Refine
Year of publication
- 2011 (26) (remove)
Document Type
- Report (26) (remove)
Has Fulltext
- yes (26)
Is part of the Bibliography
- no (26) (remove)
Keywords
- Europäische Währungsunion (4)
- systemisches Risiko (3)
- Arbeitsproduktivität (2)
- Freiheit (2)
- Ratingagenturen (2)
- Regulierung (2)
- Staatsschuldenkrise (2)
- Anlegerschutz (1)
- Anleihemärkte (1)
- Asset Pricing (1)
Institute
- Wirtschaftswissenschaften (26) (remove)
Das neue Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz, das als Artikel 1 des Restrukturierungsgesetzes vom 9. Dezember 2010 erlassen worden ist, führt für deutsche Kreditinsitute eine Bankenabgabe ein. Die Abgabe soll als Mittel der Prävention und Intervention dienen, um Finanzkrisen vorzubeugen und zu bekämpfen. Der vorliegende Beitrag bewertet die deutsche Bankenabgabe nach verfassungsrechtlicher Zulässigkeit und nach ihrer Zweckerfüllung.
Vermutlich schon bald wird sich die Politik mit der gesetzlichen Verankerung eines makroprudenziellen Mandats für die Deutsche Bundesbank befassen. Welche Ziele soll das Mandat beinhalten, die über die bereits bestehende Aufgabe der Bundesbank, zur Finanzstabilität im Euroraum beizutragen, hinausgehen? Welche Instrumente sollen bei der Ausübung des Mandats zum Einsatz kommen?
Risiko muss wieder kosten
(2011)
Die Macht der Ratingagenturen beruht auch auf den vielen Gesetzen und Verordnungen, die eine Orientierung an den Ratings der drei großen Agenturen vorschreiben, sagt Wirtschaftsprofessor Reinhard Schmidt. Um die Macht der Ratingagenturen zu begrenzen, empfiehlt er viele dieser Regeln ersatzlos zu streichen.
Rechtsbrüche im Euroraum
(2011)
Der Weg in die Knechtschaft
(2011)
Die Marktwirtschaft beruht auf dem Prinzip, dass sich die Akteure im Rahmen des gesetzlichen Regelwerkes frei entfalten können. Hier liegt die entscheidende Stärke eines marktwirtschaftlichen, freiheitlichen Systems. Millionen von Individuen erwägen, welche Aktivitäten welche Chance eröffnen. Kein anderes System ist in der Lage, das Potential auszuschöpfen, das in unzähligen Individuen steckt. Der Markt ist nun einmal das beste "Entdeckungsverfahren", wie Hayek erkannte. Wer im Rahmen der Spielregeln Erfolg hat, darf nach diesen Prinzipien den Gewinn behalten, muss aber auch für den Misserfolg haften.
This paper analyzes the equilibrium pricing implications of contagion risk in a two-tree Lucas economy with CRRA preferences. The dividends of both trees are subject to downward jumps. Some of these jumps are contagious and increase the risk of subsequent jumps in both trees for some time interval. We show that contagion risk leads to large price-dividend ratios for small assets, a joint movement of prices in the case of a regime change from the calm to the contagion state, significantly positive correlations between assets, and large positive betas for small assets. Whereas disparities between the assets with respect to their propensity to trigger contagion barely matter for pricing, the prices of robust assets that are hardly affected by contagion and excitable assets that are severely hit by contagion differ significantly. Both in absolute terms and relatively to the market, the price of a small safe haven increases if the economy reaches the contagion state. On the contrary, the price of a small, contagion-sensitive asset exhibits a pronounced downward jump.
Die unkonventionellen Maßnahmen der EZB haben nicht nur zu Bilanz- und Reputationsrisiken geführt. Vielmehr haben sie auch die Grenzen der monetären Politik zur Verteilungs- und Finanzpolitik verwischt. Die Strukturen im Finanzsystem müssen durch ordnungspolitische Maßnahmen robuster gemacht werden.
Die Studie untersucht die Frage, ob der Gesetzgeber des ARUG die Ziele erreicht hat, die mit der Reform des Rechts der Anfechtung von HVBeschlüssen verfolgt wurden. Darüber hinaus gehend soll die Entwicklung der Beschlußmängelklagen seit der letzten Studie der Verfasser hierzu nachgezeichnet werden. Unsere Studie zeigt, daß seit Inkrafttreten des ARUG ein deutlicher Rückgang der Beschlußmängelklagen und Freigabeverfahren zu verzeichnen ist. Dagegen ist der Anteil der von „Berufsklägern“ erhobenen Klagen und Nebeninterventionen gleich geblieben, wobei sich die Anzahl der Personen in der Gruppe der „Berufskläger“ nochmals vergrößert hat. Das ARUG hat insoweit keine erkennbare Wirkung gehabt...
Im Mittelpunkt des Gutachtens stehen die anthropologischen Grundlagen, das wirtschaftsethische Fundament und das Menschenbild der Sozialen Marktwirtschaft. Die Leitlinien des Wittenberg-Prozesses der Chemie-Sozialpartner dienen dabei als argumentative Grundstruktur. Ziel der Arbeit ist es, aufzuzeigen, dass die CSSA und der Wittenberg-Prozess auf den normativen und wirtschaftsethischen Prämissen der (originären) Sozialen Marktwirtschaft ruhen und die Sozialpartnerschaft der chemischen Industrie ein wichtiger Baustein ist auf dem Weg hin zu einer Neubegründung und Renaissance der Sozialen Marktwirtschaft vor dem Hintergrund der Globalisierung. Folgende Hypothesen sollen dabei eingehender untersucht werden: 1. Fundamental für die Wirtschaftsethik der Sozialen Marktwirtschaft ist die Unterscheidung von Individual, Unternehmens-und Ordnungsethik. 2. Das Freiheitsverständnis der Sozialen Marktwirtschaft enthält sowohl negative (im Sinne der Abwesenheit von Willkür und Zwang) als auch positive Momente (im Sinne von rationaler Selbstbestimmung und kantischer Autonomie). Darüber hinaus inkorporiert es die aus der Konstitutionenökonomik bekannten Prinzipien der Diskriminierungs und Privilegienfreiheit. 3. Das Gerechtigkeitsverständnis der Sozialen Marktwirtschaft ist synkretistisch und eklektisch; es verbindet kommutative mit distributiven Gerechtigkeitselementen. 4. Der Homo oeconomicus ist kein(!) Bestandteil der Wirtschaftsethik der Sozialen Marktwirtschaft. Diese weist vielmehr Parallelen zur Heuristik der Kulturellen Ökonomik – dem sogenannten Homo culturalis – auf. 5. Eine bedeutende Funktion innerhalb der Sozialen Marktwirtschaft kommt der Sozialpartnerschaft zu. Diese leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der sozioökonomischen Teilhabe und Inklusion auf der unternehmensethischen Ebene.