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Die Dissertation gliedert sich in zwei Teile – einen methodisch-wissenschaftstheoretischen bzw. biografisch-dogmenhistorischen und einen wirtschaftsethischen Bereich. Beide Abschnitte sind wechselseitig miteinander verzahnt. Im ersten Teil geht es vorwiegend um biografische und theoriegeschichtliche Fragestellungen. Der erste Aufsatz – On the Affiliation of Phenomenology and Ordoliberalism – beschäftigt sich mit dem wechselseitigen Einfluss von Husserl, Rudolf und Walter Eucken. Der erste Aufsatz – On the Affiliation of Phenomenology and Ordoliberalism – beschäftigt sich mit dem wechselseitigen Einfluss von Husserl, Rudolf und Walter Eucken. Dabei wird eine Drei-Ebenen-Unterscheidung vorgenommen: Einflüsse lassen sich demnach nicht nur auf der biografischen, sondern gleichfalls auf der wissenschaftstheoretischen und sozialphilosophischen Ebene ausmachen. Dennoch ist Vorsicht geboten, denn der Einfluss der Phänomenologie auf das Werk Walter Euckens sollte nicht überbetont werden, in dem Sinne, dass man Eucken als angewandten Phänomenologen und die Husserlsche Phänomenologie als Metatheorie des Ordoliberalismus darstellt. Vielmehr ist von einem eklektischen Denkmuster in den Schriften Euckens auszugehen, das maßgeblich vom Werk seines Vaters beeinflusst wurde (d.i., Walter Eucken als Rudolf Euckenianer) – und dies sowohl im Bereich der Wissenschaftstheorie und Methodik als auch im Kontext des sozialphilosophischen Topos der Gesellschaftskrisis. Der zweite Aufsatz – An Ordoliberal Interpretation of Adam Smith – geht den Parallelen im Denken Adam Smiths und Euckens nach. Auffallend ist, dass Eucken Smith meist im Zusammenhang mit seiner Kritik am laissez faire- respektive Paläoliberalismus zitiert. Dabei ist seine Bezugnahme auf Smith von verzerrten Stereotypen geprägt – und dies obwohl es einige bemerkenswerte Parallelen nicht nur zwischen Eucken und Smith, sondern auch zwischen Smith und Kant gibt. Der Übergang vom sogenannten Paläo- bzw. klassischen Liberalismus hin zum Ordoliberalismus ist somit gradueller, nicht jedoch revolutionärer Art. Im Mittelpunkt des zweiten Hauptteils stehen wirtschaftsethische Themenstellungen, die eine große Affinität zum Forschungsprogramm des Exzellenzclusters 'Die Herausbildung normativer Ordnungen' aufweisen. Dabei geht es wesentlich um die Herausarbeitung des ethischen Gehalts und der stark normativen Komponenten des Ordoliberalismus. Die ersten Essays im zweiten Teilbereich der Dissertation beziehen sich primär auf Eucken und die Freiburger Schule. Die letzten beiden Aufsätze jedoch sind bestrebt, über Eucken hinauszugehen und den Ordoliberalismus i.e.S. um den Soziologischen Neoliberalismus bzw. den Wirtschafts- und Sozialhumanismus Rüstows und Röpkes zu erweitern. Die Aufsätze 'Über die normativen Implikationen des Ordoliberalismus für die moderne Wirtschaftsethik' und 'On the Economic Ethics of Walter Eucken' geben dem Leser einen Überblick über die Wirtschaftsethik der Freiburger Schule im Allgemeinen und Walter Euckens im Besonderen. Dabei wird insbesondere das ordoliberale Staats- sowie das (in der kantischen Tradition stehende) Freiheitsverständnis herausgearbeitet und der Versuch unternommen, Eucken für die moderne Wirtschaftsethik anschlussfähig zu machen. Als Ergebnis wird Euckens Ordoliberalismus, dem es um ein ausgewogenes Verhältnis von Eigeninteresse und Gemeinwohl und die Realisierung des Ideals einer funktionsfähigen und menschenwürdigen Gesellschaftsordnung geht, im Spannungsfeld von Homannscher Moralökonomik und Ulrichs Integrativer Wirtschaftsethik porträtiert. Ergänzt wird dieser Einblick in die ordoliberale Wirtschaftsethik durch das Kapitel 'Von Hayek and Ordoliberalism on Justice', das die Gerechtigkeitskonzeptionen Euckens, Rüstows und Röpkes mit derjenigen von von Hayek kontrastiert. Derart werden u.a. die Unterschiede zwischen Ordoliberalismus und Evolutorischem Liberalismus deutlich. Das Kapitel 'Individual versus Regulatory Ethics: An Economic-Ethical and Theoretical-Historical Analysis of German Neoliberalism' untersucht im Anschluss an Foucaults ‚Ambiguitätsthese‘ das Verhältnis von Individual- und Ordnungsethik