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Die Enquete-Kommission des 14. Deutschen Bundestages „Recht und Ethik der modernen Medizin“ hat die Aufgabe, Kriterien für die ethische Bewertungsowie für gesetzgeberisches Handeln in bezug auf neue medizinische Entwicklungen zu erarbeiten. Sie befaßt sich mit drei Themengruppen: der Reproduktionsmedizin und dem Embryonenschutz (Themengruppe 1), der angewandten Forschung und den neuen diagnostischen und therapeutischen Methoden (Themengruppe 2) und den genetischen Daten (Themengruppe 3). In allen drei Bereichen ist eine Klärung der Frage erforderlich, welcher verfassungsrechtliche Status dem Embryo in vitro zukommt. Deutscher Bundestag, Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“, Leistungsbeschreibung für ein Gutachten zum Thema „Der verfassungsrechtliche Status des Embryos in vitro, S. 1. Die Enquete-Kommission hat mich daher beauftragt, ein Gutachten zum verfassungsrechtlichen Status des Embryos in vitro zu erstellen. Die in der Leistungsbeschreibung für das Gutachten Leistungsbeschreibung, S. 3 f. gestellten Untersuchungsfragen betreffen dabei sowohl grundsätzliche Fragen nach den anwendbaren verfassungsrechtlichen Normen als auch konkrete Anwendungsfragen, wie etwa die Auswirkungen des verfassungsrechtlichen Status des Embryos in vitro auf die Präimplantationsdiagnostik, auf die Forschung an menschlichen Embryonen, das therapeutische Klonen und für die Verwendung von Daten, die im Rahmen diagnostischer Maßnahmen gewonnen werden. Das Gutachten wird diese Fragen in zwei Schritten beantworten. Zunächst soll der verfassungsrechtliche Maßstab herausgearbeitet werden (B.), um die 5 maßstäblichen Überlegungen dann im Hinblick auf die gestellten Anwendungsfragen zu konkretisieren (C.).
Plenarvortrag Weltkongress der Rechtsphilosophie und Sozialphilosophie, 24.-29. Mai, Granada 2005. Englische Fassung: Globalized Justice - Fragmented Justice. Human Rights Violations by "Private" Transnational Actors. In: Manuel Escamilla and Modesto Saavedra (eds.), Law and Justice in a global society, International Association for philosophy of law and social philosophy, Granada 2005, S.547-562. Spanische Fassung: Sociedad global, justicia fragmentada: sobre la violatión de los derechos humanos por actores transnacionales 'privados'. In: Manuel Escamilla and Modesto Saavedra (eds.), Law and Justice in a global society, International Association for philosophy of law and social philosophy, Granada 2005, S. 529-546.
Oft wird behauptet, ein Sachverständiger müsse — besonders im Falle eines die Tat nicht gestehenden Beschuldigten/Probanden — verschiedene vom Gericht für möglich angesehene Geschehensabläufe unterstellen und diese seiner Begutachtung zugrundelegen. Es wird gezeigt, dass dies nur dann nicht zu Fehlschlüssen führt, wenn die Frage nach der Existenz von Erfahrungssätzen getrennt wird von der nach Vorliegen von Symptomen bei dem Probanden und wenn die Antworten auf diese Fragen systematisch getrennt ausgewertet werden.
