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On 15 August 2005, when the Republic of Indonesia and the Free Aceh Movement (Gerakan Aceh Merdeka, GAM) signed the Memorandum of Understanding (MoU) in Helsinki, Finland, it was considered yet another uncertain attempt at putting an end to Indonesia's thirty years of conflict in its westernmost province, Aceh. After a historically unprecedented reconstruction process that followed the tsunami of December 2004 and two orderly elections in 2006/2007 and 2009, Aceh’s peace process is not only still on track, but widely considered a role model for ending protracted civil wars by means of political participation and autonomy regulations. This article reviews past developments that have led to the reconfiguration of Aceh's political landscape and seeks to illustrate the most recent developments in GAM's transformation from an independence movement to an Indonesian local political party.
Das Versprechen der Demokratie ist nicht, dass dem Willen des Volkes Geltung verschafft wird. Denn den Willen des Volkes gibt es nicht. Es gibt vielmehr nur unzählige Kombinationen von Meinungen und Interessen, aus denen jeweils von neuem ein dem Volk zurechenbarer Wille gebildet werden muss. In dem so gebildeten Willen werden sich nie alle wieder finden. Das Versprechen der Demokratie ist aber, dass alle bei der Bildung des Willens mitwirken und also Einfluss auf das Ergebnis nehmen können und dass der jeweiligen Mehrheit nicht alles erlaubt ist, insbesondere nicht, die Minderheit um ihre Chancen zu bringen, selbst Mehrheit zu werden, samt den Voraussetzungen, die dafür nötig sind.
Die Privatautonomie ist ein zentrales Strukturmerkmal des deutschen Zivilrechts und eng mit der Vertragsfreiheit verwoben. Doch was macht die Privatautonomie konkret aus, in welchem Verhältnis steht sie zur Vertragsfreiheit und können beide losgelöst voneinander in einer Rechtsordnung verwirklicht sein? All diese Fragen, welche die grundlegenden Merkmale unseres geltenden Zivilrechts betreffen, stellen sich, wenn man sich der Frage widmet, ob es im Zivilrecht der DDR Privatautonomie gab. Der Blick zurück lohnt, auch um das geltende Zivilrecht und seine Strukturmerkmale noch besser zu verstehen.