und kommt zu dem Ergebnis, dass es die Besonderheit des Ordoliberalismus ist, eine weitreichende, integrative Einheit beider Ebenen vorzunehmen. Aufbauend auf der Unterscheidung von Individual- und Ordnungsethik werden im vorletzten Kapitel – 'Ordoliberalism and the Evolution of Norms' – schließlich die divergierenden Normengenese-Prozesse im Ordoliberalismus einer Analyse unterzogen. Das verblüffende Resultat lautet, dass im Ordoliberalismus zwei unterschiedliche Arten der Entstehung von Normen nebeneinander existieren – eine kulturell-evolutionäre und eine elitär-expertokratische. Mithilfe dieser Unterscheidung ist eine weitere Differenzierung zwischen von Hayek und dem Ordoliberalismus möglich. Das letzte Kapitel – Beyond Ordoliberalism? – fasst zentrale Kritikpunkte am Ordoliberalismus noch einmal zusammen und geht der Frage nach, inwiefern es realistisch erscheint, auf eine Renaissance eines aktualisierten Ordoliberalismus zu hoffen?
Sanktionen als ein Instrument der Außenpolitik oder der kollektiven Sicherheit galten lange Zeit als wenig vielversprechend. Der Politikwissenschaftler David A. Baldwin kommt noch 1985 nach einer Zusammenfassung einschlägiger Literatur zu dem Schluss: „[i]t would be difficult to find any proposition in the international relations literature more widely accepted“ (Baldwin 1985: 57). Jedoch erscheinen ab Mitte der 1980er die ersten umfangreicheren quantitativen Evaluationsstudien zu Sanktionen, welche ein differenzierteres Bild über die möglichen Funktionen und Zielsetzungen von Sanktionen zeichnen oder gar aufzeigen, dass Sanktionen zumindest manchmal erfolgreich sein können (zu den bekanntesten zählt hier sicherlich die 1985 erschienene Studie von Gary Clyde Hufbauer, Jeffrey J. Schott und Kimberly Ann Elliott). In der Folge entwickeln sich die 1990er Jahre geradezu zu einer Sanktionsdekade (David Cortright & George A. Lopez) in der Sanktionen regelmäßig in unterschiedlichsten Kontexten und gegen unterschiedlichste Adressaten verhängt werden und das Instrument erheblich fortentwickelt wurde. Insbesondere die Vereinten Nationen aber auch regionale Organisationen wie die EU haben seitdem Sanktionen als Instrument eines Krisen- und Konfliktmanagements für sich wieder neu entdeckt und vermehrt verhängt...
Der dritte Teilbericht des Weltklimarats ist eingeschlagen wie eine Bombe;eine Wasserbombe; in einem Schwimmbecken. Sätze wie „Es kostet nicht dieWelt, den Planeten zu retten“ bewegen sich wie kleine Wellen durch dieMedien, mit dem einzigen Ziel, schnell über den Rand des Beckensabzulaufen. Zeitgleich mit der Veröffentlichung des Berichts lief in den USAdie neue Star-gespickte $200 Millionen Serie zum Thema Klimawandel an:„Years of living dangerously“. In bester Blockbuster-Qualität wollen dieMacher des mehrfach ausgezeichneten Formats „60 minutes“, Joel Bach undDavid Gelber, den Klimawandel neu thematisieren. Die gleichzeitigen„Medienereignisse“ zeigen, dass öffentliche Diskurse über den Klimawandelleerlaufen. Eine neue Rückbindung an politische Praxis scheint geboten...
Ist Teilen Revolutionär?
(2014)
Ökonomen, Politiker und Aktivisten (ein guter Überblick findet sich hier) haben das Prinzip des Teilens wiederentdeckt. Der Gedanke ist simpel: Weil täglich etwa 100.000 Menschen verhungern während Lebensmittel in Massen entsorgt werden; weil sowohl Arbeitslosigkeit als auch Überarbeitung Massenphänomene sind; kurz, weil Überfluss und Knappheit zusammen auftreten, scheint Teilen geboten. Das haben auch die Medienentdeckt. The Economist und GEO z.B. widmen der „Ökonomie des Teilens“ eine Titelstory und auch der MDR hat das Tauschen gerade wieder zum Thema einer Sendung gemacht, es sogar als „Revolution“ bezeichnet. Dass die Idee des Teilens heute so populär ist, hängt nicht zuletzt mit der zunehmenden Vernetzung von Personen durch das Internet zusammen.Internetseiten wie AirBnB, Mitfahrgelegenheit und die App whyownit erfreuen sich wachsender Nutzerzahlen, weil die Buchung eines Services über das Internet schnell und einfach ist. Firmenneugründungen und finanzielle Investitionen in vergleichbare Ideen weisen auf hohe Erwartungen hin. Ob Teilen aber „revolutionär“ ist, steht auf einem anderen Blatt.