s.a. Deutsche Fassung: Rechtshistorisches Journal 15, 1996, 255-290 und in: Eric Schwarz (Hg.) La théorie des systèmes: une approche inter- et transdisciplinaire. Bösch, Sion 1996, 101-119. Italienische Fassung: La Bukowina globale: il pluralismo giuridico nella società mondiale. Sociologic a politiche sociali 2, 1999, 49-80. Portugiesische Fassung: Bukowina global sobre a emergência de um pluralismo jurídico transnacional. Impulso: Direito e Globalização 14, 2003. Georgische Fassung: Globaluri bukovina: samarTlebrivi pluralizmi msoflio sazogadoebaSi. Journal of the Institute of State and Law of the Georgian Academy of Sciences 2005 (im Erscheinen)
Global Governance bezeichnet ein produktives Zusammenwirken aller an einer effizienten und legitimen Lösung von grenzüberschreitenden Sachproblemen ernsthaft interessierten Akteure. Es handelt sich weder um Multilateralismus noch um Unilateralismus, sondern um eine Koalition des Weltbürgertums. Auf dem Gebiet des privaten Wirtschaftsrechts gibt es zwei Beispiele für von solchen zivilgesellschaftlichen Koalitionen geschaffene Regimes, anhand derer die Funktionsweise transnationaler Rechtssysteme aufgezeigt werden kann. Dabei handelt es sich einerseits um das Recht der Handelsverträge, wo bereits seit geraumer Zeit die Entstehung einer neuen Lex Mercatoria diskutiert wird (I.). Andererseits bildet die von ICANN errichtete Uniform Dispute Resolution Policy für Domain-Namen ein gutes Beispiel für die Entstehung eines transnationalen Markenrechts im Wege der Co-Regulierung (II.). In beiden Fällen ist unter Juristen umstritten, ob es sich überhaupt um Rechtsphänomene, geschweige denn um (autonome) Rechtssysteme handelt. Wie der Konflikt zwischen Traditionalisten und Transnationalisten in der seit gut vierzig Jahren andauernden Debatte um die Lex Mercatoria zeigt, ist diese Frage auf der strukturellen Normebene nicht zu lösen. Es erscheint deshalb als sinnvoll, sich dem Phänomen transnationaler Zivilregimes zunächst unter Verwendung sozialwissenschaftlicher Kriterien beschreibend zu nähern, bevor in einem dritten Schritt gezeigt wird, wie man die Emergenz transnationaler Zivilregimes im Rahmen einer auf operativer Ebene ansetzenden Theorie des Rechts als autopoietisches Kommunikationssystem auch rechtstheoretisch in den Griff bekommen kann (III.). Die folgenden Ausführungen orientieren sich dabei an den von Zangl und Zürn entwickelten Begriffen der Verrechtlichung und Konstitutionalisierung, weil diese eine Beschreibung anhand der der quantitativen Kategorien des Mehr oder Weniger anstelle des juristischen Alles oder Nichts (Recht/Nicht-Recht) ermöglichen.
Anforderungen an einen wissenschaftlicher Verbrechensbegriff werden im ersten Teil dieses Textes vorgestellt. Die folgende Untersuchung der „Allgemeinen Theorien des Verbrechens“ zeigt, dass diese ihren Anspruch nicht einlösen können, weil sie eines wissenschaftlich tragfähigen Verbrechensbegriffes entbehren. Doch indem sie diesen Mangel nicht erwähnen, sondern diese Leerstelle mit Schweigen oder losen Verbrechensbegriffen verhüllen, täuschen sie darüber hinweg.
This paper outlines relatively easy to implement reforms for the supervision of transnational banking-groups in the E.U. that should not be primarily based on legal form but on the actual risk structures of the pertinent financial institutions. The proposal also aims at paying close attention to the economics of public administration and international relations in allocating competences among national and supranational supervisory bodies.
Before detailing the own proposition, this paper looks into the relationship between sovereign debt and banking crises that drive regulatory reactions to the financial turmoil in the Euro area. These initiatives inter alia affirm effective prudential supervision as a pivotal element of crisis prevention.
In order to arrive at a more informed idea, which determinants apart from a per-ceived appetite for regulatory arbitrage drive banks’ organizational choices, this paper scrutinizes the merits of either a branch or subsidiary structure for the cross-border business of financial institutions. In doing so, it also considers the policy-makers perspective. The analysis shows that no one size fits all organizational structure is available and concludes that banks’ choices should generally not be second-guessed, particularly because they are subject to (some) market discipline.
The analysis proceeds with describing and evaluating how competences in prudential supervision are currently allocated among national and supranational supervisory authorities. In order to assess the findings the appraisal adopts insights form the economics of public administration and international relations. It argues that the supervisory architecture has to be more aligned with bureaucrats’ incentives and that inefficient requirements to cooperate and share information should be reduced. The evolving Single Supervisory Mechanism for euro area banks with its rather complicated allocation of responsibilities between the ECB and the national supervisors in participating and non-participating Member States will not solve all the problems identified as it is partly in disaccord with bureaucrats’ incentives.
The last part of this paper finally sketches an alternative solution that dwells on far-reaching mutual recognition of national supervisory regimes and allocates competences in line with supervisors’ incentives and the risk inherent in cross-border banking groups.