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In der Pandemie hört die Gesundheit auf, Privatsache zu sein: Aufgrund der kollektiven Gefährdung der Bevölkerung wird sie zu einem öffentlichen Gut, das unter die Schutzverantwortung des Staates und nicht mehr allein unter die Selbstverantwortung des Individuums fällt, ja fallen darf. Pandemieereignisse können die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung massiv in Frage stellen. Die jedes Mal vorhandene wissenschaftliche Unsicherheit bei neu auftretenden und unbekannten Erregern können Gesellschaften – Experten, Laien und die Politik – in Angst und Schrecken versetzen und zu heftigen Reaktionen zur Gefahrenabwehr in der Sicherheitspolitik führen. Pandemien fordern somit 'den Staat' in seinen Kernwerten heraus; es ist der klassische Konflikt zwischen Sicherheit und Freiheit. Das empirische Beispiel dieses Beitrags untersucht den politische Diskurs über den 'richtigen' Umgang mit dem HI-Virus (Human Immunodeficiency Virus oder HIV) in den 1980er Jahren in der Bundesrepublik. Dass sich dieser Diskurs letztendlich zugunsten der moderateren Position verlagert hat und eine Versicherheitlichung von AIDS (Acquired Immunodeficiency Syndrome) vermieden werden konnte, ist vor allem der institutionellen Gewaltenverschränkung sowie der demokratischen Debatte um die Krankheit geschuldet, in der die Notwendigkeit der Schutzmaßnahmen öffentlich begründet und damit deren Sinnhaftigkeit trotz der vorherrschenden gesellschaftlichen Ängste rational hinterfragt und institutionell eingehegt – also entsicherheitlicht – werden konnte.
Säkularisierung und die Souveränität der Moderne. Ein Kommentar zur Agamben-Lektüre Jürgen Mohns
(2014)
Noumenal Power
(2014)
In political or social philosophy, we speak about power all the time. Yet the meaning of this important concept is rarely made explicit, especially in the context of normative discussions. But as with many other concepts, once one considers it more closely, fundamental problems arise, such as whether a power relation is necessarily a relation of subordination and domination. In the following, I suggest a novel understanding of what power is and what it means to exercise it.
Die Untersuchung wurde im Lichte der aktuellen Diskussion um die Grundlagenkrise der Juristenausbildung durchgeführt. Hierbei wird der Anspruch erhoben, die Perspektive von Promotionsstudierenden ebenfalls zu berücksichtigen. Mit einer rechtsmethodologischen Herangehensweise wird nämlich nachgewiesen, dass die analoge (bzw. entsprechende) Anwendung des § 770 Abs. 1 BGB auf sonstige Gestaltungsrechte mit dem Willen des Gesetzgebers nicht übereinstimmt. Die Konsequenzen der Ablehnung der Anwendbarkeit des § 770 Abs. 1 BGB auf sonstige Gestaltungsrechte werden ebenso besprochen wie Wertungs- und Theoriefragen in diesem Zusammenhang. Aus dieser „methodenehrlichen“ Anwendung des § 770 Abs. 1 BGB und den sich hieraus ergebenden Konsequenzen werden sodann Schlussfolgerungen für die Stärkung der Grundlagenfächer gezogen.
Alle Jahre wieder findet in München die MünchnerSicherheitskonferenz statt. Und wie auch schon letztesJahr werden wir wieder darüber berichten. LisaKatharina Bogerts von der Gruppe “MSK Verändern”ist für uns vor Ort, das Team vom SiPo-Blog selbst istes leider nicht. Aber das soll uns nicht vom Kommentieren abhalten. DieBerichterstattung wird wieder auf diesem Blog erfolgen, sowohl mit späterenKommentaren als auch mit Liveblogs...
With its broad spectrum of cults and coexisting religions Graeco-Roman antiquity seems, at first glance, to be the embodiment of religious freedom. Yet, a closer analysis shows that a concept of tolerance or the idea of religious freedom did not exist. Political institutions could easily suppress religious practices that were regarded as offensive. Fighting against the oppression of Christians appears to have increased under the influence of oecumenical paganism during the reign of the Severans. In this time, the Christian thinkerTertullian discovered and articulated the concept of religious freedom. However, he did not do so emphatically and the concept was not very successful in antiquity. With the Christianization of the Roman Empire it disappeared soon, although its rediscovery in later epochs contributed heavily to the formation of the European norm of religious freedom.
Marktverhalten folgt nicht allein rationalen Kosten-Nutzen-Kalkülen. Vielmehr kann mit Jens Beckert zwischen der marktermöglichenden, der marktbegleitenden und der marktbegrenzenden Sittlichkeit der Wirtschaft unterschieden werden. Der Beitrag erörtert anhand der Bedeutung der Corporate Social Responsibility (CSR) im US-Recht, inwieweit diese ethischen Normen des Wirtschaftens verrechtlicht sind, also durch Rechtsvorschriften sanktioniert werden. Im Ergebnis wird sich ein Zusammenhang zwischen der Rechtsrelevanz sittlicher Maßstäbe und ihrer Komplementarität mit dem wettbewerblichen Marktgeschehen ergeben. Die marktermöglichende Sittlichkeit genießt demnach intensiven Rechtsschutz, der jedoch immer lückenhafter wird, je stärker die marktbegrenzende Dimension ethischer Normen zu Tage tritt.
Am vergangenen Freitag wurde zum mittlerweile fünften Mal der Internationale Tag gegen Nuklearversuche begangen. Außenminister Steinmeier merkte dazu an: „Auch wenn die Krisendiplomatie derzeit oftmals das Tagesgeschäft bestimmt, dürfen wir unsere langfristigen Bemühungen um Abrüstung nicht aus den Augen verlieren. Deutschland setzt sich weiterhin mit großem Nachdruck für das Inkrafttreten des Atomteststoppvertrags ein, der die Neu- und Weiterentwicklung von Nuklearwaffen stark erschweren würde – ein enormer Sicherheitsgewinn für die Weltgemeinschaft.“ Das Schicksal des bereits 1996 zur Unterschrift aufgelegten Umfassenden Kernwaffenteststopp-Vertrags, oder CTBT, wie er international abgekürzt wird, hängt in den Augen der meisten Beobachter von der Ratifikation der Vereinigten Staaten ab. Diese ist 1999 gescheitert. Und obwohl die Obama-Administration schon früh während der ersten Amtszeit plante, den Vertrag erneut dem Senat vorzulegen, ist es dazu bis heute nicht gekommen. Ein Blick auf die Verhältnisse im Senat und den damit zusammenhängenden „Ratifikationsstau“ zahlreicher internationaler Abkommen lässt weder für die verbleibende Amtszeit von Obama Hoffnung aufkommen – noch für die Zeit danach...