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Artenreiche Grünlandflächen sind in unserer Kulturlandschaft selten geworden. Gründe hierfür sind insbesondere Nutzungsaufgabe oder -änderung wie z. B. durch Intensivierung, Unternutzung, Melioration oder Grünlandumbruch. Im Jahr 2012 gab es in Deutschland noch 4,63 Millionen Hektar Dauergrünland, vorläufige Ergebnisse zeigen bereits einen Rückgang auf 4,6 Millionen Hektar (Statistisches Bundesamt 2013a, Tab. 1).
Mit dem Begriff "Braunkohlentagebau" verbinden sich für die meisten Menschen Bilder einer "Mondlandschaft", deren Besiedlung mit Tieren und Pflanzen ohne Hilfe des Menschen auf Jahrzehnte hin unmöglich zu sein scheint. Dieses Bild ist aber für weite Bereiche der Braunkohlentagebaugebiete völlig unzutreffend. In Abhängigkeit von den an der Oberfläche abgelagerten Substraten erfolgt eine Besiedlung durch Pflanzen sehr wohl spontan, d.h. ohne menschliche Unterstützung. Insbesondere die Geschwindigkeit der Besiedlung und teilweise die Artengarnitur werden durch die Substratverhältnisse wesentlich beeinflusst.
In Sachsen-Anhalt stellen eine Vielzahl von Vorhabensplanungen bundesweiter, landesweiter und lokaler Bedeutung qualitativ und quantitativ neue Ansprüche an die Land- und Raumnutzung. Dabei ist die Auseinandersetzung mit den Vorhabensfolgen, insbesondere den verursachten Veränderungen der Umwelt für alle Vorhabensträger gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Erklärtes Ziel ist es, weiterem unnötigen Verbrauch wertvoller Umwelt und damit einer Verschlechterung der Umweltsituation schon auf der Ebene der Planung wirksam vorzubeugen.
Am Beispiel der Bergbaufolgelandschaft Sachsen-Anhalts wird anhand eines Vergleiches von Verbreitungskarten gezeigt, dass anthropogene Sekundärstandorte zunehmend wichtige Ersatzlebensräume für das Vorkommen von Ophioglossaceen darstellen. Für die Arten Ophioglossum vulgatum (Gemeine Natternzunge), Botrychium lunaria (Mondrautenfarn) sowie Botrychium matricariifolium (Ästige Mondraute) werden die standörtliche Bindung und die Vergesellschaftung auf den Folgeflächen des Braunkohletagebaus gezeigt. Die Natternzungengewächse stellen typische Beispiele für naturschutzrelevante Arten dar, die nach dem Durchlaufen der Pionierphase auf den Kippenflächen in mittleren Sukzessionsstadien auftreten. Sie bevorzugen nährstoffarme, lichte Pionierwälder in Kombination mit krautschichtarmen Offenlandmosaiken. Infolge der relativ langsam verlaufenden Sukzessionsprozesse besteht vor allem auf Extremstandorten die Möglichkeit, ohne Pflegeaufwand langfristig geeignete Lebensräume für diese Arten zu erhalten. Die Ergebnisse von Untersuchungen auf Dauerbeobachtungsflächen zeigen, dass insbesondere die Populationen der Gemeinen Natternzunge starken Schwankungen in der Populationsdichte unterliegen. Auf den grundwasserfernen Standorten reagiert die Art sehr sensibel auf den Witterungsverlauf und bildet unterirdische Ruhestadien aus. Insgesamt sind die Konkurrenzsituation und das Entwicklungspotenzial für die Arten der Ophioglossaceen auf den meisten Standorten positiv zu bewerten. Eine wesentliche Grundlage für den Erhalt der Arten in der Bergbaufolgelandschaft im Sinne des Prozessschutzes sind die Ausweisung und der Schutz von möglichst ausgedehnten Sukzessionsflächen mit unterschiedlichen Entwicklungsstadien.