechanische Eingriffe im Uferbereich, wie Kanalisierung und Auwaldrodung, als maßgeblich betrachtet, von anderen Autoren wurde dagegen in den chemischen Belastungen des Flußwassers der Hauptfaktor vermutet. Es wurde in der vorliegenden Arbeit aber davon ausgegangen, daß die Daten, die bisher zu Aussagen über die Neophyten-Problematik an Flußufern herangezogen wurden, im wesentlichen auf zu kleinmaßstäbigen Kartierungen und auf zu spezieller Betrachtung einzelner neophytischer Arten beruhten.
Deshalb wurde in der vorliegenden Arbeit versucht, zusätzlich zur Feinkartierung einen neuen methodischen Ansatz zu entwickeln, um die Bedeutung, die Neophyten insgesamt in der Vegetation eines bestimmten Flußabschnitts haben, synthetisch zu analysieren.
Es wurde ein "Neophyten-Index" als Maß des Neophytenreichtums ermittelt; er bezieht sich immer auf einen bestimmten Flußabschnitt und ergibt sich aus der Gesamtzahl und Häufigkeit der in dem Abschnitt gefundenen neophytischen Sippen. Der Neophyten-Index als synthetischer Ausdruck floristischer Veränderungen ermöglichte einen groben Vergleich mit Daten zu anthropogenen Standortveränderungen. Die Probleme derartiger schematischer Berechnungen wurden diskutiert; alle Aussagen über die Ergebnisse mußten vorbehaltlich der Notwendigkeit kritischer Interpretation erfolgen.
Eine wichtige Rolle bei den Untersuchungen spielte die Frage des Status von Neophyten-Vorkommen; wesentlich war auch die Kenntnis der aktuellen Phase der Einwanderung eines Neophyten in das Untersuchungsgebiet. Vorkommen mit zufälligem Charakter, also unbeständige oder vorpostenartige Vorkommen, erlauben nur begrenzt ökologische Aussagen. Deshalb waren nicht alle gefundenen Neophyten gleichermaßen für die Berechnung eines Neophyten-Index verwendbar. Neben Beobachtungen im Gelände waren zur Beurteilung dieser Fragen umfangreiche Auswertungen der Literatur notwendig. Als Ergebnis wurde also zunächst sippenbezogen die Geschichte der Ausbreitung rekonstruiert, sowie die gegenwärtige Verbreitung und der Status im Untersuchungsgebiet ermittelt. Acht Neophyten wurden dann als geeignet befunden, in die Berechnung des Neophyten-Index einzugehen.
Es ergaben sich deutliche Unterschiede im Neophyten-Index verschiedener Flußabschnitte: für den unteren Bereich der Rur unterhalb der Einmündung der Inde und besonders für die Inde selbst ergaben sich deutlich höhere Neophyten-Indices als für den oberen Bereich der Rur.
Entgegen häufigen allgemeinen Angaben in der Literatur gab es im Untersuchungsgebiet keinen erkennbaren Zusammenhang zwischen dem Ausbauzustand eines Flußabschnittes und dessen Neophytenreichtum; einige naturnah mäandrierende Abschnitte der Rur waren deutlich neophytenreicher als andere, regulierte Abschnitte.
Ebensowenig war im gewählten Maßstabsbereich ein Zusammenhang zwischen der Beschattung der Ufer durch Gehölze und dem Neophytenreichtum festzustellen; der gesamte obere Bereich der Rur war trotz geringer Beschattung relativ neophytenarm.
Eine sehr auffällige Koinzidenz besteht jedoch zwischen Neophyten-Index und der Gewässergüteklasse der Teilabschnitte; die Inde ist durch vor allem industrielle Abwässer erheblich verschmutzt, während die Rur oberhalb der Einmündung der Inde nur geringere Belastungen aufzuweisen hat. Eine deutliche Abhängigkeit der Neophyten-Ausbreitung von der Gewässerbelastung wurde in der Literatur bisher zwar von einigen Autoren vermutet, jedoch nie durch exakte Kartierungen in geeigneten Untersuchungsgebieten nachgewiesen.
Die hier nachgewiesene Koinzidenz zwischen Gewässerbelastung und Neophytenreichtum muß mit Vorsicht interpretiert werden; weitere Faktoren unbekannter Bedeutung kommen hinzu. Als Einschleppungsort bzw. Ausbreitungszentrum von Neophyten könnte etwa die Industrieregion im Einzugsgebiet der Inde - oberhalb des Untersuchungsgebiets - eine Rolle spielen. Auch ein Einfluß des Abflußregimes auf die Ausbreitung von Neophyten kann nach den vorliegenden Daten nicht ausgeschlossen werden.
Abschließend werden die konkreten Standortfaktoren Wasserhaushalt und Bodensubstrat bezüglich ihrer noch weitgehend im Dunkeln liegenden Abwandlung durch anthropogene Einflüsse diskutiert.
Der massenkommunikativen Möglichkeiten des Rundfunks als "Zeitung ohne Papier und 'ohne Entfernungen'" waren sich die Kulturoffiziere "im Waffenrock der Roten Armee" in Ostdeutschland nach dem Kriege von vornherein bewußt: weite Streuung der Information und Erreichbarkeit der gesamten Bevölkerung, hohe Operativität, starke Authentizität durch LiveÜbertragungen, direkte und aktuelle Berichterstattung. Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) schaffte sich die notwendigen gesellschaftlichen Voraussetzungen für den ungehinderten Zugriff auf die Funkmedien einerseits durch die Enteignung der verbliebenen Elektronikindustrie und späterer Überführung in "Volkseigentum". Andererseits unterstützte sie sogleich juristisch, institutionell und technisch den Auf- und Ausbau eines Deutschen Demokratischen Rundfunks in der SBZ, übertrug den neu eingesetzten Behörden wie der Deutschen Zentralverwaltung für Volksaufklärung die Einrichtung von Redaktionen und versorgte die Sendeeinrichtungen mit - äußerst knapper - Energie. Ende 1946 hatten neben dem Berliner Rundfunk weitere sechs Regionalsender mit ihrem regelmäßigen Programm für schon mehr als 2 Millionen angemeldete Hörer begonnen.
Unter den Werken Goethes sind insbesondere die "Wanderjahre" und der "Faust II" immer wieder als Ratgeber für das rechte Fortschrittsbewußtsein herangezogen worden. So etwa vom ersten deutschen Reichspräsidenten in seinem Plädoyer für einen demokratischen Neubeginn: Nach dem Ersten Weltkrieg beschwor Friedrich Ebert den "Geist von Weimar", der "die großen Gesellschaftsprobleme" so behandeln müsse, wie "Goethe sie im zweiten Teil des Faust und in Wilhelm Meisters Wanderjahren erfaßt" habe; d.h. nach der Devise: "mit klarem Blick und fester Hand ins praktische Leben hineingreifen!" ...