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Die Intervention Russlands auf der Krim im März dieses Jahres und die derzeitige Situation in der Ostukraine haben zu einer Diskussion darüber geführt, ob es sich hierbei um einen „Fall für die Schutzverantwortung“ handelt. Als zentrales Argument für sein Eingreifen führt Russland schließlich den Schutz bedrohter russischer Zivilisten an. In einem Gastbeitrag erläutert Roland Harris, warum die Intervention nicht mit dem Schutz der Menschenrechte der ethnischen Russen rechtfertigt werden kann.
November 2013: Die Ukrainer demonstrieren auf dem Maidan wie 2004 bei der Orangenen Revolution. Damals forderten sie faire Präsidentschaftswahlen. 2013 ist der Anlass ein nicht unterzeichnetes EU-Assoziierungsabkommen. Doch in Deutschland bleiben viele skeptisch: Demonstrieren da Rechtsradikale? In Kiew fragte ich: Wer sind die Aktivisten? Was wollen sie? Wofür starben sie? Teil 1 meiner Reiseimpressionen.
Dass die EU und die USA auf die russischen Machenschaften in der Ukraine mit Sanktionen reagiert haben, ist ebenso verständlich wie richtig. Darauf zu bauen, dass diese Maßnahmen Russland zu einer Kurskorrektur bewegen, wäre dagegen fatal. Dass die Sanktionen wirkungslos bleiben, ist nämlich noch die eindeutig bessere Aussicht. Im schlimmeren Fall aber unterstützen die Sanktionen gefährliche Tendenzen der russischen Selbstisolation und sind damit sogar kontraproduktiv. Anstatt auf den Erfolg von Sanktionen zu hoffen, sollte Europa auf eine offene wie ebenbürtige, kritische Auseinandersetzung mit Russland und ein Appellieren an dessen Verantwortung als Großmacht setzen...
Bosnien, Türkei, Ägypten, Ukraine – die Netzschau kommt dieser Woche einer Protestschau gleich. Bewegungsforscher & Bewegte also aufgepasst. Ihr anderen aber auch: Es geht schließlich auch um die aufmerksamkeitsökonomisch bedingte Ignoranz gegenüber dem Leid im Südsudan, Versicherheitlichung in der Schweiz und selbstreferenzielle Diskurse der Politikwissenschaft. Viel Spaß!