Im Februar hatte Martin einen Rantpost über Koordination in der europäischen Netzpolitik geschrieben und die Tatsache beklagt, dass jeder auf nationaler und europäischer Ebene scheinbar ein anderes Konzept verfolgt. Mit dem Urteil des EuGH von Dienstag, dass erst mal ein Ende der Vorratsdatenspeicherung bedeutet, hat ein signifikantes Element der europäischen Netzpolitik eine neue Richtung bekommen. Doch kann dies genutzt werden um zwischen nationaler und europäischer Ebene erste Elemente einer zusammenhängenden europäischen Netzpolitik zu schaffen?...
Die Snowden-Leaks an sich, insbesondere die von ihm an die Öffentlichkeit geleakten Powerpoint-Folien, haben es bereits in sich. Leicht zu verstehen sind sie aber nicht immer, es gibt schlicht zu viele Codenamen. Um so interessanter ist daher diese Mitschrift eines Vortrags von William Binney, einem ehemaligen technischen Direktor bei der NSA, der nach 37 Jahren Dienst ausschied und Whistleblower wurde. In diesem Vortrag erklärt Binney, was es mit der Überwachungsinfrastruktur der NSA auf sich hat, was hinter den ganzen Codenamen steckt und welche Implikationen das ganze hat...
Die Krimkrise lässt nicht nach und jeder Staat scheint eine eigene Agenda zu verfolgen. Wer aber verfolgt seine Agenda so, dass sie am Ende auch erfolgreich ist? Die Krise ist noch nicht ausgestanden, doch eine erste Bestandsaufnahme lässt bereits interessante Schlüsse zu. Russland scheint sich momentan nicht schlecht zu schlagen, in Angesicht eines Westens, der immer noch damit ringt, eine klare Linie zu fahren. Doch der wahre Gewinner der gesamten Auseinandersetzung könnte ein Staat sein, der sich bis jetzt sehr ruhig verhalten hat: China.
Die Krimkrise dominiert seit Wochen die Medien (und auch dieses Blog). Und sie wird überall anders aufgenommen: In konservativen Kreisen der USA kann man fast schon Freude ob der Möglichkeit eines neuen kalten Kriegs erkennen, während Europa mit sich selbst und seiner Angst vor den möglichen Effekten von Sanktionen hadert. Die Echokammer der Außen- und Sicherheitspolitikgemeinde diskutiert all das seit Beginn der Krise. Dabei verliert man aber schnell außer Augen, welch teils skurrile Blüten die Krimkrise tragen kann. Gott sei Dank gibt es das Internet und in ihm die kleine Insel der japanischen Netzgemeinde, die erkannt hat was wirklich wichtig ist: Die Staatsanwältin der Krim sieht gut aus.
Edward Snowden verkündete in einem Interview mit Wired, dass der Ausfall des kompletten syrischen Internets im Jahr 2012 gar nicht vom Assadregime ausging, wie damals vermutet, sondern von einem missglückten Hack syrischer Router durch die NSA. Und wir haben ein Problem, denn wir wissen nicht so richtig, wie wir das deuten sollen. Ist das nun Cyberkrieg? Sollen wir Angst haben? Auf der einen Seite wird gewarnt, dass Cyberkrieg direkt vor der Tür steht und überhaupt, ja, wir alle sollten sehr, sehr viel Angst haben. Andere bezweifeln es – Cyberkrieg wird niemals stattfinden. Die verbitterten spielen Buzzwordbingo und sind wahrscheinlich schon mit dem Wort Cyberkrieg bedient. Dabei ist man sich nicht einmal einig, was Cyberkrieg eigentlich ist, schon gar nicht aus der Sicht internationalen Rechts. Es wurde bis jetzt sehr wenig dazu geschrieben, was auf internationaler Ebene relevant wäre. Ein wichtiges, wenn auch nicht rechtlich bindendes Dokument, ist das Tallinn Manual der NATO. Vielleicht kann uns das ja weiterhelfen...