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Was versteht man gemeinhin unter Indizien? Indizien (indicium: An-Zeichen) beweisen ja vermeintlich keine Tat oder Schuld, sondern verweisen nur auf diese - eine spekulative, geradezu dubiose Uneindeutigkeit wird mit dem Indiz assoziiert. Dieses noch heute verbreitete Indizienverständnis resultiert historisch aus einer strafrechtlichen Debatte, die im 18. Jahrhundert den Status von Indizien äußerst konträr diskutiert, wobei deren - vermeintliche - Objektivität (Tatsache, Faktum) gegen einen - fehleranfälligen - Interpretationsspielraum (Zeichen, Denkschluss) in Anschlag gebracht wird.